Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL33
- PositionZubereitete Schönheitsmittel oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege (ausgenommen Arzneiwaren), einschließlich Sonnenschutz- und Bräunungsmittel; Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre3304
- ZolltarifnummerZubereitungen für die Maniküre oder Pediküre
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Acryl-Pulver
Der HS-Code für Acryl-Pulver lautet 3304.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3304.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3304.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3304.30.00.00.0.
Einreihung von Acryl-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Acryl-Pulver in die Position 3304 erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) – Wortlaut der Positionen und Abschnittsanmerkungen. Die Ware ist eine „Zubereitung für die Maniküre“ im Sinne des Kapitels 33. AV 3 a (spezifischere Beschreibung) schließt die Einreihung als Acrylpolymer in Kapitel 39 aus, da die bestimmungsgemäße Verwendung als Kosmetikmittel vorrangig ist. Die Aufmachung für den Einzelverkauf (Dose/Behältnis) bestätigt den kosmetischen Verwendungszweck.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Acryl-Pulver
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAcrylpolymere in Primärformen – Poly(methylmethacrylat) | 3906.10.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAcrylpolymere in Primärformen – andere | 3906.90.90.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungLacke auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren – Lösungen | 3208.20.10.90.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Acryl-Pulver (3304) ≠ Acrylpolymere in Primärformen – Poly(methylmethacrylat) (3906) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Acryl-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 3304.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Acryl-Pulver (3304) ≠ Acrylpolymere in Primärformen – andere (3906) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Acryl-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 3304.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Acryl-Pulver (3304) ≠ Lacke auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren – Lösungen (3208) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Acryl-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 3304.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Für Acryl-Pulver, das nicht als kosmetische Zubereitung aufgemacht ist, kommen Einreihungen in anderen Kapiteln in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAcrylpolymere in Primärformen – Poly(methylmethacrylat) | 3906.10.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAcrylpolymere in Primärformen – andere | 3906.90.90.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungLacke auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren – Lösungen | 3208.20.10.90.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Acryl-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE4015/09-1 | Modellier-Pulver für Fingernägel – Pulver in verschiedenen Farben, zur Reparatur, Verstärkung oder Verlängerung von Fingernägeln durch Mischen mit einer Flüssigkeit, in Aufmachung für den Einzelverkauf. | 3304.30.00.00.0 |
| DE4025/09-1 | Modellierflüssigkeit für Fingernägel – korrespondierendes Liquid zur Nagelmodellage. | 3304.30.00.00.0 |
| DE4022/09-1 | Modellier-Gel für Fingernägel – Gel zur Nagelmodellage, UV-aushärtend. | 3304.30.00.00.0 |
| DE8513/17-1 | Zubereitung für die Maniküre; Haftvermittler auf Acrylatbasis | 3304.30.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollkosten berechnen
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
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