Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9401.61.00.00.0 ist in der folgenden Hierarchie des Zolltarifs eingeordnet:
- AbschnittKap. 94 bis 96: Verschiedene WarenXX
- KapitelMÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; LEUCHTEN UND BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE94
- PositionSitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon9401
- Unterpositionandere Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz940161
- Zolltarifnummergepolstert
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sitz
Der HS-Code für Sitz lautet 9401.61 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9401.61.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9401.61.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9401.61.00.00.0.
Einreihung von Sitz nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach Allgemeiner Vorschrift 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. Für Sitzmöbel ist Kapitel 94 maßgeblich. Die AV 3a bestimmt, dass die speziellste Beschreibung vorgeht – daher ist die Unterteilung nach Gestellmaterial und Polsterung entscheidend.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sitz
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungDrehstühle mit verstellbarer Sitzhöhe, aus Holz | 9401.31.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Sitzmöbel, mit Gestell aus Metall, gepolstert | 9401.71.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz, andere (nicht gepolstert) | 9401.69.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Sitzmöbel, mit Gestell aus Metall, andere (nicht gepolstert) | 9401.79.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Sitzmöbel | 9401.80.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungSitzmöbel aus Stuhlrohr, Korbweiden, Bambus | 9401.52.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Sitz (9401) ≠ Drehstühle mit verstellbarer Sitzhöhe, aus Holz (9401) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sitz bleibt die Zolltarifnummer 9401.61.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Sitz (9401) ≠ andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Metall, gepolstert (9401) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sitz bleibt die Zolltarifnummer 9401.61.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Sitz (9401) ≠ andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz, andere (nicht gepolstert) (9401) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sitz bleibt die Zolltarifnummer 9401.61.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sitz (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI11791/24-1 | Barhocker, Holz, gepolstert, drehbar, höhenverstellbar | 9401.61.00.00.0 |
| DEBTI61518/19-1 | Sitzhocker, Holzgestell, gepolstert, Lederbezug | 9401.61.00.00.0 |
| DEBTI47094/24-1 | Sitzhocker (Schaf-Nachbildung), Holzbeine, gepolstert, Kunstfell | 9401.61.00.00.0 |
| DEBTI5175/23-1 | Sitzhocker Samt, Holzgestell, gepolstert, ohne Lehne | 9401.61.00.00.0 |
| DEBTI6300/25-1 | Sitzmöbel, Metallgestell, Sitzfläche Holz mit Polster | 9401.61.00.00.0 |
| DEBTI7558/25-1 | Sitzmöbel, Metallgestell, Armlehnen, gepolstert | 9401.61.00.00.0 |
| DEBTI53764/23-1 | Stuhl, Metallgestell, gepolstert, Spinnstoffbezug | 9401.61.00.00.0 |
| DEBTI25980/21-1 | Sitzhocker mit Staufach, MDF, Kunstleder | 9401.61.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
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