Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3401.11.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs eingebettet:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelSEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS34
- PositionSeifen; als Seife verwendbare organische grenzflächenaktive Stoffe und Zubereitungen, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, auch ohne Gehalt an Seife; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, in Form einer Flüssigkeit oder Creme, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, auch ohne Gehalt an Seife; Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt oder überzogen3401
- UnterpositionSeifen, organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, und Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen340111
- Zolltarifnummerzur Körperpflege (einschließlich solcher zu medizinischen Zwecken)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kräuterseife
Der HS-Code für Kräuterseife lautet 3401.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3401.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3401.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3401.11.00.00.0.
Einreihung von Kräuterseife nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) erfolgt die Einreihung von Kräuterseife nach dem Wortlaut der Positionen und der dazugehörigen Anmerkungen. Die Position 3401 erfasst Seifen in Form von Tafeln, Riegeln oder geformten Stücken. Die Unterposition 3401.11 spezifiziert Seifen zur Körperpflege. Kräuterseife in fester Stückform mit Kräuterextrakten erfüllt diese Beschreibung. Die Einreihung wird durch die Anmerkung 1 zu Kapitel 34 gestützt, die Seifen von anderen grenzflächenaktiven Erzeugnissen abgrenzt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kräuterseife
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere (Seifen in Stückform, nicht zur Körperpflege) | 3401.19.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungorganische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, in Form einer Flüssigkeit oder Creme | 3401.30.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungSeifen in anderen Formen - Flocken, Körner oder Pulver | 3401.20.10.00 | 0 % |
| Alternative EinreihungSeifen in anderen Formen - andere | 3401.20.90.00 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kräuterseife (3401) ≠ andere (Seifen in Stückform, nicht zur Körperpflege) (3401) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kräuterseife bleibt die Zolltarifnummer 3401.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kräuterseife (3401) ≠ organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, in Form einer Flüssigkeit oder Creme (3401) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kräuterseife bleibt die Zolltarifnummer 3401.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kräuterseife (3401) ≠ Seifen in anderen Formen - Flocken, Körner oder Pulver (3401) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kräuterseife bleibt die Zolltarifnummer 3401.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kräuterseife (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE23531/11-1 | Seifen; ausschließlich hergestellt aus Pflanzenfetten und -ölen | 3401.11.00.00.0 |
| DE6395/10-1 | Seife zu kosmetischen Zwecken, Körperpflege und Reinigung, 80 und 100g Stück | 3401.11.00.00.0 |
| DE25333/15-1 | Seife zur Körperpflege in geformten Stücken | 3401.11.00.00.0 |
| DE8091/12-1 | Seife zur Körperpflege, Olivenölseife | 3401.11.00.00.0 |
| DE23837/09-1 | Olivenölseife, 85g, hergestellt aus Bio-Olivenöl | 3401.11.00.00.0 |
| DE22098/14-1 | Sandal Seife; Seife zur Reinigung der Haut | 3401.11.00.00.0 |
| DEF/465/05-1 | 6-er Set Rosenblüten-Seife | 3401.11.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrvorschriften
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Kräuterseife
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Kräuterseife. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhrmaßnahmen
Besondere Ausfuhrvorschriften
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien | Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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