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IndustriechemieKapitel 38Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Aktivator: 3815.90.90.90.0

Die zolltarifliche Einreihung von Aktivatoren (chemischen Reaktionsbeschleunigern) erfolgt in der Position 3815 als Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen. Maßgeblich sind die stoffliche Zusammensetzung und der Verwendungszweck.

Aktivator Produktbild

Für Aktivatoren sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. Aktivator, Beschleuniger, Reaktionsbeschleuniger

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3815.90.90.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 38 - VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
  • Position: 3815 - Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 3815 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3815 9090 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3815 9090 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Zolltarifnummer hängt von der genauen chemischen Zusammensetzung und dem Verwendungszweck ab. Nutzen Sie unseren für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aktivator

Der HS-Code für Aktivator lautet 3815.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3815.90.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3815.90.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3815.90.90.90.0.

Einreihung von Aktivator nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Aktivatoren erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitel-Anmerkungen. AV 6 legt die Unterpositionen innerhalb derselben Position fest. Für Aktivatoren ist Position 3815 als spezifische Auffangposition für Reaktionsauslöser und -beschleuniger maßgeblich.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aktivator

Alternative Einreihung

3208.90.19.90.0 6,5 %

Diese Position ist einschlägig, wenn der Aktivator als Lösung eines synthetischen Polymers (z.B. Polyisocyanat) in organischen Lösungsmitteln vorliegt, wobei der Lösungsmittelanteil 50 GHT übersteigt (vgl. vZTA DE2104/14-1).

Alternative Einreihung

3812.10.00.90.0 6,5 %

Diese Position erfasst zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger spezifisch für die Kautschukindustrie (vgl. vZTA DEBTI6689/22-1).

Alternative Einreihung

3815.11.00.00.0 6,5 %

Diese Position erfasst auf Trägern fixierte Katalysatoren mit Nickel als aktiver Substanz (vgl. vZTA DE17836/10-1).

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Aktivator (3815) ≠ Diese Position ist einschlägig, wenn der Aktivator als Lösung eines synthetischen Polymers (z.B. Polyisocyanat) in organischen Lösungsmitteln vorliegt, wobei der Lösungsmittelanteil 50 GHT übersteigt (vgl. vZTA DE2104/14-1). (3208)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aktivator bleibt die Zolltarifnummer 3815.90.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Aktivator (3815) ≠ Diese Position erfasst zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger spezifisch für die Kautschukindustrie (vgl. vZTA DEBTI6689/22-1). (3812)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aktivator bleibt die Zolltarifnummer 3815.90.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Aktivator (3815) ≠ Diese Position erfasst auf Trägern fixierte Katalysatoren mit Nickel als aktiver Substanz (vgl. vZTA DE17836/10-1). (3815)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aktivator bleibt die Zolltarifnummer 3815.90.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Darüber hinaus können folgende Codes aus anderen Kapiteln oder Positionen relevant sein:

Alternative Einreihung

3208.90.19.90.0 6,5 %

Diese Position ist einschlägig, wenn der Aktivator als Lösung eines synthetischen Polymers (z.B. Polyisocyanat) in organischen Lösungsmitteln vorliegt, wobei der Lösungsmittelanteil 50 GHT übersteigt (vgl. vZTA DE2104/14-1).

Alternative Einreihung

3812.10.00.90.0 6,5 %

Diese Position erfasst zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger spezifisch für die Kautschukindustrie (vgl. vZTA DEBTI6689/22-1).

Alternative Einreihung

3815.11.00.00.0 6,5 %

Diese Position erfasst auf Trägern fixierte Katalysatoren mit Nickel als aktiver Substanz (vgl. vZTA DE17836/10-1).

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Aktivator ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Aktivator (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE8572/15-13815.90.90.90.0
Weiß bis leicht gelbliches Granulat einer Zubereitung auf der Grundlage einer organischen Peroxidverbindung als Reaktionsinitiator
DE2444/17-13815.90.90.90.0
Leicht gelbliche Flüssigkeit als Auslöser der Radikalpolymerisation
DE987/11-13815.90.90.90.0
Eutektische Mischung aus Benzophenon und 4-Methylbenzophenon, Photoinitiator
DE2104/14-13208.90.19.90.0
Aktivator (Beschleuniger) als Lackzusatz, Polyisocyanate in organischen Lösungsmitteln
DEBTI6689/22-13812.10.00.90.0
Vulkanisationsbeschleuniger auf Basis von 2,2-[4-(4-Aminophenoxy)phenyl]propan
DE17836/10-13815.11.00.00.0
Nickelkatalysator auf Träger als Reaktionsauslöser/Reaktionsbeschleuniger
DE1169/16-13815.19.90.90.0
Katalysator für PU-Pulverlacke (Zinn-Octoat auf Silikat-Träger)
DEBTI34979/23-13815.90.90.90.0
Dental-Polymerisationsbeschleuniger als Lösung
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Aktivator

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Aktivator mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Aktivatoren

Welche Zolltarifnummer hat Aktivator?

Die Zolltarifnummer für Aktivator (chemischer Reaktionsbeschleuniger) lautet 3815.90.90.90.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für zubereitete Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, die anderweit weder genannt noch inbegriffen sind. Die Einreihung setzt voraus, dass es sich um ein Gemisch handelt und keine spezifischere Position wie 3208 (Polymerlösungen) oder 3812 (Vulkanisationsbeschleuniger) zutrifft.

Welchen HS-Code hat Aktivator?

Der HS-Code (6-stellig) für Aktivator lautet 381590. Er umfasst die Position 3815 (Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen) und die Unterposition 381590 (andere). Der HS-Code ist international harmonisiert und gilt für alle Zolltarifvertragsstaaten.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Aktivator?

Der Drittlandszollsatz für Aktivator (Zolltarifnummer 3815.90.90.90.0) beträgt 6,5 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, z.B. China, USA oder Thailand. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 % an, berechnet auf den Zollwert inklusive Zoll.

Wie unterscheidet sich Aktivator zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung von Aktivator erfolgt gegenüber Alternativen wie Polymerlösungen (3208), Vulkanisationsbeschleunigern (3812) oder trägerfixierten Katalysatoren (381511). Entscheidend sind die stoffliche Zusammensetzung und der Verwendungszweck. Ein allgemeiner Reaktionsbeschleuniger ohne spezifische Zweckbindung fällt unter 381590, während spezialisierte Zubereitungen in die jeweilige Alternative einzureihen sind.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Aktivator verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und Bußgeldern führen. Im schlimmsten Fall droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Zudem können Waren bei der Einfuhr zurückgehalten werden, was zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führt. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Aktivator?

Ja, für Aktivatoren gelten besondere Maßnahmen. Die Einfuhr unterliegt einer allgemeinen Überwachung (Maßnahme 714) und einer REACH-Konformitätsprüfung (Maßnahme 761). Zudem besteht eine Zollaussetzung für Luftfahrzeugteile (119) und für Schiffsbau (117). Bei Ausfuhr kann eine Genehmigungspflicht nach der Dual-Use-Verordnung (478) bestehen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Aktivator?

Die Zolltarifnummer für Aktivator ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3815.90.90.90.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (381590), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (38159090) und dem 10-stelligen TARIC-Code (3815909090) sowie einer zusätzlichen 11. Stelle für die nationale Statistik.

Ändern sich Zolltarifnummern für Aktivator?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Für Aktivator ist die Position 3815 seit Jahren stabil, aber Unterpositionen können angepasst werden. Es empfiehlt sich, die Aktualität der Nummer regelmäßig zu prüfen, z.B. über den TARIC-Code 3815909090.

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