Zum Hauptinhalt springen
IndustriechemieKapitel 34Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Glycerin-monostearat: 3404.90.00.00.0

Die zollrechtliche Einreihung von Glycerin-monostearat (GMS, E471) erfolgt als künstliches Wachs der Position 3404. Maßgeblich sind die wachsartigen Eigenschaften des Monoesters aus Glycerin und Stearinsäure.

Klären Sie jetzt Ihre Einreihung mit unserem Klassifizierungstool – oder prüfen Sie Alle Möglichkeiten im Überblick →

Glycerin-monostearat Produktbild

Für Glycerin-monostearate sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z. B. Glycerin-monostearat, GMS, E471

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der Hierarchiepfad zeigt die Einordnung von Glycerin-monostearat im Zolltarif:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 34 - SEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS
  • Position: 3404 - Künstliche Wachse und zubereitete Wachse
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3404 9000 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Eine fehlerhafte Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Strafen oder Verzögerungen im Zollverfahren führen. Prüfen Sie Ihre Einreihung mit dem amtlichen Klassifizierungstool

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Glycerin-monostearat

Der HS-Code für Glycerin-monostearat lautet 3404.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3404.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3404.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3404.90.00.00.0.

Einreihung von Glycerin-monostearat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Glycerin-monostearat in Position 3404 als künstliches Wachs folgt der AV 3a, da die Beschreibung als Wachs spezifischer ist als die als Ester in Position 2915 oder als chemisches Erzeugnis in Position 3824.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Glycerin-monostearat

Alternative Einreihung

3824.99.55.00.0 0 %

Mischungen von Glycerinmono-, -di- und -trifettsäureestern (Emulgiermittel für Fettstoffe)

Alternative Einreihung

2915.70.50.00 0 %

Stearinsäure, ihre Salze und Ester

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Glycerin-monostearat (3404) ≠ Mischungen von Glycerinmono-, -di- und -trifettsäureestern (Emulgiermittel für Fettstoffe) (3824)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glycerin-monostearat bleibt die Zolltarifnummer 3404.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Glycerin-monostearat (3404) ≠ Stearinsäure, ihre Salze und Ester (2915)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glycerin-monostearat bleibt die Zolltarifnummer 3404.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Andere Kapiteloptionen sind für Glycerin-monostearat nicht fachlich begründbar, da das Produkt eindeutig durch die wachsartigen Eigenschaften in Kapitel 34 fällt.

Alternative Einreihung

3824.99.55.00.0 0 %

Mischungen von Glycerinmono-, -di- und -trifettsäureestern (Emulgiermittel für Fettstoffe)

Alternative Einreihung

2915.70.50.00 0 %

Stearinsäure, ihre Salze und Ester

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Glycerin-monostearat ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Glycerin-monostearat (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE12542/11-13404.90.00.00.0
Glycerinmonostearat-Gemisch (Lexemul 561), 40-80% GMS + 20-60% PEG-100 Stearat, wachsartige Eigenschaften – eingereiht in 3404.90.00.00.0
DEBTI8244/18-13404.90.00.00.0
BergaBest GS 40 Glyceryl Monostearate aus hydriertem Palmöl und Glycerin, wachsartiges Pulver – eingereiht in 3404.90.00.00.0
DEBTI22740/24-13404.90.00.00.0
Mono- und Diglyceride von Fettsäuren (E471) für Lebensmittelindustrie, wachsartiges Pulver – eingereiht in 3404.90.00.00.0
DE3809/14-13404.90.00.00.0
Distilled Monoglyceride, Emulgator/Weichmacher, Schmelzpunkt 63-70°C, wachsartig – eingereiht in 3404.90.00.00.0
DEBTI5906/23-13404.90.00.00.0
Destillierte Monoglyceride 95% und 45%, wachsartige Granulate, Emulgator – eingereiht in 3404.90.00.00.0
DEBTI30164/23-13404.90.00.00.0
Destillierte Monoglyceride, elfenbeinfarbene Pulver/Pellets, wachsartig, Emulgator – eingereiht in 3404.90.00.00.0
DEBTI29274/24-13404.90.00.00.0
SUNSOFT GSC-C, Glyceryl Stearate Citrate (Monoglycerid), kosmetischer Emulgator – eingereiht in 3404.90.00.00.0
DE2257/12-13404.90.00.00.0
Bergacare Pearl, Glycolmonostearat, wachsartiger Feststoff für Kosmetik – eingereiht in 3404.90.00.00.0
DEBTI59581/19-13404.90.00.00.0
Destillierte Monoglyceride 95% und 45%, wachsartige Granulate, Emulgator – eingereiht in 3404.90.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Glycerin-monostearat

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Glycerin-monostearat mit unserem interaktiven Rechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Glycerin-monostearate

Welche Zolltarifnummer hat Glycerin-monostearat?

Die zutreffende Zolltarifnummer für Glycerin-monostearat lautet 3404.90.00.00.0. Diese Einreihung als künstliches Wachs der Position 3404 ist durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) der EU-Kommission bestätigt, darunter die Entscheidungen DE12542/11-1 und DEBTI8244/18-1. Glycerin-monostearat (GMS, E471) ist ein Monoester mit wachsartigen Eigenschaften, was gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 34 die Einreihung in Position 3404 begründet.

Welchen HS-Code hat Glycerin-monostearat?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Glycerin-monostearat lautet 340490. Dieser sechsstellige Code wird international für die Klassifizierung von künstlichen Wachsen der Position 3404 verwendet. Die ersten vier Ziffern 3404 kennzeichnen die Position für künstliche Wachse und zubereitete Wachse, während die Unterposition 90 die Auffangposition für 'andere' künstliche Wachse darstellt. Der HS-Code ist Grundlage für die weiteren Differenzierungen in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Glycerin-monostearat?

Der Drittlandszollsatz für Glycerin-monostearat mit der Zolltarifnummer 3404.90.00.00.0 beträgt 0 Prozent. Dies gilt für Einfuhren aus allen Drittländern ohne Präferenzabkommen, wie etwa aus China, den USA oder Thailand. Zusätzlich zur Zollbefreiung fällt bei der Einfuhr in Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent auf den Zollwert an. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz ebenfalls 0 Prozent betragen, jedoch unter Inanspruchnahme einer Zollpräferenz.

Wie unterscheidet sich Glycerin-monostearat zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung von Glycerin-monostearat erfolgt gegenüber Mischungen von Glycerin-fettsäureestern der Position 3824 und gegenüber Stearinsäureestern der Position 2915. Ausschlaggebend ist der wachsartige Charakter von GMS (Tropfpunkt über 40 °C, Viskosität unter 10 Pas), der gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 34 die Einreihung als künstliches Wachs in Position 3404 begründet. Alternativen wie 3824.99.55.00.0 betreffen Mischungen, nicht das reine Monostearat. Diese Abgrenzung ist durch die ständige vZTA-Rechtsprechung gefestigt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Glycerin-monostearat verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu erheblichen Konsequenzen führen. Im Rahmen einer Zollprüfung drohen Nachforderungen von Einfuhrabgaben sowie Verzugszinsen und Bußgelder wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Bei einer Einreihung in Position 2915 oder 3824 wären Zollsätze von 6,5 Prozent fällig, die bei einer korrekten Einreihung in 3404 nicht anfallen. Zudem kann eine falsche Deklaration zu Verzögerungen in der Zollabwicklung und zur Aussetzung der Bewilligung als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) führen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Glycerin-monostearat?

Für die Einfuhr von Glycerin-monostearat (3404.90.00.00.0) bestehen keine aktiven handelspolitischen Maßnahmen wie Antidumpingzölle oder mengenmäßige Beschränkungen. Eine Aussetzung nach Maßnahmencode 117 kann in Anspruch genommen werden, wenn die Ware für bestimmte Wasserfahrzeuge oder Bohrplattformen bestimmt ist. Bei der Ausfuhr ist die Dual-Use-Verordnung zu beachten: Glycerin-monostearat kann als Grundstoff für die Herstellung von Emulgatoren dienen, die auch für militärische Zwecke verwendet werden könnten. Daher ist vor der Ausfuhr eine Prüfung auf eine mögliche Ausfuhrgenehmigungspflicht erforderlich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Glycerin-monostearat?

Die vollständige Zolltarifnummer für Glycerin-monostearat ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3404.90.00.00.0. Diese nationale Erweiterung des TARIC-Codes wird für die deutsche Zollanmeldung (EMCS/ATLAS) benötigt. Die ersten 6 Ziffern (340490) bilden den HS-Code, die 8. Ziffer (34049000) die KN-Code-Ebene und die 10. Ziffer (3404900000) den TARIC-Code. Die 11. Stelle (3404.90.00.00.0) ist eine nationale Untergliederung für statistische oder zollrechtliche Zwecke.

Ändern sich Zolltarifnummern für Glycerin-monostearat?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) der Weltzollorganisation, der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU oder des nationalen TARIC ändern. Für Glycerin-monostearat in Position 3404 gab es in den vergangenen Jahren keine substanziellen Änderungen. Die vZTA-Entscheidungen der letzten 15 Jahre (z. B. DE12542/11-1) bestätigen durchgängig die gleiche Einreihung. Dennoch sollten Importeure und Exporteure jährlich die gültige Fassung des TARIC prüfen, insbesondere bei Änderungen der Anmerkungen zu Kapitel 34.

Lassen Sie Ihre Glycerin-monostearate in Sekunden klassifizieren

Mit unserem KI-Klassifizierer ermitteln Sie sofort die korrekte Zolltarifnummer für Ihren Emulgator.

Über 100.000 erfolgreiche KlassifizierungenÜber 10.000 Nutzer