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Haushalt & KücheKapitel 69Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Porzellanware: 6911.10.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Porzellanware (6911.10.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Porzellanware unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Porzellanware Produktbild

Porzellanware umfasst typischerweise Teller, Tassen, Becher, Schalen, Teekannen und ähnliches Geschirr aus Porzellan. Die zolltarifliche Einreihung hängt von der genauen Beschaffenheit und dem Verwendungszweck ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Porzellanware beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 ist im Zolltarif wie folgt hierarchisch eingeordnet:

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
  • Position: 6911 - Geschirr, andere Haushalts-, Hygiene- und Toilettengegenstände, aus Porzellan
  • Unterposition: 6911 10 - Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6911 1000 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Porzellanware kann von der genauen Beschaffenheit abhängen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Porzellanware

Der HS-Code für Porzellanware lautet 6911.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6911.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6911.10.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6911.10.00.90.0.

Einreihung von Porzellanware nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Porzellanware in die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften erfolgt. Position 6911 erfasst ausdrücklich Geschirr und andere Haushalts-, Hygiene- und Toilettengegenstände aus Porzellan. AV 6 schreibt vor, dass für die Einreihung auf der Unterpositionsebene die Unterpositionen derselben Stufe verglichen werden. Die Unterposition 6911.10 erfasst spezifisch Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch. Die weitere Unterteilung in 6911.10.00.90 (andere) ist die zutreffende, da keine spezifischere Unterposition (wie 6911.10.00.10 für Spezialartikel) greift.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Porzellanware

Alternative Einreihung

6911.10.00.10.0 12,0 %

Gewürzmühlen, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer, Pizzasteine aus Kordierit-Keramik

Alternative Einreihung

6911.90.00.00.0 12,0 %

Andere Haushalts-, Hygiene- und Toilettengegenstände, aus Porzellan

Alternative Einreihung

6913.10.00.90.0 12,0 %

Statuetten und andere keramische Ziergegenstände aus Porzellan - andere

Alternative Einreihung

6914.10.00.00.0 12,0 %

Andere keramische Waren, aus Porzellan

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Porzellanware (6911) ≠ Gewürzmühlen, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer, Pizzasteine aus Kordierit-Keramik (6911)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Porzellanware bleibt die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Porzellanware (6911) ≠ Andere Haushalts-, Hygiene- und Toilettengegenstände, aus Porzellan (6911)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Porzellanware bleibt die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Porzellanware (6911) ≠ Statuetten und andere keramische Ziergegenstände aus Porzellan - andere (6913)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Porzellanware bleibt die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Falls die Ware nicht als Tisch- oder Küchengeschirr aus Porzellan einreibbar ist, kommt eine andere Position in Betracht:

Alternative Einreihung

6911.90.00.00.0 12,0 %

Andere Haushalts-, Hygiene- und Toilettengegenstände, aus Porzellan

Alternative Einreihung

6913.10.00.90.0 12,0 %

Statuetten und andere keramische Ziergegenstände aus Porzellan - andere

Alternative Einreihung

6914.10.00.00.0 12,0 %

Andere keramische Waren, aus Porzellan

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Porzellanware ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Porzellanware (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI8368/23-16911.10.00.90.0
Geschirr aus Porzellan (Teller, Tassen, Becher, Schalen, Deckel, Teekannen)
DEBTI8353/23-16911.10.00.90.0
Geschirr aus Porzellan (Tassen, Becher, Teller, Schalen, Teekannen)
DEBTI8693/23-16911.10.00.90.0
Geschirr aus Porzellan (Becher, Teller, Teekannen, Schalen)
DEBTI48284/23-16911.10.00.90.0
Geschirr aus Porzellan, 4-teiliges Set (Schälchen)
DEBTI48280/23-16911.10.00.90.0
Geschirr aus Porzellan, 4-teiliges Set (Schälchen)
DEBTI48289/23-16911.10.00.90.0
Geschirr aus Porzellan, 4-teiliges Set (Schälchen)
DE11231/15-16911.10.00.90.0
Haushaltsartikel für den Tischgebrauch (Platzteller aus Porzellan) - Abgrenzung zu Ziergegenständen
DEBTI40119/19-16911.10.00.90.0
Geschirr aus Porzellan, Schale mit Silikonring
DEBTI48211/23-16911.10.00.90.0
Geschirr aus Porzellan, 18-teiliges Set (Teller, Schüsseln)
DEBTI1085/23-16911.10.00.90.0
Geschirr aus Porzellan, Schale
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

12,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,0 %

Drittlandszoll

USA12,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien12,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,0 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Endgültiger Antidumpingzoll

Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Zollrechner für Porzellanware

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Porzellanware mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Antidumpingzölle zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Besondere Exportmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Porzellanwaren

Welche Zolltarifnummer hat Porzellanware?

Porzellanware (Geschirr für den Tisch- oder Küchengebrauch) wird in die Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer setzt sich aus dem HS-Code 6911.10, der KN-Code 6911.10.00 und dem TARIC-Code 6911.10.00.90 zusammen. Sie gilt für Teller, Tassen, Becher, Schalen, Teekannen und ähnliche Artikel aus Porzellan.

Welchen HS-Code hat Porzellanware?

Der HS-Code für Porzellanware (Geschirr) lautet 6911.10. Er umfasst Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch aus Porzellan. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0 entsprechen diesem international harmonisierten Code.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Porzellanware?

Der Drittlandszollsatz für Porzellanware (Zolltarifnummer 6911.10.00.90.0) beträgt 12 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, z. B. China, USA, Indien oder Thailand. Bei Ursprung in der Schweiz, Türkei, Japan, Südkorea, Vietnam oder Großbritannien kann der Zollsatz durch Freihandelsabkommen auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Porzellanware zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Porzellanware erfolgt vor allem zu Ziergegenständen (Position 6913) und zu Spezialartikeln wie Gewürzmühlen (Unterposition 6911.10.00.10). Eine Alternative ist die Einreihung als andere keramische Waren (Position 6914), wenn die Ware nicht als Tisch- oder Küchengeschirr verwendbar ist. Entscheidend sind Material, Funktion und Verwendungszweck.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Porzellanware verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung führen. Bei Porzellanware aus China droht zudem ein Antidumpingzoll von bis zu 79 %, der bei falscher Nummer unberücksichtigt bliebe. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Porzellanware?

Ja, für Porzellanware aus China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll von bis zu 79 % (Maßnahmencode 552). Zudem unterliegt die Einfuhr von Porzellanabfällen einer Kontrolle (Code 755). Bei der Ausfuhr von Antiquitäten aus Porzellan ist eine Ausfuhrgenehmigung nach der Kulturgutschutzverordnung erforderlich (Code 735).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Porzellanware?

Die vollständige Zolltarifnummer für Porzellanware ist 11-stellig: 6911.10.00.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (6911.10), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (6911.10.00) und dem 10-stelligen TARIC-Code (6911.10.00.90) zusammen. Die 11. Stelle ist die nationale Unterteilung für Deutschland.

Ändern sich Zolltarifnummern für Porzellanware?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die HS-Code-Ebene (6-stellig) ist stabiler, aber die 8- und 11-stelligen Unterpositionen können angepasst werden. Für Porzellanware ist die Nummer 6911.10.00.90.0 seit mehreren Jahren unverändert, dennoch sollte vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung geprüft werden.

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