Hierarchie der Zolltarifnummer
Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen Zolltarifnummer von N-Propylacetat:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
- Position: 2915 - Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
- Unterposition: 2915 31 - Ester der Essigsäure
- Unterposition: 2915 39 - andere
Zolltarifnummer: 2915 3900 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die genannte Zolltarifnummer gilt für chemisch reines N-Propylacetat. Bei Abweichungen in Reinheit, Beimischungen oder Verwendung als Gemisch kann eine abweichende Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für N-Propylacetat
Der HS-Code für N-Propylacetat lautet 2915.39 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2915.39.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2915.39.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2915.39.00.90.0.
Einreihung von N-Propylacetat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Bei der Anmeldung im elektronischen Zollverfahren (ATLAS) sind folgende Angaben zur 11-stelligen Zolltarifnummer von N-Propylacetat zu beachten:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für N-Propylacetat
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungEthylacetat | 2915.31.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative Einreihungn-Butylacetat | 2915.33.00.00.0 | 5,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| N-Propylacetat (2915) ≠ Ethylacetat (2915) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für N-Propylacetat bleibt die Zolltarifnummer 2915.39.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| N-Propylacetat (2915) ≠ n-Butylacetat (2915) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für N-Propylacetat bleibt die Zolltarifnummer 2915.39.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen ist bei N-Propylacetat (CAS 109-60-4) nicht sachgerecht, da es sich um einen definierten, chemisch einheitlichen Stoff des Kapitels 29 handelt. Folgende Optionen kommen nur bei veränderten Produkten in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungEthylacetat | 2915.31.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative Einreihungn-Butylacetat | 2915.33.00.00.0 | 5,5 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für N-Propylacetat ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von N-Propylacetat (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI48916/20-1 | Ester der Essigsäure; Essigsäureethylester (Ethylacetat) - bestätigt die Methodik der Einreihung chemisch einheitlicher Essigsäureester als Referenzfall. | 2915.31.00.00.0 |
| DEBTI21040/20-1 | Nerylacetat - bestätigt die Einreihung anderer Essigsäureester (nicht spezifisch genannt) in 2915.39.00.90. | 2915.39.00.90.0 |
| DEK/6165/09-1 | Isomerengemisch eines Essigsäureesters - bestätigt die Einreihung unter 2915.39.00.90 für nicht spezifisch genannte Essigsäureester. | 2915.39.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr – Zollsätze nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
5,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für N-Propylacetat
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für N-Propylacetat mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und die Zolltarifnummer 2915.39.00.90.0 ein.
Ausfuhr – relevante Maßnahmen
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Diese chemischen Produkte werden zolltariflich in benachbarten Positionen eingereiht.
Perl-Pigment
3206.19.00.90.0 · 6,5 %
Cocamidopropylbetain
3402.49.00.00.0 · 4 %
Tartrazin
3204.12.00.90.0 · 6,5 %
Kupfererz
2603.00.00.00.0 · 0 %
Dicyclopentadien
2902.19.00.00.0 · 0 %
Frostschutzmittel
3820.00.00.90.0 · 6,5 %
Chromatograph
9027.20.00.00.0 · 0 %
Borcarbid
2849.90.10.00.0 · 4,1 %
Bakelit
3921.90.30.00.0 · 6,5 %
