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Kosmetik & PflegeKapitel 33Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Mundspülung: 3306.90.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Mundspülung (3306.90.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Mundspülung unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Mundspülung Produktbild

Für die Einreihung von Mundspülung ist entscheidend, dass es sich um ein kosmetisches Mittel zur täglichen Mundpflege handelt – ohne spezifische therapeutische Indikation. Die flüssige Konsistenz und die Anwendung ohne Bürste grenzen die Ware von Zahnputzmitteln ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Mundspülung beschreiben: Inhaltsstoffe, Alkoholgehalt, Verwendungszweck

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3306.90.00.00.0 ist wie folgt in die Nomenklatur eingeordnet:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 33 - ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL
  • Position: 3306 - Zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, einschließlich Haftpuder und -pasten für Zahnprothesen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3306 9000 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 3306.90.00.00.0 gilt für flüssige Mundspülungen zur allgemeinen Mundhygiene. Weicht die Beschaffenheit ab (z. B. therapeutische Zwecke, andere Darreichungsform), kann eine andere Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie unser Klassifizierungstool, um Ihre konkrete Ware zu prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Mundspülung

Der HS-Code für Mundspülung lautet 3306.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3306.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3306.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3306.90.00.00.0.

Einreihung von Mundspülung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Mundspülung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur:

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Mundspülung

Alternative Einreihung

3306.10.00.00.0 0 %

Zahnputzmittel

Alternative Einreihung

3306.20.00.00.0 0 %

Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide)

Alternative Einreihung

3307.90.00.00.0 0 %

andere zubereitete Körperpflegemittel

Alternative Einreihung

3004.90.00.00.0 0 %

pharmazeutische Zubereitungen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Mundspülung (3306) ≠ Zahnputzmittel (3306)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mundspülung bleibt die Zolltarifnummer 3306.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Mundspülung (3306) ≠ Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide) (3306)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mundspülung bleibt die Zolltarifnummer 3306.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Mundspülung (3306) ≠ andere zubereitete Körperpflegemittel (3307)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mundspülung bleibt die Zolltarifnummer 3306.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist denkbar:

Alternative Einreihung

3306.10.00.00.0 0 %

Zahnputzmittel

Alternative Einreihung

3306.20.00.00.0 0 %

Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide)

Alternative Einreihung

3307.90.00.00.0 0 %

andere zubereitete Körperpflegemittel

Alternative Einreihung

3004.90.00.00.0 0 %

pharmazeutische Zubereitungen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Mundspülung ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Mundspülung (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI9266/21-13306.90.00.00.0
Mundpflegemittel; Mundspülung
DEBTI10353/20-13306.90.00.00.0
Zahn- und Mundpflegemittel; Mundspülung
DE10175/15-13306.90.00.00.0
Zubereitetes Mundpflegemittel; Mundwasser
DEBTI34486/20-13306.90.00.00.0
Mundpflegemittel; Mundwasser
DEK/1440/05-13306.90.00.00.0
Antimikrobielle Mundspüllösung
DEBTI34059/23-13306.90.00.00.0
Mundpflegemittel; Mundspray
DEK/1090/04-13306.90.00.00.0
Mundspülmittel
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Zollrechner für Mundspülung

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Mundspülung aus China, den USA oder anderen Ländern.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Mundspülungen

Welche Zolltarifnummer hat Mundspülung?

Mundspülung wird unter der 11-stelligen Zolltarifnummer 3306.90.00.00.0 eingereiht. Diese Nummer erfasst zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, soweit sie nicht Zahnputzmittel (3306.10) oder Zahnseide (3306.20) sind. Die Position 3306.90 ist der Auffangtatbestand und wird durch zahlreiche vZTA-Beschlüsse für Mundwasser und Mundspülungen bestätigt.

Welchen HS-Code hat Mundspülung?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Mundspülung lautet 330690. Er umfasst die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer und ist international für die Klassifizierung von zubereiteten Zahn- und Mundpflegemitteln in der Kategorie „andere“ gültig. Die Weltzollorganisation definiert diesen Code für flüssige Mundpflegemittel.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Mundspülung?

Der Drittlandszollsatz für Mundspülung (Zolltarifnummer 3306.90.00.00.0) beträgt 0 Prozent. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China oder den USA kein Zoll anfällt. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent an, die auf den Zollwert berechnet wird.

Wie unterscheidet sich Mundspülung zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Mundspülung zu anderen Waren ist wie folgt: Gegenüber Zahnputzmitteln (3306.10) unterscheidet sie sich durch die flüssige Konsistenz und die Anwendung ohne Bürste. Zur Alternative Arzneimittel (Kapitel 30) besteht die Abgrenzung darin, dass Mundspülung als kosmetisches Mittel ohne therapeutische Indikation gilt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Mundspülung verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Mundspülung drohen Nachzahlungen von Abgaben, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie Bußgelder bis hin zu Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Besonders kritisch ist die fälschliche Einreihung als Arzneimittel (Kapitel 30), da dies zu fehlerhaften Befreiungen oder nicht erkannten REACH-Kontrollpflichten führen kann.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Mundspülung?

Ja, für Mundspülung gilt bei der Einfuhr in die EU die Einfuhrkontrolle REACH (Code 761). Diese prüft, ob die enthaltenen chemischen Stoffe gemäß der EU-Chemikalienverordnung REACH registriert sind. Der Drittlandszollsatz ist mit 0 Prozent zwar zollfrei, die REACH-Konformität muss jedoch nachgewiesen werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Mundspülung?

Die vollständige Zolltarifnummer für Mundspülung ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3306.90.00.00.0. Sie setzt sich aus 4-stelliger Position (3306), 6-stelligem HS-Code (330690), 8-stelliger KN (33069000) und 10-stelligem TARIC-Code (3306900000) zusammen, bevor sie in Deutschland um eine 11. Stelle ergänzt wird.

Ändern sich Zolltarifnummern für Mundspülung?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch den TARIC-Code. Die Position 3306 und der HS-Code 330690 bleiben jedoch seit Jahren stabil. Wesentliche Änderungen treten nur bei Neufassungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder bei tarifären Maßnahmen auf. Aktuell gilt die Nummer 3306.90.00.00.0 unverändert.

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