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Textilien & BekleidungKapitel 61Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kinderkleidung: 6111.20.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kinderkleidung (6111.20.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kinderkleidung unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kinderkleidung Produktbild

Kinderkleidung umfasst sämtliche Bekleidung und Bekleidungszubehör für Säuglinge, Kleinkinder und Kinder. Die zolltarifliche Einreihung hängt wesentlich von der Verarbeitungsart (gewirkt/gestrickt oder gewebt), dem Material (Baumwolle, Synthetik, Wolle) und der Größenbestimmung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kinderkleidung beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen Zolltarifnummer für Kinderkleidung.

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 61 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  • Position: 6111 - Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder
  • Unterposition: 6111 20 - aus Baumwolle
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6111 2090 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung von Kinderkleidung erfordert genaue Kenntnis der Warenbeschaffenheit. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kinderkleidung

Der HS-Code für Kinderkleidung lautet 6111.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6111.20.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6111.20.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6111.20.90.00.0.

Einreihung von Kinderkleidung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Kinderkleidung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich sind AV 1 (Wortlaut der Positionen), AV 3 b (bei Mischungen) und AV 6 (Einreihung auf der Ebene der Unterpositionen). Die Position 6111 ist als spezifische Position für Kleinkinderbekleidung vorrangig vor allgemeineren Positionen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kinderkleidung

Alternative Einreihung

6209.20.00.90 12,0 %

Bekleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder - aus Baumwolle - andere (nicht gewirkt/gestrickt)

Alternative Einreihung

6111.13.00.00.0 12,0 %

Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder - aus synthetischen Chemiefasern

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kinderkleidung (6111) ≠ Bekleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder - aus Baumwolle - andere (nicht gewirkt/gestrickt) (6209)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kinderkleidung bleibt die Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kinderkleidung (6111) ≠ Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder - aus synthetischen Chemiefasern (6111)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kinderkleidung bleibt die Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Für Kinderkleidung, die nicht unter die Position 6111 fällt, kommen auch andere Kapitel in Betracht. Nachfolgend ein Beispiel für eine abweichende Einreihung.

Alternative Einreihung

6209.20.00.90 12,0 %

Bekleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder - aus Baumwolle - andere (nicht gewirkt/gestrickt)

Alternative Einreihung

6111.13.00.00.0 12,0 %

Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder - aus synthetischen Chemiefasern

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kinderkleidung ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kinderkleidung (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEF/955/07-16111.20.90.00.0
Zusammenstellung von zwei Kleidungsstücken für Kleinkinder, bestehend aus einem Oberteil und einem Unterteil, sog. Babypyjama, Größe 74, siehe Abbildung; - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht, - aufgrund der Materialbeschaffenheit und der Ausstattung (z.B. breiter Hosenbund) kein Schlafanzug für... Mehr anzeigen
DEF/1674/07-16111.20.90.00.0
Kleidung für Kleinkinder, sog. Body für Babys, Größe 62, siehe Abbildung; - aus 0,7 mm dicken, bedruckten Gewirken aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - einteilig, den Rumpf bedeckend; im oberen Teil in der Art eines Unterhemdes (sog. amerikanischer Schlupf) mit Schulterüberlappungen gearbeitet, der untere Teil ist in... Mehr anzeigen
DEF/1612/09-16111.20.90.00.0
Kleidung für Kleinkinder, sog. Babybody, Größe 80-86, siehe Foto, - aus 0,7 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Etikett 100 % Baumwolle, - einteilig, den Rumpf bedeckend; im oberen Teil in der Art eines Unterhemdes mit Schulter- überlappungen (sog. amerikanischer Schlupf) gearbeitet, der untere Teil ist in der... Mehr anzeigen
DEF/2998/07-16111.20.90.00.0
Kleidung für Kleinkinder, sog. Body für Babys, Größe 68, siehe Foto, - aus 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - einteilig, den Rumpf bedeckend; der untere Teil ist in der Art eines Slips mit Druckknöpfen im Schritt gefertigt, - mit Schulteröffnung mit Druckknopfverschluss, - mit... Mehr anzeigen
DE9378/10-16111.20.90.00.0
Kleidung für Kleinkinder, sog. Kinder Overall (Modell S12564-02), Größen 62, 68, 74 und 80 (veranschaulicht durch ein Muster der Größe 68), Foto siehe Anlage, - aus 2 mm dicken, gestreiften Samtgewirken mit einer Floroberfläche aus laut ergänzenden Antragsangaben 100% Baumwolle, - einteilig, den Körper mit Ausnahme... Mehr anzeigen
DE5237/13-16111.20.90.00.0
Kleidung für Kleinkinder, sog. Babystrampler, Größe 74/80, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - einteilig; den Rumpf bedeckend, - mit einem halsnahen Ausschnitt, - mit Schulterüberlappung (sog. amerikanischer Schlupf), - mit kurzen Ärmeln, - mit einer... Mehr anzeigen
DE14899/16-16111.20.90.00.0
Kleidung für Kleinkinder, sog. Baby Body, Modell BB-Lila, mit Druck, Größe 74/80, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - einteilig; den Rumpf bedeckend, - mit einem runden Ausschnitt, - mit Schulterüberlappung (sog. amerikanischer Schlupf), - mit langen... Mehr anzeigen
DEBTI11139/25-16111.20.90.00.0
Overall, sog. Baby-Kleidung, Baby Strampler oder Overall, in Kleinkindergröße, Foto siehe Anlage,  - laut Antrag: -- in verschiedenen Farbausführungen und Designs (einfarbig oder bedruckt),  -- in einem Polybeutel verpackt,  -- aus ca. 0,9 mm dicken Gewirken aus 95 % Baumwolle und 5 % Elasthan (synthetische Chemie-... Mehr anzeigen
DEF/6374/08-16111.20.90.00.0
Kleidung für Kleinkinder, sog. Babybody, Artikel 78910, Größe 62, siehe Foto, - aus 0,8 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100% Baumwolle, - einteilig; den Rumpf bedeckend, - im oberen Teil in der Art eines Unterhemdes, -- mit rundem Ausschnitt, -- mit kurzen Ärmeln, -- links mit Schulterknöpfung... Mehr anzeigen
DEBTI38685/21-16111.20.90.00.0
Kleidung für Kleinkinder, sog. Babystrampler, Art. 2601731, Kleinkindergröße 56, Foto siehe Anlage, - als zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem Overall und einer Bluse, - Overall: - - aus ca. 0,7 mm dicken, buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - - einteilig, den gesamten... Mehr anzeigen
DE5237/13-16111.20.90.00.0
Kleidung für Kleinkinder, sog. Babystrampler, Größe 74/80, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - einteilig; den Rumpf bedeckend, - mit einem halsnahen Ausschnitt, - mit Schulterüberlappung (sog. amerikanischer Schlupf), - mit kurzen Ärmeln, - mit einer... Mehr anzeigen
DEF/3002/07-16111.20.90.00.0
Kleidung für Kleinkinder, sog. Jersey-Spieler für Kleinkinder, Größe 60, siehe Foto, - aus 0,9 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - den Körper mit Ausnahme von Kopf, Hals, Armen und Füßen bedeckend, - mit Schulterträgern mit Knopfverschluss, - seitlich, unterhalb der Achseln mit kurzen... Mehr anzeigen
DEF/2998/07-16111.20.90.00.0
Kleidung für Kleinkinder, sog. Body für Babys, Größe 68, siehe Foto, - aus 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - einteilig, den Rumpf bedeckend; der untere Teil ist in der Art eines Slips mit Druckknöpfen im Schritt gefertigt, - mit Schulteröffnung mit Druckknopfverschluss, - mit... Mehr anzeigen
DE24380/14-26111.20.90.00.0
Kleidung für Kleinkinder, sog. Baby-Body kurzarm, Style 17834-05-02, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - einteilig; den Rumpf bedeckend, - mit einem halsnahen Ausschnitt, - mit Schulterüberlappung (sog. amerikanischer Schlupf), - mit kurzen Ärmeln, - mit... Mehr anzeigen
DE12146/16-16111.20.90.00.0
Kleidung für Kleinkinder, sog. Baby-Body, Modell 19885-03 (21044/0), Größe 62/68, Foto siehe Anlage, - laut Antrag zwei Stück als Set in einem Polybeutel mit Fotoeinleger verpackt, - aus ca. 0,7 mm dicken, buntbedruckten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - einteilig; den Rumpf bedeckend, - mit einem runden... Mehr anzeigen
DE12149/16-16111.20.90.00.0
Kleidung für Kleinkinder, sog. Baby-Body, Modell 19885-03-02 (21044/0), Größe 62/68, Foto siehe Anlage, - laut Antrag zwei Stück als Set in einem Polybeutel mit Fotoeinleger verpackt, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - einteilig; den Rumpf bedeckend, - mit einem runden... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Import

Drittlandszollsatz

12,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,0 %

Drittlandszoll

USA12,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien9,6 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Zollrechner für Kinderkleidung

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Kinderkleidung mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Export

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kinderkleidung

Welche Zolltarifnummer hat Kinderkleidung?

Die zolltarifliche Einreihung von Kinderkleidung hängt von der Verarbeitungsart und dem Material ab. Für gewirkte oder gestrickte Kleinkinderbekleidung aus Baumwolle lautet die 11-stellige Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0. Diese Nummer erfasst typische Babyartikel wie Bodys, Strampler, Overalls und Babypyjamas aus Baumwollgewirken. Für nicht gewirkte/gestrickte Kleidung (gewebt) ist die Position 6209 einschlägig.

Welchen HS-Code hat Kinderkleidung?

Der HS-Code (6-stellig) für Kinderkleidung aus Gewirken oder Gestricken aus Baumwolle lautet 611120. Dieser Code ist international harmonisiert und bildet die Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur (KN) und im TARIC. Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer lautet 6111.20.90.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kinderkleidung?

Der Drittlandszollsatz für Kinderkleidung der Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0 beträgt 12 % auf den Warenwert. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Türkei, Großbritannien, Schweiz) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden, sofern ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Wie unterscheidet sich Kinderkleidung zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Kinderkleidung erfolgt primär nach der Verarbeitungsart: Gewirke/Gestricke (Kapitel 61) versus Gewebe (Kapitel 62). Eine Alternative zur Position 6111 ist die Position 6209 für nicht gewirkte/gestrickte Kleinkinderbekleidung. Zudem ist die Größenbestimmung entscheidend: Kleidung für Kinder über 86 cm Körpergröße fällt nicht mehr unter die Kleinkinderpositionen, sondern wird nach den allgemeinen Bekleidungspositionen (z. B. 6110, 6104) eingereiht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kinderkleidung verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Zollhinterziehung führen. Zudem können Präferenzabkommen nicht korrekt angewendet werden. Eine sorgfältige Einreihung anhand der Warenbeschaffenheit ist daher unerlässlich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kinderkleidung?

Für Kinderkleidung der Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0 gelten Einfuhrkontrollen für Katzen- und Hundefelle (Maßnahme 745) sowie für Robbenerzeugnisse (Maßnahme 746). Diese sind für reine Baumwollbekleidung in der Regel nicht relevant. Es bestehen keine Antidumpingzölle oder mengenmäßigen Beschränkungen. Die Einhaltung der allgemeinen Produktsicherheitsvorschriften (z. B. CE-Kennzeichnung) ist jedoch zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kinderkleidung?

Die vollständige Zolltarifnummer für Kinderkleidung ist eine 11-stellige Zolltarifnummer, die sich aus dem 6-stelligen HS-Code (611120), der 8-stelligen KN-Code (61112090) und dem 10-stelligen TARIC-Code (6111209000) zusammensetzt. Die endgültige 11. Stelle ist eine nationale Untergliederung für Deutschland. Die formatierte Schreibweise lautet 6111.20.90.00.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kinderkleidung?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern, in der Regel alle fünf Jahre. Die letzte große Änderung war 2022. Es ist ratsam, die aktuellen TARIC-Daten regelmäßig zu prüfen, insbesondere bei längerfristigen Lieferverträgen. Die hier genannte Nummer 6111.20.90.00.0 ist Stand 2025 gültig.

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