Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 ist im Zolltarif wie folgt hierarchisch eingeordnet:
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
- Position: 6911 - Geschirr, andere Haushalts-, Hygiene- und Toilettengegenstände, aus Porzellan
- Unterposition: 6911 10 - Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
Zolltarifnummer: 6911 1000 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Porzellanware kann von der genauen Beschaffenheit abhängen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Porzellanware
Der HS-Code für Porzellanware lautet 6911.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6911.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6911.10.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6911.10.00.90.0.
Einreihung von Porzellanware nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Porzellanware in die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften erfolgt. Position 6911 erfasst ausdrücklich Geschirr und andere Haushalts-, Hygiene- und Toilettengegenstände aus Porzellan. AV 6 schreibt vor, dass für die Einreihung auf der Unterpositionsebene die Unterpositionen derselben Stufe verglichen werden. Die Unterposition 6911.10 erfasst spezifisch Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch. Die weitere Unterteilung in 6911.10.00.90 (andere) ist die zutreffende, da keine spezifischere Unterposition (wie 6911.10.00.10 für Spezialartikel) greift.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Porzellanware
Alternative Einreihung
Gewürzmühlen, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer, Pizzasteine aus Kordierit-Keramik
Alternative Einreihung
Andere Haushalts-, Hygiene- und Toilettengegenstände, aus Porzellan
Alternative Einreihung
Statuetten und andere keramische Ziergegenstände aus Porzellan - andere
Alternative Einreihung
Andere keramische Waren, aus Porzellan
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Porzellanware (6911) ≠ Gewürzmühlen, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer, Pizzasteine aus Kordierit-Keramik (6911)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Porzellanware bleibt die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Porzellanware (6911) ≠ Andere Haushalts-, Hygiene- und Toilettengegenstände, aus Porzellan (6911)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Porzellanware bleibt die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Porzellanware (6911) ≠ Statuetten und andere keramische Ziergegenstände aus Porzellan - andere (6913)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Porzellanware bleibt die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Falls die Ware nicht als Tisch- oder Küchengeschirr aus Porzellan einreibbar ist, kommt eine andere Position in Betracht:
Alternative Einreihung
Andere Haushalts-, Hygiene- und Toilettengegenstände, aus Porzellan
Alternative Einreihung
Statuetten und andere keramische Ziergegenstände aus Porzellan - andere
Alternative Einreihung
Andere keramische Waren, aus Porzellan
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Porzellanware ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Porzellanware (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
12,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.
Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.
Zollrechner für Porzellanware
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Porzellanware mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Antidumpingzölle zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Besondere Exportmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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