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Haushalt & KücheKapitel 69Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Porzellanware: 6911.10.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Porzellanware (6911.10.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Porzellanware unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Porzellanware Produktbild

Porzellanware umfasst typischerweise Teller, Tassen, Becher, Schalen, Teekannen und ähnliches Geschirr aus Porzellan. Die zolltarifliche Einreihung hängt von der genauen Beschaffenheit und dem Verwendungszweck ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 ist im Zolltarif wie folgt hierarchisch eingeordnet:

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
  • Position: 6911 - Geschirr, andere Haushalts-, Hygiene- und Toilettengegenstände, aus Porzellan
  • Unterposition: 6911 10 - Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6911 1000 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Porzellanware kann von der genauen Beschaffenheit abhängen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Porzellanware

Der HS-Code für Porzellanware lautet 6911.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6911.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6911.10.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6911.10.00.90.0.

Einreihung von Porzellanware nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Porzellanware in die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften erfolgt. Position 6911 erfasst ausdrücklich Geschirr und andere Haushalts-, Hygiene- und Toilettengegenstände aus Porzellan. AV 6 schreibt vor, dass für die Einreihung auf der Unterpositionsebene die Unterpositionen derselben Stufe verglichen werden. Die Unterposition 6911.10 erfasst spezifisch Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch. Die weitere Unterteilung in 6911.10.00.90 (andere) ist die zutreffende, da keine spezifischere Unterposition (wie 6911.10.00.10 für Spezialartikel) greift.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Porzellanware

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungGewürzmühlen, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer, Pizzasteine aus Kordierit-Keramik6911.10.00.10.0 12,0 %
Alternative EinreihungAndere Haushalts-, Hygiene- und Toilettengegenstände, aus Porzellan6911.90.00.00.0 12,0 %
Alternative EinreihungStatuetten und andere keramische Ziergegenstände aus Porzellan - andere6913.10.00.90.0 12,0 %
Alternative EinreihungAndere keramische Waren, aus Porzellan6914.10.00.00.0 12,0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Porzellanware (6911) ≠ Gewürzmühlen, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer, Pizzasteine aus Kordierit-Keramik (6911)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Porzellanware bleibt die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Porzellanware (6911) ≠ Andere Haushalts-, Hygiene- und Toilettengegenstände, aus Porzellan (6911)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Porzellanware bleibt die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Porzellanware (6911) ≠ Statuetten und andere keramische Ziergegenstände aus Porzellan - andere (6913)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Porzellanware bleibt die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Falls die Ware nicht als Tisch- oder Küchengeschirr aus Porzellan einreibbar ist, kommt eine andere Position in Betracht:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungAndere Haushalts-, Hygiene- und Toilettengegenstände, aus Porzellan6911.90.00.00.0 12,0 %
Alternative EinreihungStatuetten und andere keramische Ziergegenstände aus Porzellan - andere6913.10.00.90.0 12,0 %
Alternative EinreihungAndere keramische Waren, aus Porzellan6914.10.00.00.0 12,0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Porzellanware ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Porzellanware (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI8368/23-1Geschirr aus Porzellan (Teller, Tassen, Becher, Schalen, Deckel, Teekannen)6911.10.00.90.0
DEBTI8353/23-1Geschirr aus Porzellan (Tassen, Becher, Teller, Schalen, Teekannen)6911.10.00.90.0
DEBTI8693/23-1Geschirr aus Porzellan (Becher, Teller, Teekannen, Schalen)6911.10.00.90.0
DEBTI48284/23-1Geschirr aus Porzellan, 4-teiliges Set (Schälchen)6911.10.00.90.0
DEBTI48280/23-1Geschirr aus Porzellan, 4-teiliges Set (Schälchen)6911.10.00.90.0
DEBTI48289/23-1Geschirr aus Porzellan, 4-teiliges Set (Schälchen)6911.10.00.90.0
DE11231/15-1Haushaltsartikel für den Tischgebrauch (Platzteller aus Porzellan) - Abgrenzung zu Ziergegenständen6911.10.00.90.0
DEBTI40119/19-1Geschirr aus Porzellan, Schale mit Silikonring6911.10.00.90.0
DEBTI48211/23-1Geschirr aus Porzellan, 18-teiliges Set (Teller, Schüsseln)6911.10.00.90.0
DEBTI1085/23-1Geschirr aus Porzellan, Schale6911.10.00.90.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

12,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China12,0 %Drittlandszoll
USA12,0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien12,0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand12,0 %Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Besondere Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Endgültiger AntidumpingzollZusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.
Einfuhrkontrolle - AbfällenStrenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Antidumping-/AusgleichszollstatistikErfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.
Kontrolle Antidumping- und AusgleichszollEs wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Zollrechner für Porzellanware

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Porzellanware mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Antidumpingzölle zu ermitteln.

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Exportmaßnahmen

Besondere Exportmaßnahmen

Besondere Exportmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Beschränkung bei der AusfuhrDer Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Ausfuhrkontrolle bei KulturgüternZum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
AusfuhrgenehmigungFür den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Ausfuhrkontrolle – AbfällenDer Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Porzellanwaren

Welche Zolltarifnummer hat Porzellanware?

Porzellanware (Geschirr für den Tisch- oder Küchengebrauch) wird in die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer setzt sich aus dem HS-Code 6911.10, der KN-Code 6911.10.00 und dem TARIC-Code 6911.10.00.90 zusammen. Sie gilt für Teller, Tassen, Becher, Schalen, Teekannen und ähnliche Artikel aus Porzellan.

Welchen HS-Code hat Porzellanware?

Der HS-Code für Porzellanware (Geschirr) lautet 6911.10. Er umfasst Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch aus Porzellan. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 entsprechen diesem international harmonisierten Code.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Porzellanware?

Der Drittlandszollsatz für Porzellanware (Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0) beträgt 12 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, z. B. China, USA, Indien oder Thailand. Bei Ursprung in der Schweiz, Türkei, Japan, Südkorea, Vietnam oder Großbritannien kann der Zollsatz durch Freihandelsabkommen auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Porzellanware zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Porzellanware erfolgt vor allem zu Ziergegenständen (Position 6913) und zu Spezialartikeln wie Gewürzmühlen (Unterposition 6911.10.00.10). Eine Alternative ist die Einreihung als andere keramische Waren (Position 6914), wenn die Ware nicht als Tisch- oder Küchengeschirr verwendbar ist. Entscheidend sind Material, Funktion und Verwendungszweck.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Porzellanware verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung führen. Bei Porzellanware aus China droht zudem ein Antidumpingzoll von bis zu 79 %, der bei falscher Nummer unberücksichtigt bliebe. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Porzellanware?

Ja, für Porzellanware aus China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll von bis zu 79 % (Maßnahmencode 552). Zudem unterliegt die Einfuhr von Porzellanabfällen einer Kontrolle (Code 755). Bei der Ausfuhr von Antiquitäten aus Porzellan ist eine Ausfuhrgenehmigung nach der Kulturgutschutzverordnung erforderlich (Code 735).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Porzellanware?

Die vollständige Zolltarifnummer für Porzellanware ist 11-stellig: 6911.10.00.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (6911.10), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (6911.10.00) und dem 10-stelligen TARIC-Code (6911.10.00.90) zusammen. Die 11. Stelle ist die nationale Unterteilung für Deutschland.

Ändern sich Zolltarifnummern für Porzellanware?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die HS-Code-Ebene (6-stellig) ist stabiler, aber die 8- und 11-stelligen Unterpositionen können angepasst werden. Für Porzellanware ist die Nummer 6911.10.00.90.0 seit mehreren Jahren unverändert, dennoch sollte vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung geprüft werden.

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