Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3206.19.00.90.0 leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem TARIC ab. Die Hierarchie zeigt den Weg vom Abschnitt bis zur 11-stelligen nationalen Nummer.
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelGERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN32
- PositionAndere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich3206
- UnterpositionPigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid320611
- Unterpositionandere320619
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Perl-pigment
Der HS-Code für Perl-pigment lautet 3206.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3206.19.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3206.19.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3206.19.00.90.0.
Einreihung von Perl-pigment nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Perl-pigment in Position 3206 folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie Anmerkung 3 zu Kapitel 32, die Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid als Farbmittel definiert.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Perl-pigment
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSpezifische Unterposition 3206.19.00.10.0 für Perlglanzpigmente mit exakt 72% Glimmer + 28% TiO2 – enger gefasst als der allgemeine Code. Nur anwendbar bei dieser spezifischen Rezeptur. | 3206.19.00.10.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungUnterposition 3206.11 – Pigmente mit TiO2-Gehalt >= 80 GHT | 3206.11.00.00 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Perl-pigment (3206) ≠ Spezifische Unterposition 3206.19.00.10.0 für Perlglanzpigmente mit exakt 72% Glimmer + 28% TiO2 – enger gefasst als der allgemeine Code. Nur anwendbar bei dieser spezifischen Rezeptur. (3206) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Perl-pigment bleibt die Zolltarifnummer 3206.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Perl-pigment (3206) ≠ Unterposition 3206.11 – Pigmente mit TiO2-Gehalt >= 80 GHT (3206) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Perl-pigment bleibt die Zolltarifnummer 3206.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Perl-pigment (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE12448/14-1 | Perlglanzpigment (Pearlescent Pigment), Effektgeber in Lacken und Druckfarben; bestehend aus mit Titandioxid und wenig Zinnoxid beschichtetem Glimmer. | 3206.19.00.90.0 |
| DE12447/14-1 | Perlglanzpigment (Pearlescent Pigment), Effektgeber in Lacken und Druckfarben; bestehend aus mit Titandioxid und Eisenoxid beschichtetem Glimmer. | 3206.19.00.90.0 |
| DEF/3695/06-1 | Perlglanzpigment für Einfärbungen und Effektgebung in Kunststoff, Druck- und Lackanwendungen sowie für die Kosmetikindustrie. | 3206.19.00.90.0 |
| DE16285/12-1 | Pigment zur Herstellung von dekorativer Kosmetik; bestehend aus mit Titandioxid und wenig Zinnoxid beschichteten Glasplättchen. | 3206.19.00.90.0 |
| DEBTI43473/18-1 | Farbpigment zur Verwendung in der Kosmetik; bestehend aus einem Kern eines inerten Stoffs beschichtet mit Titandioxid und wenig Zinndioxid. | 3206.19.00.90.0 |
| DEBTI8776/22-1 | Farbgranulat auf der Grundlage von titandioxidbeschichteten Perlglanzpigmenten. | 3206.19.00.90.0 |
| DE3128/17-1 | Pigmente für die Nagelmodellage; bestehend aus mit Titandioxid und wenig Zinnoxid beschichteten Glasflakes. | 3206.19.00.90.0 |
| DEF/6997/07-1 | Wässrige Pigmentdispersion auf der Basis von Perlglanzpigment. | 3206.19.00.90.0 |
| DE5090/15-1 | Perlglanzpigment bestehend aus 72 GHT Glimmer und 28 GHT Titandioxid (spezifische Nischenzusammensetzung). | 3206.19.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 3 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Perl-pigment
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Perl-pigment mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
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