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Haushalt & KücheKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Messbecher: 3924.10.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Messbecher (3924.10.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Messbecher unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Messbecher Produktbild

Die genaue Einreihung eines Messbechers hängt vom Material ab: Kunststoff-Messbecher fallen in Kapitel 39, Glas-Messbecher in Kapitel 70. Prüfen Sie die Alle Möglichkeiten im Überblick → für abweichende Ausführungen.

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur eingebettet:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3924 - Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Kunststoffen
  • Unterposition: 3924 10 - Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3924 1000 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die angegebene Zolltarifnummer gilt für den typischen Kunststoff-Messbecher. Abweichungen in Material, Form oder Verwendungszweck können zu einer anderen Einreihung führen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Messbecher

Der HS-Code für Messbecher lautet 3924.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3924.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3924.10.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3924.10.00.90.0.

Einreihung von Messbecher nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Messbechern erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV). Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. Für Messbecher aus Kunststoff ist Position 3924 (Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel) einschlägig. AV 3a kommt zur Anwendung, wenn die Ware aus mehreren Materialien besteht – die speziellste Beschreibung hat Vorrang.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Messbecher

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungMessbecher aus Borosilikatglas für den Küchengebrauch7013.42.00.00.0 6,5 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit7013.42.00.00.0 6,5 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit3926.90.97.90.0 6,5 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Messbecher (3924) ≠ Messbecher aus Borosilikatglas für den Küchengebrauch (7013)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Messbecher bleibt die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Messbecher (3924) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (7013)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Messbecher bleibt die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Messbecher (3924) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (3926)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Messbecher bleibt die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben Kapitel 39 (Kunststoffe) können Messbecher aus anderen Materialien in andere Kapitel eingereiht werden:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungMessbecher aus Borosilikatglas für den Küchengebrauch7013.42.00.00.0 6,5 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit7013.42.00.00.0 6,5 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit3926.90.97.90.0 6,5 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Messbecher ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Messbecher (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DE7336/13-1Kunststoff-Messbecher für den Küchengebrauch (PP, SAN, ABS, Polystyrol) mit Skalierung, Ausgießnase und Henkel, Fassungsvermögen 50-1000 ml3924.10.00.90.0
DE3270/16-1Kunststoff-Messbecher für den Küchengebrauch (PP, SAN, ABS, Polystyrol) mit Skalierung, Ausgießnase und Henkel, Fassungsvermögen 50-1000 ml3924.10.00.90.0
DEBTI51617/18-1Kunststoff-Messbecher für den Küchengebrauch (PP, SAN, ABS, Polystyrol) mit Skalierung, Ausgießnase und Henkel, Fassungsvermögen 50-1000 ml3924.10.00.90.0
DE6952/12-1Kunststoff-Messbecher für den Küchengebrauch (PP, SAN, ABS, Polystyrol) mit Skalierung, Ausgießnase und Henkel, Fassungsvermögen 50-1000 ml3924.10.00.90.0
DEBTI39738/18-1Kunststoff-Messbecher für den Küchengebrauch (PP, SAN, ABS, Polystyrol) mit Skalierung, Ausgießnase und Henkel, Fassungsvermögen 50-1000 ml3924.10.00.90.0
DEBTI23722/21-1Kunststoff-Messbecher für den Küchengebrauch (PP, SAN, ABS, Polystyrol) mit Skalierung, Ausgießnase und Henkel, Fassungsvermögen 50-1000 ml3924.10.00.90.0
DEBTI4033/24-9Kunststoff-Messbecher für den Küchengebrauch (PP, SAN, ABS, Polystyrol) mit Skalierung, Ausgießnase und Henkel, Fassungsvermögen 50-1000 ml3924.10.00.90.0
DE3848/12-1Kunststoff-Messbecher für den Küchengebrauch (PP, SAN, ABS, Polystyrol) mit Skalierung, Ausgießnase und Henkel, Fassungsvermögen 50-1000 ml3924.10.00.90.0
DEBTI60475/24-1Glas-Messbecher aus Borosilikatglas für den Küchengebrauch, mit Skalierung (ml, oz, TL, EL)3924.10.00.90.0
DEBTI45172/20-1Glas-Messbecher aus Borosilikatglas für den Küchengebrauch, mit Skalierung (ml, oz, TL, EL)3924.10.00.90.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China6,5 %Drittlandszoll
USA6,5 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien6,5 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand6,5 %Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
MaßnahmeBeschreibung
Luftfahrttauglichkeits-ZollaussetzungZollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Messbecher

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Messbecher inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Messbecher

Welche Zolltarifnummer hat ein Messbecher?

Ein typischer Kunststoff-Messbecher für die Küche wird unter der Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 eingereiht. Diese Nummer gilt für skalierte Becher aus PP, SAN, ABS oder Polystyrol mit Ausgießnase und Henkel. Glas-Messbecher fallen dagegen unter die Nummer 7013.42.00.00.0. Die korrekte Einreihung hängt vom Material und der genauen Ausführung ab.

Welchen HS-Code hat ein Messbecher?

Der HS-Code (6-stellig) für Kunststoff-Messbecher lautet 392410. Er umfasst Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch aus Kunststoffen. Für Glas-Messbecher lautet der HS-Code 701342. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer bestimmen die internationale Warenklassifikation.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Messbecher?

Der Drittlandszollsatz für Kunststoff-Messbecher der Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 beträgt 6,5 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Freihandelsabkommen, wie China, USA, Indien oder Thailand. Bei Vorliegen eines Präferenzabkommens kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich ein Messbecher zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Messbechers erfolgt vor allem nach Material und Verwendungszweck. Kunststoff-Messbecher fallen in Kapitel 39, Glas-Messbecher in Kapitel 70. Eine Alternative zur Küchenausführung ist der Labor-Messbecher, der unter 3926.90.97.90.0 eingereiht wird. Die Abgrenzung zu anderen Küchenartikeln wie Säuglingsflaschen oder Polyamid-Geschirr ist ebenfalls zu beachten.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Messbecher verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei unklarer Einreihung sollten Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen oder unseren Klassifizierungsassistenten nutzen, um die korrekte Nummer zu ermitteln.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Messbecher?

Für Messbecher der Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 gibt es keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Es gilt der reguläre Drittlandszollsatz von 6,5 %. Eine besondere Maßnahme ist die Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Code 119), die jedoch nur für Teile gilt, die für Luftfahrzeuge bestimmt sind – für Küchen-Messbecher irrelevant.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Messbecher?

Die vollständige Zolltarifnummer für einen Messbecher ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3924.10.00.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (392410), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (39241000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (3924100090) zusammen. Die letzten beiden Stellen (90) und die elfte Stelle (0) dienen der nationalen Statistik.

Ändern sich Zolltarifnummern für Messbecher?

Ja, Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Die EU aktualisiert die KN jährlich zum 1. Januar. Für Messbecher ist die Nummer 3924.10.00.90.0 seit Jahren stabil, aber es empfiehlt sich, vor einer Einfuhr die aktuelle Fassung zu prüfen, insbesondere bei Materialänderungen.

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