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Textilien & BekleidungKapitel 58Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Netzgewebe: 5804.10.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Netzgewebe (5804.10.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Netzgewebe unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Netzgewebe Produktbild

Netzgewebe ist ein textiles Flächengebilde mit netzartig durchbrochener Struktur. Die zolltarifliche Einreihung hängt von der Herstellungsart ab: gewirkt, geknüpft oder aus Bindfäden. Nur bei eindeutiger Bestimmung als Tüll oder geknüpfter Netzstoff der Position 5804 ist die angegebene Zolltarifnummer korrekt. Prüfen Sie die konkrete Beschaffenheit Ihres Netzgewebes und wählen Sie aus den unten stehenden Alternativen die zutreffende Einreihung.

Netzgewebe beschreiben: Herstellungsart (gewirkt/geknüpft), Material, konfektioniert oder Meterware

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 5804.10.90.00.0 ist im Zolltarif wie folgt hierarchisch eingeordnet:

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 58 - SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN
  • Position: 5804 - Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe; Spitzen, als Meterware, Streifen oder als Motive, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen|6002|bis 6006
  • Unterposition: 5804 10 - Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 5804 1090 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Netzgewebe erfordert eine genaue Prüfung der Herstellungsart. Verwenden Sie zur sicheren Klassifizierung unser Zolltarifnummern-Tool und geben Sie die genauen Material- und Fertigungsdaten an.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Netzgewebe

Der HS-Code für Netzgewebe lautet 5804.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5804.10.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5804.10.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5804.10.90.00.0.

Einreihung von Netzgewebe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Zu Position 5804 gehören Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe. Ausgenommen sind Kettengewirke der Positionen 6002 bis 6006 sowie konfektionierte Netze der Position 5608. Maßgeblich für die Abgrenzung ist die Art der Maschenbildung: Bei Tüll und geknüpften Netzstoffen entstehen die Maschen durch Verknoten oder durch eine spezielle Webtechnik (Tülldreher), nicht durch Wirkmaschenbildung.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Netzgewebe

Alternative Einreihung

6005.37.00.00.0 8,0 %

Kettengewirke, aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt – für netzartige Kettengewirke (gewirkt, nicht geknüpft)

Alternative Einreihung

5608.19.30.00.0 8,0 %

Konfektionierte Netze aus synthetischen Spinnstoffen (andere als Fischernetze)

Alternative Einreihung

5608.19.90.00.0 8,0 %

Geknüpfte Netze als Meterware, aus synthetischen Spinnstoffen, andere – für nicht konfektionierte geknüpfte Netze aus Bindfäden/Seilen/Tauen

Alternative Einreihung

5804.10.10.00.0 8,0 %

Tülle und geknüpfte Netzstoffe, ungemustert – für einfarbigen, nicht ornamentierten Tüll

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Netzgewebe (5804) ≠ Kettengewirke, aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt – für netzartige Kettengewirke (gewirkt, nicht geknüpft) (6005)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Netzgewebe bleibt die Zolltarifnummer 5804.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Netzgewebe (5804) ≠ Konfektionierte Netze aus synthetischen Spinnstoffen (andere als Fischernetze) (5608)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Netzgewebe bleibt die Zolltarifnummer 5804.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Netzgewebe (5804) ≠ Geknüpfte Netze als Meterware, aus synthetischen Spinnstoffen, andere – für nicht konfektionierte geknüpfte Netze aus Bindfäden/Seilen/Tauen (5608)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Netzgewebe bleibt die Zolltarifnummer 5804.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den positionsnahen Alternativen kann Netzgewebe bei abweichender Beschaffenheit auch in andere Kapitel fallen.

Alternative Einreihung

6005.37.00.00.0 8,0 %

Kettengewirke, aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt – für netzartige Kettengewirke (gewirkt, nicht geknüpft)

Alternative Einreihung

5608.19.30.00.0 8,0 %

Konfektionierte Netze aus synthetischen Spinnstoffen (andere als Fischernetze)

Alternative Einreihung

5608.19.90.00.0 8,0 %

Geknüpfte Netze als Meterware, aus synthetischen Spinnstoffen, andere – für nicht konfektionierte geknüpfte Netze aus Bindfäden/Seilen/Tauen

Alternative Einreihung

5804.10.10.00.0 8,0 %

Tülle und geknüpfte Netzstoffe, ungemustert – für einfarbigen, nicht ornamentierten Tüll

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Netzgewebe ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Netzgewebe (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEF/1884/07-15804.10.90.00.0
Tüll-Dekorationsstoff, gemustert, als Meterware
DEBTI10943/25-16005.37.00.00.0
Kettengewirke, Netz als Abdeckung, Polyester, gefärbt
DEBTI11149/20-15608.19.30.00.0
Konfektioniertes Netz, Ranknetz, Polyethylen
DEBTI29332/22-15608.19.90.00.0
Geknüpftes Netz als Meterware, Deko-Fischernetz, nicht konfektioniert
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Import-Zollsätze nach Ursprungsland

Drittlandszollsatz

8,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China8,0 %

Drittlandszoll

USA8,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien8,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand8,0 %

Drittlandszoll

Importmaßnahmen für Netzgewebe

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Zollrechner für Netzgewebe

Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben: Geben Sie den Warenwert ein, wählen Sie das Ursprungsland und die Menge, um Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer für Ihr Netzgewebe zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Export-Zollsätze (nicht zutreffend)

Exportmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Netzgewebe

Welche Zolltarifnummer hat Netzgewebe?

Die zolltarifliche Einreihung von Netzgewebe als Tüll oder geknüpfter Netzstoff erfolgt unter der Zolltarifnummer 5804.10.90.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für gemusterte oder ausgestaltete Netzstoffe aus Spinnstoffen als Meterware. Für Kettengewirke oder konfektionierte Netze gelten abweichende Zolltarifnummern.

Welchen HS-Code hat Netzgewebe?

Der HS-Code für Netzgewebe als Tüll oder geknüpfter Netzstoff lautet 580410 (sechsstellig). Dieser Code gilt weltweit im Harmonisierten System. Die nationale Erweiterung über die Kombinierte Nomenklatur (KN) auf acht Stellen ergibt 58041090, der TARIC-Code auf zehn Stellen lautet 5804109000 und die vollständige deutsche Zolltarifnummer ist 5804.10.90.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Netzgewebe?

Der Drittlandszollsatz für Netzgewebe der Zolltarifnummer 5804.10.90.00.0 beträgt 8 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Türkei, Japan, Südkorea, Vietnam) kann ein Zollsatz von 0 % gelten, sofern der präferenzielle Ursprung nachgewiesen wird.

Wie unterscheidet sich Netzgewebe zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung und die Wahl der Alternative hängen von der Herstellungsart ab. Gewirkte Netzstoffe (Kettengewirke) fallen unter Position 6005, während konfektionierte Netze aus geknüpften Bindfäden in Position 5608 einzureihen sind. Maßgeblich ist, ob die Maschen durch Wirken, Weben (Tülldreher) oder Knoten aus Bindfäden entstanden sind.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Netzgewebe verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen eine Nachzahlung von Zöllen, Verzugsgebühren und unter Umständen eine Betriebsprüfung durch den Zoll. Im Extremfall kann eine Falschdeklaration als Steuerhinterziehung gewertet werden. Bei Unsicherheit sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Netzgewebe?

Für Netzgewebe der Zolltarifnummer 5804.10.90.00.0 gelten derzeit keine aktiven Handelsbeschränkungen wie Anti-Dumping-Zölle. Es bestehen jedoch Zollaussetzungen für Waren, die im Schiffsbau (Code 117) oder in der Luftfahrt (Code 119) verwendet werden, sowie ein nichtpräferenzielles Zollkontingent (Code 122). Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt stets 19 %.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Netzgewebe?

Die vollständige Zolltarifnummer für Netzgewebe ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 5804.10.90.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (580410), der 8-stelligen KN-Code (58041090), dem 10-stelligen TARIC-Code (5804109000) und der abschließenden 11. Stelle zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Netzgewebe?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern, in der Regel jährlich zum 1. Januar. Die grundlegende Position 5804 sowie der HS-Code 580410 bleiben langfristig stabil, da das Harmonisierte System nur alle fünf Jahre überarbeitet wird.

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