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IndustriechemieKapitel 34Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Pe-wachs: 3404.90.00.00.0

Die zolltarifliche Einreihung von Pe-wachs (Polyethylenwachs) erfolgt unter der Zolltarifnummer 3404.90.00.00.0. Dieses synthetische Polymerwachs wird als Gleitmittel, Dispergierhilfe oder Rohstoff für Wachsdispersionen verwendet.

Pe-wachs Produktbild

Pe-wachs ist ein künstliches Wachs auf Polyethylenbasis mit einem Tropfpunkt über 40 °C und einer Viskosität unter 10 Pa·s bei 10 °C über dem Tropfpunkt. Die korrekte Einreihung hängt von der chemischen Zusammensetzung und den wachsartigen Eigenschaften ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Pe-wachs beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3404.90.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 34 - SEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS
  • Position: 3404 - Künstliche Wachse und zubereitete Wachse
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3404 9000 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die hier angegebene Zolltarifnummer basiert auf der typischen Beschaffenheit von Pe-wachs. Für Ihre spezifische Ware empfehlen wir eine verbindliche Einreihung über das Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pe-wachs

Der HS-Code für Pe-wachs lautet 3404.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3404.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3404.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3404.90.00.00.0.

Einreihung von Pe-wachs nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Pe-wachs erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich sind der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pe-wachs

Alternative Einreihung

3404.20.00.00.0 0 %

Poly(oxyethylen)-Wachs (Polyethylenglycolwachs)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3404.20.00.00.0 0 %

Poly(oxyethylen)-Wachs (Polyethylenglycolwachs)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Pe-wachs (3404) ≠ Poly(oxyethylen)-Wachs (Polyethylenglycolwachs) (3404)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pe-wachs bleibt die Zolltarifnummer 3404.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Pe-wachs (3404) ≠ Poly(oxyethylen)-Wachs (Polyethylenglycolwachs) (3404)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Pe-wachs bleibt die Zolltarifnummer 3404.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen kommt bei abweichender Beschaffenheit in Betracht:

Alternative Einreihung

3404.20.00.00.0 0 %

Poly(oxyethylen)-Wachs (Polyethylenglycolwachs)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3404.20.00.00.0 0 %

Poly(oxyethylen)-Wachs (Polyethylenglycolwachs)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pe-wachs ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Pe-wachs (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE21585/09-13404.90.00.00.0
Polyethylenwachs zur Herstellung von Wachsdispersionen
DE8661/10-13404.90.00.00.0
Ethylen-Propylen Copolymer (Wachs)
DE5871/14-13404.90.00.00.0
Dispergier- und Gleitmittel mit 10% Polyethylen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Pe-wachs

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Pe-wachse

Welche Zolltarifnummer hat Pe-wachs?

Pe-wachs (Polyethylenwachs) wird unter der Zolltarifnummer 3404.90.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für künstliche Wachse auf Polyethylenbasis, die nicht unter die spezifischere Unterposition 3404.20 (Poly(oxyethylen)-Wachs) fallen.

Welchen HS-Code hat Pe-wachs?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Pe-wachs lautet 340490. Er umfasst künstliche Wachse und zubereitete Wachse, andere als Poly(oxyethylen)-Wachs. Auf dieser 6-stelligen Ebene wird die Ware international klassifiziert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Pe-wachs?

Der Drittlandszollsatz für Pe-wachs unter der Zolltarifnummer 3404.90.00.00.0 beträgt 0 %. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr in die EU die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an, die auf den Zollwert berechnet wird.

Wie unterscheidet sich Pe-wachs zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt gegenüber Poly(oxyethylen)-Wachs (3404.20). Pe-wachs basiert auf Polyethylen, während die Alternative auf Poly(oxyethylen) basiert. Eine weitere Alternative wäre die Einreihung als Polyethylen (3901), wenn die wachsartigen Eigenschaften nicht erfüllt sind.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Pe-wachs verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und möglicherweise Bußgelder. Im Extremfall kann die Ware beschlagnahmt werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Pe-wachs?

Für Pe-wachs gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Allerdings unterliegt der Export einer Ausfuhrgenehmigungspflicht nach der Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009, da Polyethylenwachs als Chemikalie mit doppeltem Verwendungszweck eingestuft werden kann.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Pe-wachs?

Die vollständige Zolltarifnummer für Pe-wachs ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3404.90.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (340490), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (34049000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (3404900000) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Pe-wachs?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Pe-wachs ist die Position 3404 jedoch seit Jahren stabil. Dennoch empfiehlt sich eine regelmäßige Prüfung, insbesondere bei neuen Handelsabkommen.

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