Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2915.70.40.95.0 ist in der Europäischen Union gültig. Sie leitet sich aus dem Harmonisierten System, der Kombinierten Nomenklatur und dem TARIC ab:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
- Position: 2915 - Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
- Unterposition: 2915 70 - Palmitinsäure, Stearinsäure, ihre Salze und Ester
Kombinierte Nomenklatur: 2915 7040 - Palmitinsäure, ihre Salze und Ester
TARIC: 2915 7040 95 - andere
Zolltarifnummer: 2915 7040 95 0 - Fettsäuren mit einer Länge der Kohlenstoffkette von C6, C8, C10, C12, C14, C16 oder C18, mit einer Jodzahl unter 105 g/100 g und einem Spaltungsgrad von mindestens 97%, einschließlich einzelner Fettsäuren (Reindestillate, auch als „pure cut“ bezeichnet) und Mischungen mit einer Kombination aus zwei oder mehreren Längen der Kohlenstoffkette
Hinweis zur Einreihung
Die hier angegebene Zolltarifnummer basiert auf öffentlich zugänglichen Zolltarifdaten. Für rechtsverbindliche Auskünfte nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten
oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) bei den Zollbehörden.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Palmitinsäure
Der HS-Code für Palmitinsäure lautet 2915.70 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2915.70.40. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2915.70.40.95. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2915.70.40.95.0.
Einreihung von Palmitinsäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Der Drittlandszollsatz beträgt 5,5 %. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %. Diese Sätze gelten bei Einfuhr aus China, den USA, Indien und Thailand.
Mit Freihandelspartnern kann der Zollsatz auf 0 % sinken. Voraussetzung ist ein gültiger Ursprungsnachweis.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Palmitinsäure
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMethylpalmitat (CAS 112-39-0) – Ester, kein freie Säure | 2915.70.40.10.0 | 5,5 % |
| Alternative EinreihungPalmitinsäure, Salze und Ester – andere (Auffangposition) | 2915.70.40.98.0 | 5,5 % |
| Alternative EinreihungTechnische einbasische Fettsäuren – andere | 3823.19.90.70.0 | 5,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Palmitinsäure (2915) ≠ Methylpalmitat (CAS 112-39-0) – Ester, kein freie Säure (2915) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmitinsäure bleibt die Zolltarifnummer 2915.70.40.95.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Palmitinsäure (2915) ≠ Palmitinsäure, Salze und Ester – andere (Auffangposition) (2915) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmitinsäure bleibt die Zolltarifnummer 2915.70.40.95.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Palmitinsäure (2915) ≠ Technische einbasische Fettsäuren – andere (3823) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmitinsäure bleibt die Zolltarifnummer 2915.70.40.95.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein möglicher anderer Einreihungsort außerhalb des Hauptcodes:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungTechnische einbasische Fettsäuren – andere | 3823.19.90.70.0 | 5,5 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Palmitinsäure ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Palmitinsäure (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI22093/23-1 | Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäure; Palmitinsäure, gewonnen durch Fraktionierung von Palmöl-Fettsäuren. C16:0 > 95 %, Gehalt freier Fettsäuren mindestens 99 %. | 2915.70.40.95.0 |
| DEBTI22012/23-1 | Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäure; Palmitinsäure, gewonnen durch Fraktionierung von Palmöl-Fettsäuren. C16:0 mindestens 98 %, Gehalt freier Fettsäuren mindestens 99 %. | 2915.70.40.95.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
5,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Palmitinsäure mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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