Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Powerbank ist im Zolltarif wie folgt eingeordnet:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- Position: 8507 - Elektrische Akkumulatoren, einschließlich Scheider (Separatoren) dafür, auch in quadratischer oder rechteckiger Form
- Unterposition: 8507 60 - Lithium-Ionen-Akkumulatoren
Zolltarifnummer: 8507 6000 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die hier angegebene Zolltarifnummer basiert auf der ständigen Spruchpraxis der Zollverwaltung. Für eine verbindliche Einreihung nutzen Sie bitte unseren Klassifizierungsassistenten.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Powerbank
Der HS-Code für Powerbank lautet 8507.60 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8507.60.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8507.60.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8507.60.00.90.0.
Einreihung von Powerbank nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Powerbank erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 des Harmonisierten Systems. Nach AV 1 ist der Wortlaut der Positionen und Abschnitte maßgebend. Die Powerbank ist ein elektrischer Akkumulator (Position 8507), da ihr charakterbestimmendes Merkmal der wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkumulator ist. Nach AV 6 erfolgt die Einreihung auf der Ebene der Unterpositionen und Zolltarifnummern. Die Unterposition 8507.60 erfasst Lithium-Ionen-Akkumulatoren. Da keine spezifischere Unterposition für Powerbanks existiert, erfolgt die Einreihung unter 8507.60.00.90 (andere).
Die ständige Spruchpraxis der verbindlichen Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt diese Einreihung für Powerbanks aller Bauformen (mit/ohne Induktionsladung, verschiedene Kapazitäten).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Powerbank
Powerbank mit Lithium-Ionen- oder Lithium-Polymer-Zellen, Ladeelektronik und USB-Ausgang
Lithium-Ionen-Akkumulator, andere (häufigste Powerbank-Einreihung)
Nur wenn spezifisch für Fotokamer definierten Abmessungen (50–120 mm) – selten bei Consumer-Powerbankss
Lithium-Ionen-Akkumulatorpack für digitale Fotoapparate
Powerbank auf Nickelmetallhydrid- oder anderer Akkumulatortechnologie (sehr selten)
Andere Akkumulatoren (nicht Lithium-Ionen)
Wenn dät primär als Ladegerät eingestuft wird und der Akkumulator nur Hilfscharakter hat – wird vom Zoll jedoch regelmäßig abgelehnt
Elektrische Stromrichter (Ladegeräte)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Powerbank (8507) ≠ Lithium-Ionen-Akkumulatorpack für digitale Fotoapparate (8507)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Nur wenn spezifisch für Fotokamer definierten Abmessungen (50–120 mm) – selten bei Consumer-Powerbankss. Für Powerbank bleibt die Zolltarifnummer 8507.60.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Powerbank (8507) ≠ Andere Akkumulatoren (nicht Lithium-Ionen) (8507)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Powerbank auf Nickelmetallhydrid- oder anderer Akkumulatortechnologie (sehr selten). Für Powerbank bleibt die Zolltarifnummer 8507.60.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Powerbank (8507) ≠ Elektrische Stromrichter (Ladegeräte) (8504)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Wenn dät primär als Ladegerät eingestuft wird und der Akkumulator nur Hilfscharakter hat – wird vom Zoll jedoch regelmäßig abgelehnt. Für Powerbank bleibt die Zolltarifnummer 8507.60.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen kommt nur bei abweichender Beschaffenheit in Betracht:
Powerbank auf Nickelmetallhydrid- oder anderer Akkumulatortechnologie (sehr selten)
Andere Akkumulatoren (nicht Lithium-Ionen)
Wenn dät primär als Ladegerät eingestuft wird und der Akkumulator nur Hilfscharakter hat – wird vom Zoll jedoch regelmäßig abgelehnt
Elektrische Stromrichter (Ladegeräte)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Powerbank ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Powerbank (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Powerbank mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen eine Genehmigung Mehr erfahren →
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
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