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IndustriechemieKapitel 29Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für N-Propylacetat: 2915.39.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für N-Propylacetat (2915.39.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann N-Propylacetat unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

N-Propylacetat Produktbild

N-Propylacetat ist ein gesättigter acyclischer Ester der Essigsäure mit n-Propanol und wird als Lösungsmittel in der Industrie eingesetzt. Die Einreihung hängt von der chemischen Identität ab – namentlich genannte Ester wie Ethylacetat oder n-Butylacetat sind ausgeschlossen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

N-Propylacetat beschreiben: CAS, chemische Formel, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen Zolltarifnummer von N-Propylacetat:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
  • Position: 2915 - Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
  • Unterposition: 2915 31 - Ester der Essigsäure
  • Unterposition: 2915 39 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2915 3900 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die genannte Zolltarifnummer gilt für chemisch reines N-Propylacetat. Bei Abweichungen in Reinheit, Beimischungen oder Verwendung als Gemisch kann eine abweichende Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für N-Propylacetat

Der HS-Code für N-Propylacetat lautet 2915.39 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2915.39.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2915.39.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2915.39.00.90.0.

Einreihung von N-Propylacetat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Bei der Anmeldung im elektronischen Zollverfahren (ATLAS) sind folgende Angaben zur 11-stelligen Zolltarifnummer von N-Propylacetat zu beachten:

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für N-Propylacetat

Alternative Einreihung

2915.31.00.00.0 5,5 %

Ethylacetat

Alternative Einreihung

2915.33.00.00.0 5,5 %

n-Butylacetat

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

N-Propylacetat (2915) ≠ Ethylacetat (2915)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für N-Propylacetat bleibt die Zolltarifnummer 2915.39.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

N-Propylacetat (2915) ≠ n-Butylacetat (2915)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für N-Propylacetat bleibt die Zolltarifnummer 2915.39.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen ist bei N-Propylacetat (CAS 109-60-4) nicht sachgerecht, da es sich um einen definierten, chemisch einheitlichen Stoff des Kapitels 29 handelt. Folgende Optionen kommen nur bei veränderten Produkten in Betracht:

Alternative Einreihung

2915.31.00.00.0 5,5 %

Ethylacetat

Alternative Einreihung

2915.33.00.00.0 5,5 %

n-Butylacetat

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für N-Propylacetat ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von N-Propylacetat (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI48916/20-12915.31.00.00.0
Ester der Essigsäure; Essigsäureethylester (Ethylacetat) - bestätigt die Methodik der Einreihung chemisch einheitlicher Essigsäureester als Referenzfall.
DEBTI21040/20-12915.39.00.90.0
Nerylacetat - bestätigt die Einreihung anderer Essigsäureester (nicht spezifisch genannt) in 2915.39.00.90.
DEK/6165/09-12915.39.00.90.0
Isomerengemisch eines Essigsäureesters - bestätigt die Einreihung unter 2915.39.00.90 für nicht spezifisch genannte Essigsäureester.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr – Zollsätze nach Ursprungsland

Drittlandszollsatz

5,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,5 %

Drittlandszoll

USA5,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für N-Propylacetat

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für N-Propylacetat mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und die Zolltarifnummer 2915.39.00.90.0 ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr – relevante Maßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für N-Propylacetate

Welche Zolltarifnummer hat N-Propylacetat?

N-Propylacetat (CAS 109-60-4) wird unter der 11-stelligen Zolltarifnummer 2915.39.00.90.0 eingereiht. Dies ist der Auffangcode für nicht namentlich genannte Essigsäureester der Unterposition 2915.39. Die Einreihung ergibt sich aus dem Ausschluss der spezifisch genannten Ester Ethylacetat (2915.31), Vinylacetat (2915.32), n-Butylacetat (2915.33) und Dinosebacetat (2915.36).

Welchen HS-Code hat N-Propylacetat?

Der HS-Code (6-stellig) für N-Propylacetat lautet 2915.39. Dieser Code umfasst die Unterposition der nicht namentlich genannten Essigsäureester ("andere") innerhalb der Position 2915 (gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Ester).

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für N-Propylacetat?

Der Drittlandszollsatz für N-Propylacetat unter der Code 2915.39.00.90.0 beträgt 5,5 %. Bei Vorliegen eines Präferenzabkommens (z. B. TCA mit Großbritannien, EFTA mit der Schweiz, Zollunion mit der Türkei) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr in Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an.

Wie unterscheidet sich N-Propylacetat zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt über die chemische Struktur. N-Propylacetat (C3-Alkohol) wird von den namentlich genannten Essigsäureestern Ethylacetat (C2, 2915.31) und n-Butylacetat (C4, 2915.33) abgegrenzt. Eine Alternative stellt die Einreihung als Ester der gesättigten acyclischen Carbonsäuren dar, wenn die Stoffzusammensetzung abweicht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für N-Propylacetat verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Mögliche Folgen sind Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Abfertigung, Bußgelder wegen Zollordnungswidrigkeit und in schweren Fällen strafrechtliche Konsequenzen. Bei Zweifeln ist die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) zu empfehlen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für N-Propylacetat?

Für die Einfuhr von N-Propylacetat aus Drittländern gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Exportseitig besteht eine Ausfuhrkontrolle für Abfälle (Maßnahmencode 751), die bei der Ausfuhr von N-Propylacetat in Abfallqualität zu beachten ist. Die allgemeinen Zollvorschriften für chemische Erzeugnisse sind einzuhalten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für N-Propylacetat?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für N-Propylacetat lautet 2915.39.00.90.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (2915.39), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (2915.39.00), dem 10-stelligen TARIC-Code (2915.39.00.90) und der 11-stelligen nationalen Unterteilung (.0).

Ändern sich Zolltarifnummern für N-Propylacetat?

Zolltarifnummern können sich jährlich mit der Veröffentlichung der neuen Kombinierten Nomenklatur und des TARIC ändern. Die Position 2915.39 ist jedoch strukturell stabil. Bei N-Propylacetat sind vor allem Änderungen auf den unteren Gliederungsebene (9.–11. Stelle) möglich. Der aktuelle Stand ist für das laufende Jahr gültig.

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