Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Gliederungsebene von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN28
- PositionAndere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle2811
- Unterpositionandere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle281121
- UnterpositionSiliciumdioxid281122
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aerosil
Der HS-Code für Aerosil lautet 2811.22 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2811.22.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2811.22.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2811.22.00.90.0.
Einreihung von Aerosil nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Aerosil erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) und der AV 6 für die zolltarifliche Unterposition. AV 1 besagt, dass die Positionen und die dazugehörigen Abschnitts- und Kapitelvorschriften maßgeblich sind. Aerosil ist eine anorganische Sauerstoffverbindung des Siliciums (SiO₂) und fällt daher unter Position 2811 (Andere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle), Unterposition 2811.22 (Siliciumdioxid). Da Aerosil nicht unter die engeren TARIC-Codes 2811.22.00.10 (Quarzglas) oder 2811.22.00.40 (Granulat) fällt, verbleibt die Ware in der Auffangposition 2811.22.00.90 (anderes). Maßgeblich ist der Warencharakter als pyrogene Kieselsäure in Pulverform.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aerosil
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAmorphes Siliciumdioxid (CAS RN 60676-86-0) → betrifft Quarzglas/geschmolzenes Silica, NICHT pyrogene Kieselsäure | 2811.22.00.15.0 | 4,6 % |
| Alternative EinreihungSilika-Füllstoff in Granulatform → Aerosil liegt als feines Pulver vor, nicht als Granulat | 2811.22.00.40.0 | 4,6 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Aerosil (2811) ≠ Amorphes Siliciumdioxid (CAS RN 60676-86-0) → betrifft Quarzglas/geschmolzenes Silica, NICHT pyrogene Kieselsäure (2811) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aerosil bleibt die Zolltarifnummer 2811.22.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Aerosil (2811) ≠ Silika-Füllstoff in Granulatform → Aerosil liegt als feines Pulver vor, nicht als Granulat (2811) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aerosil bleibt die Zolltarifnummer 2811.22.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Falls Aerosil mit anderen Stoffen vermischt oder oberflächenbehandelt ist, können andere Kapitel oder Positionen in Betracht kommen.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Nur bei Gemischen oder funktionellen Zubereitungen auf Basis pyrogener KieselsäureChemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen | 3824.99.92.99.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Aerosil (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE3603/15-1 | Siliciumdioxid; Kieselsäure (CAS-Nr. 7631-86-9), feines weißes Pulver, gefällte amorphe Kieselsäure, Gehalt ≥ 98,0 % → eingereiht in 2811 2200 90 0 | 2811.22.00.90.0 |
| DEK/1823/08-1 | Kieselsäure anticaking, SiO₂ (CAS 7631-86-9), feines weißes Pulver, ≥ 98,0 % → eingereiht in 2811 2200 90 0 | 2811.22.00.90.0 |
| DEK/127/06-1 | Kieselsäure (CAS 7631-86-9), SiO₂ ≥ 91 % → eingereiht in 2811 2200 90 0 | 2811.22.00.90.0 |
| DE12627/12-1 | Kieselsäure, mikrogranuliertes Pulver, SiO₂ ≥ 90 % (CAS 7631-86-9) → eingereiht in 2811 2200 90 0 | 2811.22.00.90.0 |
| DEBTI14715/17-1 | Amorphes Siliziumdioxid, Reinheit ≥ 99,7 %, Korngröße entspricht nicht Code 2811 2200 70 → eingereiht in 2811 2200 90 | 2811.22.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Import-Zollsätze
Drittlandszollsatz
4,6 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4,6 % | Drittlandszoll |
| USA | 4,6 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4,6 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Aerosil basierend auf dem Zollwert.
Export-Zollsätze
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Prüfen Sie die Zolltarifnummern verwandter Produkte aus dem Bereich Industriechemie.