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Textilien & BekleidungKapitel 61Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Bikini: 6112.41.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Bikini (6112.41.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Bikini unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Bikini Produktbild

Bikini ist eine zweiteilige Badebekleidung aus Gewirken oder Gestricken, bestehend aus Ober- und Unterteil. Die zolltarifliche Einreihung hängt von Material, Geschlecht und Verarbeitung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6112.41.90.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 61 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  • Position: 6112 - Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken
  • Unterposition: 6112 41 - Badeanzüge und Badehosen, für Frauen oder Mädchen
  • Unterposition: 6112 41 - aus synthetischen Chemiefasern
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6112 4190 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer kann je nach genauer Beschaffenheit abweichen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Nummer für Ihren Bikini zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bikini

Der HS-Code für Bikini lautet 6112.41 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6112.41.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6112.41.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6112.41.90.00.0.

Einreihung von Bikini nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Bikini erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) für die Position 6112 sowie nach AV 6 für die Unterpositionen. Maßgeblich sind die Beschaffenheit (Gewirke/Gestricke), das Material (synthetische Chemiefasern) und der Verwendungszweck (Badebekleidung).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bikini

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungBadeanzüge/Badehosen, für Frauen/Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern, mit Kautschukfäden ≥ 5 GHT6112.41.10.00.0 12,0 %
Alternative EinreihungBadeanzüge und Badehosen, für Frauen oder Mädchen (Position 6211 - aus Geweben, nicht gewirkt)6211.12.00.00.0 12,0 %
Alternative EinreihungBadeanzüge/Badehosen, für Frauen/Mädchen, aus anderen Spinnstoffen6112.49.90.00.0 12,0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Bikini (6112) ≠ Badeanzüge/Badehosen, für Frauen/Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern, mit Kautschukfäden ≥ 5 GHT (6112)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bikini bleibt die Zolltarifnummer 6112.41.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Bikini (6112) ≠ Badeanzüge und Badehosen, für Frauen oder Mädchen (Position 6211 - aus Geweben, nicht gewirkt) (6211)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bikini bleibt die Zolltarifnummer 6112.41.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Bikini (6112) ≠ Badeanzüge/Badehosen, für Frauen/Mädchen, aus anderen Spinnstoffen (6112)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bikini bleibt die Zolltarifnummer 6112.41.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sofern der Bikini nicht aus Gewirken oder Gestricken besteht, kommt eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungBadeanzüge/Badehosen, für Frauen/Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern, mit Kautschukfäden ≥ 5 GHT6112.41.10.00.0 12,0 %
Alternative EinreihungBadeanzüge und Badehosen, für Frauen oder Mädchen (Position 6211 - aus Geweben, nicht gewirkt)6211.12.00.00.0 12,0 %
Alternative EinreihungBadeanzüge/Badehosen, für Frauen/Mädchen, aus anderen Spinnstoffen6112.49.90.00.0 12,0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bikini ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Bikini (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI23663/17-1Zweiteiliger Badeanzug, sog. Bikini, aus 80% Polyamid, 20% Elasthan, ohne Kautschukfäden6112.41.90.00.0
DEF/6519/08-1Zweiteiliger Badeanzug (Bikini) für Frauen, aus 80% Polyamid, 20% Elastan6112.41.90.00.0
DEF/1849/08-1Zweiteiliger Badeanzug (Bikini) für Frauen, aus 80% Polyamid, 20% Elasthan6112.41.90.00.0
DEF/1653/06-1Damenbikini aus 80% Polyamid, 20% Elasthan6112.41.90.00.0
DEF/5703/07-1Bikini für Frauen, aus 80% Polyamid, 20% Elasthan6112.41.90.00.0
DEBTI18633/19-1Zweiteiliger Badeanzug, sog. Bikini, aus 87% Polyamid, 13% Elasthan6112.41.90.00.0
DE808/14-1Zweiteiliger Badeanzug, sog. Bikini, für Mädchen, aus 80% Polyamid, 20% Elasthan6112.41.90.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Importzollsätze

Drittlandszollsatz

12,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China12,0 %Drittlandszoll
USA12,0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien9,6 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand12,0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Bikini

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Bikini

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Bikini. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen für Bikini

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Bikinis

Welche Zolltarifnummer hat Bikini?

Die Zolltarifnummer für Bikini lautet 6112.41.90.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für zweiteilige Badebekleidung aus Gewirken oder Gestricken für Damen und Mädchen, die aus synthetischen Chemiefasern wie Polyamid und Elasthan besteht und keine Kautschukfäden enthält.

Welchen HS-Code hat Bikini?

Der HS-Code für Bikini ist 611241. Er umfasst die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer und klassifiziert Badeanzüge und Badehosen für Frauen oder Mädchen aus synthetischen Chemiefasern auf internationaler Ebene.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Bikini?

Der Drittlandszollsatz für Bikini (Zolltarifnummer 6112.41.90.00.0) beträgt 12 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China oder die USA. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Bikini zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Bikini erfolgt vor allem zu Büstenhaltern der Position 6212, da Bikinioberteile sichtbar als Oberbekleidung getragen werden und primär der Badebekleidung dienen. Eine Alternative ist die Einreihung in 6112.41.10.00.0, wenn Kautschukfäden enthalten sind, was bei handelsüblichen Bikinis aus Elasthan jedoch nicht der Fall ist.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Bikini verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Bikini drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und möglicherweise Bußgelder. Der Zoll kann die Einfuhrware zurückhalten oder ein Strafverfahren einleiten. Zudem kann die falsche Nummer zu einer fehlerhaften Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer führen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Bikini?

Für Bikini der Zolltarifnummer 6112.41.90.00.0 bestehen derzeit keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen oder besonderen Maßnahmen. Es gelten die allgemeinen zollrechtlichen Vorschriften. Bei Einfuhren aus bestimmten Ländern können Präferenzabkommen zu einem ermäßigten oder Nullzollsatz führen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Bikini?

Die Zolltarifnummer für Bikini ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 6112.41.90.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (611241), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (61124190) und dem 10-stelligen TARIC-Code (6112419000) zusammen, ergänzt um die nationale 11. Stelle.

Ändern sich Zolltarifnummern für Bikini?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Für Bikini ist die Nummer 6112.41.90.00.0 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, um Änderungen rechtzeitig zu erkennen.

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