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IndustriechemieKapitel 29Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Palmitinsäure: 2915.70.40.95.0

Die Zolltarifnummer für Palmitinsäure (Hexadecansäure) lautet 2915.70.40.95.0. Sie ist als chemisch einheitliche gesättigte Fettsäure in Kapitel 29 des Harmonisierungs Systems eingereiht.

Palmitinsäure Produktbild

Palmitinsäure (C16:0, CAS 57-10-3) ist eine acyclische einbasische Carbonsäure. Sie wird technisch durch Fraktionierung von Palmöl-Fettsäuren gewonnen und liegt als weißes Granulat vor. Die korrekte Einreihung unter 2915.70.40.95.0 setzt voraus, dass die Jodzahl unter 105 g/100 g und der Spaltungsgrad mindestens 97 % beträgt. Zu den Alternativen, die in Betracht kommen, siehe Alle Möglichkeiten im Überblick →

Palmitinsäure beschreiben: Reinheit, C16-Anteil, Spaltungsgrad, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2915.70.40.95.0 ist in der Europäischen Union gültig. Sie leitet sich aus dem Harmonisierten System, der Kombinierten Nomenklatur und dem TARIC ab:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
  • Position: 2915 - Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
  • Unterposition: 2915 70 - Palmitinsäure, Stearinsäure, ihre Salze und Ester
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2915 7040 - Palmitinsäure, ihre Salze und Ester
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 2915 7040 95 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2915 7040 95 0 - Fettsäuren mit einer Länge der Kohlenstoffkette von C6, C8, C10, C12, C14, C16 oder C18, mit einer Jodzahl unter 105 g/100 g und einem Spaltungsgrad von mindestens 97%, einschließlich einzelner Fettsäuren (Reindestillate, auch als „pure cut“ bezeichnet) und Mischungen mit einer Kombination aus zwei oder mehreren Längen der Kohlenstoffkette

Hinweis zur Einreihung

Die hier angegebene Zolltarifnummer basiert auf öffentlich zugänglichen Zolltarifdaten. Für rechtsverbindliche Auskünfte nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten

oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) bei den Zollbehörden.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Palmitinsäure

Der HS-Code für Palmitinsäure lautet 2915.70 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2915.70.40. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2915.70.40.95. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2915.70.40.95.0.

Einreihung von Palmitinsäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Der Drittlandszollsatz beträgt 5,5 %. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %. Diese Sätze gelten bei Einfuhr aus China, den USA, Indien und Thailand.

Mit Freihandelspartnern kann der Zollsatz auf 0 % sinken. Voraussetzung ist ein gültiger Ursprungsnachweis.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Palmitinsäure

Alternative Einreihung

2915.70.40.10.0 5,5 %

Methylpalmitat (CAS 112-39-0) – Ester, kein freie Säure

Alternative Einreihung

2915.70.40.98.0 5,5 %

Palmitinsäure, Salze und Ester – andere (Auffangposition)

Alternative Einreihung

3823.19.90.70.0 5,5 %

Technische einbasische Fettsäuren – andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Palmitinsäure (2915) ≠ Methylpalmitat (CAS 112-39-0) – Ester, kein freie Säure (2915)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmitinsäure bleibt die Zolltarifnummer 2915.70.40.95.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Palmitinsäure (2915) ≠ Palmitinsäure, Salze und Ester – andere (Auffangposition) (2915)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmitinsäure bleibt die Zolltarifnummer 2915.70.40.95.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Palmitinsäure (2915) ≠ Technische einbasische Fettsäuren – andere (3823)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmitinsäure bleibt die Zolltarifnummer 2915.70.40.95.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein möglicher anderer Einreihungsort außerhalb des Hauptcodes:

Alternative Einreihung

3823.19.90.70.0 5,5 %

Technische einbasische Fettsäuren – andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Palmitinsäure ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Palmitinsäure (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI22093/23-12915.70.40.95.0
Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäure; Palmitinsäure, gewonnen durch Fraktionierung von Palmöl-Fettsäuren. C16:0 > 95 %, Gehalt freier Fettsäuren mindestens 99 %.
DEBTI22012/23-12915.70.40.95.0
Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäure; Palmitinsäure, gewonnen durch Fraktionierung von Palmöl-Fettsäuren. C16:0 mindestens 98 %, Gehalt freier Fettsäuren mindestens 99 %.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

5,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,5 %

Drittlandszoll

USA5,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,5 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Palmitinsäure mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Palmitinsäuren

Welche Zolltarifnummer hat Palmitinsäure?

Die Zolltarifnummer für Palmitinsäure lautet 2915.70.40.95.0. Diese Nummer gilt für chemisch einheitliche Palmitinsäure (C16:0) mit einem Spaltungsgrad von mindestens 97 % und einer Jodzahl unter 105 g/100 g. Die Einreihung erfolgt in Kapitel 29 des Zolltarifs.

Welchen HS-Code hat Palmitinsäure?

Der HS-Code für Palmitinsäure ist 2915.70. Er umfasst gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren sowie Palmitinsäure, Stearinsäure und deren Salze und Ester. Die ersten sechs Ziffern sind international harmonisiert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Palmitinsäure?

Der Drittlandszollsatz für Palmitinsäure beträgt 5,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Südkorea) kann der Zoll auf 0 % entfallen.

Wie unterscheidet sich Palmitinsäure zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt vor allem zur Stearinsäure (C18, 2915.70.50) und zu Estern wie Methylpalmitat (2915.70.40.10.0). Eine Alternative bei technischen Mischungen ist Position 3823. Die korrekte Einreihung hängt von der chemischen Identität und Reinheit ab.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Palmitinsäure verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen sowie bußgeldbewehrte Zollvergehen. Zudem können Sendungen verzögert oder beschlagnahmt werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Palmitinsäure?

Ja, für Palmitinsäure greift die REACH-Einfuhrkontrolle (Code 761). Der Importeur muss sicherstellen, dass der Stoff bei der Europäischen Chemikalienagentur registriert ist. Zudem unterliegt die Ausfuhr von Abfällen einer Kontrolle (Code 751).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Palmitinsäure?

Die Zolltarifnummer für Palmitinsäure ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie setzt sich aus der HS-Code-Ebene (6 Ziffern), der Kombinierten Nomenklatur (2 weitere) und dem TARIC-Code (2 weitere) sowie einer zusätzlichen Untergliederung (1 Stelle) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Palmitinsäure?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Palmitinsäure ist der HS-Code 2915.70 stabil, die Unterpositionen auf KN- und TARIC-Ebene können jedoch angepasst werden. Eine regelmäßige Prüfung wird empfohlen.

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