Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6112.41.90.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelKLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN61
- PositionTrainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken6112
- UnterpositionBadeanzüge und Badehosen, für Frauen oder Mädchen611241
- Unterpositionaus synthetischen Chemiefasern611241
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bikini
Der HS-Code für Bikini lautet 6112.41 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6112.41.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6112.41.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6112.41.90.00.0.
Einreihung von Bikini nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Bikini erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) für die Position 6112 sowie nach AV 6 für die Unterpositionen. Maßgeblich sind die Beschaffenheit (Gewirke/Gestricke), das Material (synthetische Chemiefasern) und der Verwendungszweck (Badebekleidung).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bikini
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBadeanzüge/Badehosen, für Frauen/Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern, mit Kautschukfäden ≥ 5 GHT | 6112.41.10.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungBadeanzüge und Badehosen, für Frauen oder Mädchen (Position 6211 - aus Geweben, nicht gewirkt) | 6211.12.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungBadeanzüge/Badehosen, für Frauen/Mädchen, aus anderen Spinnstoffen | 6112.49.90.00.0 | 12 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Bikini (6112) ≠ Badeanzüge/Badehosen, für Frauen/Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern, mit Kautschukfäden ≥ 5 GHT (6112) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bikini bleibt die Zolltarifnummer 6112.41.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bikini (6112) ≠ Badeanzüge und Badehosen, für Frauen oder Mädchen (Position 6211 - aus Geweben, nicht gewirkt) (6211) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bikini bleibt die Zolltarifnummer 6112.41.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bikini (6112) ≠ Badeanzüge/Badehosen, für Frauen/Mädchen, aus anderen Spinnstoffen (6112) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bikini bleibt die Zolltarifnummer 6112.41.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sofern der Bikini nicht aus Gewirken oder Gestricken besteht, kommt eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBadeanzüge und Badehosen, für Frauen oder Mädchen (Position 6211 - aus Geweben, nicht gewirkt) | 6211.12.00.00.0 | 12 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Bikini (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI23663/17-1 | Zweiteiliger Badeanzug, sog. Bikini, aus 80% Polyamid, 20% Elasthan, ohne Kautschukfäden | 6112.41.90.00.0 |
| DEF/6519/08-1 | Zweiteiliger Badeanzug (Bikini) für Frauen, aus 80% Polyamid, 20% Elastan | 6112.41.90.00.0 |
| DEF/1849/08-1 | Zweiteiliger Badeanzug (Bikini) für Frauen, aus 80% Polyamid, 20% Elasthan | 6112.41.90.00.0 |
| DEF/1653/06-1 | Damenbikini aus 80% Polyamid, 20% Elasthan | 6112.41.90.00.0 |
| DEF/5703/07-1 | Bikini für Frauen, aus 80% Polyamid, 20% Elasthan | 6112.41.90.00.0 |
| DEBTI18633/19-1 | Zweiteiliger Badeanzug, sog. Bikini, aus 87% Polyamid, 13% Elasthan | 6112.41.90.00.0 |
| DE808/14-1 | Zweiteiliger Badeanzug, sog. Bikini, für Mädchen, aus 80% Polyamid, 20% Elasthan | 6112.41.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Importzollsätze
Drittlandszollsatz
12 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12 % | Drittlandszoll |
| USA | 12 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 9,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen für Bikini
Zollrechner für Bikini
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Bikini. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Bikini
Weitere Produkte aus Textilien & Bekleidung
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