Hierarchie der Zolltarifnummer
Aufkleber und Etiketten aus Papier werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt X, Kapitel 48 eingereiht. Die Position 4821 umfasst Etiketten aller Art aus Papier oder Pappe:
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 48 - PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- Position: 4821 - Etiketten aller Art aus Papier oder Pappe, auch bedruckt
- Unterposition: 4821 10 - bedruckt
Zolltarifnummer: 4821 1010 00 0 - selbstklebend
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Aufkleber kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aufkleber
Der HS-Code für Aufkleber aus Papier ist 4821.10 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 4821.10.10 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 4821.10.10.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4821.10.10.00.0 .
Einreihung von Aufkleber nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Aufkleber können je nach Material, Bedruckung und Ausführung unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um Papier- oder Kunststoff-Aufkleber handelt und ob sie bedruckt oder unbedruckt sind.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aufkleber
Papier-Aufkleber mit Bedruckung und Selbstklebeschicht (häufigster Typ)
Etiketten aus Papier oder Pappe, bedruckt, selbstklebend
Bedruckte Papier-Etiketten ohne Klebeschicht (z.B. zum Aufbinden oder Aufnähen)
Etiketten aus Papier oder Pappe, bedruckt, nicht selbstklebend
Blanko-Papieretiketten mit Selbstklebeschicht (z.B. Büroetiketten zum Beschriften)
Etiketten aus Papier oder Pappe, nicht bedruckt, selbstklebend
Sonstige Papieretiketten ohne Druck und ohne Klebeschicht
Etiketten aus Papier oder Pappe, andere (nicht bedruckt, nicht selbstklebend)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Papier-Aufkleber (4821) ≠ Kunststoff-Aufkleber (3919)
Aufkleber aus PVC oder Polyester-Folie fallen unter Kapitel 39, nicht Kapitel 48. Das Trägermaterial ist entscheidend.
Etikett (4821) ≠ Abziehbild (4908)
Abziehbilder (Tattoo-Sticker) fallen unter Position 4908, nicht unter 4821.
Etikett (4821) ≠ Bilddruck-Sticker (4911)
Dekorative Sticker aus Kunststoff mit erhabener Formgebung können als Bilddrucke unter Position 4911 fallen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Aufkleber fallen unter Kapitel 48. Aufkleber aus Kunststofffolie und dekorative Sticker werden in anderen Kapiteln eingereiht:
Aufkleber aus Kunststofffolie (PVC, Polyester) statt Papier → Kapitel 39!
Selbstklebende Flacherzeugnisse aus Kunststoffen (Kunststoff-Aufkleber)
Dekorative Sticker aus Kunststoff mit erhabener Formgebung → Kapitel 49!
Andere Bilddrucke (dekorative Sticker aus Kunststoff, erhaben geformt)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Aufkleber ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Material (Papier oder Kunststoff), Bedruckung, Klebeschicht und Verwendungszweck. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Aufkleber (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Aufklebern entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Annähernd rechteckige, bedruckte Etiketten aus Papier, mit Farbe bestrichen, mit abgerundeten Ecken (max. Abmessungen: 26 mm x 16 mm), einseitig mit Selbstklebeschicht ausgerüstet und auf einem bedruckten Endlos-Schutzpapierstreifen aufgebracht. Der Aufdruck besteht aus Geschäftsbezeichnung und Logo. Schutzpapierstreifen mit je 1.000 Etiketten, auf einer Kunststoffrolle aufgewickelt.
AV 1, Pos. 4821.10
Quadratische, mit Firmenname, Artikel und Adresse bedruckte Etiketten aus Papier (Format: 9,7 x 9,7 cm), rückseitig mit Selbstklebeschicht ausgerüstet und auf einem Trägerpapier aufgebracht. Verwendung zur Kennzeichnung von Waren.
AV 1, Pos. 4821.10
Annähernd rechteckige, bedruckte Etiketten aus Papier, mit abgerundeten Ecken (max. Abmessungen: 26 mm x 16 mm), einseitig mit Selbstklebeschicht ausgerüstet und auf einem Endlos-Schutzpapierstreifen aufgebracht. Schutzpapierstreifen mit je 1.200 Etiketten, auf einer Kunststoffrolle aufgewickelt.
AV 1, Pos. 4821.10
Als "Aufkleber für Dekorationszwecke" bezeichnete Waren: zwölf unterschiedlich geformte Zuschnitte aus Papier (kreisrund oder mit gewellten Rändern), rückseitig mit Selbstklebeschicht und vorderseitig mit Schreiblinien oder dekorativ eingerahmten Textfeldern zum handschriftlichen Beschreiben bedruckt.
AV 1, Pos. 4821.10
Als "Aufkleber für Dekorationszwecke" bezeichnete Waren: sechs unterschiedlich geformte Zuschnitte aus Papier, rückseitig mit Selbstklebeschicht versehen, vorderseitig mit anorganischem Stoff gestrichen (zum Beschriften mit Kreide) und mit dekorativen Textrahmen bedruckt.
AV 1, Pos. 4821.10
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China0 %Drittlandszoll (zollfrei)
USA0 %Drittlandszoll (zollfrei)
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Drittlandszoll (zollfrei)
Japan0 %Drittlandszoll (zollfrei)
Südkorea0 %Drittlandszoll (zollfrei)
Indien0 %Drittlandszoll (zollfrei)
Vietnam0 %Drittlandszoll (zollfrei)
Thailand0 %Drittlandszoll (zollfrei)
Aktive Einfuhrmaßnahmen
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Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
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