Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 7019.90.00.84.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 70 - GLAS UND GLASWAREN
- Position: 7019 - Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z.|B. Garne, Gewebe)
- Unterposition: 7019 90 - andere
TARIC: 7019 9000 81 - andere
TARIC: 7019 9000 81 - Erzeugnisse aus gewebten und/oder genähten Endlosglasfaserrovings oder -garnen, ausgenommen Waren, die imprägniert oder vorimprägniert (Prepregs) sind
Zolltarifnummer: 7019 9000 84 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Achtung: Die Einreihung einer Löschdecke kann von der genauen Beschaffenheit abhängen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Bestimmung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Löschdecke
Der HS-Code für Löschdecke lautet 7019.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7019.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7019.90.00.84. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7019.90.00.84.0.
Einreihung von Löschdecke nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). AV 1: Maßgebend ist der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen. AV 6: Maßgebend für die Unterpositionen ist der Wortlaut der Unterpositionen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Löschdecke
Alternative Einreihung
Auffangcode für andere Glasfaserwaren
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
andere – Auffangcode für Glasfaserwaren, die nicht in 7019.90.00.81.0–7019.90.00.88.4 fallen
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Decken aus synthetischen Chemiefasern, aus Gewirken oder Gestricken
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Decken aus synthetischen Chemiefasern, aus Vliesstoffen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Löschdecke (7019) ≠ Auffangcode für andere Glasfaserwaren (7019)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Löschdecke bleibt die Zolltarifnummer 7019.90.00.84.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Löschdecke (7019) ≠ andere – Auffangcode für Glasfaserwaren, die nicht in 7019.90.00.81.0–7019.90.00.88.4 fallen (7019)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Löschdecke bleibt die Zolltarifnummer 7019.90.00.84.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Löschdecke (7019) ≠ Decken aus synthetischen Chemiefasern, aus Gewirken oder Gestricken (6301)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Löschdecke bleibt die Zolltarifnummer 7019.90.00.84.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel ist nur bei abweichender Beschaffenheit möglich:
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Decken aus synthetischen Chemiefasern, aus Gewirken oder Gestricken
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Decken aus synthetischen Chemiefasern, aus Vliesstoffen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Löschdecke ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Löschdecke (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Löschdecke aus Glasfasern, sog. Unitec Feuerlöschdecke, Fotos siehe Anlage, - aus Gewebe aus Garnen aus textilen Glasfilamenten; laut Antrag nicht imprägniert, - am oberen und am unteren Rand umgeschlagen und festgenäht (gesäumt), - mit den Abmessungen: ca. 100 cm x 100 cm, - mit zwei ca. 22 cm langen, angenähten... Mehr anzeigenLöschdecke aus Glasfasern, sog. Unitec Feuerlöschdecke, Fotos siehe Anlage, - aus Gewebe aus Garnen aus textilen Glasfilamenten; laut Antrag nicht imprägniert, - am oberen und am unteren Rand umgeschlagen und festgenäht (gesäumt), - mit den Abmessungen: ca. 100 cm x 100 cm, - mit zwei ca. 22 cm langen, angenähten Bändern aus Spinnstoffen (sog. Zugbänder) zur schnellen Entnahme der Löschdecke aus der Aufbewahrungsbox, - nicht aus Marokko oder aus der Türkei versandt (laut Antrag), - verpackt in einer handelsüblichen Box aus Kunststoff mit Aufhängevorrichtung. "Ware aus Glasfasern (Löschdecke), andere als in den TARIC-Codes 7019 9000 10 bis 7019 9000 30 genannte, Erzeugnis aus gewebten Endlosglasfasergarnen, nicht imprägniert oder vorimprägniert, nicht aus Marokko oder aus der Türkei versandt" Weniger anzeigen
Löschdecke aus Glasfasern, sog. Löschdecke zur Ersten Hilfe inkl. Schutztasche und Haken, Fotos siehe Anlage, - aus Gewebe in Köperbindung aus Garnen aus textilen Glasfilamenten; nicht imprägniert, - an den Rändern umgeschlagen und festgenäht (gesäumt), - in den Abmessungen: ca. 120 cm x 120 cm, - mit zwei ca. 19 cm... Mehr anzeigenLöschdecke aus Glasfasern, sog. Löschdecke zur Ersten Hilfe inkl. Schutztasche und Haken, Fotos siehe Anlage, - aus Gewebe in Köperbindung aus Garnen aus textilen Glasfilamenten; nicht imprägniert, - an den Rändern umgeschlagen und festgenäht (gesäumt), - in den Abmessungen: ca. 120 cm x 120 cm, - mit zwei ca. 19 cm langen, angenähten Bändern aus Spinnstoffen (sog. Zugbänder) zur schnellen Entnahme der Löschdecke aus dem Aufbewahrungsbeutel, - in einem handelsüblichen Aufbewahrungsbeutel mit Klettverschluss an der Öffnung und einer Aufhängevorrichtung verpackt, - nicht aus Marokko oder aus der Türkei versandt (laut Antrag). "Ware aus Glasfasern (Löschdecke), andere als in den TARIC-Codes 7019 9000 10 bis 7019 9000 30 genannte, Erzeugnis aus gewebten Endlosglasfasergarnen, nicht imprägniert oder vorimprägniert, nicht versandt aus Marokko oder aus der Türkei" Weniger anzeigen
Löschdecke aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - aus Gewebe aus Garnen aus textilen Glasfilamenten, - an den Rändern umgeschlagen und festgenäht (gesäumt), - mit den Abmessungen: ca. 100 cm x 100 cm, - mit zwei angenähten Bändern aus Spinnstoffen zur schnellen Entnahme der Löschdecke aus dem Aufbewahrungsbeutel, - in... Mehr anzeigenLöschdecke aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - aus Gewebe aus Garnen aus textilen Glasfilamenten, - an den Rändern umgeschlagen und festgenäht (gesäumt), - mit den Abmessungen: ca. 100 cm x 100 cm, - mit zwei angenähten Bändern aus Spinnstoffen zur schnellen Entnahme der Löschdecke aus dem Aufbewahrungsbeutel, - in einem bedruckten Aufbewahrungsbeutel aus Spinnstoff verpackt. "Ware aus Glasfasern, andere als in den Unterpositionen 7019 1100 bis 7019 8090 genannte, andere als in den TARIC-Codes 7019 9000 20 bis 7019 9000 84 genannte" Weniger anzeigen
Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Löschdecke, einem Beutel und zwei Atemmasken, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf; zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammen- gestellt, - Löschdecke (Ware aus Glasfasern): - - aus Gewebe aus laut Antrag 100 GHT Glasfasern, - - an den Rändern... Mehr anzeigenWarenzusammenstellung, bestehend aus einer Löschdecke, einem Beutel und zwei Atemmasken, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf; zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammen- gestellt, - Löschdecke (Ware aus Glasfasern): - - aus Gewebe aus laut Antrag 100 GHT Glasfasern, - - an den Rändern gesäumt, - - in den Abmessungen: ca. 120 cm x 120 cm, - - mit zwei ca. 22 cm langen, angenähten Bändern aus Spinnstoffen (sog. Zugbänder) zur schnellen Entnahme aus dem Beutel (sog. Schutztasche), - Beutel: - - aus Geweben aus Spinnstoffen, - - beidseitig mit einer Gebrauchsanleitung bedruckt, - - am unteren Rand mit einem Klettverschluss; am oberen Rand mit einer Öse, - Atemmasken: - - aus Kunststofffolien, - - mit einem Ventil (Membran) ausgestattet, - - jeweils zusätzlich in einem kleinen Behältnis mit Schlüsselring verpackt, - die Feuerlöschdecke bestimmt im Hinblick auf die Verwendung der Warenzusammenstellung deren wesentlichen Charakter. "Ware aus Glasfasern (Feuerlöschdecke), andere als in den Unterpositionen 7019 9000 10 bis 7019 9000 80 genannte" Weniger anzeigen
Ware aus Glasfasern, sog. Löschdecke aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - aus Geweben aus textilen Glasfasern, - an den Seitenrändern gesäumt, - mit zwei ca. 22 cm langen, angenähten Bändern aus Spinnstoffen, - in einer handelsüblichen Spinnstoffverpackung mit Klettverschlussöffnung und Aufhängevorrichtung. "Ware aus... Mehr anzeigenWare aus Glasfasern, sog. Löschdecke aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - aus Geweben aus textilen Glasfasern, - an den Seitenrändern gesäumt, - mit zwei ca. 22 cm langen, angenähten Bändern aus Spinnstoffen, - in einer handelsüblichen Spinnstoffverpackung mit Klettverschlussöffnung und Aufhängevorrichtung. "Ware aus Glasfasern (Feuerlöschdecke), andere als in den Unterpositionen 7019 9000 10 bis 7019 9000 40 genannte" Weniger anzeigen
Angaben: Brandschutzmanschette (Brandabschottung brennbarer Rohre); Material: Gehäuse aus lackiertem Blech und dämmschichtbildender/intumeszierender Baustoff Intusit pro; Abmessungen: DN 32-315 (Rohraußendurchmesser 1 - 450 mm). Befund: Waren aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, nicht für elektrotechnische... Mehr anzeigenAngaben: Brandschutzmanschette (Brandabschottung brennbarer Rohre); Material: Gehäuse aus lackiertem Blech und dämmschichtbildender/intumeszierender Baustoff Intusit pro; Abmessungen: DN 32-315 (Rohraußendurchmesser 1 - 450 mm). Befund: Waren aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, nicht für elektrotechnische Zwecke. Zusammengesetzte Ware aus Metall-Gehäuse und Einlage aus intumeszierendem Material (hier: Kohlenstoff), bei der im Sinne der AV 3b) insbesondere im Hinblick auf die Verwendung das intumeszierende Material als charakterbestimmend angesehen wird. Weniger anzeigen
Angaben: Es handelt sich um eine mit Aluminium beschichtete Rettungsdecke mit den Maßen 213 x 132 cm. Feststellungen: Es wurde eine silberfarbene, glänzende, rechteckig zugeschnittene Folie aus Polyethylenterephthalat vorgelegt, die einseitig mit Aluminium bedampft ist. Befund: Andere Folie aus... Mehr anzeigenAngaben: Es handelt sich um eine mit Aluminium beschichtete Rettungsdecke mit den Maßen 213 x 132 cm. Feststellungen: Es wurde eine silberfarbene, glänzende, rechteckig zugeschnittene Folie aus Polyethylenterephthalat vorgelegt, die einseitig mit Aluminium bedampft ist. Befund: Andere Folie aus Poly(ethylenterephthalat) mit einer Dicke von 0,35 mm oder weniger Weniger anzeigen
Die als "Staubabdeckung" bezeichnete Ware ist ein rundes kappenähnliches Erzeugnis (Durchmesser ca. 10 cm) aus formgepresstem Polystyrol, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Sie wird zu Transport- und Lagerzwecken auf die Haube eines Rauchwarnmelders aufgebracht, um die Öffnungen des Melders zu... Mehr anzeigenDie als "Staubabdeckung" bezeichnete Ware ist ein rundes kappenähnliches Erzeugnis (Durchmesser ca. 10 cm) aus formgepresstem Polystyrol, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Sie wird zu Transport- und Lagerzwecken auf die Haube eines Rauchwarnmelders aufgebracht, um die Öffnungen des Melders zu verschließen. Sie wird bei Inbetriebnahme des Melders entfernt. Die Ware ist in einem Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den Codenummmern 3926 1000 00 0 bis 3926 9097 80 0 genannt" einzureihen. Weniger anzeigen
Löschdecke aus Glasfasern, sog. Unitec Feuerlöschdecke, Fotos siehe Anlage, - aus Gewebe aus Garnen aus textilen Glasfilamenten; laut Antrag nicht imprägniert, - am oberen und am unteren Rand umgeschlagen und festgenäht (gesäumt), - mit den Abmessungen: ca. 100 cm x 100 cm, - mit zwei ca. 22 cm langen, angenähten... Mehr anzeigenLöschdecke aus Glasfasern, sog. Unitec Feuerlöschdecke, Fotos siehe Anlage, - aus Gewebe aus Garnen aus textilen Glasfilamenten; laut Antrag nicht imprägniert, - am oberen und am unteren Rand umgeschlagen und festgenäht (gesäumt), - mit den Abmessungen: ca. 100 cm x 100 cm, - mit zwei ca. 22 cm langen, angenähten Bändern aus Spinnstoffen (sog. Zugbänder) zur schnellen Entnahme der Löschdecke aus der Aufbewahrungsbox, - nicht aus Marokko oder aus der Türkei versandt (laut Antrag), - verpackt in einer handelsüblichen Box aus Kunststoff mit Aufhängevorrichtung. "Ware aus Glasfasern (Löschdecke), andere als in den TARIC-Codes 7019 9000 10 bis 7019 9000 30 genannte, Erzeugnis aus gewebten Endlosglasfasergarnen, nicht imprägniert oder vorimprägniert, nicht aus Marokko oder aus der Türkei versandt" Weniger anzeigen
Löschdecke aus Glasfasern, sog. Löschdecke zur Ersten Hilfe inkl. Schutztasche und Haken, Fotos siehe Anlage, - aus Gewebe in Köperbindung aus Garnen aus textilen Glasfilamenten; nicht imprägniert, - an den Rändern umgeschlagen und festgenäht (gesäumt), - in den Abmessungen: ca. 120 cm x 120 cm, - mit zwei ca. 19 cm... Mehr anzeigenLöschdecke aus Glasfasern, sog. Löschdecke zur Ersten Hilfe inkl. Schutztasche und Haken, Fotos siehe Anlage, - aus Gewebe in Köperbindung aus Garnen aus textilen Glasfilamenten; nicht imprägniert, - an den Rändern umgeschlagen und festgenäht (gesäumt), - in den Abmessungen: ca. 120 cm x 120 cm, - mit zwei ca. 19 cm langen, angenähten Bändern aus Spinnstoffen (sog. Zugbänder) zur schnellen Entnahme der Löschdecke aus dem Aufbewahrungsbeutel, - in einem handelsüblichen Aufbewahrungsbeutel mit Klettverschluss an der Öffnung und einer Aufhängevorrichtung verpackt, - nicht aus Marokko oder aus der Türkei versandt (laut Antrag). "Ware aus Glasfasern (Löschdecke), andere als in den TARIC-Codes 7019 9000 10 bis 7019 9000 30 genannte, Erzeugnis aus gewebten Endlosglasfasergarnen, nicht imprägniert oder vorimprägniert, nicht versandt aus Marokko oder aus der Türkei" Weniger anzeigen
Löschdecke aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - aus Gewebe aus Garnen aus textilen Glasfilamenten, - an den Rändern umgeschlagen und festgenäht (gesäumt), - mit den Abmessungen: ca. 100 cm x 100 cm, - mit zwei angenähten Bändern aus Spinnstoffen zur schnellen Entnahme der Löschdecke aus dem Aufbewahrungsbeutel, - in... Mehr anzeigenLöschdecke aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - aus Gewebe aus Garnen aus textilen Glasfilamenten, - an den Rändern umgeschlagen und festgenäht (gesäumt), - mit den Abmessungen: ca. 100 cm x 100 cm, - mit zwei angenähten Bändern aus Spinnstoffen zur schnellen Entnahme der Löschdecke aus dem Aufbewahrungsbeutel, - in einem bedruckten Aufbewahrungsbeutel aus Spinnstoff verpackt. "Ware aus Glasfasern, andere als in den Unterpositionen 7019 1100 bis 7019 8090 genannte, andere als in den TARIC-Codes 7019 9000 20 bis 7019 9000 84 genannte" Weniger anzeigen
Ware aus Glasfasern, sog. Löschdecke aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - aus Geweben aus textilen Glasfasern, - an den Seitenrändern gesäumt, - mit zwei ca. 22 cm langen, angenähten Bändern aus Spinnstoffen, - in einer handelsüblichen Spinnstoffverpackung mit Klettverschlussöffnung und Aufhängevorrichtung. "Ware aus... Mehr anzeigenWare aus Glasfasern, sog. Löschdecke aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - aus Geweben aus textilen Glasfasern, - an den Seitenrändern gesäumt, - mit zwei ca. 22 cm langen, angenähten Bändern aus Spinnstoffen, - in einer handelsüblichen Spinnstoffverpackung mit Klettverschlussöffnung und Aufhängevorrichtung. "Ware aus Glasfasern (Feuerlöschdecke), andere als in den Unterpositionen 7019 9000 10 bis 7019 9000 40 genannte" Weniger anzeigen
Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Löschdecke, einem Beutel und zwei Atemmasken, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf; zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammen- gestellt, - Löschdecke (Ware aus Glasfasern): - - aus Gewebe aus laut Antrag 100 GHT Glasfasern, - - an den Rändern... Mehr anzeigenWarenzusammenstellung, bestehend aus einer Löschdecke, einem Beutel und zwei Atemmasken, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf; zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammen- gestellt, - Löschdecke (Ware aus Glasfasern): - - aus Gewebe aus laut Antrag 100 GHT Glasfasern, - - an den Rändern gesäumt, - - in den Abmessungen: ca. 120 cm x 120 cm, - - mit zwei ca. 22 cm langen, angenähten Bändern aus Spinnstoffen (sog. Zugbänder) zur schnellen Entnahme aus dem Beutel (sog. Schutztasche), - Beutel: - - aus Geweben aus Spinnstoffen, - - beidseitig mit einer Gebrauchsanleitung bedruckt, - - am unteren Rand mit einem Klettverschluss; am oberen Rand mit einer Öse, - Atemmasken: - - aus Kunststofffolien, - - mit einem Ventil (Membran) ausgestattet, - - jeweils zusätzlich in einem kleinen Behältnis mit Schlüsselring verpackt, - die Feuerlöschdecke bestimmt im Hinblick auf die Verwendung der Warenzusammenstellung deren wesentlichen Charakter. "Ware aus Glasfasern (Feuerlöschdecke), andere als in den Unterpositionen 7019 9000 10 bis 7019 9000 80 genannte" Weniger anzeigen
Waren aus Glasfasern, sog. Dochte für Gartenfackeln, Foto siehe Anlage, - aus einem schlauchartigen Rundgeflecht aus textilen Glasfilamenten (Glasfasern), - mit einer Innenlage aus parallel liegenden textilen Glasfilamenten (Glasfasern), - an einem Ende von einer schmalen Klammer aus unedlem Metall umfasst, - mit... Mehr anzeigenWaren aus Glasfasern, sog. Dochte für Gartenfackeln, Foto siehe Anlage, - aus einem schlauchartigen Rundgeflecht aus textilen Glasfilamenten (Glasfasern), - mit einer Innenlage aus parallel liegenden textilen Glasfilamenten (Glasfasern), - an einem Ende von einer schmalen Klammer aus unedlem Metall umfasst, - mit einer Länge von ca. 40 cm und einem Durchmesser von ca. 1 cm, - zur Verwendung als Dochte in Gartenfackeln vorgesehen, - stellen sich nicht als Beleuchtungskörper oder Teile davon der Position 9405 dar, - drei Dochte sind gemeinsam in einem Beutel aus Kunststoff mit Verkaufsanhänger verpackt. "Waren aus Glasfasern, andere als in den Unterpositionen 7019 1100 bis 7019 5900 genannte, andere als in den TARIC-Codes 7019 9000 10 bis 7019 9000 82 genannte" Weniger anzeigen
Manschette aus Glasfasern, sog. PTFE-Spritzschutzmanschette, Foto siehe Anlage, - aus einem rechteckig zusammengenähten Zuschnitt und einer Innenverstärkung aus getränkten (imprägnierten) Geweben aus Garnen aus Glasfasern (laut Antrag PTFE getränktes Fiberglas), - mit einem Klettverschluss und zwei Zugkordeln... Mehr anzeigenManschette aus Glasfasern, sog. PTFE-Spritzschutzmanschette, Foto siehe Anlage, - aus einem rechteckig zusammengenähten Zuschnitt und einer Innenverstärkung aus getränkten (imprägnierten) Geweben aus Garnen aus Glasfasern (laut Antrag PTFE getränktes Fiberglas), - mit einem Klettverschluss und zwei Zugkordeln versehen, - mit einem aufgenähten Einsteckfach aus klarsichtiger Kunststofffolie mit einem darin eingesteckten, austauschbaren sog. Lackmusindikator, - zum Umwickeln und Fixieren an Flanschverbindungen bestimmt, - soll den unkontrollierten Austritt von Laugen oder Säuren bei einem Dichtungsbruch eines Flansches verhindern. "Ware aus Glasfasern (Manschette), andere als in den TARIC-Codes 7019 9000 81 und 7019 9000 82 genannte" Weniger anzeigen
Rundgeflecht aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - seilförmiges Geflecht aus gezwirnten Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings); ab der Abmessung 20 x 20 mm um eine geflochtene Seele (laut Antrag Kern) aus gezwirnten Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings), - - mit einem Gehalt an... Mehr anzeigenRundgeflecht aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - seilförmiges Geflecht aus gezwirnten Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings); ab der Abmessung 20 x 20 mm um eine geflochtene Seele (laut Antrag Kern) aus gezwirnten Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings), - - mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von weniger als 60 GHT, jedoch mit einem Gehalt an Bortrioxid von mehr als 2 GHT (laut Antrag), - mit den Abmessungen: ca. 5 x 5 mm bis 110 x 110 mm, - auf Rollen, - zur Verwendung in Dicht- und Isolationsanwendungen. "Ware aus Glasfasern, andere als in den Unterpositionen 7019 1100 bis 7019 8090 genannte, andere als in den TARIC-Codes 7019 9000 10 bis 7019 9000 84 genannte" Weniger anzeigen
Ware aus Glasfasern, sog. Laserschutz-Vorhang CR, SHELTER NG, Art.-Nr. BC6F1P011201, die fertige Ware (Laserschutzvorhang) ist laut Antrag in unterschiedlichen Größen erhältlich und wird durch eine Materialprobe veranschaulicht, Foto siehe Anlage, - mehrlagiges Erzeugnis, bestehend aus: - - einer Mittellage aus einem... Mehr anzeigenWare aus Glasfasern, sog. Laserschutz-Vorhang CR, SHELTER NG, Art.-Nr. BC6F1P011201, die fertige Ware (Laserschutzvorhang) ist laut Antrag in unterschiedlichen Größen erhältlich und wird durch eine Materialprobe veranschaulicht, Foto siehe Anlage, - mehrlagiges Erzeugnis, bestehend aus: - - einer Mittellage aus einem Gewebe aus Glasfasern, - - zwei die Mittellage umhüllende Lagen aus Geweben aus Glasfasern, die beidseitig dünn beschichtet sind (damit imprägniert), - - einer Umhüllung aus Geweben aus Spinnstoffen, - an den Rändern mit einem Garn aus Spinnstoffen vernäht und gesäumt, - je nach Größe des Vorhangs werden mehrere Bahnen mit einem Elastomerband zusammengenäht, - der Vorhang ist mit einer Aufhängevorrichtung in Form eines Ösenbandes versehen, - die Ware soll dem Schutz vor Laserstrahlen dienen, - die imprägnierten Gewebe aus Glasfasern bestimmen aufgrund ihres Umfangs und ihres Gewichts den wesentlichen Charakter der Ware. "Ware aus Glasfasern (Vorhang), andere als in den TARIC-Codes 7019 9000 10 bis 7019 9000 80 genannte" Weniger anzeigen
Waren aus Glasfasern, Fotos siehe Anlage, - in Form von noch nicht zusammengesetzten Waren, die wie die zusammengesetzte Waren einzureihen sind; in drei unterschiedlichen Ausführungen, - - in den Abmessungen: max. 125 cm x 240 cm; bestehend aus: - - - fünf schwarzen Geweben (sog. Lamellen), - - - - undichte Gewebe... Mehr anzeigenWaren aus Glasfasern, Fotos siehe Anlage, - in Form von noch nicht zusammengesetzten Waren, die wie die zusammengesetzte Waren einzureihen sind; in drei unterschiedlichen Ausführungen, - - in den Abmessungen: max. 125 cm x 240 cm; bestehend aus: - - - fünf schwarzen Geweben (sog. Lamellen), - - - - undichte Gewebe aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings); mit Kunststoff überzogen (damit imprägniert), - - - - an den Längskanten mit Spinnstoffgewirken gesäumt, - - - - am unteren Rand mit eingenähten Gewichten, - - - zwei selbstklebenden Klemmprofilen aus Kunststoff, - - in den Abmessungen: max. 100 cm x 220 cm; bestehend aus: - - - vier schwarzen Geweben (sog. Lamellen), - - - - undichte Gewebe aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings); mit Kunststoff überzogen (damit imprägniert), - - - - an den Längskanten mit Spinnstoffgewirken gesäumt, - - - - am unteren Rand mit eingenähten Gewichten, - - - einem selbstklebenden Klemmprofil aus Kunststoff, - - - einem Klettband, - - in den Abmessungen: max. 125 cm x 240 cm; bestehend aus: - - - fünf schwarzen Geweben (sog. Lamellen), - - - - undichte Gewebe aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings); mit Kunststoff überzogen (damit imprägniert), - - - - an den Längskanten mit Spinnstoffgewirken gesäumt, - - - - am unteren Rand mit eingenähten Gewichten, - - - zwei selbstklebenden Klemmprofilen aus Kunststoff, - - - einem Klettband, - die Gewebe aus Glasfasern bestimmen aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Schutz vor Insekten den Charakter der zusammengesetzten Waren, - jeweils verpackt in einer bedruckten Pappschachtel. "Waren aus Glasfasern (Insektenvorhänge), andere als im TARIC-Code 7019 9000 80 genannte" Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
7,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Ein dauerhafter Strafzoll, der erhoben wird, um unfaire Subventionen im Herkunftsland auszugleichen.
Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.
Es läuft ein Verfahren zur Überprüfung, ob Strafzölle (Antidumping) angepasst, verlängert oder aufgehoben werden.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.
Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Löschdecke mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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Räucherstäbchen
3307.41.00.00.0 · 6,5 %
Heizkissen
6307.90.10.00.0 · 12 %
Holz-Waschtischunterschrank
9403.60.90.00.0 · 0 %
Schaufensterpuppe
9618.00.00.00.0 · 1,7 %
