Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3923.90.00.00.0 ist in einem mehrstufigen hierarchischen Code-System aufgebaut:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionTransport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen3923
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Liner
Der HS-Code für Liner lautet 3923.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3923.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3923.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3923.90.00.00.0.
Einreihung von Liner nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Linern in die Position 3923 (Kunststofffolienliner) oder in die Position 6307 (Spinnstoffgewebeliner) folgt den Allgemeinen Vorschriften 1, 3b und 6. Maßgebend ist das Material, das den Charakter der Ware bestimmt (AV 3b). Liegt ein Liner als Flach- oder Schlauchfolie ohne weitere Konfektionierung vor, ist AV 1 für die unverarbeitete Folienware in Kapitel 39 zu prüfen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Liner
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere konfektionierte Waren (Containerauskleidung), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet – für Container-Liner aus Spinnstoffgeweben (z.B. PP/PE-Gewebe mit Streifenbreite unter 5 mm) | 6307.90.98.99.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungFlexibler Schüttgutbehälter (Big Bag) aus Streifen aus PP/PE, andere – für Big Bags, die von Linern abzugrenzen sind | 6305.32.19.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Material (charakterbestimmend) | Besteht der Liner überwiegend aus Kunststofffolien (PE, PP, Verbundfolien) und bestimmen diese den Charakter, erfolgt die Einreihung in 3923 90 00 000. Besteht der Liner überwiegend aus Spinnstoffgeweben (PP/PE-Gewebe) und bestimmen diese den Charakter, erfolgt die Einreihung in 6307 90 98 990. |
| Verwendungszweck | Liner dienen der Auskleidung von Behältern und sind keine eigenständigen Verpackungsbehälter. Die vZTA grenzen Liner (Containerauskleidungen) explizit von Big Bags/flexiblen Schüttgutbehältern der Position 6305 ab. |
| Konfektionierung | Container-Liner aus Spinnstoffen gelten als "andere konfektionierte Waren" (6307), da sie durch Nähen oder Säumen konfektioniert sind und nicht als Plane (6306) oder Sack/Beutel (6305) qualifizieren. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Liegt ein Liner vor, der nicht aus Kunststofffolie oder Spinnstoffgewebe besteht, sondern z. B. aus Kautschuk, sind andere Kapitel zu prüfen.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere konfektionierte Waren (Containerauskleidung), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet – für Container-Liner aus Spinnstoffgeweben (z.B. PP/PE-Gewebe mit Streifenbreite unter 5 mm) | 6307.90.98.99.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungFlexibler Schüttgutbehälter (Big Bag) aus Streifen aus PP/PE, andere – für Big Bags, die von Linern abzugrenzen sind | 6305.32.19.00.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Liner (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI32360/18-1 | Linerbag aus Kunststofffolie, Einreihung in 3923 90 00 000 | 3923.90.00.00.0 |
| DE16732/16-1 | Container-Innenauskleidung aus PE-Folie, Einreihung in 3923 90 00 000 | 3923.90.00.00.0 |
| DEBTI10639/20-1 | Liner für IBC-Container, Einreihung in 3923 90 00 000 | 3923.90.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Einfuhrabgabenrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben (Zoll + EUSt) für Ihren Liner aus Kunststoff unter 3923.90.00.00.0. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 % auf den Zollwert inklusive Zoll. Der Drittlandszollsatz liegt bei 6,5 %, sofern kein Präferenzabkommen oder eine Aussetzung greift.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
Weitere Produkte aus Verpackungsmaterial
Nachfolgende Waren haben verwandte Funktionen oder Materialien, aber eigene Zolltarifnummern.