Hierarchie der Zolltarifnummer
Die folgende Gliederung zeigt die hierarchische Einordnung der Messuhr im Zolltarif von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- Position: 9031 - Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren
- Unterposition: 9031 80 - andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen
Zolltarifnummer: 9031 8020 00 0 - zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen
Hinweis zur Einreihung
Die hier angegebene Zolltarifnummer 9031.80.20.00.0 dient als Anhaltspunkt. Die endgültige Einreihung hängt von den genauen Merkmalen der Ware ab. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihre Messuhr prüfen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Messuhr
Der HS-Code für Messuhr lautet 9031.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9031.80.20. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9031.80.20.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9031.80.20.00.0.
Einreihung von Messuhr nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung einer Messuhr folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV). Maßgeblich ist AV 1: der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Messuhr
Alternative Einreihung
andere (Unterposition 9031 8080 – Auffangposition für sonstige Mess-/Prüfgeräte)
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
andere Instrumente und Geräte - Maßstäbe, Maßbänder und Lineale mit Maßeinteilung
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Messuhr (9031) ≠ andere (Unterposition 9031 8080 – Auffangposition für sonstige Mess-/Prüfgeräte) (9031)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Messuhr bleibt die Zolltarifnummer 9031.80.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Messuhr (9031) ≠ andere Instrumente und Geräte - Maßstäbe, Maßbänder und Lineale mit Maßeinteilung (9017)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Messuhr bleibt die Zolltarifnummer 9031.80.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine abweichende Einreihung kann in Betracht kommen, wenn die Messuhr als Teil einer Maschine oder als Spezialinstrument ausgeführt ist.
Alternative Einreihung
andere (Unterposition 9031 8080 – Auffangposition für sonstige Mess-/Prüfgeräte)
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
andere Instrumente und Geräte - Maßstäbe, Maßbänder und Lineale mit Maßeinteilung
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Messuhr ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Messuhr (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Sog. digitale Messuhr MD und FMD, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden Gehäuse mit einem Durchmesser von 58 mm, einer LCD-Anzeige mit einer Messspanne je nach Modell von 12,5 mm oder 25 mm und einer Teilung von 0,01 mm oder 0,001 mm, einer 3 V Lithium Batterie, RS 232 oder USB-Anschluss, einem beweglichen... Mehr anzeigenSog. digitale Messuhr MD und FMD, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden Gehäuse mit einem Durchmesser von 58 mm, einer LCD-Anzeige mit einer Messspanne je nach Modell von 12,5 mm oder 25 mm und einer Teilung von 0,01 mm oder 0,001 mm, einer 3 V Lithium Batterie, RS 232 oder USB-Anschluss, einem beweglichen Messeinsatz mit Messtaster und einem darüber liegenden Einspannschaft mit einem Durchmesser von 8 mm (h6) durch welchen die Messuhren in Messstative oder Messbügel für genauere Messergebnisse eingespannt werden können. Die Längsbewegung des Messbolzens wird durch ein induktives Messsystem erfasst und digital auf der LCD-Anzeige angezeigt. Die Messuhren dienen zum Messen und Prüfen geometrischer Größen in verschiedenen industriellen Anwendungsbereichen. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4990 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei den als "digitale Messuhren MD und FMD" bezeichneten Waren handelt es sich um digitale Messuhren, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden Gehäuse mit einem Durchmesser von 58 mm, einer digitalen LCD-Anzeige mit einer Messspanne je nach Modell von 12,5 mm oder 25 mm und einer Teilung von 0,01 mm oder 0,001... Mehr anzeigenBei den als "digitale Messuhren MD und FMD" bezeichneten Waren handelt es sich um digitale Messuhren, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden Gehäuse mit einem Durchmesser von 58 mm, einer digitalen LCD-Anzeige mit einer Messspanne je nach Modell von 12,5 mm oder 25 mm und einer Teilung von 0,01 mm oder 0,001 mm, einer 3 V Lithium Batterie, RS 232 oder USB-Anschluss, einem beweglichen Messeinsatz mit Messtaster und einem darüber liegenden Einspannschaft mit einem Durchmesser von 8 mm (h6) durch welchen die Messuhren in Messstative oder Messbügel für genauere Messergebnisse eingespannt werden können. Die Längsbewegung des Messbolzens wird durch ein induktives Messsystem erfasst und digital auf der LCD-Anzeige angezeigt. Die Messuhren dienen zum Messen und Prüfen geometrischer Größen in verschiedenen industriellen Anwendungsbereichen. Der Artikel wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4990 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei den als "digitale Messuhren MD und FMD" bezeichneten Waren handelt es sich um digitale Messuhren, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden Gehäuse mit einem Durchmesser von 58 mm, einer digitalen LCD-Anzeige mit einer Messspanne je nach Modell von 12,5 mm oder 25 mm und einer Teilung von 0,01 mm oder 0,001... Mehr anzeigenBei den als "digitale Messuhren MD und FMD" bezeichneten Waren handelt es sich um digitale Messuhren, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden Gehäuse mit einem Durchmesser von 58 mm, einer digitalen LCD-Anzeige mit einer Messspanne je nach Modell von 12,5 mm oder 25 mm und einer Teilung von 0,01 mm oder 0,001 mm, einer 3 V Lithium Batterie, RS 232 oder USB-Anschluss, einem beweglichen Messeinsatz mit Messtaster und einem darüberliegenden Einspannschaft mit einem Durchmesser von 8 mm (h6) durch welchen die Messuhren in Messstative oder Messbügel für genauere Messergebnisse eingespannt werden können. Die Längsbewegung des Messbolzens wird durch ein induktives Messsystem erfasst und digital auf der LCD-Anzeige angezeigt. Die Messuhren dienen zum Messen und Prüfen geometrischer Größen in verschiedenen industriellen Anwendungsbereichen. Die Erzeugnisse werden als "Geräte zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Upos. (KN) 9031 1000 bis 9031 4990 genannt, zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung Weniger anzeigen
Sog. mechanische Messuhr, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden, mattverchromten Gehäuse aus unedlem Metall mit einem Durchmesser von 58 mm, einem verstellbaren Außenring, einem beweglichen Messeinsatz mit Messtaster und einem darüber liegenden Einspannschaft mit einem Durchmesser von 8 mm, durch welchen die... Mehr anzeigenSog. mechanische Messuhr, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden, mattverchromten Gehäuse aus unedlem Metall mit einem Durchmesser von 58 mm, einem verstellbaren Außenring, einem beweglichen Messeinsatz mit Messtaster und einem darüber liegenden Einspannschaft mit einem Durchmesser von 8 mm, durch welchen die Messuhren in Messstative oder Messbügel für genauere Messergebnisse eingespannt werden können. Innenliegend befindet sich eine Feder aus unedlem Metall, die die Stöße auf den beweglichen Messbolzen dämpft. Bei der Messuhr mit Rundskala und analoger Anzeige wird die Längsbewegung des Messtasters mittels Zahnstange und Zahnrad auf den Zeiger (nicht Gegenstand dieses Antrags und damit unvollständig) übertragen. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Messuhr dient zum Messen und Prüfen geometrischer Größen in verschiedenen industriellen Anwendungsbereichen. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4990 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen
Messuhr, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden Gehäuse (Ø 59 mm) mit drei Bedienelemneten, einem um 360º schwenkbaren LC-Display, einem Messeinsatz mit Hartmetallkugel sowie einer Montageöse auf der Rückseite (siehe beispielhafte Abbildung in der Anlage). Die Messuhr hat einen Messbereich von 12,7 mm mit... Mehr anzeigenMessuhr, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden Gehäuse (Ø 59 mm) mit drei Bedienelemneten, einem um 360º schwenkbaren LC-Display, einem Messeinsatz mit Hartmetallkugel sowie einer Montageöse auf der Rückseite (siehe beispielhafte Abbildung in der Anlage). Die Messuhr hat einen Messbereich von 12,7 mm mit einem Ziffernschrittwert von 0,001 mm. Sie dient dem Messen und Prüfen geometrischer Größen in verschiedenen Anwendungsbereichen. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als in den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4990 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen
Sog. mechanische Messuhr M 2 T, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden, mattverchromten Gehäuse aus unedlem Metall mit einem Durchmesser von 58 mm, einem verstellbaren Außenring, einem beweglichen Messeinsatz mit Messtaster und einem darüber liegenden Einspannschaft mit einem Durchmesser von 8 mm, durch... Mehr anzeigenSog. mechanische Messuhr M 2 T, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden, mattverchromten Gehäuse aus unedlem Metall mit einem Durchmesser von 58 mm, einem verstellbaren Außenring, einem beweglichen Messeinsatz mit Messtaster und einem darüber liegenden Einspannschaft mit einem Durchmesser von 8 mm, durch welchen die Messuhr in Messstative oder Messbügel eingespannt werden können. Für eine vollständige Messuhr fehlen noch Ziffernblatt, Zeiger und Abdeckglas. (Zur äußeren Form der vollständigen Messuhr siehe Abbildung in der Anlage). Durch Einschieben des Messtasters in das Gehäuse wird der Ausschlag der Zeiger auf dem Ziffernblatt herbeigeführt. Die Messuhren dienen zum Messen und Prüfen geometrischer Größen in verschiedenen industriellen Anwendungsbereichen. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterposition (KN) 9031 1000 bis 9031 4990 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen
Sog. mechanische Messuhr M 2 T, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden, mattverchromten Gehäuse aus unedlem Metall mit einem Durchmesser von 58 mm, einem verstellbaren Außenring, einem beweglichen Messeinsatz mit Messtaster und einem darüber liegenden Einspannschaft mit einem Durchmesser von 8 mm, durch... Mehr anzeigenSog. mechanische Messuhr M 2 T, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden, mattverchromten Gehäuse aus unedlem Metall mit einem Durchmesser von 58 mm, einem verstellbaren Außenring, einem beweglichen Messeinsatz mit Messtaster und einem darüber liegenden Einspannschaft mit einem Durchmesser von 8 mm, durch welchen die Messuhr in Messstative oder Messbügel eingespannt werden kann. Für eine vollständige Messuhr fehlen noch Ziffernblatt, Zeiger und Abdeckglas. Durch Einschieben des Messtasters in das Gehäuse wird der Ausschlag der Zeiger auf dem Ziffernblatt herbeigeführt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Messuhr dient zum Messen und Prüfen geometrischer Größen in verschiedenen industriellen Anwendungsbereichen. Der Artikel wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4990 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Sog. mechanische Messuhr M 2 T, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden, mattverchromten Gehäuse aus unedlem Metall mit einem Durchmesser von 58 mm, einem verstellbaren Außenring, einem beweglichen Messeinsatz mit Messtaster und einem darüber liegenden Einspannschaft mit einem Durchmesser von 8 mm, durch... Mehr anzeigenSog. mechanische Messuhr M 2 T, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden, mattverchromten Gehäuse aus unedlem Metall mit einem Durchmesser von 58 mm, einem verstellbaren Außenring, einem beweglichen Messeinsatz mit Messtaster und einem darüber liegenden Einspannschaft mit einem Durchmesser von 8 mm, durch welchen die Messuhr in Messstative oder Messbügel eingespannt werden kann. Für eine vollständige Messuhr fehlen noch Ziffernblatt, Zeiger und Abdeckglas. Durch Einschieben des Messtasters in das Gehäuse wird der Ausschlag der Zeiger auf dem Ziffernblatt herbeigeführt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Messuhr dient zum Messen und Prüfen geometrischer Größen in verschiedenen industriellen Anwendungsbereichen. Der Artikel wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4990 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Sog. digitale Messuhr MD und FMD, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden Gehäuse mit einem Durchmesser von 58 mm, einer LCD-Anzeige mit einer Messspanne je nach Modell von 12,5 mm oder 25 mm und einer Teilung von 0,01 mm oder 0,001 mm, einer 3 V Lithium Batterie, RS 232 oder USB-Anschluss, einem beweglichen... Mehr anzeigenSog. digitale Messuhr MD und FMD, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden Gehäuse mit einem Durchmesser von 58 mm, einer LCD-Anzeige mit einer Messspanne je nach Modell von 12,5 mm oder 25 mm und einer Teilung von 0,01 mm oder 0,001 mm, einer 3 V Lithium Batterie, RS 232 oder USB-Anschluss, einem beweglichen Messeinsatz mit Messtaster und einem darüber liegenden Einspannschaft mit einem Durchmesser von 8 mm (h6) durch welchen die Messuhren in Messstative oder Messbügel für genauere Messergebnisse eingespannt werden können. Die Längsbewegung des Messbolzens wird durch ein induktives Messsystem erfasst und digital auf der LCD-Anzeige angezeigt. Die Messuhren dienen zum Messen und Prüfen geometrischer Größen in verschiedenen industriellen Anwendungsbereichen. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4990 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei den als "digitale Messuhren MD und FMD" bezeichneten Waren handelt es sich um digitale Messuhren, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden Gehäuse mit einem Durchmesser von 58 mm, einer digitalen LCD-Anzeige mit einer Messspanne je nach Modell von 12,5 mm oder 25 mm und einer Teilung von 0,01 mm oder 0,001... Mehr anzeigenBei den als "digitale Messuhren MD und FMD" bezeichneten Waren handelt es sich um digitale Messuhren, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden Gehäuse mit einem Durchmesser von 58 mm, einer digitalen LCD-Anzeige mit einer Messspanne je nach Modell von 12,5 mm oder 25 mm und einer Teilung von 0,01 mm oder 0,001 mm, einer 3 V Lithium Batterie, RS 232 oder USB-Anschluss, einem beweglichen Messeinsatz mit Messtaster und einem darüberliegenden Einspannschaft mit einem Durchmesser von 8 mm (h6) durch welchen die Messuhren in Messstative oder Messbügel für genauere Messergebnisse eingespannt werden können. Die Längsbewegung des Messbolzens wird durch ein induktives Messsystem erfasst und digital auf der LCD-Anzeige angezeigt. Die Messuhren dienen zum Messen und Prüfen geometrischer Größen in verschiedenen industriellen Anwendungsbereichen. Die Erzeugnisse werden als "Geräte zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Upos. (KN) 9031 1000 bis 9031 4990 genannt, zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung Weniger anzeigen
Bei den als "digitale Messuhren MD und FMD" bezeichneten Waren handelt es sich um digitale Messuhren, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden Gehäuse mit einem Durchmesser von 58 mm, einer digitalen LCD-Anzeige mit einer Messspanne je nach Modell von 12,5 mm oder 25 mm und einer Teilung von 0,01 mm oder 0,001... Mehr anzeigenBei den als "digitale Messuhren MD und FMD" bezeichneten Waren handelt es sich um digitale Messuhren, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden Gehäuse mit einem Durchmesser von 58 mm, einer digitalen LCD-Anzeige mit einer Messspanne je nach Modell von 12,5 mm oder 25 mm und einer Teilung von 0,01 mm oder 0,001 mm, einer 3 V Lithium Batterie, RS 232 oder USB-Anschluss, einem beweglichen Messeinsatz mit Messtaster und einem darüber liegenden Einspannschaft mit einem Durchmesser von 8 mm (h6) durch welchen die Messuhren in Messstative oder Messbügel für genauere Messergebnisse eingespannt werden können. Die Längsbewegung des Messbolzens wird durch ein induktives Messsystem erfasst und digital auf der LCD-Anzeige angezeigt. Die Messuhren dienen zum Messen und Prüfen geometrischer Größen in verschiedenen industriellen Anwendungsbereichen. Der Artikel wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4990 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Messuhr, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden Gehäuse (Ø 59 mm) mit drei Bedienelemneten, einem um 360º schwenkbaren LC-Display, einem Messeinsatz mit Hartmetallkugel sowie einer Montageöse auf der Rückseite (siehe beispielhafte Abbildung in der Anlage). Die Messuhr hat einen Messbereich von 12,7 mm mit... Mehr anzeigenMessuhr, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden Gehäuse (Ø 59 mm) mit drei Bedienelemneten, einem um 360º schwenkbaren LC-Display, einem Messeinsatz mit Hartmetallkugel sowie einer Montageöse auf der Rückseite (siehe beispielhafte Abbildung in der Anlage). Die Messuhr hat einen Messbereich von 12,7 mm mit einem Ziffernschrittwert von 0,001 mm. Sie dient dem Messen und Prüfen geometrischer Größen in verschiedenen Anwendungsbereichen. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als in den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4990 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen
Sog. mechanische Messuhr, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden, mattverchromten Gehäuse aus unedlem Metall mit einem Durchmesser von 58 mm, einem verstellbaren Außenring, einem beweglichen Messeinsatz mit Messtaster und einem darüber liegenden Einspannschaft mit einem Durchmesser von 8 mm, durch welchen die... Mehr anzeigenSog. mechanische Messuhr, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden, mattverchromten Gehäuse aus unedlem Metall mit einem Durchmesser von 58 mm, einem verstellbaren Außenring, einem beweglichen Messeinsatz mit Messtaster und einem darüber liegenden Einspannschaft mit einem Durchmesser von 8 mm, durch welchen die Messuhren in Messstative oder Messbügel für genauere Messergebnisse eingespannt werden können. Innenliegend befindet sich eine Feder aus unedlem Metall, die die Stöße auf den beweglichen Messbolzen dämpft. Bei der Messuhr mit Rundskala und analoger Anzeige wird die Längsbewegung des Messtasters mittels Zahnstange und Zahnrad auf den Zeiger (nicht Gegenstand dieses Antrags und damit unvollständig) übertragen. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Messuhr dient zum Messen und Prüfen geometrischer Größen in verschiedenen industriellen Anwendungsbereichen. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4990 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen
Sog. mechanische Messuhr, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden, mattverchromten Gehäuse aus unedlem Metall mit einem Durchmesser von 58 mm, einem verstellbaren Außenring, einem beweglichen Messeinsatz mit Messtaster und einem darüber liegenden Einspannschaft mit einem Durchmesser von 8 mm, durch welchen die... Mehr anzeigenSog. mechanische Messuhr, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden, mattverchromten Gehäuse aus unedlem Metall mit einem Durchmesser von 58 mm, einem verstellbaren Außenring, einem beweglichen Messeinsatz mit Messtaster und einem darüber liegenden Einspannschaft mit einem Durchmesser von 8 mm, durch welchen die Messuhren in Messstative oder Messbügel für genauere Messergebnisse eingespannt werden können. Innenliegend befindet sich eine Feder aus unedlem Metall, die die Stöße auf den beweglichen Messbolzen dämpft. Bei der Messuhr mit Rundskala und analoger Anzeige wird die Längsbewegung des Messtasters mittels Zahnstange und Zahnrad auf den Zeiger (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung und damit unvollständig) übertragen. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Messuhr dient zum Messen und Prüfen geometrischer Größen in verschiedenen industriellen Anwendungsbereichen. Der Artikel wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4990 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Sog. mechanische Messuhr, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden, mattverchromten Gehäuse aus unedlem Metall mit einem Durchmesser von 58 mm, einem verstellbaren Außenring, einem beweglichen Messeinsatz mit Messtaster und einem darüber liegenden Einspannschaft mit einem Durchmesser von 8 mm, durch welchen die... Mehr anzeigenSog. mechanische Messuhr, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden, mattverchromten Gehäuse aus unedlem Metall mit einem Durchmesser von 58 mm, einem verstellbaren Außenring, einem beweglichen Messeinsatz mit Messtaster und einem darüber liegenden Einspannschaft mit einem Durchmesser von 8 mm, durch welchen die Messuhren in Messstative oder Messbügel für genauere Messergebnisse eingespannt werden können. Innenliegend befindet sich eine Feder aus unedlem Metall, die die Stöße auf den beweglichen Messbolzen dämpft. Bei der Messuhr mit Rundskala und analoger Anzeige wird die Längsbewegung des Messtasters mittels Zahnstange und Zahnrad auf den Zeiger (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung und damit unvollständig) übertragen. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Messuhr dient zum Messen und Prüfen geometrischer Größen in verschiedenen industriellen Anwendungsbereichen. Der Artikel wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4990 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei der als "Messuhr für Magnet Messstativ (Artikel-Nr.: MSUR03)" bezeichneten Ware handelt es sich um eine mechanische Messuhr, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden, mattverchromten Metallgehäuse mit einem Durchmesser von 58 mm, mit innenliegenden Ziffernblättern mit einem Messbereich von 0-10 mm und einer... Mehr anzeigenBei der als "Messuhr für Magnet Messstativ (Artikel-Nr.: MSUR03)" bezeichneten Ware handelt es sich um eine mechanische Messuhr, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden, mattverchromten Metallgehäuse mit einem Durchmesser von 58 mm, mit innenliegenden Ziffernblättern mit einem Messbereich von 0-10 mm und einer Teilung von 0,01 mm, zwei Zeigern, einem verstellbaren Außenring, einer rückseitig angebrachten Öse aus Kunststoff, einem beweglichen Messeinsatz mit Messtaster und einem darüberliegenden Einspannschaft mit einem Durchmesser von 8 mm (h6) durch welchen die Messuhr in ein Messstativ für genauere Messergebnisse eingespannt werden kann. Die Messuhr dient zum Messen und Prüfen geometrischer Größen in verschiedenen industriellen Anwendungsbereichen und wird in einem Pappkarton verpackt eingeführt. Das Erzeugnis wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Upos. (KN) 9031 1000 bis 9031 4990 genannt, zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen" eingereiht. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Import aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner für Messuhr
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Messuhr inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Export aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Weitere Produkte aus Werkzeuge
Nachfolgende Produkte aus dem Bereich Werkzeuge werden zolltariflich in andere Positionen eingereiht.
Gesichtsschutz
3926.90.60.00.0 · 6,5 %
Elektro Hammer
8467.21.91.00.0 · 2,7 %
Renovierungs Set
9603.40.90.00.0 · 3,7 %
Akku Hobel
8467.29.20.00.0 · 2,7 %
Garten Set
8201.10.00.00.0 · 1,7 %
Akkuschrauber
8467.21.10.00.0 · 2,7 %
Trimmerscheibe
8433.90.00.00.0 · 0 %
Elektro Schweissgerät
8515.39.18.00.0 · 2,7 %
Bit Set
8207.90.30.00.0 · 2,7 %
