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Sport & FreizeitKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Pool-Abdeckung: 3926.90.97.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Pool-Abdeckung (3926.90.97.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Pool-Abdeckung unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Pool-Abdeckung Produktbild

Pool-Abdeckungen werden aus unterschiedlichen Materialien gefertigt. Die zolltarifliche Einreihung hängt vom charakterbestimmenden Material ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Pool-Abdeckung beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 ist wie folgt in den Zolltarif eingeordnet:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3926 - Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen|3901|bis 3914
  • Unterposition: 3926 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3926 9097 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3926 9097 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung einer Pool-Abdeckung hängt maßgeblich vom Material ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierer für eine erste Einschätzung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pool-Abdeckung

Der HS-Code für Pool-Abdeckung lautet 3926.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3926.90.97. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3926.90.97.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3926.90.97.90.0.

Einreihung von Pool-Abdeckung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Pool-Abdeckungen aus PVC-Folie erfolgt nach AV 1 und AV 6. Maßgeblich ist die stoffliche Beschaffenheit: Die Ware besteht vollständig aus Kunststoff (PVC) und fällt daher als „andere Waren aus Kunststoffen“ in Position 3926. Eine Einreihung als Zubehör von Schwimmbecken (Position 9506) scheidet aus, da die Abdeckplane keine spezifische Funktion für den Schwimmbetrieb erfüllt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pool-Abdeckung

Alternative Einreihung

6306.19.00.00.0 6,5 %

Pool-Abdeckung aus Polyethylen-Gewebe (textilbasiert, Kunststoff nicht sichtbar) – Kapitel 63

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6306.19.00.00.0 6,5 %

Planen aus Spinnstoffen – aus anderen Spinnstoffen (Pool-Abdeckung aus Polyethylen-Gewebe, Kunststoffüberzug nicht mit bloßem Auge erkennbar)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9506.21.00.00 6,5 %

Windsurfer (unrelated – semantische Verwechslung mit Wassersport)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9506.29.00.00.0 6,5 %

andere Ausrüstungen für den Wassersport (unrelated)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Pool-Abdeckung (3926) ≠ Pool-Abdeckung aus Polyethylen-Gewebe (textilbasiert, Kunststoff nicht sichtbar) – Kapitel 63 (6306)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pool-Abdeckung bleibt die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Pool-Abdeckung (3926) ≠ Planen aus Spinnstoffen – aus anderen Spinnstoffen (Pool-Abdeckung aus Polyethylen-Gewebe, Kunststoffüberzug nicht mit bloßem Auge erkennbar) (6306)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Pool-Abdeckung bleibt die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Pool-Abdeckung (3926) ≠ Windsurfer (unrelated – semantische Verwechslung mit Wassersport) (9506)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Pool-Abdeckung bleibt die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine weitere Einreihungsmöglichkeit in einem anderen Kapitel:

Alternative Einreihung

6306.19.00.00.0 6,5 %

Pool-Abdeckung aus Polyethylen-Gewebe (textilbasiert, Kunststoff nicht sichtbar) – Kapitel 63

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6306.19.00.00.0 6,5 %

Planen aus Spinnstoffen – aus anderen Spinnstoffen (Pool-Abdeckung aus Polyethylen-Gewebe, Kunststoffüberzug nicht mit bloßem Auge erkennbar)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9506.21.00.00 6,5 %

Windsurfer (unrelated – semantische Verwechslung mit Wassersport)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9506.29.00.00.0 6,5 %

andere Ausrüstungen für den Wassersport (unrelated)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pool-Abdeckung ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Pool-Abdeckung (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI34287/20-13926.90.97.90.0
Bei der laut Antrag als "Abdeckplane Frame Pool" bezeichneten Ware handelt es um eine sog. Pool-Abdeckung, - aus miteinander verschweißten Folien aus Polyvinylchlorid (PVC),   einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, - mit den Abmessungen von ca. 460 (L) x 226 (B) cm, - am umgeschlagenen und... Mehr anzeigen
DEBTI38614/23-13926.90.97.90.0
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich bei der sog. "Abdeckplane Frame Pool" um eine Pool-Abdeckung, - aus miteinander verschweißten Folien aus Polyvinylchlorid (PVC),   einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, - mit den Abmessungen von ca. 460 (L) x 226... Mehr anzeigen
DEBTI16814/22-13926.90.97.90.0
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Abdeckplane, bestehend aus einer grauen Folie aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antrag aus PVC, charakterverleihend). Das rechteckige, ca. 5,48 x 2,74 m große Erzeugnis ist am umgeschlagenen und verschweißten... Mehr anzeigen
DEBTI45022/20-13926.90.97.90.0
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine runde Pool-Abdeckplane (Ø ca. 4,57 m) aus geprägten Folien aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware ist am umgeschlagenen und verschweißten Rand mit einer eingezogenen Spinnstoffkordel (Seil) mit Kordelzugstopper... Mehr anzeigen
DEBTI1151/19-16306.19.00.00.0
Plane, sog. Abdeckplane für Pool, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton (u. a. mit der Artikel-Nr. #58033) verpackt, - flaches, rundes Erzeugnis, mit einem Durchmesser von ca. 335 cm, - aus einem ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Gewebe aus Streifen aus laut Antrag Polyethylen (synthetische Spinnmasse,... Mehr anzeigen
DE24624/11-16306.19.00.00.0
Abdeckplane für Pool, sog. PE-Abdeckplane für Quick-Up-Pool, Art. 17343, Foto siehe Anlage, - flaches Erzeugnis, von ovaler Form, in den Abmessungen laut Antrag von ca. 366 cm x ca. 610 cm, - aus 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse; mit einer Streifenbreite von... Mehr anzeigen
DEBTI18160/22-16306.19.00.00.0
Plane, sog. Poolabdeckung, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt,  - flaches, rundes Erzeugnis, mit einem Durchmesser laut Antrag von 297 cm, - aus einem ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Gewebe aus Streifen aus laut Antrag Polyethylen (synthe-   tische Spinnmasse) mit einer augenscheinlichen Breite von... Mehr anzeigen
DEBTI45018/20-16306.19.00.00.0
Plane, sog. Extra-Abdeckplanen (Winterabdeckplanen) für Pools - noch nicht zusammengesetzt mit Montagematerial [Spannseil aus einem mit einer Kunststoffhülle   überzogenen Metalldrahtseil (16 m) und einer Spannvorrichtung aus Metall] eingehend; mit einem   bedruckten Papiereinleger in einem Polybeutel verpackt, -... Mehr anzeigen
DEBTI34287/20-13926.90.97.90.0
Bei der laut Antrag als "Abdeckplane Frame Pool" bezeichneten Ware handelt es um eine sog. Pool-Abdeckung, - aus miteinander verschweißten Folien aus Polyvinylchlorid (PVC),   einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, - mit den Abmessungen von ca. 460 (L) x 226 (B) cm, - am umgeschlagenen und... Mehr anzeigen
DEBTI38614/23-13926.90.97.90.0
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich bei der sog. "Abdeckplane Frame Pool" um eine Pool-Abdeckung, - aus miteinander verschweißten Folien aus Polyvinylchlorid (PVC),   einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, - mit den Abmessungen von ca. 460 (L) x 226... Mehr anzeigen
DEBTI24622/22-13926.90.97.90.0
Bei dem durch die Angaben der Antragstellerin und ein vorliegendes Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine Abdeckplane für einen Pool aus einer blauen Folie aus einem Kunststoff (PVC) im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die in runder oder rechteckiger Form hergestellten Folien weisen... Mehr anzeigen
DEBTI21159/21-13926.90.97.90.0
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine sogenannte Poolabdeckung, bestehend aus einer grauen Folie aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antrag aus PVC, charakterverleihend). Das rechteckige, ca. 3,96 x 1,85 m große Erzeugnis ist am umgeschlagenen und... Mehr anzeigen
DEBTI21163/21-13926.90.97.90.0
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine sogenannte Poolabdeckung, bestehend aus einer schwarzen Folie aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antrag aus PVC, charakterverleihend). Das runde, im Durchmesser ca. 4,27 m große Erzeugnis ist am umgeschlagenen und... Mehr anzeigen
DEBTI16800/22-13926.90.97.90.0
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine Abdeckplane für einen sog. Frame Pool, bestehend aus einer grauen, gehämmerten Folie aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antrag aus PVC). Die runde, im Durchmesser etwa 3,05 m große Ware ist am umgeschlagenen und... Mehr anzeigen
DEBTI16814/22-13926.90.97.90.0
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Abdeckplane, bestehend aus einer grauen Folie aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antrag aus PVC, charakterverleihend). Das rechteckige, ca. 5,48 x 2,74 m große Erzeugnis ist am umgeschlagenen und verschweißten... Mehr anzeigen
DEBTI45022/20-13926.90.97.90.0
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine runde Pool-Abdeckplane (Ø ca. 4,57 m) aus geprägten Folien aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware ist am umgeschlagenen und verschweißten Rand mit einer eingezogenen Spinnstoffkordel (Seil) mit Kordelzugstopper... Mehr anzeigen
DEBTI18160/22-16306.19.00.00.0
Plane, sog. Poolabdeckung, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt,  - flaches, rundes Erzeugnis, mit einem Durchmesser laut Antrag von 297 cm, - aus einem ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Gewebe aus Streifen aus laut Antrag Polyethylen (synthe-   tische Spinnmasse) mit einer augenscheinlichen Breite von... Mehr anzeigen
DE537/10-16306.19.00.00.0
Abdeckplane für Pool, siehe Foto - flaches Erzeugnis, rund mit einem Durchmesser von 260 cm, - aus 0,2 mm dicken Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse; mit einer Streifenbreite von augenscheinlich weniger als 5 mm; ein Überziehen mit Kunststoff ist auf beiden Seiten mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar,... Mehr anzeigen
DE24624/11-16306.19.00.00.0
Abdeckplane für Pool, sog. PE-Abdeckplane für Quick-Up-Pool, Art. 17343, Foto siehe Anlage, - flaches Erzeugnis, von ovaler Form, in den Abmessungen laut Antrag von ca. 366 cm x ca. 610 cm, - aus 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse; mit einer Streifenbreite von... Mehr anzeigen
DEBTI1151/19-16306.19.00.00.0
Plane, sog. Abdeckplane für Pool, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton (u. a. mit der Artikel-Nr. #58033) verpackt, - flaches, rundes Erzeugnis, mit einem Durchmesser von ca. 335 cm, - aus einem ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Gewebe aus Streifen aus laut Antrag Polyethylen (synthetische Spinnmasse,... Mehr anzeigen
DEBTI45018/20-16306.19.00.00.0
Plane, sog. Extra-Abdeckplanen (Winterabdeckplanen) für Pools - noch nicht zusammengesetzt mit Montagematerial [Spannseil aus einem mit einer Kunststoffhülle   überzogenen Metalldrahtseil (16 m) und einer Spannvorrichtung aus Metall] eingehend; mit einem   bedruckten Papiereinleger in einem Polybeutel verpackt, -... Mehr anzeigen
DE17525/13-16306.19.00.00.0
Plane, sog. Gewebe - Abdeckplane, Foto siehe Anlage, - nahezu rechteckiges, flaches Erzeugnis laut Antrag in den Abmessungen (L x B): 4 m x 6 m, - aus einem etwa 0,2 mm dicken, einfarbigen Gewebe aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse, laut Antrag aus Polyethylen; mit einer augenscheinlichen Streifenbreite von... Mehr anzeigen
DEBTI17576/23-16306.19.00.00.0
Plane, sog. Abdeckung Trampolin Blau, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - flaches, rundes Erzeugnis, mit einem Durchmesser von laut Antrag 183 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Streifen aus laut Antrag Polyethylen (synthetische   Spinnmasse, somit keine Ware der Unterposition 6306... Mehr anzeigen
DEBTI9168/20-16306.19.00.00.0
Plane, sog. Bodenplane, Foto siehe Anlage, - in einer einfachen, transparenten Kunststofftasche mit Reißverschluss und Tragegriffen [übliche   Verpackung im Sinne der AV 5 b)] verpackt, - flaches Erzeugnis; rechteckig, laut Antrag in den Abmessungen von 250 cm x 450 cm, - aus ca. 1,2 mm dicken, buntgewirkten Gewirken... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot

Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Pool-Abdeckung.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot

Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung

Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Pool-Abdeckungen

Welche Zolltarifnummer hat eine Pool-Abdeckung?

Die Zolltarifnummer für eine Pool-Abdeckung aus PVC-Kunststofffolie lautet 3926.90.97.90.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Abdeckplanen, die durch Verschweißen hergestellt sind und als ‚andere Waren aus Kunststoffen‘ eingereiht werden.

Welchen HS-Code hat eine Pool-Abdeckung?

Der HS-Code (6-stellig) für eine Pool-Abdeckung aus Kunststoff ist 3926.90. Er umfasst ‚andere Waren aus Kunststoffen‘. Die ersten vier Stellen 3926 stehen für die Position, die Unterposition 90 erfasst die nicht näher bezeichneten Waren.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Pool-Abdeckung?

Der Drittlandszollsatz für die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 beträgt 6,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich eine Pool-Abdeckung zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung einer Pool-Abdeckung hängt vom Material ab. Die Alternative zur Kunststofffolie (3926) ist eine textilbasierte Abdeckung aus Polyethylen-Gewebe, die in Position 6306 fällt, wenn die Kunststoffbeschichtung mit bloßem Auge nicht erkennbar ist. Eine Einreihung als Schwimmbecken-Zubehör (9506) scheidet aus.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Pool-Abdeckung verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und möglicherweise Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware beschlagnahmt werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Pool-Abdeckungen?

Für die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Es sind jedoch die allgemeinen Maßnahmen zu beachten, wie das Verbot von Gütern zur Folter (Code 705) und die Kontrolle fluorierter Treibhausgase (Code 724).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Pool-Abdeckung?

Die Zolltarifnummer für eine Pool-Abdeckung ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3926.90.97.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur und dem 10-stelligen TARIC-Code zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Pool-Abdeckungen?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Die letzte größere Änderung für Kapitel 39 erfolgte 2022. Aktuelle Änderungen sind über den TARIC der EU-Kommission abrufbar.

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