Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Paillettenstoff leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 58 - SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN
- Position: 5810 - Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive
- Unterposition: 5810 91 - andere Stickereien
- Unterposition: 5810 92 - aus Chemiefasern
Kombinierte Nomenklatur: 5810 9290 - andere
Zolltarifnummer: 5810 9290 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Paillettenstoff
Der HS-Code für Paillettenstoff lautet 5810.92 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5810.92.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5810.92.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5810.92.90.90.0.
Einreihung von Paillettenstoff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Paillettenstoff
Alternative Einreihung
Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, buntgewebt – für Waren, bei denen Pailletten als Effektgarne eingearbeitet sind (vZTA DE27191/16-1)
Alternative Einreihung
andere getränkte/bestrichene/überzogene Gewebe – für Stoffe mit aufgeklebten Glitzerpartikeln (vZTA DE579/13-1 Glitzer-Stoff)
Alternative Einreihung
Stickerei aus Chemiefasern mit Wert über 17,50 EUR/kg Eigengewicht – für hochwertige Paillettenstoffe
Alternative Einreihung
Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren ohne Stickerei – nur für Geflechte/Borten, nicht für flächige Stoffe mit Paillettenstickerei
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Paillettenstoff (5810) ≠ Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, buntgewebt – für Waren, bei denen Pailletten als Effektgarne eingearbeitet sind (vZTA DE27191/16-1) (5408)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Paillettenstoff bleibt die Zolltarifnummer 5810.92.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Paillettenstoff (5810) ≠ andere getränkte/bestrichene/überzogene Gewebe – für Stoffe mit aufgeklebten Glitzerpartikeln (vZTA DE579/13-1 Glitzer-Stoff) (5907)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Paillettenstoff bleibt die Zolltarifnummer 5810.92.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Paillettenstoff (5810) ≠ Stickerei aus Chemiefasern mit Wert über 17,50 EUR/kg Eigengewicht – für hochwertige Paillettenstoffe (5810)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Paillettenstoff bleibt die Zolltarifnummer 5810.92.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Alternative Einreihung
Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, buntgewebt – für Waren, bei denen Pailletten als Effektgarne eingearbeitet sind (vZTA DE27191/16-1)
Alternative Einreihung
andere getränkte/bestrichene/überzogene Gewebe – für Stoffe mit aufgeklebten Glitzerpartikeln (vZTA DE579/13-1 Glitzer-Stoff)
Alternative Einreihung
Stickerei aus Chemiefasern mit Wert über 17,50 EUR/kg Eigengewicht – für hochwertige Paillettenstoffe
Alternative Einreihung
Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren ohne Stickerei – nur für Geflechte/Borten, nicht für flächige Stoffe mit Paillettenstickerei
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Paillettenstoff ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Paillettenstoff (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Gewebe, sog. Dekorationsstoff, Art. 2756 Sonatina, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 135 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- buntgewebtes Gewebe in Musterbindung aus überwiegend ungezwirnten und nicht hochfesten Garnen, in das Pailletten aus Kunststoff eingearbeitet sind, --... Mehr anzeigenGewebe, sog. Dekorationsstoff, Art. 2756 Sonatina, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 135 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- buntgewebtes Gewebe in Musterbindung aus überwiegend ungezwirnten und nicht hochfesten Garnen, in das Pailletten aus Kunststoff eingearbeitet sind, -- bestehend aus: --- dünnen Kettgarnen aus Baumwolle, --- einem flachen Kettgarn aus künstlichen Filamenten (lt. Antrag Viskose), --- dünnen Schussgarnen aus Baumwolle, --- glänzenden, weißen Schussgarnen aus künstlichen Filamenten (lt. Antrag Viskose), --- einem dicken Schussgarn aus künstlichen Filamenten (lt. Antrag Viskose), --- einem Effektzwirn, bestehend aus zwei gezwirnten Garnen aus Baumwolle und einem dicken Garn aus künstlichen Filamenten (lt. Antrag Viskose), -- mit einem Gesamtanteil an: --- künstlichen Filamenten von 66,2 GHT , --- künstliches Spinnfasern von 3,4 GHT, --- Baumwolle von 30,4 GHT. "Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5408 10 bis 5408 24 genannte, buntgewebt" Weniger anzeigen
Gimpe, sog. Paillettenschlung, Art. 8010004, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - bestehend aus dünnen Garnen (Seele) aus Spinnstoffen, mit eingearbeiteten Pailletten aus Kunststoff (lt. Antrag: Polyester), - mit zwei dünnen Garnen umwickelt, - stellt sich aufgrund der besonderen Herstellungsart als mit Pailletten... Mehr anzeigenGimpe, sog. Paillettenschlung, Art. 8010004, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - bestehend aus dünnen Garnen (Seele) aus Spinnstoffen, mit eingearbeiteten Pailletten aus Kunststoff (lt. Antrag: Polyester), - mit zwei dünnen Garnen umwickelt, - stellt sich aufgrund der besonderen Herstellungsart als mit Pailletten ausgerüstete Gimpe dar, - dient lt. Antrag der Ausrüstung von z.B. Damenoberbekleidung. "Gimpe" Weniger anzeigen
Applikationsstickerei (lt. Antrag: "Organza Seidengewebe mit Stickerei") - als Meterware, - mit einer Breite (lt. Antrag) von 135 cm, - aus einem Stickgrund aus einem Drehergewebe aus (lt. Antrag) Seide, - auf den Stickgrund sind in regelmäßigen Abständen Zierfäden aus (lt. Antrag) Viskose und runde, ca. 1,2 cm... Mehr anzeigenApplikationsstickerei (lt. Antrag: "Organza Seidengewebe mit Stickerei") - als Meterware, - mit einer Breite (lt. Antrag) von 135 cm, - aus einem Stickgrund aus einem Drehergewebe aus (lt. Antrag) Seide, - auf den Stickgrund sind in regelmäßigen Abständen Zierfäden aus (lt. Antrag) Viskose und runde, ca. 1,2 cm große Pailletten aus Kunststoff aufgenäht, - mit einem Wert (lt. Antrag) von mehr als 17,50 � je kg Eigengewicht, - maschinell hergestellt Weniger anzeigen
Gewebe, sog. Deko-Stoffrolle, braun-gold, Foto siehe Anlage, - in einer klarsichtigen Kunststofffolie verpackt, - als Meterware auf einer Rolle aus Pappe; mit einer Breite von ca. 35 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- in Leinwandbindung, -- aus ungezwirnten, nicht hochfesten Garnen aus nicht texturierten,... Mehr anzeigenGewebe, sog. Deko-Stoffrolle, braun-gold, Foto siehe Anlage, - in einer klarsichtigen Kunststofffolie verpackt, - als Meterware auf einer Rolle aus Pappe; mit einer Breite von ca. 35 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- in Leinwandbindung, -- aus ungezwirnten, nicht hochfesten Garnen aus nicht texturierten, synthetischen Filamenten (Polyester), -- musterbildend mit kleinen, metallisierten Kunststoffpartikeln (Glitter) bedruckt, - an den Längskanten heiß geschnitten. "Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5407 10 bis 5407 54 genannte, mit einem Anteil an nicht texturierten Polyester-Filamenten von mehr als 85 GHT, bedruckt" Weniger anzeigen
Gewebe, sog. Glitzer-Stoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 1,37 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- gefärbtes Gewebe aus laut Antrag Polyester und Baumwolle, --- auf der Schauseite auf der ganzen Oberfläche mit klarsichtigem Kleber bestrichen und mit einer dünnen Lage aus... Mehr anzeigenGewebe, sog. Glitzer-Stoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 1,37 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- gefärbtes Gewebe aus laut Antrag Polyester und Baumwolle, --- auf der Schauseite auf der ganzen Oberfläche mit klarsichtigem Kleber bestrichen und mit einer dünnen Lage aus metallisierten Kunststoff-Partikeln (keine Kügelchen) überdeckt. "Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, ohne in Klebstoff eingebettete Kügelchen" Weniger anzeigen
Applikation, sog. Applikation Black Glitter, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in einer Blisterverpackung verpackt, - in Form eines fünfzackigen Sterns (anders als rechteckig zugeschnitten, somit konfektioniert), mit einer max. Breite von ca. 4 cm, - aus einem Gewebe aus Spinnstoffen, das auf der Schauseite... Mehr anzeigenApplikation, sog. Applikation Black Glitter, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in einer Blisterverpackung verpackt, - in Form eines fünfzackigen Sterns (anders als rechteckig zugeschnitten, somit konfektioniert), mit einer max. Breite von ca. 4 cm, - aus einem Gewebe aus Spinnstoffen, das auf der Schauseite vollständig mit glitzernden Kunststoffpartikeln über- zogen ist (Meterware der Position 5907); somit keine Ware der Position 5810, - auf der Rückseite mit einem Kleber versehen, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - soll zum Aufbügeln und Verzieren von Kleidungsstücken und anderen Textilien dienen; aufgrund des Verwen- dungszwecks keine Ware der Positionen 5807 oder 6217. "Andere konfektionierte Ware (Applikation), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Paillettenkrawatte, Art. 92078, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit Pappaufhänger verpackt, - bis zu 6,5 cm breit und ca. 144 cm lang; an den Enden spitz zulaufend, - mit einem ca. 44 cm langen, breiten Ende aus einer Applikationsstickerei (Pailletten) der Position 5810 mit einem Stickgrund aus Geweben und... Mehr anzeigenPaillettenkrawatte, Art. 92078, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit Pappaufhänger verpackt, - bis zu 6,5 cm breit und ca. 144 cm lang; an den Enden spitz zulaufend, - mit einem ca. 44 cm langen, breiten Ende aus einer Applikationsstickerei (Pailletten) der Position 5810 mit einem Stickgrund aus Geweben und einem ca. 100 cm langen, schmalen Ende aus einfarbigen Geweben, - alle Flächenerzeugnisse aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - zweilagig gearbeitet und mit einem Innenfutter ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Krawatte, aus Stickereien und Geweben, aus Chemiefasern, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Stickerei, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 280 cm, - maschinelle Stickerei mit Applikationen (Pailletten), - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - mit einem Stickgrund aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag:... Mehr anzeigenStickerei, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 280 cm, - maschinelle Stickerei mit Applikationen (Pailletten), - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - mit einem Stickgrund aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: Polyester), - laut Antrag mit einem Wert von weniger als 17.50 EURO je kg Eigengewicht. "Stickerei als Meterware, andere als in der Unterposition 5810 10 genannte, aus Chemiefasern, mit einem Wert von weniger als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Applikationsstickerei, sog. Wendepailletten zum Aufbügeln, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Motiven und Größen, - veranschaulicht durch ein Motiv in Form eines Schmetterlings, in den Abmessungen von ca. 23 cm x 18 cm, - mit einem Stickgrund aus Gewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag... Mehr anzeigenApplikationsstickerei, sog. Wendepailletten zum Aufbügeln, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Motiven und Größen, - veranschaulicht durch ein Motiv in Form eines Schmetterlings, in den Abmessungen von ca. 23 cm x 18 cm, - mit einem Stickgrund aus Gewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - auf diesem Grund sind mittels Stickfäden Pailletten aufgestickt, - auf der Rückseite mit klarsichtigem Kleber versehen, - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - laut Antrag mit einem Wert von weniger als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Stickereien als Motiv, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von weniger als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Stickerei, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von ca. 240 cm bis 260 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- maschinelle Stickerei mit Applikationen (Pailletten), -- keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, -- mit einem Stickgrund aus Geweben aus synthetischen... Mehr anzeigenStickerei, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von ca. 240 cm bis 260 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- maschinelle Stickerei mit Applikationen (Pailletten), -- keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, -- mit einem Stickgrund aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - laut Antrag mit einem Wert von weniger als 17,50 EURO je kg Eigengewicht. "Stickerei als Meterware, andere als in Unterposition 5810 10 genannt, aus Chemiefasern, mit einem Wert von weniger als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Stickerei, sog. Möbelbezugsstoff-Polsterstoff, Art. STITCH Flower, - als Meterware (Breite laut Antrag: 305 cm), - aus einem Gewebe als Grund und diesen Grund Muster bildend verzierenden Stickfäden, - mit einem Grund und Stickfäden aus laut Untersuchungsergebnis synthetischen Chemiefasern, - mit einem Wert (laut... Mehr anzeigenStickerei, sog. Möbelbezugsstoff-Polsterstoff, Art. STITCH Flower, - als Meterware (Breite laut Antrag: 305 cm), - aus einem Gewebe als Grund und diesen Grund Muster bildend verzierenden Stickfäden, - mit einem Grund und Stickfäden aus laut Untersuchungsergebnis synthetischen Chemiefasern, - mit einem Wert (laut ergänzenden Antragsangaben) von weniger als 17,50 Euro je kg Eigengewicht, - nicht handgearbeitet. Weniger anzeigen
Stickerei (lt. Antrag: "Stoff beige 'Flocke braun' 6/23") - als Meterware, - aus einem Grund (Gewebe) aus Garnen aus synthetischen Chemiefasern (Monofilamente) und Gimpen (Garne aus synthetischen Chemiefasern, die mit einem klarsichtigen Streifen aus synthetischer Spinnmasse umwickelt sind); die synthetischen... Mehr anzeigenStickerei (lt. Antrag: "Stoff beige 'Flocke braun' 6/23") - als Meterware, - aus einem Grund (Gewebe) aus Garnen aus synthetischen Chemiefasern (Monofilamente) und Gimpen (Garne aus synthetischen Chemiefasern, die mit einem klarsichtigen Streifen aus synthetischer Spinnmasse umwickelt sind); die synthetischen Chemiefasern sind gewichtsmäßig vorherrschend; der Grund ist musterbildend mit Stickfäden aus Chemiefasern verziert, - mit einem Wert (lt. Antrag) von weniger als 17,50 Euro je kg Eigengewicht, - nicht handgearbeitet Weniger anzeigen
Stickerei (lt. Antrag: "Stoff orange 'Flocke grau' 6/22") - als Meterware, - aus einem Grund (Gewebe) aus Garnen aus synthetischen Chemiefasern (Monofilamente) und Gimpen (Garne aus synthetischen Chemiefasern, die mit einem klarsichtigen Streifen aus synthetischer Spinnmasse umwickelt sind); die synthetischen... Mehr anzeigenStickerei (lt. Antrag: "Stoff orange 'Flocke grau' 6/22") - als Meterware, - aus einem Grund (Gewebe) aus Garnen aus synthetischen Chemiefasern (Monofilamente) und Gimpen (Garne aus synthetischen Chemiefasern, die mit einem klarsichtigen Streifen aus synthetischer Spinnmasse umwickelt sind); die synthetischen Chemiefasern sind gewichtsmäßig vorherrschend; der Grund ist musterbildend mit Stickfäden aus Chemiefasern verziert, - mit einem Wert (lt. Antrag) von weniger als 17,50 Euro je kg Eigengewicht, - nicht handgearbeitet Weniger anzeigen
Stickerei, sog. Möbelbezugsstoff-Polsterstoff, Art. STITCH Snake, - als Meterware (Breite laut Antrag: 302 cm), - aus einem Gewebe als Grund und diesen Grund Muster bildend verzierenden Stickfäden, - mit einem Grund und Stickfäden aus laut Untersuchungsergebnis synthetischen Chemiefasern, - mit einem Wert (laut... Mehr anzeigenStickerei, sog. Möbelbezugsstoff-Polsterstoff, Art. STITCH Snake, - als Meterware (Breite laut Antrag: 302 cm), - aus einem Gewebe als Grund und diesen Grund Muster bildend verzierenden Stickfäden, - mit einem Grund und Stickfäden aus laut Untersuchungsergebnis synthetischen Chemiefasern, - mit einem Wert (laut ergänzenden Antragsangaben) von weniger als 17,50 Euro je kg Eigengewicht, - nicht handgearbeitet. Weniger anzeigen
Stickerei, Artikel Kaiman Flower, - lt. Untersuchungsergebnis bestehend aus: - einem Stickgrund aus einem melierten, dichten, gerauten Gewebe aus lt. Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle; auf der Außenseite mit bloßem Auge wahrnehmbar mit einer Lage (Folie) aus geprägtem... Mehr anzeigenStickerei, Artikel Kaiman Flower, - lt. Untersuchungsergebnis bestehend aus: - einem Stickgrund aus einem melierten, dichten, gerauten Gewebe aus lt. Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle; auf der Außenseite mit bloßem Auge wahrnehmbar mit einer Lage (Folie) aus geprägtem Kunststoff (lt. Antrag Polyurethan; Zellstruktur erkennbar) versehen; die Folie ist dünner als das dichte Gewebe, das Gewebe dient nicht nur der Verstärkung, - den Strickgrund musterbildend verzierenden Stickfäden bzw. Applikationen (= Maschengarne) aus lt. Antrag 100 % Viskose (künstliche Chemiefasern), - als Meterware, - mit einem Wert (lt. Antrag) von weniger als 17,50 EURO je kg Eigengewicht, - nicht handgearbeitet. - keine Meterware der Position 5903, da Stickereien vom Kapitel 59 ausgenommen sind. Weniger anzeigen
Stickerei als Motiv, sog. Pailletten-Ornamente - Applikationsstickerei mit Pailletten, - auf einem Stickgrund aus Gewebe aus synthetischen Chemiefasern, - mit einem Wert von mehr als 17,50 �/ kg Eigengewicht (Stückpreis 0,52 USD laut ergänzenden Antragsangaben = 42,28 USD/kg Eigengewicht), - maschinell... Mehr anzeigenStickerei als Motiv, sog. Pailletten-Ornamente - Applikationsstickerei mit Pailletten, - auf einem Stickgrund aus Gewebe aus synthetischen Chemiefasern, - mit einem Wert von mehr als 17,50 �/ kg Eigengewicht (Stückpreis 0,52 USD laut ergänzenden Antragsangaben = 42,28 USD/kg Eigengewicht), - maschinell hergestellt. Weniger anzeigen
Applikationsstickerei, sog. Applikation "Lipstick" mit Pailletten, Art. 1450-23, Foto siehe Anlage, - als Motiv, in Form eines Lippenstiftes, in den Abmessungen: ca. 10 cm x 3,5 cm, - mit einem Stickgrund aus einem Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag aus Polyester), - auf diesem Grund sind mittels... Mehr anzeigenApplikationsstickerei, sog. Applikation "Lipstick" mit Pailletten, Art. 1450-23, Foto siehe Anlage, - als Motiv, in Form eines Lippenstiftes, in den Abmessungen: ca. 10 cm x 3,5 cm, - mit einem Stickgrund aus einem Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag aus Polyester), - auf diesem Grund sind mittels Stickfäden Pailletten aufgestickt, - auf der Rückseite mit klarsichtigem Kleber versehen, - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - laut Antrag mit einem Wert von 95,59 EUR je kg Eigengewicht, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Stickerei als Motiv, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Applikationsstickerei, sog. "Flicken", Foto siehe Anlage, - als Motiv, laut Antrag in unterschiedlichen Formen und Gestaltungen, veranschaulicht durch ein Muster mit den max. Abmessungen (L x B): ca. 5,5 cm x 3,5 cm, - mit einem Stickgrund aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische... Mehr anzeigenApplikationsstickerei, sog. "Flicken", Foto siehe Anlage, - als Motiv, laut Antrag in unterschiedlichen Formen und Gestaltungen, veranschaulicht durch ein Muster mit den max. Abmessungen (L x B): ca. 5,5 cm x 3,5 cm, - mit einem Stickgrund aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), mit Stickgarnen bestickt und mit mittels Stickfäden aufgebrachten Pailletten versehen, - auf der Rückseite mit einem klarsichtigen Kleber und einer Abdeckfolie aus Kunststoff ausgestattet, - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - laut Antrag mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Stickerei als Motiv, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Stickerei als Motiv, laut Antrag "Artikel-Nr. 1279" - Applikationsstickerei mit Pailletten und Perlen, - auf einem Stickgrund aus Gewebe aus synthetischen Chemiefasern, - mit einem Wert von mehr als 17,50 �/ kg Eigengewicht (Stückpreis 2,10 USD laut ergänzenden Antragsangaben = 59,78 USD/kg Eigengewicht), -... Mehr anzeigenStickerei als Motiv, laut Antrag "Artikel-Nr. 1279" - Applikationsstickerei mit Pailletten und Perlen, - auf einem Stickgrund aus Gewebe aus synthetischen Chemiefasern, - mit einem Wert von mehr als 17,50 �/ kg Eigengewicht (Stückpreis 2,10 USD laut ergänzenden Antragsangaben = 59,78 USD/kg Eigengewicht), - maschinell hergestellt (Kettenstichnaht) Weniger anzeigen
Applikationsstickerei, sog. Stoffstück mit diversen Applikationen für Mützen, Foto siehe Anlage, - annähernd Y-förmig, bis zu 30 cm breit und ca. 30 cm hoch, - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - mit einem Stickgrund aus zwei Lagen aus einfarbigen, durchscheinenden Geweben aus... Mehr anzeigenApplikationsstickerei, sog. Stoffstück mit diversen Applikationen für Mützen, Foto siehe Anlage, - annähernd Y-förmig, bis zu 30 cm breit und ca. 30 cm hoch, - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - mit einem Stickgrund aus zwei Lagen aus einfarbigen, durchscheinenden Geweben aus augenscheinlich Chemiefasern, der mit Stickgarnen, Pailletten und verschiedenen Steinchen aus Kunststoff bestickt ist, - nicht handgearbeitet, - mit einem Wert von lt. Antrag mehr als 17,50 EURO je kg Eigengewicht. "Stickerei als Motiv, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Applikationsstickerei, sog. Stickerei als Meterware, siehe Foto, - als Meterware, - mit einem Stickgrund aus undichten Geweben aus laut Antrag Chemiefasern, - auf diesem Grund sind mittels Stickfäden sowie Pailleten und Perlen aus Kunststoff Muster aufgestickt, - laut ergänzenden Antragsangaben mit einem Wert von... Mehr anzeigenApplikationsstickerei, sog. Stickerei als Meterware, siehe Foto, - als Meterware, - mit einem Stickgrund aus undichten Geweben aus laut Antrag Chemiefasern, - auf diesem Grund sind mittels Stickfäden sowie Pailleten und Perlen aus Kunststoff Muster aufgestickt, - laut ergänzenden Antragsangaben mit einem Wert von mehr als 17,50 Euro je kg Eigengewicht und nicht handgearbeitet. Weniger anzeigen
Applikationsstickerei, sog. Schleierspitze, Art. 2331 ivory, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware, - mit einem Stickgrund aus undichten Geweben aus laut Antrag Chemiefasern, - auf diesem Grund sind mittels Stickfäden sowie Pailletten und Perlen aus Kunststoff Muster aufgestickt, - laut Antrag mit einem Wert... Mehr anzeigenApplikationsstickerei, sog. Schleierspitze, Art. 2331 ivory, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware, - mit einem Stickgrund aus undichten Geweben aus laut Antrag Chemiefasern, - auf diesem Grund sind mittels Stickfäden sowie Pailletten und Perlen aus Kunststoff Muster aufgestickt, - laut Antrag mit einem Wert von mehr als 17,50 Euro je kg Eigengewicht, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Stickerei als Meterware, keine Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von mehr als 17,50 Euro je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Stickerei, sog. Oberstoff / Gewebe, Art. 409/81, - als Meterware auf Rollen, - (lt. Antrag) mit einer Breite von 140 cm, - keine Ätzstickerei, - mit einem Stickgrund aus Geweben aus Chemiefasern (lt. Antrag: 60 % Polyester und 40 % Polyamid), - auf diesem Grund sind mittels Stickfäden florale Muster aufgestickt, -... Mehr anzeigenStickerei, sog. Oberstoff / Gewebe, Art. 409/81, - als Meterware auf Rollen, - (lt. Antrag) mit einer Breite von 140 cm, - keine Ätzstickerei, - mit einem Stickgrund aus Geweben aus Chemiefasern (lt. Antrag: 60 % Polyester und 40 % Polyamid), - auf diesem Grund sind mittels Stickfäden florale Muster aufgestickt, - mit einem Wert (lt. Antrag) von mehr als 17,50 EURO je kg Eigengewicht, - lt. Antrag nicht handgearbeitet. Weniger anzeigen
Stickerei, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 280 cm, - maschinelle Stickerei mit Applikationen (Pailletten), - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - mit einem Stickgrund aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag:... Mehr anzeigenStickerei, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 280 cm, - maschinelle Stickerei mit Applikationen (Pailletten), - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - mit einem Stickgrund aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: Polyester), - laut Antrag mit einem Wert von weniger als 17.50 EURO je kg Eigengewicht. "Stickerei als Meterware, andere als in der Unterposition 5810 10 genannte, aus Chemiefasern, mit einem Wert von weniger als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Stickerei, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von ca. 240 cm bis 260 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- maschinelle Stickerei mit Applikationen (Pailletten), -- keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, -- mit einem Stickgrund aus Geweben aus synthetischen... Mehr anzeigenStickerei, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von ca. 240 cm bis 260 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- maschinelle Stickerei mit Applikationen (Pailletten), -- keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, -- mit einem Stickgrund aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - laut Antrag mit einem Wert von weniger als 17,50 EURO je kg Eigengewicht. "Stickerei als Meterware, andere als in Unterposition 5810 10 genannt, aus Chemiefasern, mit einem Wert von weniger als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Textillaminat, sog. Stoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: -- mit einer Oberlage (Schauseite): --- aus einer Applikationsstickerei mit einem Stickgrund aus Samtgewirken aus laut Antrag Polyester... Mehr anzeigenTextillaminat, sog. Stoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: -- mit einer Oberlage (Schauseite): --- aus einer Applikationsstickerei mit einem Stickgrund aus Samtgewirken aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), --- mit aufgestickten Kunststoff-Pailletten (Applikationen), --- ohne Hinweise auf Handarbeit, --- keine Ätzstickerei, --- mit einem Wert von laut Antrag weniger als 17,50 Euro je kg Eigengewicht, -- mit einer Unterlage: --- aus einem undichten Gewebe aus Spinnstoffen, --- in Leinwandbindung, - insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild bestimmt die die Schauseite bildende Stickerei den Charakter der Ware. "Stickerei als Meterware, keine Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von weniger als 17,50 Euro je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Stickerei, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem buntgewebten (melierte Garne), dichten, gerauten Grundgewebe (Stickgrund) aus laut Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle; auf der Außenseite mit bloßem Auge wahrnehmbar mit einer Lage (Folie) aus geprägtem... Mehr anzeigenStickerei, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem buntgewebten (melierte Garne), dichten, gerauten Grundgewebe (Stickgrund) aus laut Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle; auf der Außenseite mit bloßem Auge wahrnehmbar mit einer Lage (Folie) aus geprägtem Kunststoff (laut Antrag Polyvinylchlorid; Zellstruktur erkennbar) versehen; die Folie ist dünner als das Gewebe, das Gewebe dient nicht nur der Verstärkung, -- mit den Stickgrund musterbildend verzierenden Stickfäden aus Chemiefasern, -- als Meterware; maschinell gearbeitet, mit Ober- und Unterfaden, -- keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - laut ergänzenden Antragsangaben mit einem Wert von weniger als 17,50 EURO je kg Eigengewicht, - keine Meterware der Position 5903, da Stickereien vom Kapitel 59 ausgenommen sind. "Stickerei als Meterware, keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von weniger als 17,50 EURO je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Applikationsstickerei, sog. Pailletten-Patch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in verschiedenen Motiven (Rund- und Herzform), -- in den Abmessungen von 16,5 cm x 19,5 cm bzw. mit einem Durchmesser von 15,5 cm, -- jeweils mit einem Stickgrund aus Gewirke aus synthetischen Chemiefasern, -- auf diesem Grund sind... Mehr anzeigenApplikationsstickerei, sog. Pailletten-Patch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in verschiedenen Motiven (Rund- und Herzform), -- in den Abmessungen von 16,5 cm x 19,5 cm bzw. mit einem Durchmesser von 15,5 cm, -- jeweils mit einem Stickgrund aus Gewirke aus synthetischen Chemiefasern, -- auf diesem Grund sind mittels Stickfäden Pailletten aufgestickt, -- auf der Rückseite mit klarsichtiger Klebefolie versehen, -- keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, -- mit einem Wert von weniger als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Stickereien als Motiv, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von weniger als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Stickerei, sog. Möbelbezugsstoff-Polsterstoff, Art. STITCH Flower, - als Meterware (Breite laut Antrag: 305 cm), - aus einem Gewebe als Grund und diesen Grund Muster bildend verzierenden Stickfäden, - mit einem Grund und Stickfäden aus laut Untersuchungsergebnis synthetischen Chemiefasern, - mit einem Wert (laut... Mehr anzeigenStickerei, sog. Möbelbezugsstoff-Polsterstoff, Art. STITCH Flower, - als Meterware (Breite laut Antrag: 305 cm), - aus einem Gewebe als Grund und diesen Grund Muster bildend verzierenden Stickfäden, - mit einem Grund und Stickfäden aus laut Untersuchungsergebnis synthetischen Chemiefasern, - mit einem Wert (laut ergänzenden Antragsangaben) von weniger als 17,50 Euro je kg Eigengewicht, - nicht handgearbeitet. Weniger anzeigen
Applikationsstickerei, sog. Wendepailletten zum Aufbügeln, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Motiven und Größen, - veranschaulicht durch ein Motiv in Form eines Schmetterlings, in den Abmessungen von ca. 23 cm x 18 cm, - mit einem Stickgrund aus Gewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag... Mehr anzeigenApplikationsstickerei, sog. Wendepailletten zum Aufbügeln, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Motiven und Größen, - veranschaulicht durch ein Motiv in Form eines Schmetterlings, in den Abmessungen von ca. 23 cm x 18 cm, - mit einem Stickgrund aus Gewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - auf diesem Grund sind mittels Stickfäden Pailletten aufgestickt, - auf der Rückseite mit klarsichtigem Kleber versehen, - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - laut Antrag mit einem Wert von weniger als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Stickereien als Motiv, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von weniger als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Stickerei, Artikel Kaiman Flower, - lt. Untersuchungsergebnis bestehend aus: - einem Stickgrund aus einem melierten, dichten, gerauten Gewebe aus lt. Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle; auf der Außenseite mit bloßem Auge wahrnehmbar mit einer Lage (Folie) aus geprägtem... Mehr anzeigenStickerei, Artikel Kaiman Flower, - lt. Untersuchungsergebnis bestehend aus: - einem Stickgrund aus einem melierten, dichten, gerauten Gewebe aus lt. Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle; auf der Außenseite mit bloßem Auge wahrnehmbar mit einer Lage (Folie) aus geprägtem Kunststoff (lt. Antrag Polyurethan; Zellstruktur erkennbar) versehen; die Folie ist dünner als das dichte Gewebe, das Gewebe dient nicht nur der Verstärkung, - den Strickgrund musterbildend verzierenden Stickfäden bzw. Applikationen (= Maschengarne) aus lt. Antrag 100 % Viskose (künstliche Chemiefasern), - als Meterware, - mit einem Wert (lt. Antrag) von weniger als 17,50 EURO je kg Eigengewicht, - nicht handgearbeitet. - keine Meterware der Position 5903, da Stickereien vom Kapitel 59 ausgenommen sind. Weniger anzeigen
Gewebe, sog. Dekorationsstoff, Art. 2756 Sonatina, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 135 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- buntgewebtes Gewebe in Musterbindung aus überwiegend ungezwirnten und nicht hochfesten Garnen, in das Pailletten aus Kunststoff eingearbeitet sind, --... Mehr anzeigenGewebe, sog. Dekorationsstoff, Art. 2756 Sonatina, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 135 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- buntgewebtes Gewebe in Musterbindung aus überwiegend ungezwirnten und nicht hochfesten Garnen, in das Pailletten aus Kunststoff eingearbeitet sind, -- bestehend aus: --- dünnen Kettgarnen aus Baumwolle, --- einem flachen Kettgarn aus künstlichen Filamenten (lt. Antrag Viskose), --- dünnen Schussgarnen aus Baumwolle, --- glänzenden, weißen Schussgarnen aus künstlichen Filamenten (lt. Antrag Viskose), --- einem dicken Schussgarn aus künstlichen Filamenten (lt. Antrag Viskose), --- einem Effektzwirn, bestehend aus zwei gezwirnten Garnen aus Baumwolle und einem dicken Garn aus künstlichen Filamenten (lt. Antrag Viskose), -- mit einem Gesamtanteil an: --- künstlichen Filamenten von 66,2 GHT , --- künstliches Spinnfasern von 3,4 GHT, --- Baumwolle von 30,4 GHT. "Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5408 10 bis 5408 24 genannte, buntgewebt" Weniger anzeigen
Gewebe, sog. Dekorationsstoff, Art. Sonatina, 600157 0001 bis 600157 0005, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von laut Antrag 135 cm, - laut Antrag in fünf unterschiedlichen Farben, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit Gewirkestreifen aus künstlichen und synthetischen Filamenten (Viskose und... Mehr anzeigenGewebe, sog. Dekorationsstoff, Art. Sonatina, 600157 0001 bis 600157 0005, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von laut Antrag 135 cm, - laut Antrag in fünf unterschiedlichen Farben, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit Gewirkestreifen aus künstlichen und synthetischen Filamenten (Viskose und Polyamid), -- mit weißen Paillettengarnen aus künstlichen Spinnfasern (Viskose), -- mit Effektzwirnen aus Baumwolle und künstlichen Filamenten (Viskose), -- mit dünnen Garnen aus Baumwolle und Spuren von Reißspinnstoff (u. a. Polyester und Viskose enthaltend), -- mit einem Gesamtanteil an (die Antragsangaben können als zutreffend angesehen werden): --- künstlichen Chemiefasern (Filamente und Spinnfasern) von 70 GHT (davon mit einem Anteil an künstlichen nicht hochfesten Filamenten von über 50 GHT), --- Baumwolle von 27 GHT, --- synthetischen Filamente von 3 GHT, -- buntgewebt, -- in Musterbindung. "Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5408 10 bis 5408 24 genannte, buntgewebt" Weniger anzeigen
Gewebe, sog. Stoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 145 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- buntgewebtes Gewebe in Musterbindung, -- aus weißen, nicht hochfesten Kettgarnen aus Polyesterfilamenten, -- aus drei verschiedenen, nicht hochfesten Schussgarnen: --- rote, metallisierte... Mehr anzeigenGewebe, sog. Stoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 145 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- buntgewebtes Gewebe in Musterbindung, -- aus weißen, nicht hochfesten Kettgarnen aus Polyesterfilamenten, -- aus drei verschiedenen, nicht hochfesten Schussgarnen: --- rote, metallisierte Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer Streifenbreite von weniger als 1 mm (metallisiertes Garn der Position 5605), --- dicke, matte Effektgarne (Noppen) aus zwei dünnen Garnen aus künstichen Filamenten (aus Cellulose- acetat) und einem dicken Garn aus synthetischen Spinnfasern (aus Polyacryl), --- dicke, glänzende Effektgarne (Loop) aus zwei dünnen, weißen Garnen aus synthetischen Filamenten (aus Polyester), einem weißen, gedrehten Garn aus Baumwolle, einem dicken Garn aus künstlichen Filamenten (aus Viskose) und einem Streifen aus synthetischer Spinnmasse (aus Polyester) der Position 5404 mit einer Streifenbreite von weniger als 1 mm, der mit zwei synthetischen Monofilamenten (aus Polyamid) umwickelt ist, -- mit einem Gesamtanteil an: --- künstlichen Filamenten von 37,5 GHT , --- synthetischen Filamenten von 34,2 GHT, --- synthetischen Spinnfasern von 16,7 GHT, --- Baumwolle von 6,9 GHT und --- metallisierten Garnen von 4,7 GHT. "Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5408 10 bis 5408 24 genannte, buntgewebt" Weniger anzeigen
Gewebe (lt. Antrag: "Oberstoff/Gewebe, Artikel des Lieferanten: 13375/015 Amik - interner Artikel: 313/71") - als Meterware, - (lt. ergänzenden Antragsangaben) mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus ungezwirnten, nicht hochfesten Garnen aus ca. 44 GHT synthetischen Filamenten (Polyester), 48 GHT künstlichen... Mehr anzeigenGewebe (lt. Antrag: "Oberstoff/Gewebe, Artikel des Lieferanten: 13375/015 Amik - interner Artikel: 313/71") - als Meterware, - (lt. ergänzenden Antragsangaben) mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus ungezwirnten, nicht hochfesten Garnen aus ca. 44 GHT synthetischen Filamenten (Polyester), 48 GHT künstlichen Filamenten (Celluloseacetat) und 8 GHT Metallfäden, - in Jacquardbindung, - buntgewebt Weniger anzeigen
Gewebe, laut Antrag "Gewebe aus 69 % CTA, 30 % PES, 1% CUP, Itochui, AMO 7583, Art. 0651" - als Meterware mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus nicht hochfesten Garnen aus (lt. Untersuchung) 69 GHT Cellulose-Filamenten (künstliche Filamente) und 30 GHT Polyester-Filamenten (sythetische Filamente) sowie aus... Mehr anzeigenGewebe, laut Antrag "Gewebe aus 69 % CTA, 30 % PES, 1% CUP, Itochui, AMO 7583, Art. 0651" - als Meterware mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus nicht hochfesten Garnen aus (lt. Untersuchung) 69 GHT Cellulose-Filamenten (künstliche Filamente) und 30 GHT Polyester-Filamenten (sythetische Filamente) sowie aus 1 GHT Cupro (künstliche Filamente), -- die schwarzen Garne bestehen aus synthetischen und künstlichen Filamenten und die weißen Garne bestehen aus künstlichen Filamenten (lt. Antrag: Cupro), - buntgewebt, - in Musterbindung. Weniger anzeigen
Jacquardgewebe, sog. Dekorationsstoff Napari, Art. 600150 0001 bis 600150 0017, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 130 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- buntgewebt, -- aus nicht hochfesten Garnen, --- mit Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), --- mit... Mehr anzeigenJacquardgewebe, sog. Dekorationsstoff Napari, Art. 600150 0001 bis 600150 0017, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 130 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- buntgewebt, -- aus nicht hochfesten Garnen, --- mit Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), --- mit Schussgarnen aus künstlichen Filamenten (Viskose) und und Garnen aus künstlichen Spinnfasern (Viskose und Acetat), -- mit einem Anteil an (die folgenden Antragsangaben können als zutreffend angesehen werden): --- künstlichen Filamenten (Viskose) von ca. 27,2 GHT, --- synthetischen Filamenten (Polyester) von 25 GHT, --- künstlichen Spinnfasern (Viskose) von ca. 31,8 GHT, --- künstlichen Spinnfasern (Acetat) von 16 GHT, - aufgrund der prozentualen Gewichtsverteilung keine Ware der Position 5407. "Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5408 10 bis 5408 24 genannte, buntgewebt" Weniger anzeigen
Jacquardgewebe, Art. Magnolia, 600133 0001 bis 600133 0006, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von laut Antrag 140 cm, - laut Antrag in sechs unterschiedlichen Farben, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit Kettgarnen aus Seide, -- mit Schussgarnen aus Leinen, -- mit dünnen Schussgarnen aus... Mehr anzeigenJacquardgewebe, Art. Magnolia, 600133 0001 bis 600133 0006, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von laut Antrag 140 cm, - laut Antrag in sechs unterschiedlichen Farben, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit Kettgarnen aus Seide, -- mit Schussgarnen aus Leinen, -- mit dünnen Schussgarnen aus synthetischen Filamenten (Polyester), -- mit dicken Schussgarnen aus nicht hochfesten künstlichen Filamenten (Viskose), -- mit einem Gesamtanteil an (die Antragsangaben können als zutreffend angesehen werden): --- künstlichen Filamenten von 32 GHT, --- synthetischen Filamenten von 7 GHT, --- Seide von 31 GHT, --- Leinen von 30 GHT, -- buntgewebt. "Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5408 10 bis 5408 24 genannte, buntgewebt" Weniger anzeigen
Jacquardgewebe, sog. Art. 2723 "Magnolia", Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- buntgewebtes Jacquardgewebe, -- aus Kettgarnen aus Seide und grünen, nicht hochfesten Schussgarnen aus künstlichen Filamenten (laut Antrag: Viskose), hellgrauen... Mehr anzeigenJacquardgewebe, sog. Art. 2723 "Magnolia", Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- buntgewebtes Jacquardgewebe, -- aus Kettgarnen aus Seide und grünen, nicht hochfesten Schussgarnen aus künstlichen Filamenten (laut Antrag: Viskose), hellgrauen Schussgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag: Polyester) und dunkelgrauen Schussgarnen aus Leinen; mit einem Gesamtanteil an --- Viskose-Filamenten (künstliche Filamente) von 32 GHT, --- Polyester-Filamenten (synthetische Filamente) von 7 GHT, --- Seide von 31 GHT und --- Leinen von 30 GHT (die Antragsangaben können als zutreffend angesehen werden). "Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, anderes als in den Unterpositionen 5408 10 bis 5408 24 genannte, buntgewebt" Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
7,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner für Paillettenstoff
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Paillettenstoff mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Textilien & Bekleidung
Diese verwandten Produkte haben ebenfalls eine Zolltarifnummer im Bereich Textilien:
Kunststoff-Gürtel
3926.20.00.00.0 · 6,5 %
Baumwoll-Maske
6307.90.95.95.0 · 6,3 %
Kinderkleidung
6111.20.90.00.0 · 12 %
T-Shirt
6109.10.00.10.0 · 12 %
Beinstulpe
6406.90.90.10.0 · 3 %
Lappen
6307.10.90.90.0 · 7,7 %
Boxershort
6207.11.00.00.0 · 12 %
Bekleidungsunterteil
6204.62.31.90.0 · 12 %
Polyester-Gewebe
5407.53.00.00.0 · 8 %
