Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3815.90.90.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelVERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE38
- PositionReaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen3815
- Unterpositionandere381590
- Kombinierte Nomenklaturandere38159090
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aktivator
Der HS-Code für Aktivator lautet 3815.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3815.90.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3815.90.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3815.90.90.90.0.
Einreihung von Aktivator nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Aktivatoren erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitel-Anmerkungen. AV 6 legt die Unterpositionen innerhalb derselben Position fest. Für Aktivatoren ist Position 3815 als spezifische Auffangposition für Reaktionsauslöser und -beschleuniger maßgeblich.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aktivator
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungDiese Position ist einschlägig, wenn der Aktivator als Lösung eines synthetischen Polymers (z.B. Polyisocyanat) in organischen Lösungsmitteln vorliegt, wobei der Lösungsmittelanteil 50 GHT übersteigt (vgl. vZTA DE2104/14-1). | 3208.90.19.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungDiese Position erfasst zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger spezifisch für die Kautschukindustrie (vgl. vZTA DEBTI6689/22-1). | 3812.10.00.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungDiese Position erfasst auf Trägern fixierte Katalysatoren mit Nickel als aktiver Substanz (vgl. vZTA DE17836/10-1). | 3815.11.00.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Aktivator (3815) ≠ Diese Position ist einschlägig, wenn der Aktivator als Lösung eines synthetischen Polymers (z.B. Polyisocyanat) in organischen Lösungsmitteln vorliegt, wobei der Lösungsmittelanteil 50 GHT übersteigt (vgl. vZTA DE2104/14-1). (3208) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aktivator bleibt die Zolltarifnummer 3815.90.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Aktivator (3815) ≠ Diese Position erfasst zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger spezifisch für die Kautschukindustrie (vgl. vZTA DEBTI6689/22-1). (3812) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aktivator bleibt die Zolltarifnummer 3815.90.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Aktivator (3815) ≠ Diese Position erfasst auf Trägern fixierte Katalysatoren mit Nickel als aktiver Substanz (vgl. vZTA DE17836/10-1). (3815) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aktivator bleibt die Zolltarifnummer 3815.90.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Darüber hinaus können folgende Codes aus anderen Kapiteln oder Positionen relevant sein:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungDiese Position ist einschlägig, wenn der Aktivator als Lösung eines synthetischen Polymers (z.B. Polyisocyanat) in organischen Lösungsmitteln vorliegt, wobei der Lösungsmittelanteil 50 GHT übersteigt (vgl. vZTA DE2104/14-1). | 3208.90.19.90.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Aktivator (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE8572/15-1 | Weiß bis leicht gelbliches Granulat einer Zubereitung auf der Grundlage einer organischen Peroxidverbindung als Reaktionsinitiator | 3815.90.90.90.0 |
| DE2444/17-1 | Leicht gelbliche Flüssigkeit als Auslöser der Radikalpolymerisation | 3815.90.90.90.0 |
| DE987/11-1 | Eutektische Mischung aus Benzophenon und 4-Methylbenzophenon, Photoinitiator | 3815.90.90.90.0 |
| DE2104/14-1 | Aktivator (Beschleuniger) als Lackzusatz, Polyisocyanate in organischen Lösungsmitteln | 3208.90.19.90.0 |
| DEBTI6689/22-1 | Vulkanisationsbeschleuniger auf Basis von 2,2-[4-(4-Aminophenoxy)phenyl]propan | 3812.10.00.90.0 |
| DE17836/10-1 | Nickelkatalysator auf Träger als Reaktionsauslöser/Reaktionsbeschleuniger | 3815.11.00.00.0 |
| DE1169/16-1 | Katalysator für PU-Pulverlacke (Zinn-Octoat auf Silikat-Träger) | 3815.19.90.90.0 |
| DEBTI34979/23-1 | Dental-Polymerisationsbeschleuniger als Lösung | 3815.90.90.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Aktivator
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Aktivator mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Diese Produkte werden ebenfalls häufig im Zusammenhang mit Aktivatoren gesucht.