Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer für Mountain-Bike:
- Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
- Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 8712 - Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor
Kombinierte Nomenklatur: 8712 0030 - Zweiräder mit Kugellager
Zolltarifnummer: 8712 0030 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung eines Mountain-Bikes hängt von der konkreten Beschaffenheit ab: Insbesondere das Vorhandensein von Kugellagern in Naben und Tretlager sowie die fehlende Motorisierung sind entscheidend. Nutzen Sie zur Absicherung das Klassifizierungstool mit einer detaillierten Produktbeschreibung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Mountain-Bike
Der HS-Code für Mountain-Bike lautet 8712.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8712.00.30. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8712.00.30.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8712.00.30.90.0.
Einreihung von Mountain-Bike nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung eines Mountain-Bikes in 8712.00.30.90.0 ergibt sich aus der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Der Wortlaut der Position 8712 erfasst alle Zweiräder ohne Motor. Die Unterposition 8712.0030 erfordert Kugellager – bei Mountain-Bikes in Naben und Tretlager regelmäßig vorhanden. Die TARIC-Unterteilung am elften Stelle bestimmt die endgültige Nummer für nicht anderweitig spezifizierte Zweiräder mit Kugellager.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Mountain-Bike
Alternative Einreihung
Zweiräder und andere Fahrräder, ohne Motor - andere - andere
Alternative Einreihung
Fahrräder mit Hilfsmotor (E-Bikes)
Alternative Einreihung
Teile und Zubehör für Fahrräder (Rahmen)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Mountain-Bike (8712) ≠ Zweiräder und andere Fahrräder, ohne Motor - andere - andere (8712)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mountain-Bike bleibt die Zolltarifnummer 8712.00.30.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Mountain-Bike (8712) ≠ Fahrräder mit Hilfsmotor (E-Bikes) (8711)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mountain-Bike bleibt die Zolltarifnummer 8712.00.30.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Mountain-Bike (8712) ≠ Teile und Zubehör für Fahrräder (Rahmen) (8714)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mountain-Bike bleibt die Zolltarifnummer 8712.00.30.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sofern die Ware nicht als vollständiges Fahrrad eingeordnet werden kann, kommen andere Kapitel in Betracht:
Alternative Einreihung
Zweiräder und andere Fahrräder, ohne Motor - andere - andere
Alternative Einreihung
Fahrräder mit Hilfsmotor (E-Bikes)
Alternative Einreihung
Teile und Zubehör für Fahrräder (Rahmen)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Mountain-Bike ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Mountain-Bike (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
14,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.
Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.
Einfuhrabgaben-Rechner
Berechnen Sie die gesamten Einfuhrabgaben für Ihr Mountain-Bike inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
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