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Textilien & BekleidungKapitel 58Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Paillettenstoff: 5810.92.90.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Paillettenstoff (5810.92.90.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Paillettenstoff unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Paillettenstoff Produktbild

Die genaue Einreihung von Paillettenstoff hängt von der Art der Paillettenbefestigung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Paillettenstoff beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Paillettenstoff leitet sich aus folgender Hierarchie ab:

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 58 - SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN
  • Position: 5810 - Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive
  • Unterposition: 5810 91 - andere Stickereien
  • Unterposition: 5810 92 - aus Chemiefasern
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 5810 9290 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 5810 9290 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Paillettenstoff

Der HS-Code für Paillettenstoff lautet 5810.92 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5810.92.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5810.92.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5810.92.90.90.0.

Einreihung von Paillettenstoff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Paillettenstoff

Alternative Einreihung

5408.33.00.00.0 7,2 %

Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, buntgewebt – für Waren, bei denen Pailletten als Effektgarne eingearbeitet sind (vZTA DE27191/16-1)

Alternative Einreihung

5907.00.00.90.0 7,2 %

andere getränkte/bestrichene/überzogene Gewebe – für Stoffe mit aufgeklebten Glitzerpartikeln (vZTA DE579/13-1 Glitzer-Stoff)

Alternative Einreihung

5810.92.10.90.0 7,2 %

Stickerei aus Chemiefasern mit Wert über 17,50 EUR/kg Eigengewicht – für hochwertige Paillettenstoffe

Alternative Einreihung

5808.90.00.00.0 7,2 %

Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren ohne Stickerei – nur für Geflechte/Borten, nicht für flächige Stoffe mit Paillettenstickerei

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Paillettenstoff (5810) ≠ Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, buntgewebt – für Waren, bei denen Pailletten als Effektgarne eingearbeitet sind (vZTA DE27191/16-1) (5408)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Paillettenstoff bleibt die Zolltarifnummer 5810.92.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Paillettenstoff (5810) ≠ andere getränkte/bestrichene/überzogene Gewebe – für Stoffe mit aufgeklebten Glitzerpartikeln (vZTA DE579/13-1 Glitzer-Stoff) (5907)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Paillettenstoff bleibt die Zolltarifnummer 5810.92.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Paillettenstoff (5810) ≠ Stickerei aus Chemiefasern mit Wert über 17,50 EUR/kg Eigengewicht – für hochwertige Paillettenstoffe (5810)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Paillettenstoff bleibt die Zolltarifnummer 5810.92.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

5408.33.00.00.0 7,2 %

Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, buntgewebt – für Waren, bei denen Pailletten als Effektgarne eingearbeitet sind (vZTA DE27191/16-1)

Alternative Einreihung

5907.00.00.90.0 7,2 %

andere getränkte/bestrichene/überzogene Gewebe – für Stoffe mit aufgeklebten Glitzerpartikeln (vZTA DE579/13-1 Glitzer-Stoff)

Alternative Einreihung

5810.92.10.90.0 7,2 %

Stickerei aus Chemiefasern mit Wert über 17,50 EUR/kg Eigengewicht – für hochwertige Paillettenstoffe

Alternative Einreihung

5808.90.00.00.0 7,2 %

Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren ohne Stickerei – nur für Geflechte/Borten, nicht für flächige Stoffe mit Paillettenstickerei

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Paillettenstoff ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Paillettenstoff (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE27191/16-15408.33.00.00.0
Gewebe, sog. Dekorationsstoff, Art. 2756 Sonatina, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 135 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- buntgewebtes Gewebe in Musterbindung aus überwiegend ungezwirnten und nicht hochfesten Garnen, in das Pailletten aus Kunststoff eingearbeitet sind, --... Mehr anzeigen
DE17594/11-15606.00.91.00.0
Gimpe, sog. Paillettenschlung, Art. 8010004, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - bestehend aus dünnen Garnen (Seele) aus Spinnstoffen, mit eingearbeiteten Pailletten aus Kunststoff (lt. Antrag: Polyester), - mit zwei dünnen Garnen umwickelt, - stellt sich aufgrund der besonderen Herstellungsart als mit Pailletten... Mehr anzeigen
DEF/4836/06-15810.99.10.90.0
Applikationsstickerei (lt. Antrag: "Organza Seidengewebe mit Stickerei") - als Meterware, - mit einer Breite (lt. Antrag) von 135 cm, - aus einem Stickgrund aus einem Drehergewebe aus (lt. Antrag) Seide, - auf den Stickgrund sind in regelmäßigen Abständen Zierfäden aus (lt. Antrag) Viskose und runde, ca. 1,2 cm... Mehr anzeigen
DE361/13-15407.61.90.00.0
Gewebe, sog. Deko-Stoffrolle, braun-gold, Foto siehe Anlage, - in einer klarsichtigen Kunststofffolie verpackt, - als Meterware auf einer Rolle aus Pappe; mit einer Breite von ca. 35 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- in Leinwandbindung, -- aus ungezwirnten, nicht hochfesten Garnen aus nicht texturierten,... Mehr anzeigen
DE579/13-15907.00.00.90.0
Gewebe, sog. Glitzer-Stoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 1,37 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- gefärbtes Gewebe aus laut Antrag Polyester und Baumwolle, --- auf der Schauseite auf der ganzen Oberfläche mit klarsichtigem Kleber bestrichen und mit einer dünnen Lage aus... Mehr anzeigen
DEBTI21772/19-16307.90.98.99.0
Applikation, sog. Applikation Black Glitter, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in einer Blisterverpackung verpackt, - in Form eines fünfzackigen Sterns (anders als rechteckig zugeschnitten, somit konfektioniert), mit einer max. Breite von ca. 4 cm, - aus einem Gewebe aus Spinnstoffen, das auf der Schauseite... Mehr anzeigen
DEF/1150/06-15407.61.90.00.0
Gewebe, Artikel-Nr. CA7523 Pearl Tafta - als Meterware (Breite über 30 cm) - aus ungezwirnten, nicht hochfesten Garnen - aus synthetischen Filamenten (100 GHT nicht texturierte Polyesterfilamente) - in Leinwandbindung - mit aufgenieteten Perlen; gilt als bedruckt (keine Stickerei)
DE105/17-16215.20.00.90.0
Paillettenkrawatte, Art. 92078, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit Pappaufhänger verpackt, - bis zu 6,5 cm breit und ca. 144 cm lang; an den Enden spitz zulaufend, - mit einem ca. 44 cm langen, breiten Ende aus einer Applikationsstickerei (Pailletten) der Position 5810 mit einem Stickgrund aus Geweben und... Mehr anzeigen
DE12253/11-15810.92.90.90.0
Stickerei, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 280 cm, - maschinelle Stickerei mit Applikationen (Pailletten), - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - mit einem Stickgrund aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag:... Mehr anzeigen
DEBTI27591/18-15810.92.90.90.0
Applikationsstickerei, sog. Wendepailletten zum Aufbügeln, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Motiven und Größen, - veranschaulicht durch ein Motiv in Form eines Schmetterlings, in den Abmessungen von ca. 23 cm x 18 cm, - mit einem Stickgrund aus Gewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag... Mehr anzeigen
DE10182/10-15810.92.90.90.0
Stickerei, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von ca. 240 cm bis 260 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- maschinelle Stickerei mit Applikationen (Pailletten), -- keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, -- mit einem Stickgrund aus Geweben aus synthetischen... Mehr anzeigen
DEF/1471/08-15810.92.90.90.0
Stickerei, sog. Möbelbezugsstoff-Polsterstoff, Art. STITCH Flower, - als Meterware (Breite laut Antrag: 305 cm), - aus einem Gewebe als Grund und diesen Grund Muster bildend verzierenden Stickfäden, - mit einem Grund und Stickfäden aus laut Untersuchungsergebnis synthetischen Chemiefasern, - mit einem Wert (laut... Mehr anzeigen
DEF/5097/05-15810.92.90.90.0
Stickerei (lt. Antrag: "Stoff beige 'Flocke braun' 6/23") - als Meterware, - aus einem Grund (Gewebe) aus Garnen aus synthetischen Chemiefasern (Monofilamente) und Gimpen (Garne aus synthetischen Chemiefasern, die mit einem klarsichtigen Streifen aus synthetischer Spinnmasse umwickelt sind); die synthetischen... Mehr anzeigen
DEF/5096/05-15810.92.90.90.0
Stickerei (lt. Antrag: "Stoff orange 'Flocke grau' 6/22") - als Meterware, - aus einem Grund (Gewebe) aus Garnen aus synthetischen Chemiefasern (Monofilamente) und Gimpen (Garne aus synthetischen Chemiefasern, die mit einem klarsichtigen Streifen aus synthetischer Spinnmasse umwickelt sind); die synthetischen... Mehr anzeigen
DEF/1472/08-15810.92.90.90.0
Stickerei, sog. Möbelbezugsstoff-Polsterstoff, Art. STITCH Snake, - als Meterware (Breite laut Antrag: 302 cm), - aus einem Gewebe als Grund und diesen Grund Muster bildend verzierenden Stickfäden, - mit einem Grund und Stickfäden aus laut Untersuchungsergebnis synthetischen Chemiefasern, - mit einem Wert (laut... Mehr anzeigen
DEF/4656/08-15810.92.90.90.0
Stickerei, Artikel Kaiman Flower, - lt. Untersuchungsergebnis bestehend aus: - einem Stickgrund aus einem melierten, dichten, gerauten Gewebe aus lt. Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle; auf der Außenseite mit bloßem Auge wahrnehmbar mit einer Lage (Folie) aus geprägtem... Mehr anzeigen
DEF/3851/05-15810.92.10.90.0
Stickerei als Motiv, sog. Pailletten-Ornamente - Applikationsstickerei mit Pailletten, - auf einem Stickgrund aus Gewebe aus synthetischen Chemiefasern, - mit einem Wert von mehr als 17,50 �/ kg Eigengewicht (Stückpreis 0,52 USD laut ergänzenden Antragsangaben = 42,28 USD/kg Eigengewicht), - maschinell... Mehr anzeigen
DEBTI24429/17-15810.92.10.90.0
Applikationsstickerei, sog. Applikation "Lipstick" mit Pailletten, Art. 1450-23, Foto siehe Anlage, - als Motiv, in Form eines Lippenstiftes, in den Abmessungen: ca. 10 cm x 3,5 cm, - mit einem Stickgrund aus einem Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag aus Polyester), - auf diesem Grund sind mittels... Mehr anzeigen
DE24215/16-15810.92.10.90.0
Applikationsstickerei, sog. "Flicken", Foto siehe Anlage, - als Motiv, laut Antrag in unterschiedlichen Formen und Gestaltungen, veranschaulicht durch ein Muster mit den max. Abmessungen (L x B): ca. 5,5 cm x 3,5 cm, - mit einem Stickgrund aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische... Mehr anzeigen
DEF/1186/04-15810.92.10.90.0
Stickerei als Motiv, laut Antrag "Artikel-Nr. 1279" - Applikationsstickerei mit Pailletten und Perlen, - auf einem Stickgrund aus Gewebe aus synthetischen Chemiefasern, - mit einem Wert von mehr als 17,50 �/ kg Eigengewicht (Stückpreis 2,10 USD laut ergänzenden Antragsangaben = 59,78 USD/kg Eigengewicht), -... Mehr anzeigen
DE12827/12-15810.92.10.90.0
Applikationsstickerei, sog. Stoffstück mit diversen Applikationen für Mützen, Foto siehe Anlage, - annähernd Y-förmig, bis zu 30 cm breit und ca. 30 cm hoch, - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - mit einem Stickgrund aus zwei Lagen aus einfarbigen, durchscheinenden Geweben aus... Mehr anzeigen
DEF/191/09-15810.92.10.90.0
Applikationsstickerei, sog. Stickerei als Meterware, siehe Foto, - als Meterware, - mit einem Stickgrund aus undichten Geweben aus laut Antrag Chemiefasern, - auf diesem Grund sind mittels Stickfäden sowie Pailleten und Perlen aus Kunststoff Muster aufgestickt, - laut ergänzenden Antragsangaben mit einem Wert von... Mehr anzeigen
DE7794/15-15810.92.10.90.0
Applikationsstickerei, sog. Schleierspitze, Art. 2331 ivory, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware, - mit einem Stickgrund aus undichten Geweben aus laut Antrag Chemiefasern, - auf diesem Grund sind mittels Stickfäden sowie Pailletten und Perlen aus Kunststoff Muster aufgestickt, - laut Antrag mit einem Wert... Mehr anzeigen
DEF/4312/07-15810.92.10.90.0
Stickerei, sog. Oberstoff / Gewebe, Art. 409/81, - als Meterware auf Rollen, - (lt. Antrag) mit einer Breite von 140 cm, - keine Ätzstickerei, - mit einem Stickgrund aus Geweben aus Chemiefasern (lt. Antrag: 60 % Polyester und 40 % Polyamid), - auf diesem Grund sind mittels Stickfäden florale Muster aufgestickt, -... Mehr anzeigen
DE12253/11-15810.92.90.90.0
Stickerei, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 280 cm, - maschinelle Stickerei mit Applikationen (Pailletten), - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - mit einem Stickgrund aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag:... Mehr anzeigen
DE10182/10-15810.92.90.90.0
Stickerei, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von ca. 240 cm bis 260 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- maschinelle Stickerei mit Applikationen (Pailletten), -- keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, -- mit einem Stickgrund aus Geweben aus synthetischen... Mehr anzeigen
DE5143/16-15810.92.90.90.0
Textillaminat, sog. Stoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: -- mit einer Oberlage (Schauseite): --- aus einer Applikationsstickerei mit einem Stickgrund aus Samtgewirken aus laut Antrag Polyester... Mehr anzeigen
DE8815/10-15810.92.90.90.0
Stickerei, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem buntgewebten (melierte Garne), dichten, gerauten Grundgewebe (Stickgrund) aus laut Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle; auf der Außenseite mit bloßem Auge wahrnehmbar mit einer Lage (Folie) aus geprägtem... Mehr anzeigen
DEBTI34589/23-15810.92.90.90.0
Applikationsstickerei, sog. Pailletten-Patch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag:  -- in verschiedenen Motiven (Rund- und Herzform), -- in den Abmessungen von 16,5 cm x 19,5 cm bzw. mit einem Durchmesser von 15,5 cm, -- jeweils mit einem Stickgrund aus Gewirke aus synthetischen Chemiefasern, -- auf diesem Grund sind... Mehr anzeigen
DEF/1471/08-15810.92.90.90.0
Stickerei, sog. Möbelbezugsstoff-Polsterstoff, Art. STITCH Flower, - als Meterware (Breite laut Antrag: 305 cm), - aus einem Gewebe als Grund und diesen Grund Muster bildend verzierenden Stickfäden, - mit einem Grund und Stickfäden aus laut Untersuchungsergebnis synthetischen Chemiefasern, - mit einem Wert (laut... Mehr anzeigen
DEBTI27591/18-15810.92.90.90.0
Applikationsstickerei, sog. Wendepailletten zum Aufbügeln, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Motiven und Größen, - veranschaulicht durch ein Motiv in Form eines Schmetterlings, in den Abmessungen von ca. 23 cm x 18 cm, - mit einem Stickgrund aus Gewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag... Mehr anzeigen
DEF/4656/08-15810.92.90.90.0
Stickerei, Artikel Kaiman Flower, - lt. Untersuchungsergebnis bestehend aus: - einem Stickgrund aus einem melierten, dichten, gerauten Gewebe aus lt. Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle; auf der Außenseite mit bloßem Auge wahrnehmbar mit einer Lage (Folie) aus geprägtem... Mehr anzeigen
DE27191/16-15408.33.00.00.0
Gewebe, sog. Dekorationsstoff, Art. 2756 Sonatina, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 135 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- buntgewebtes Gewebe in Musterbindung aus überwiegend ungezwirnten und nicht hochfesten Garnen, in das Pailletten aus Kunststoff eingearbeitet sind, --... Mehr anzeigen
DEBTI32633/20-15408.33.00.00.0
Gewebe, sog. Dekorationsstoff, Art. Sonatina, 600157 0001 bis 600157 0005, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von laut Antrag 135 cm, - laut Antrag in fünf unterschiedlichen Farben, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit Gewirkestreifen aus künstlichen und synthetischen Filamenten (Viskose und... Mehr anzeigen
DE14778/15-15408.33.00.00.0
Gewebe, sog. Stoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 145 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- buntgewebtes Gewebe in Musterbindung, -- aus weißen, nicht hochfesten Kettgarnen aus Polyesterfilamenten, -- aus drei verschiedenen, nicht hochfesten Schussgarnen: --- rote, metallisierte... Mehr anzeigen
DEF/3389/06-15408.33.00.00.0
Gewebe (lt. Antrag: "Oberstoff/Gewebe, Artikel des Lieferanten: 13375/015 Amik - interner Artikel: 313/71") - als Meterware, - (lt. ergänzenden Antragsangaben) mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus ungezwirnten, nicht hochfesten Garnen aus ca. 44 GHT synthetischen Filamenten (Polyester), 48 GHT künstlichen... Mehr anzeigen
DEF/1216/05-15408.33.00.00.0
Gewebe, laut Antrag "Gewebe aus 69 % CTA, 30 % PES, 1% CUP, Itochui, AMO 7583, Art. 0651" - als Meterware mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus nicht hochfesten Garnen aus (lt. Untersuchung) 69 GHT Cellulose-Filamenten (künstliche Filamente) und 30 GHT Polyester-Filamenten (sythetische Filamente) sowie aus... Mehr anzeigen
DEBTI32407/20-15408.33.00.00.0
Jacquardgewebe, sog. Dekorationsstoff Napari, Art. 600150 0001 bis 600150 0017, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 130 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- buntgewebt, -- aus nicht hochfesten Garnen, --- mit Kettgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyester), --- mit... Mehr anzeigen
DEBTI32397/20-15408.33.00.00.0
Jacquardgewebe, Art. Magnolia, 600133 0001 bis 600133 0006, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von laut Antrag 140 cm, - laut Antrag in sechs unterschiedlichen Farben, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit Kettgarnen aus Seide, -- mit Schussgarnen aus Leinen, -- mit dünnen Schussgarnen aus... Mehr anzeigen
DE23723/15-15408.33.00.00.0
Jacquardgewebe, sog. Art. 2723 "Magnolia", Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- buntgewebtes Jacquardgewebe, -- aus Kettgarnen aus Seide und grünen, nicht hochfesten Schussgarnen aus künstlichen Filamenten (laut Antrag: Viskose), hellgrauen... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

7,2 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China7,2 %

Drittlandszoll

USA7,2 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien7,2 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand7,2 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Paillettenstoff

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Paillettenstoff mit unserem Zollrechner.

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Ausfuhr aus der EU

Besondere Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Paillettenstoff

Welche Zolltarifnummer hat Paillettenstoff?

Paillettenstoff als Meterware mit aufgestickten Pailletten aus Chemiefasern und einem Wert unter 17,50 EUR/kg Eigengewicht wird in die Zolltarifnummer 5810.92.90.90.0 eingereiht. Diese Nummer umfasst Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive, andere Stickereien aus Chemiefasern, andere (Wert unter 17,50 EUR/kg), andere, nicht handgearbeitet.

Welchen HS-Code hat Paillettenstoff?

Der HS-Code (6-stellig) für Paillettenstoff lautet 581092. Er steht für Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive, andere Stickereien, aus Chemiefasern. Dieser Code ist international harmonisiert und gilt für alle Zolltarife der Vertragsstaaten des Harmonisierten Systems.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Paillettenstoff?

Der Drittlandszollsatz (Meistbegünstigungszoll) für die Zolltarifnummer 5810.92.90.90.0 beträgt 7,2 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Türkei, Schweiz, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Paillettenstoff zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Paillettenstoff hängt entscheidend von der Befestigungsart der Pailletten ab. Aufgestickte Pailletten führen zur Position 5810 (Stickerei). Eine Alternative ist die Position 5408, wenn Pailletten als Effektgarne eingearbeitet sind, oder Position 5907 bei aufgeklebten Glitzerpartikeln. Die genaue Einreihung erfordert eine Prüfung der Herstellungsart.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Paillettenstoff verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und Bußgeldern führen. Im schlimmsten Fall droht ein Steuerstrafverfahren wegen Zollhinterziehung. Zudem kann die Ware bei der Einfuhr zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Paillettenstoff?

Für die Zolltarifnummer 5810.92.90.90.0 sind derzeit keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen oder Antidumpingmaßnahmen bekannt. Es gilt der reguläre Drittlandszollsatz von 7,2 %. Eine Ausnahme besteht für Waren, die für die Luftfahrt bestimmt sind – hier kann eine Zollaussetzung beantragt werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Paillettenstoff?

Die vollständige Zolltarifnummer für Paillettenstoff ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 5810.92.90.90.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (581092), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (58109290), dem 10-stelligen TARIC-Code (5810929090) und der 11. Stelle für die nationale Statistik.

Ändern sich Zolltarifnummern für Paillettenstoff?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die Position 5810 (Stickereien) ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere zum Jahreswechsel, um Änderungen der 8. oder 11. Stelle zu erfassen.

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