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Industrieelektronik & SteuerungKapitel 90Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Luftqualitäts-Monitor: 9027.10.10.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Luftqualitäts-Monitor (9027.10.10.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Luftqualitäts-Monitor unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Luftqualitäts-Monitor Produktbild

Für Luftqualitäts-Monitore sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Luftqualitäts-Monitor beschreiben: Material, Sensortypen, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der Luftqualitäts-Monitor durchläuft im Zolltarif folgende Hierarchiestufen: Vom Abschnitt über das Kapitel und die Position bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
  • Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  • Position: 9027 - Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z.|B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome
  • Unterposition: 9027 10 - Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9027 1010 00 0 - elektronische

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung eines Luftqualitäts-Monitors hängt von seiner genauen technischen Ausstattung ab. Prüfen Sie die Sensorkombination und die Hauptfunktion. Nutzen Sie unseren Klassifizierungs-Assistent für eine individuelle Prüfung Ihres konkreten Geräts.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Luftqualitäts-Monitor

Der HS-Code für Luftqualitäts-Monitor lautet 9027.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9027.10.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9027.10.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9027.10.10.00.0.

Einreihung von Luftqualitäts-Monitor nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) schreibt vor, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und Abschnitte erfolgt. Position 9027 erfasst Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen. Ein Luftqualitäts-Monitor misst – je nach Modell – CO₂, Feinstaub, VOC, Temperatur und Feuchte, untersucht also die Gaszusammensetzung der Luft und fällt daher unter die Unterposition 902710 (Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch). Da das Gerät elektronisch arbeitet (Halbleiter- und NDIR-Sensoren, Display, Mikrocontroller), ist die Warennummer 9027101000 zutreffend.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Luftqualitäts-Monitor

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9027.10.90.00.0 0 %

andere (nicht elektronische) Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9025.80.40.50.0 0 %

Elektronischer Halbleitersensor (MEMS) - Bauteilebene

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9025.80.40.10.0 0 %

für zivile Luftfahrzeuge

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Luftqualitäts-Monitor (9027) ≠ andere (nicht elektronische) Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch (9027)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Luftqualitäts-Monitor bleibt die Zolltarifnummer 9027.10.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Luftqualitäts-Monitor (9027) ≠ Elektronischer Halbleitersensor (MEMS) - Bauteilebene (9025)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Luftqualitäts-Monitor bleibt die Zolltarifnummer 9027.10.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Luftqualitäts-Monitor (9027) ≠ für zivile Luftfahrzeuge (9025)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Luftqualitäts-Monitor bleibt die Zolltarifnummer 9027.10.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Die folgenden Codes zeigen verwandte Positionen aus anderen Kapiteln des Zolltarifs.

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9027.10.90.00.0 0 %

andere (nicht elektronische) Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9025.80.40.50.0 0 %

Elektronischer Halbleitersensor (MEMS) - Bauteilebene

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9025.80.40.10.0 0 %

für zivile Luftfahrzeuge

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Luftqualitäts-Monitor ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Luftqualitäts-Monitor (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI49397/20-19027.10.10.00.0
Raumluftsensor (Multifunktionsgerät) mit Temperatur, Luftfeuchte, Luftdruck, VOC, PM2.5, CO2, NO2, CO, Ozon
DE1053/17-19027.10.10.00.0
Elektronischer Raumluftsensor mit CO2-, Temperatur- und Feuchtesensor, Display
DEBTI48487/21-19027.10.10.00.0
Multifunktionales Messgerät mit Temperatur-, Feuchte- und CO2-Sensor, CO2-Ampel
DEBTI22440/21-19027.10.10.00.0
CO2-Messgerät mit Ampel, Temperatur- und Feuchtesensor, Datenlogger
DEBTI5672/22-19027.10.10.00.0
Multifunktionaler Umweltsensor mit CO, CO2, H2, VOC, Temperatur, Feuchte, Luftdruck
DEBTI18560/23-19027.10.10.00.0
Umwelt Entwicklerboard mit Feuchtigkeits- und Luftqualitätssensor, WiFi
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Maßnahmen bei der Einfuhr

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollabgaben-Rechner

Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für Luftqualitäts-Monitore aus Drittländern. Der Einfuhrumsatzsteuer-Rechner ermittelt die anfallenden Kosten aus Zoll und EUSt.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Maßnahmen bei der Ausfuhr

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Luftqualitäts-Monitore

Welche Zolltarifnummer hat ein Luftqualitäts-Monitor?

Ein elektronischer Luftqualitäts-Monitor mit Sensoren für CO₂, Feinstaub, Temperatur, Luftfeuchte und VOC wird in die Zolltarifnummer 9027.10.10.00.0 eingereiht. Diese Warennummer erfasst elektronische Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch. Die Einreihung wurde durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) der EBTI-Datenbank bestätigt.

Welchen HS-Code hat ein Luftqualitäts-Monitor?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für einen Luftqualitäts-Monitor lautet 902710. Der sechsstellige Code definiert Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch und wird weltweit von allen Zollverwaltungen verwendet. Auf EU-Ebene wird er durch die Kombinierte Nomenklatur auf 8 Stellen und die Zolltarifnummer auf 11 Stellen erweitert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für einen Luftqualitäts-Monitor?

Der Drittlandszollsatz (Code 103) für die Zolltarifnummer 9027.10.10.00.0 beträgt 0 %. Das bedeutet, dass für die Einfuhr von Luftqualitäts-Monitoren aus Nicht-EU-Ländern kein Zoll anfällt. Es fällt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 % auf den Warenwert an.

Wie unterscheidet sich ein Luftqualitäts-Monitor zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Luftqualitäts-Monitors erfolgt zu anderen Messgeräten. Die Alternative zu Position 9027 (Untersuchungsgeräte für Gase) wäre Position 9025 (Thermometer, Hygrometer, Barometer), die aber auch kombinierte Temperatur-, Feuchte- und Drucksensoren erfasst. Ein Luftqualitäts-Monitor misst darüber hinaus Gase und Feinstaub und ist daher in 902710 einzureihen. Eine weitere Alternative ist die Position 9032 für Regelgeräte, die jedoch eine aktive Steuerungsfunktion voraussetzt, die ein reiner Monitor nicht hat.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Luftqualitäts-Monitor verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachforderungen von Einfuhrabgaben, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und in schweren Fällen zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung führen. Bei der Ausfuhr kann eine falsche Nummer zu Verstößen gegen Ausfuhrbeschränkungen (Dual-Use) führen. Im Streitfall ist die Vorlage eines vZTA empfehlenswert.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Luftqualitäts-Monitore?

Für die Einfuhr von Luftqualitäts-Monitoren der Warennummer 9027.10.10.00.0 besteht eine Zollaussetzung für luftfahrttaugliche Geräte (Code 119). Für die Ausfuhr gelten Dual-Use-Bestimmungen: Es ist eine Ausfuhrgenehmigung (Code 478) des BAFA erforderlich, da solche Messgeräte auch militärisch verwendet werden können. Der Export unterliegt zudem allgemeinen Beschränkungen (Code 467) und Genehmigungspflichten (Code 473).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Luftqualitäts-Monitor?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für einen Luftqualitäts-Monitor lautet 9027.10.10.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (902710), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (90271010), dem 10-stelligen TARIC-Code (9027101000) und der 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer (9027.10.10.00.0).

Ändern sich Zolltarifnummern für Luftqualitäts-Monitore?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die Position 9027 und die Unterposition 902710 sind jedoch seit Jahren stabil. Es ist ratsam, die Aktualität der Nummer vor jeder Zollanmeldung zu prüfen, insbesondere bei Neufassungen der KN zum 1. Januar eines Jahres.

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