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Haushalt & KücheKapitel 69Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Porzellan-Becher: 6911.10.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Porzellan-Becher (6911.10.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Porzellan-Becher unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Porzellan-Becher Produktbild

Porzellan-Becher sind Trinkgefäße aus gebranntem, tonmineralhaltigem Porzellan. Die zolltarifliche Einreihung richtet sich nach dem Material (Porzellan) und der Funktion (Tischgeschirr). Neben der Hauptnummer 6911.10.00.90.0 kommen auch andere Positionen in Betracht – Alle Möglichkeiten im Überblick →

Porzellan-Becher beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
  • Position: 6911 - Geschirr, andere Haushalts-, Hygiene- und Toilettengegenstände, aus Porzellan
  • Unterposition: 6911 10 - Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6911 1000 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Achtung: Bei Einfuhren von Porzellan-Bechern aus China ist ein endgültiger Antidumpingzoll von 79 % zu beachten. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Einreihung zu prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Porzellan-Becher

Der HS-Code für Porzellan-Becher lautet 6911.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6911.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6911.10.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6911.10.00.90.0.

Einreihung von Porzellan-Becher nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Porzellan-Bechern erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Unterpositionen). AV 1 führt zu Position 6911 (Geschirr aus Porzellan). AV 6 bestimmt die Unterposition 6911 10 (Geschirr für den Tisch- oder Küchengebrauch). Die 11. Stelle 900 erfasst alle nicht spezifisch genannten Artikel.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Porzellan-Becher

Alternative Einreihung

6911.10.00.10.0 12,0 %

Gewürzmühlen aus Keramik, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer, Pizzasteine – fachlich nicht zutreffend, da Porzellan-Becher keine Küchenwerkzeuge/Schleifgeräte sind.

Alternative Einreihung

6911.90.00.00.0 12,0 %

Andere Haushaltsgegenstände (Hygiene-/Toilettenartikel) aus Porzellan.

Alternative Einreihung

6912.00.25.00.0 12,0 %

Geschirr aus Steingut oder feinen Erden (andere Keramik).

Alternative Einreihung

6913.00.00.00.0 12,0 %

Statuetten und andere keramische Ziergegenstände

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Porzellan-Becher (6911) ≠ Gewürzmühlen aus Keramik, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer, Pizzasteine – fachlich nicht zutreffend, da Porzellan-Becher keine Küchenwerkzeuge/Schleifgeräte sind. (6911)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Porzellan-Becher bleibt die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Porzellan-Becher (6911) ≠ Andere Haushaltsgegenstände (Hygiene-/Toilettenartikel) aus Porzellan. (6911)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Porzellan-Becher bleibt die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Porzellan-Becher (6911) ≠ Geschirr aus Steingut oder feinen Erden (andere Keramik). (6912)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Porzellan-Becher bleibt die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch Einreihungen in andere Kapitel oder Positionen sind denkbar, wenn die Ware abweichende Eigenschaften aufweist:

Alternative Einreihung

6911.90.00.00.0 12,0 %

Andere Haushaltsgegenstände (Hygiene-/Toilettenartikel) aus Porzellan.

Alternative Einreihung

6912.00.25.00.0 12,0 %

Geschirr aus Steingut oder feinen Erden (andere Keramik).

Alternative Einreihung

6913.00.00.00.0 12,0 %

Statuetten und andere keramische Ziergegenstände

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Porzellan-Becher ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Porzellan-Becher (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI52073/20-16911.10.00.90.0
Geschirr aus Porzellan - pokalförmiger, henkelloser Becher, Höhe 11,2 cm, Ø 9,7 cm - Einreihung als Gebrauchsgegenstand, nicht als Ziergegenstand
DE21557/17-16911.10.00.90.0
Geschirr aus Porzellan - Becher/Cup aus 'durable' Porzellan, ohne Henkel, Höhe 7 cm, Ø 7 cm
DE19970/14-16911.10.00.90.0
Geschirr aus Porzellan - Kaffeebecher Fine (Art. 302-010), mit Henkel, Höhe 10 cm, 280 ml
DE11561/17-16911.10.00.90.0
Geschirr aus Porzellan - Kaffeebecher SOFTCOLOUR (Art. 716894), mit Henkel, Höhe 10,4 cm
DEBTI20257/24-16911.10.00.90.0
Geschirr aus Porzellan - Kaffeebecher (9019311), mit Henkel, Höhe 9,5 cm, Ø 8 cm
DE12813/17-16911.10.00.90.0
Geschirr aus Porzellan - Kaffeebecher SPRUCH (Art. 716385), mit Henkel, Höhe 10 cm
DEBTI17550/21-16911.10.00.90.0
Geschirr aus Porzellan - Set 4 Trinkbecher, mit Henkel, Höhe 9,2 cm, Ø 9,3 cm
DE19971/14-16911.10.00.90.0
Geschirr aus Porzellan - Kaffeebecher Fakt (Art. 302-007), mit Henkel, Höhe 10 cm, 250 ml
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

12,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,0 %

Drittlandszoll

USA12,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien12,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Endgültiger Antidumpingzoll

Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Zollrechner für Porzellan-Becher

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Porzellan-Becher mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Zollpräferenz ein. Beachten Sie: Bei Einfuhren aus China fällt zusätzlich zum Drittlandszoll von 12 % ein endgültiger Antidumpingzoll von 79 % an.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Porzellan-Becher

Welche Zolltarifnummer hat Porzellan-Becher?

Die Zolltarifnummer für Porzellan-Becher lautet 6911.10.00.90.0. Diese 11-stellige Nummer setzt sich aus dem HS-Code 6911.10, der Kombinierten Nomenklatur 6911.10.00 und dem TARIC-Code 6911.10.00.90 zusammen. Sie gilt für Trinkgefäße aus Porzellan, die als Geschirr für den Tischgebrauch verwendet werden.

Welchen HS-Code hat Porzellan-Becher?

Der HS-Code für Porzellan-Becher lautet 6911.10. Er umfasst Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch aus Porzellan. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 entsprechen dem international harmonisierten System.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Porzellan-Becher?

Der Drittlandszollsatz für Porzellan-Becher beträgt 12 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Zollpräferenzabkommen, z. B. aus China, den USA oder Indien. Bei Einfuhren aus China ist zusätzlich ein endgültiger Antidumpingzoll von 79 % zu beachten.

Wie unterscheidet sich Porzellan-Becher zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt hauptsächlich zum Material und zur Funktion. Porzellan-Becher (Position 6911) unterscheiden sich von Gewürzmühlen (6911.10.00.10) durch den Verwendungszweck als Trinkgefäß. Eine Alternative wäre die Einreihung als Ziergegenstand (Position 6913), die jedoch durch vZTA DEBTI52073/20-1 ausgeschlossen wird, da Becher Gebrauchsgegenstände sind.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Porzellan-Becher verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei Porzellan-Bechern droht bei falscher Einreihung z. B. die Nichtberücksichtigung des Antidumpingzolls für China, was später zu erheblichen Forderungen des Zolls führen kann.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Porzellan-Becher?

Ja, für Porzellan-Becher aus China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll von 79 % (Code 552). Zudem unterliegen Einfuhren einer Antidumping-/Ausgleichszollstatistik (Code 566) und einer Kontrolle auf Antidumping und Ausgleichszölle (Code 570). Für Ausfuhren gelten Beschränkungen und Genehmigungspflichten (Codes 467, 473, 735, 751).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Porzellan-Becher?

Die Zolltarifnummer für Porzellan-Becher ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 6911.10.00.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (6911.10), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (6911.10.00) und dem 10-stelligen TARIC-Code (6911.10.00.90) zusammen. Die letzte Ziffer (0) ist die nationale 11. Stelle.

Ändern sich Zolltarifnummern für Porzellan-Becher?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Porzellan-Becher ist die Position 6911 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere bei Änderungen der Antidumpingmaßnahmen oder der Zollsätze.

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