Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Hierarchie im Zolltarif zeigt den Weg von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur vollständigen elfstelligen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
- Kapitel: 83 - VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN
Zolltarifnummer: 8310 0000 00 0 - Aushängeschilder, Hinweisschilder, Namensschilder und ähnliche Schilder, Zahlen, Buchstaben und andere Zeichen, aus unedlen Metallen, ausgenommen Schilder und Zeichen der Position|9405
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung eines Metall-Logos hängt entscheidend von seiner konkreten Beschaffenheit und Verwendung ab. Ein als modischer Anstecker ausgeführter Pin mit Verschlussvorrichtung kann als Fantasieschmuck in Position 7117 eingereiht werden. Eine fehlerhafte Deklaration führt zu Nachzahlungen und Verspätungszuschlägen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungs-Assistent zur sicheren Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Metall-Logo
Der HS-Code für Metall-Logo lautet 8310.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8310.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8310.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8310.00.00.00.0.
Einreihung von Metall-Logo nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sind bei der Einreihung heranzuziehen. Für ein Metall-Logo greifen insbesondere AV 1, AV 3b und AV 6.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Metall-Logo
Alternative Einreihung
Anderer Fantasieschmuck aus unedlen Metallen
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Fantasieschmuck, anderer, aus unedlen Metallen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Metall-Logo (8310) ≠ Anderer Fantasieschmuck aus unedlen Metallen (7117)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Metall-Logo bleibt die Zolltarifnummer 8310.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Metall-Logo (8310) ≠ Fantasieschmuck, anderer, aus unedlen Metallen (7117)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Metall-Logo bleibt die Zolltarifnummer 8310.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den genannten Alternativen innerhalb des Kapitels 83 kann auch eine Einreihung in andere Kapitel in Betracht kommen, wenn das Material oder die Zweckbestimmung abweicht.
Alternative Einreihung
Anderer Fantasieschmuck aus unedlen Metallen
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Fantasieschmuck, anderer, aus unedlen Metallen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Metall-Logo ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Metall-Logo (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Es handelt sich um aus unedlen Metall gefertigte, nahezu rechteckige Erzeugnisse. Auf der Schauseite sind ein Logo und ein Markenname aufgedruckt. Die Erzeugnisse sind mit einem zweiteiligen Magnetverschluss auf der Rückseite versehen und können damit an der Kleidung befestigt werden. Die Erzeugnisse sind etwa 4,5 cm... Mehr anzeigenEs handelt sich um aus unedlen Metall gefertigte, nahezu rechteckige Erzeugnisse. Auf der Schauseite sind ein Logo und ein Markenname aufgedruckt. Die Erzeugnisse sind mit einem zweiteiligen Magnetverschluss auf der Rückseite versehen und können damit an der Kleidung befestigt werden. Die Erzeugnisse sind etwa 4,5 cm lang und 2,8 cm breit und in einem Polybeutel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Namensschilder und ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8310 0000 00 0 des Elektronischen Zolltarifs. Weniger anzeigen
Es handelt sich um aus unedlen Metallen gefertigte, ovale Erzeugnisse. Auf der Schauseite sind ein Logo und ein Markenname aufgedruckt. Die Erzeugnisse sind mit einem zweiteiligen Magnetverschluss auf der Rückseite versehen und können damit an der Kleidung befestigt werden. Die Erzeugnisse sind in einem... Mehr anzeigenEs handelt sich um aus unedlen Metallen gefertigte, ovale Erzeugnisse. Auf der Schauseite sind ein Logo und ein Markenname aufgedruckt. Die Erzeugnisse sind mit einem zweiteiligen Magnetverschluss auf der Rückseite versehen und können damit an der Kleidung befestigt werden. Die Erzeugnisse sind in einem Kunststoffbeutel aufgemacht. - Antragstellerangaben - Länge: ca. 5,5 cm, Breite: ca. 3,2 cm Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Namensschilder und ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen" zum TARIC-Code 8210 000 00. Weniger anzeigen
Es handelt sich um Anstecker mit einer z. B. runden, ovalen oder annähernd rechteckigen Platte (beispielhafte Abmessungen: etwa: 35 x 10 mm bzw. 30 x 8 mm) aus unedlem Metall, die auf der Schauseite mit Schriftzügen und/oder einem Logo etc. bedruckt sind und teilweise einen Überzug aus Epoxydharz aufweisen. Auf der... Mehr anzeigenEs handelt sich um Anstecker mit einer z. B. runden, ovalen oder annähernd rechteckigen Platte (beispielhafte Abmessungen: etwa: 35 x 10 mm bzw. 30 x 8 mm) aus unedlem Metall, die auf der Schauseite mit Schriftzügen und/oder einem Logo etc. bedruckt sind und teilweise einen Überzug aus Epoxydharz aufweisen. Auf der Rückseite sind die Erzeugnisse mit einem Magnetverschluss zur Befestigung an der Kleidung ausgestattet. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck aus unedlen Metallen" zum TARIC-Code 7117 1900 90. Weniger anzeigen
Es handelt sich um Anstecker mit einer z. B. runden, ovalen oder annähernd rechteckigen Platte (beispielhafte Abmessungen: etwa: 35 x 10 mm bzw. 30 x 8 mm) aus unedlem Metall, die auf der Schauseite mit Schriftzügen und/oder einem Logo etc. bedruckt sind und teilweise einen Überzug aus Epoxydharz aufweisen. Auf der... Mehr anzeigenEs handelt sich um Anstecker mit einer z. B. runden, ovalen oder annähernd rechteckigen Platte (beispielhafte Abmessungen: etwa: 35 x 10 mm bzw. 30 x 8 mm) aus unedlem Metall, die auf der Schauseite mit Schriftzügen und/oder einem Logo etc. bedruckt sind und teilweise einen Überzug aus Epoxydharz aufweisen. Auf der Rückseite sind die Erzeugnisse mit einem Magnetverschluss zur Befestigung an der Kleidung ausgestattet. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck aus unedlen Metallen" zurm TARIC-Code 7117 1900 90. Weniger anzeigen
Es handelt sich um aus unedlen Metallen gefertigte rechteckige Erzeugnisse. Die Schauseite ist mit einer rechteckigen Vertiefung und einem aufgedruckten Logo versehen. Auf der Rückseite sind ein zweiteiliger Magnetverschluss (Plättchen aus unedlem Metall mit Gegenstück aus Kunststoff zwei eingesetzten Magneten) und... Mehr anzeigenEs handelt sich um aus unedlen Metallen gefertigte rechteckige Erzeugnisse. Die Schauseite ist mit einer rechteckigen Vertiefung und einem aufgedruckten Logo versehen. Auf der Rückseite sind ein zweiteiliger Magnetverschluss (Plättchen aus unedlem Metall mit Gegenstück aus Kunststoff zwei eingesetzten Magneten) und ein Federnadelverschluss (Halterung aus Kunststoff mit Nadel aus unedlem Metall) zur Befestigung z. B. an der Kleidung angebracht. -Antragstellerangaben- Die unedlen Metalle sind gegenüber den nicht metallischen Stoffen im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmend. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Namensschilder und ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8310 0000 00 0 des Zolltarifs. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine vollständig aus unedlem Metall (Aluminium) gefertigte Ware in Form eines Markenemblems, das auf der Rückseite mit spezifisch geformten "Stiften" zur Befestigung ausgestattet ist. Das „Emblem“ soll auf dem Lautsprechergitter eines KFZ-Soundsystems im Fahrzeuginnenraum befestigt werden, in dem... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine vollständig aus unedlem Metall (Aluminium) gefertigte Ware in Form eines Markenemblems, das auf der Rückseite mit spezifisch geformten "Stiften" zur Befestigung ausgestattet ist. Das „Emblem“ soll auf dem Lautsprechergitter eines KFZ-Soundsystems im Fahrzeuginnenraum befestigt werden, in dem die Pins auf der Rückseite in das Lautsprechergitter gesteckt und umgebogen werden. Maße: Durchmesser des Emblems 12 mm, x 1,3 mm Dicke (silber- und schwarzfarbend); mit zwei Stiften (Pins) von 9 mm Länge und 1,2 mm Durchmesser. - Antragstellerangaben – Abbildung siehe Anlage Das Emblem ist kein Teil eines Lautsprechers, weil es für dessen Funktion nicht unabdingbar ist. Es handelt sich auch nicht um Zubehör für Lautsprecher, weil die Verwendungsmöglichkeiten eines Lautsprechers durch das Emblem (Logo) nicht erweitert werden. Es handelt sich bei den Erzeugnissen um Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit i. S. d. Anm. 2 Abs. 1 c) zu ABS XV, die gemäß Anm. 1 g) zu ABS XVI von einer Einreihung in den ABS XVI ausgeschlossen sind. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Namensschildern ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen" zum TARIC-Code 8310 0000 00. Weniger anzeigen
Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um ein kreisrundes, silberfarbenes Erzeugnis (Durchmesser etwa 1,5 cm) aus unedlem Metall, mit Metallkrallen und einem Klebestreifen auf der einen Innenseite. Das Erzeugnis ist auf der Schauseite mit einem Firmenlogo bedruckt. Das Erzeugnis soll mittels der... Mehr anzeigenBei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um ein kreisrundes, silberfarbenes Erzeugnis (Durchmesser etwa 1,5 cm) aus unedlem Metall, mit Metallkrallen und einem Klebestreifen auf der einen Innenseite. Das Erzeugnis ist auf der Schauseite mit einem Firmenlogo bedruckt. Das Erzeugnis soll mittels der Metallkrallen und des Klebestreifens an einer Fahrradlampe zur Kenntlichmachung eines Markenproduktes befestigt werden. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "den Namensschildern ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8310 0000 00 0 des Zolltarifs. Weniger anzeigen
Es handelt sich um einen Schriftzug, der aus einem Plättchen aus Nickel besteht, das auf einen Träger aus Kunststoff geklebt ist. Das Plättchen aus Nickel - unedles Metall - ist im Spitzguss gefertigt und weist den Schriftzug eines Markennamens auf. Auf der Rückseite ist die Ware mit spezifisch geformten "Stiften"... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen Schriftzug, der aus einem Plättchen aus Nickel besteht, das auf einen Träger aus Kunststoff geklebt ist. Das Plättchen aus Nickel - unedles Metall - ist im Spitzguss gefertigt und weist den Schriftzug eines Markennamens auf. Auf der Rückseite ist die Ware mit spezifisch geformten "Stiften" (3 Pins) zur Befestigung ausgestattet ist. Das „Emblem" soll auf dem Lautsprechergitter eines KFZ-Lautsprechers im Fahrzeuginnenraum eines Kraftfahrzeuges befestigt werden, in dem die Pins auf der Rückseite in das Lautsprechergitter gesteckt werden. - Antragstellerangaben – Abbildung siehe Anlage Das Emblem ist kein Teil eines Lautsprechers, weil es für dessen Funktion nicht unabdingbar ist. Es handelt sich auch nicht um Zubehör für Lautsprecher, weil die Verwendungsmöglichkeiten eines Lautsprechers durch das Emblem (Logo) nicht erweitert werden. Es handelt sich bei den Erzeugnissen um Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit i. S. d. Anm. 2 Abs. 1 c) zu ABS XV, die gemäß Anm. 1 g) zu ABS XVI von einer Einreihung in den ABS XVI ausgeschlossen sind. Bei der aus verschiednen Stoffen bestehenden Ware ist das Nickel in Bezug auf Verwendung und Gewicht (Gewicht Plättchen aus Nickel ca. 1,0 Gramm, Gewicht Kunstsoffträger ca. 0,9 Gramm) charakterbestimmend. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Namensschildern ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen" zum TARIC-Code 8310 0000 00. Weniger anzeigen
Es handelt sich um ein Schild aus unedlem Metall mit dem Umriss eines Quadrates mit einer konkaven Seite (max. Abmessungen 16 x 16 mm). Es ist vorderseitig mit dem Namenslogo eines Unternehmens und rückseitig mit einer Selbstklebeschicht versehen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren... Mehr anzeigenEs handelt sich um ein Schild aus unedlem Metall mit dem Umriss eines Quadrates mit einer konkaven Seite (max. Abmessungen 16 x 16 mm). Es ist vorderseitig mit dem Namenslogo eines Unternehmens und rückseitig mit einer Selbstklebeschicht versehen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als „Namensschilder und ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen“ zum TARIC-Code 8310 00 00 00. Weniger anzeigen
Es handelt sich um ein Schild aus unedlem Metall mit dem Umriss eines Quadrates mit einer konkaven Seite (max. Abmessungen 16 x 16 mm). Es ist vorderseitig mit dem Namenslogo eines Unternehmens und rückseitig mit einer Selbstklebeschicht versehen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren... Mehr anzeigenEs handelt sich um ein Schild aus unedlem Metall mit dem Umriss eines Quadrates mit einer konkaven Seite (max. Abmessungen 16 x 16 mm). Es ist vorderseitig mit dem Namenslogo eines Unternehmens und rückseitig mit einer Selbstklebeschicht versehen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als „Namensschilder und ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen“ zum TARIC-Code 8310 00 00 00. Weniger anzeigen
"Emblem"; das sind aus Nickel (lt. Antragstellerangabe) gefertigte, reliefartige Bleche in Form von zwei insgesamt etwa 11,7 cm langen und maximal 1,7 cm breiten Flügeln, in die mittig ein "Logo" eingefügt ist. Das Nickelblech ist mit Kunststoff "gefüllt". Die Erzeugnisse werden mittels dreier Nasen aus Kunststoff... Mehr anzeigen"Emblem"; das sind aus Nickel (lt. Antragstellerangabe) gefertigte, reliefartige Bleche in Form von zwei insgesamt etwa 11,7 cm langen und maximal 1,7 cm breiten Flügeln, in die mittig ein "Logo" eingefügt ist. Das Nickelblech ist mit Kunststoff "gefüllt". Die Erzeugnisse werden mittels dreier Nasen aus Kunststoff an der Innenverkleidung einer Kfz-Tür angebracht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Namensschilder und ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8310 0000 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
"Emblem"; das sind aus Nickel (lt. Antragstellerangabe) gefertigte, reliefartige Bleche in Form von zwei insgesamt etwa 11,7 cm langen und maximal 1,7 cm breiten Flügeln, in die mittig ein "Logo" eingefügt ist. Das Nickelblech ist mit Kunststoff "gefüllt". Die Erzeugnisse werden mittels dreier Nasen aus Kunststoff an... Mehr anzeigen"Emblem"; das sind aus Nickel (lt. Antragstellerangabe) gefertigte, reliefartige Bleche in Form von zwei insgesamt etwa 11,7 cm langen und maximal 1,7 cm breiten Flügeln, in die mittig ein "Logo" eingefügt ist. Das Nickelblech ist mit Kunststoff "gefüllt". Die Erzeugnisse werden mittels dreier Nasen aus Kunststoff an der Innenverkleidung einer Kfz-Tür angebracht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Namensschilder und ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8310 0000 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Sog. Nostalgieschild: Es handelt sich um ein sogenanntes Nostalgieschild aus unedlem Metall mit einer Materialstärke von etwa 0,5 mm und den Maßen von etwa 40 x 30 cm mit abgerundeten Ecken, einem erhaben dargestellten Logo mit farbigem Schriftzug (in schwarz) und einem Firmensymbol (in schwarz und rot). An den oberen... Mehr anzeigenSog. Nostalgieschild: Es handelt sich um ein sogenanntes Nostalgieschild aus unedlem Metall mit einer Materialstärke von etwa 0,5 mm und den Maßen von etwa 40 x 30 cm mit abgerundeten Ecken, einem erhaben dargestellten Logo mit farbigem Schriftzug (in schwarz) und einem Firmensymbol (in schwarz und rot). An den oberen und unteren Warenrändern weist das Erzeugnis Bohrungen auf. Das Schild ist ansonsten dreifarbig (gold/rot und schwarz). - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Hinweisschilder, Namensschilder und ähnliche Waren, aus unedlem Metall, ausgenommen Schilder und Zeichen der Position 9405" zur Codenummer 8310 0000 00 0 des Zolltarifs. Weniger anzeigen
Es handelt sich um aus unedlen Metallen gefertigte rechteckige Erzeugnisse. Die Schauseite ist mit einer rechteckigen Vertiefung und einem aufgedruckten Logo versehen. Auf der Rückseite sind ein zweiteiliger Magnetverschluss (Plättchen aus unedlem Metall mit Gegenstück aus Kunststoff zwei eingesetzten Magneten) und... Mehr anzeigenEs handelt sich um aus unedlen Metallen gefertigte rechteckige Erzeugnisse. Die Schauseite ist mit einer rechteckigen Vertiefung und einem aufgedruckten Logo versehen. Auf der Rückseite sind ein zweiteiliger Magnetverschluss (Plättchen aus unedlem Metall mit Gegenstück aus Kunststoff zwei eingesetzten Magneten) und ein Federnadelverschluss (Halterung aus Kunststoff mit Nadel aus unedlem Metall) zur Befestigung z. B. an der Kleidung angebracht. -Antragstellerangaben- Die unedlen Metalle sind gegenüber den nicht metallischen Stoffen im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmend. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Namensschilder und ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8310 0000 00 0 des Zolltarifs. Weniger anzeigen
Es handelt sich um vollständig aus Stahlblech gefertigte, ca. 20 x 15 cm große, rechteckige, flache Erzeugnisse mit gefalzten Kanten, welche auf der Vorderseite mit der Aufschrift " Home Team Dressing Room" sowie mit einem Logo eines Fußballvereins versehen sind. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe... Mehr anzeigenEs handelt sich um vollständig aus Stahlblech gefertigte, ca. 20 x 15 cm große, rechteckige, flache Erzeugnisse mit gefalzten Kanten, welche auf der Vorderseite mit der Aufschrift " Home Team Dressing Room" sowie mit einem Logo eines Fußballvereins versehen sind. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Aushängeschilder, Hinweisschilder, Namensschilder und ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8310 0000 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Es handelt sich um einen Schriftzug, der aus einem Plättchen aus Nickel besteht, das auf einen Träger aus Kunststoff geklebt ist. Das Plättchen aus Nickel - unedles Metall - ist im Spitzguss gefertigt und weist den Schriftzug eines Markennamens auf. Auf der Rückseite ist die Ware mit spezifisch geformten "Stiften"... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen Schriftzug, der aus einem Plättchen aus Nickel besteht, das auf einen Träger aus Kunststoff geklebt ist. Das Plättchen aus Nickel - unedles Metall - ist im Spitzguss gefertigt und weist den Schriftzug eines Markennamens auf. Auf der Rückseite ist die Ware mit spezifisch geformten "Stiften" (3 Pins) zur Befestigung ausgestattet ist. Das „Emblem" soll auf dem Lautsprechergitter eines KFZ-Lautsprechers im Fahrzeuginnenraum eines Kraftfahrzeuges befestigt werden, in dem die Pins auf der Rückseite in das Lautsprechergitter gesteckt werden. - Antragstellerangaben – Abbildung siehe Anlage Das Emblem ist kein Teil eines Lautsprechers, weil es für dessen Funktion nicht unabdingbar ist. Es handelt sich auch nicht um Zubehör für Lautsprecher, weil die Verwendungsmöglichkeiten eines Lautsprechers durch das Emblem (Logo) nicht erweitert werden. Es handelt sich bei den Erzeugnissen um Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit i. S. d. Anm. 2 Abs. 1 c) zu ABS XV, die gemäß Anm. 1 g) zu ABS XVI von einer Einreihung in den ABS XVI ausgeschlossen sind. Bei der aus verschiednen Stoffen bestehenden Ware ist das Nickel in Bezug auf Verwendung und Gewicht (Gewicht Plättchen aus Nickel ca. 1,0 Gramm, Gewicht Kunstsoffträger ca. 0,9 Gramm) charakterbestimmend. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Namensschildern ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen" zum TARIC-Code 8310 0000 00. Weniger anzeigen
Es handelt sich um Anstecker mit einer z. B. runden, ovalen oder annähernd rechteckigen Platte (beispielhafte Abmessungen: etwa: 35 x 10 mm bzw. 30 x 8 mm) aus unedlem Metall, die auf der Schauseite mit Schriftzügen und/oder einem Logo etc. bedruckt sind und teilweise einen Überzug aus Epoxydharz aufweisen. Auf der... Mehr anzeigenEs handelt sich um Anstecker mit einer z. B. runden, ovalen oder annähernd rechteckigen Platte (beispielhafte Abmessungen: etwa: 35 x 10 mm bzw. 30 x 8 mm) aus unedlem Metall, die auf der Schauseite mit Schriftzügen und/oder einem Logo etc. bedruckt sind und teilweise einen Überzug aus Epoxydharz aufweisen. Auf der Rückseite sind die Erzeugnisse mit einem Magnetverschluss zur Befestigung an der Kleidung ausgestattet. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck aus unedlen Metallen" zum TARIC-Code 7117 1900 90. Weniger anzeigen
Es handelt sich runde Anstecker (Durchmesser: etwa 2,4 cm), bestehend aus einer Platte aus Stahlblech, die mit einem bunt bedruckten Papierzuschnitt und einer Kunststofffolie überzogen und auf der Rückseite mit einem Federnadelverschluss aus Stahl zur Befestigung an der Kleidung ausgestattet ist. Die Anstecker sind... Mehr anzeigenEs handelt sich runde Anstecker (Durchmesser: etwa 2,4 cm), bestehend aus einer Platte aus Stahlblech, die mit einem bunt bedruckten Papierzuschnitt und einer Kunststofffolie überzogen und auf der Rückseite mit einem Federnadelverschluss aus Stahl zur Befestigung an der Kleidung ausgestattet ist. Die Anstecker sind mit einem Schriftzug und einem Logo versehen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck aus unedlen Metallen" zur Codenummer 7117 1900 90 0 des Elektronischen Zolltarifs. Weniger anzeigen
Es handelt sich um vollständig aus unedlem Metall gefertigte Anstecker, welche auf der Schauseite zu verschiedenen Bildmotiven (z. B. Wacken 2023 und Motörhead) ausgearbeitet sind und auf der Rückseite mit einem Stift und einem Schmetterlingsverschluss zur Befestigung an der Kleidung ausgestattet sind. Je nach... Mehr anzeigenEs handelt sich um vollständig aus unedlem Metall gefertigte Anstecker, welche auf der Schauseite zu verschiedenen Bildmotiven (z. B. Wacken 2023 und Motörhead) ausgearbeitet sind und auf der Rückseite mit einem Stift und einem Schmetterlingsverschluss zur Befestigung an der Kleidung ausgestattet sind. Je nach Ausführung können die Anstecker mit mehreren Stiften und Schmetterlingsverschlüssen versehen sein. -Angaben lt. Antragsteller- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer (als in den TARIC-Codes 7117 11 00 00 und 7117 19 00 10 genannter) Fantasieschmuck, aus unedlen Metallen" zum TARIC-Code 7117 1900 90. Weniger anzeigen
Es handelt sich um flache Anstecker aus unedlem Metall in verschiedenen Ausführungen (z. B. rund mit farbigen Aufdruck auf der Schauseite oder in Form eines stillisierten Wortes). Die Anstecker sind auf der Vorderseite mit verschiedenen Bildmotiven, Schriftzügen und teilweise einem farbigen Überzug versehen. Auf der... Mehr anzeigenEs handelt sich um flache Anstecker aus unedlem Metall in verschiedenen Ausführungen (z. B. rund mit farbigen Aufdruck auf der Schauseite oder in Form eines stillisierten Wortes). Die Anstecker sind auf der Vorderseite mit verschiedenen Bildmotiven, Schriftzügen und teilweise einem farbigen Überzug versehen. Auf der Rückseite sind die Erzeugnisse mit einem Stift und einem Schmetterlingsverschluss zur Befestigung an der Kleidung ausgestattet. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck aus unedlen Metallen" zum TARIC-Code 7117 1900 90. Weniger anzeigen
Es handelt sich um flache Anstecker aus unedlem Metall in verschiedenen Ausführungen (z. B. rund mit farbigen Aufdruck auf der Schauseite oder in Form eines stillisierten Wortes). Die Anstecker sind auf der Vorderseite mit verschiedenen Bildmotiven, Schriftzügen und teilweise einem farbigen Überzug versehen. Auf der... Mehr anzeigenEs handelt sich um flache Anstecker aus unedlem Metall in verschiedenen Ausführungen (z. B. rund mit farbigen Aufdruck auf der Schauseite oder in Form eines stillisierten Wortes). Die Anstecker sind auf der Vorderseite mit verschiedenen Bildmotiven, Schriftzügen und teilweise einem farbigen Überzug versehen. Auf der Rückseite sind die Erzeugnisse mit einem Stift und einem Schmetterlingsverschluss zur Befestigung an der Kleidung ausgestattet. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck aus unedlen Metallen" zum TARIC-Code 7117 1900 90. Weniger anzeigen
Es handelt sich um Anstecker aus unedlem Metall, bestehend jeweils aus einer gestanzten Platte mit unterschiedlicher Formgebung. Die Schauseite ist geprägt, geätzt, bedruckt, farbig gestaltet oder anderweitig bearbeitet. Die Anstecker sind auf der Rückseite mit einer Befestigung in Form eines... Mehr anzeigenEs handelt sich um Anstecker aus unedlem Metall, bestehend jeweils aus einer gestanzten Platte mit unterschiedlicher Formgebung. Die Schauseite ist geprägt, geätzt, bedruckt, farbig gestaltet oder anderweitig bearbeitet. Die Anstecker sind auf der Rückseite mit einer Befestigung in Form eines Schmetterlingsverschlusses, einer Sicherheitsnadel oder einer Nadel mit Schraubverschluss versehen. Die Erzeugnisse werden z.B. an Bekleidung befestigt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck aus unedlen Metallen" zur Codenummer 7117 1900 90 0 des Zolltarifs. Weniger anzeigen
Es handelt sich runde Anstecker, bestehend aus einer Platte aus unedlem Metall (charakterbestimmend), die mit einem bunt bedruckten Papierzuschnitt und einer Kunststofffolie überzogen und auf der Rückseite mit einem Federnadelverschluss aus unedlem Metall zur Befestigung an der Kleidung ausgestattet ist. Die Anstecker... Mehr anzeigenEs handelt sich runde Anstecker, bestehend aus einer Platte aus unedlem Metall (charakterbestimmend), die mit einem bunt bedruckten Papierzuschnitt und einer Kunststofffolie überzogen und auf der Rückseite mit einem Federnadelverschluss aus unedlem Metall zur Befestigung an der Kleidung ausgestattet ist. Die Anstecker sind mit einem Schriftzug versehen. Jeweils drei Anstecker sind gemeinsam in einer Kunststofftüte verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck aus unedlen Metallen" zur Codenummer 7117 1900 90 0 des Zolltarifs. Weniger anzeigen
Es handelt sich um runde Anstecker (Durchmesser: etwa 4 cm), bestehend aus einer Platte aus Stahlblech (charakterbestimmend), die mit einem bunt bedruckten Papierzuschnitt und einer Kunststofffolie überzogen und auf der Rückseite mit einem Federnadelverschluss aus unedlem Metall zur Befestigung an der Kleidung... Mehr anzeigenEs handelt sich um runde Anstecker (Durchmesser: etwa 4 cm), bestehend aus einer Platte aus Stahlblech (charakterbestimmend), die mit einem bunt bedruckten Papierzuschnitt und einer Kunststofffolie überzogen und auf der Rückseite mit einem Federnadelverschluss aus unedlem Metall zur Befestigung an der Kleidung ausgestattet ist. Jeweils ein Anstecker ist auf einer bedruckten Pappkarte befestigt und in einem Kunststofftütchen verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "anderer Fantasieschmuck, aus unedlen Metallen" zum TARIC-Code 7117 1900 90. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner für Metall-Logo
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Metall-Logo aus unedlem Metall. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Export: Relevante Zollsätze im Zielland
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Schmuck & Accessoires
Diese Produkte werden häufig zusammen mit Metall-Logos eingeführt oder unterliegen vergleichbaren Einreihungskriterien.
