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VerpackungsmaterialKapitel 48Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Papierverpackung: 4819.20.00.00.0

Hier finden Sie die zolltarifliche Einreihung für Papierverpackungen. Die zutreffende Zolltarifnummer lautet 4819.20.00.00.0 für Faltschachteln und -kartons aus nicht gewellter Pappe.

Papierverpackung Produktbild

Papierverpackungen werden in Kapitel 48 des Harmonisierten Systems eingereiht. Neben der Hauptposition 4819 gibt es weitere Unterpositionen für Wellpappe, Säcke, Beutel und sonstige Verpackungsmittel. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Papierverpackung beschreiben, z. B. Verpackung aus papier: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
  • Kapitel: 48 - PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  • Position: 4819 - Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4819 2000 00 0 - Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Zolltarifnummer hängt von den genauen Merkmalen Ihrer Ware ab. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um eine individuelle Einreihung zu erhalten.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Papierverpackung

Der HS-Code für Papierverpackung lautet 4819.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4819.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4819.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4819.20.00.00.0.

Einreihung von Papierverpackung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Papierverpackungen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Nach AV 1 ist die Position 4819 maßgeblich, da sie Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern umfasst. Die Unterposition 4819.20 wird nach AV 6 bestimmt: Sie erfasst spezifisch Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Papierverpackung

Alternative Einreihung

4819.10.00.00.0 0 %

Schachteln und Kartons aus Wellpapier oder Wellpappe

Alternative Einreihung

4819.30.00.00.0 0 %

Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr

Alternative Einreihung

4819.40.00.00.0 0 %

andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen

Alternative Einreihung

4819.50.00.00.0 0 %

andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen

Alternative Einreihung

4819.60.00.00.0 0 %

Pappwaren von der in Büros, Läden und dergleichen verwendeten Art

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Papierverpackung (4819) ≠ Schachteln und Kartons aus Wellpapier oder Wellpappe (4819)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Papierverpackung bleibt die Zolltarifnummer 4819.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Papierverpackung (4819) ≠ Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr (4819)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Papierverpackung bleibt die Zolltarifnummer 4819.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Papierverpackung (4819) ≠ andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen (4819)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Papierverpackung bleibt die Zolltarifnummer 4819.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Einige verwandte Waren werden in anderen Kapiteln eingereiht:

Alternative Einreihung

4819.10.00.00.0 0 %

Schachteln und Kartons aus Wellpapier oder Wellpappe

Alternative Einreihung

4819.30.00.00.0 0 %

Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr

Alternative Einreihung

4819.40.00.00.0 0 %

andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen

Alternative Einreihung

4819.50.00.00.0 0 %

andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen

Alternative Einreihung

4819.60.00.00.0 0 %

Pappwaren von der in Büros, Läden und dergleichen verwendeten Art

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Papierverpackung ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Papierverpackung (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI22064/20-14819.20.00.00.0
Unregelmäßige Zuschnitte aus bedrucktem Kartonpapier, mehrfach gefalzt, gerillt und gelocht. Werden in Verpackungsanlagen um die Ware gefaltet und verschlossen.
DEBTI13566/24-14819.20.00.00.0
Verpackungsmittel aus gestanzter, gefalzter, gerillter, nicht gewellter Pappe für Geschenkverpackungen.
DEBTI16341/23-14819.20.00.00.0
Gefärbte Pappzuschnitte mit gerillten Schmalseiten, bedruckt, zur Verpackung von Schmuck.
DEBTI32828/23-14819.20.00.00.0
Flachliegender Zuschnitt aus einseitig mit Papier beklebter Pappe, zur Verpackung von Tassen.
DEBTI52862/19-14819.20.00.00.0
Zuschnitt aus Pappe, zur Verpackung von Tassen geeignet.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Papierverpackung

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Papierverpackung. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Papierverpackungen

Welche Zolltarifnummer hat Papierverpackung?

Die zutreffende Zolltarifnummer für Papierverpackungen (Faltschachteln und -kartons aus nicht gewellter Pappe) lautet 4819.20.00.00.0. Diese Nummer gilt für typische Verpackungen wie Faltschachteln, Geschenkboxen und Pappkartons aus glatter Pappe.

Welchen HS-Code hat Papierverpackung?

Der HS-Code (6-stellig) für Papierverpackungen lautet 481920. Er umfasst Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe. Dieser Code ist international gültig.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Papierverpackung?

Der Drittlandszollsatz für Papierverpackungen der Position 4819 beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern kein Zoll anfällt. Es fällt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Papierverpackung zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt hauptsächlich über das Material und die Form. Papierverpackungen (4819) unterscheiden sich von Kunststoffverpackungen (3923), Holzverpackungen (4415) und Textilverpackungen (6307). Eine Alternative innerhalb der Position 4819 ist die Wellpappverpackung (4819.10).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Papierverpackung verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und möglichen Strafen führen. Zudem können falsche Angaben zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu einem Bußgeldverfahren führen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Papierverpackung?

Für Papierverpackungen der Position 4819 bestehen derzeit keine besonderen Einfuhrbeschränkungen oder Antidumpingmaßnahmen. Es gelten die allgemeinen Zollvorschriften. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % ist stets zu entrichten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Papierverpackung?

Die vollständige Zolltarifnummer für Papierverpackung ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 4819.20.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (481920), der 8-stelligen KN (48192000) und dem 10-stelligen TARIC (4819200000) sowie der 11. Stelle für die deutsche Ebene zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Papierverpackung?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Die letzte größere Änderung für Papierverpackungen war 2022. Aktuell (2025) ist die Nummer 4819.20.00.00.0 gültig. Es empfiehlt sich, regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten zu prüfen.

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