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Textilien & BekleidungKapitel 59Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Pu-Kunstleder: 5903.20.90.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Pu-Kunstleder (5903.20.90.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Pu-Kunstleder unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Pu-Kunstleder Produktbild

Die genaue Einreihung von Pu-Kunstleder hängt von der Beschaffenheit des textilen Trägermaterials ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Pu-Kunstleder beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 5903.20.90.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 59 - GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN
  • Position: 5903 - Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen, andere als solche der Position|5902
  • Unterposition: 5903 20 - mit Polyurethan
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 5903 2090 - bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 5903 2090 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung setzt voraus, dass das textile Trägermaterial charaktergebend ist. Bei Zweifeln nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pu-Kunstleder

Der HS-Code für Pu-Kunstleder lautet 5903.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5903.20.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5903.20.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5903.20.90.90.0.

Einreihung von Pu-Kunstleder nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Pu-Kunstleder erfolgt nach AV 1 und AV 3b des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist die charakterbestimmende Beschaffenheit: Das textile Trägergewebe verleiht der Ware ihren wesentlichen Charakter, sodass Position 5903 (Spinnstoffe) Vorrang vor Position 3921 (Kunststoffe) hat.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pu-Kunstleder

Alternative Einreihung

5903.20.90.20.0 8,0 %

Zweilagiges kunststofflaminiertes Gewebe mit Gewirken/Gestricken aus Polyester und PU-Schaum, für Kfz-Faltverdecke — nicht einschlägig, da spezifische technische Verwendung und Schichtaufbau abweichend

Alternative Einreihung

5903.20.10.00.0 8,0 %

mit Polyurethan getränkt — nicht einschlägig, da PU-Kunstleder bestrichen/überzogen ist, nicht getränkt

Alternative Einreihung

3921.12.00.90.0 8,0 %

Tafeln/Platten/Folien aus PVC-Zellkunststoff (vZTA DEHH/891/07-1) — nicht einschlägig, da PVC-basiert und ohne textile Trägerschicht als Charakter gebend

Alternative Einreihung

4115.10.00.00.0 8,0 %

Rekonstituiertes Leder auf Lederfaserbasis — eindeutig abgegrenzt durch vZTA: PU-Kunstleder hat textilen Träger, der wesentlichen Charakter verleiht

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Pu-Kunstleder (5903) ≠ Zweilagiges kunststofflaminiertes Gewebe mit Gewirken/Gestricken aus Polyester und PU-Schaum, für Kfz-Faltverdecke — nicht einschlägig, da spezifische technische Verwendung und Schichtaufbau abweichend (5903)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pu-Kunstleder bleibt die Zolltarifnummer 5903.20.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Pu-Kunstleder (5903) ≠ mit Polyurethan getränkt — nicht einschlägig, da PU-Kunstleder bestrichen/überzogen ist, nicht getränkt (5903)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pu-Kunstleder bleibt die Zolltarifnummer 5903.20.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Pu-Kunstleder (5903) ≠ Tafeln/Platten/Folien aus PVC-Zellkunststoff (vZTA DEHH/891/07-1) — nicht einschlägig, da PVC-basiert und ohne textile Trägerschicht als Charakter gebend (3921)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pu-Kunstleder bleibt die Zolltarifnummer 5903.20.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ware ohne textilen Träger fällt in andere Kapitel:

Alternative Einreihung

5903.20.10.00.0 8,0 %

mit Polyurethan getränkt — nicht einschlägig, da PU-Kunstleder bestrichen/überzogen ist, nicht getränkt

Alternative Einreihung

3921.12.00.90.0 8,0 %

Tafeln/Platten/Folien aus PVC-Zellkunststoff (vZTA DEHH/891/07-1) — nicht einschlägig, da PVC-basiert und ohne textile Trägerschicht als Charakter gebend

Alternative Einreihung

4115.10.00.00.0 8,0 %

Rekonstituiertes Leder auf Lederfaserbasis — eindeutig abgegrenzt durch vZTA: PU-Kunstleder hat textilen Träger, der wesentlichen Charakter verleiht

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pu-Kunstleder ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Pu-Kunstleder (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE2879/16-15903.20.90.90.0
Textillaminat, sog. Möbelbezugsstoff (PU-Kunstleder)
DE19146/12-15903.20.90.90.0
Gewebe mit Kunststofflage, sog. Kunstleder
DEBTI17966/17-15903.20.90.90.0
Mit Kunststoff überzogenes Gewebe, sog. Lederfaserstoff mit PU-Beschichtung
DEBTI17969/17-15903.20.90.90.0
Mit Kunststoff überzogenes Gewebe, sog. Lederfaserstoff mit PU-Beschichtung
DEBTI17967/17-15903.20.90.90.0
Mit Kunststoff überzogenes Gewebe, sog. Lederfaserstoff mit PU-Beschichtung
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

8,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China8,0 %

Drittlandszoll

USA8,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien8,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand8,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Pu-Kunstleder

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Pu-Kunstleder mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen für Pu-Kunstleder

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Pu-Kunstleder

Welche Zolltarifnummer hat Pu-Kunstleder?

Pu-Kunstleder wird unter der Zolltarifnummer 5903.20.90.90.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer setzt sich aus dem HS-Code 5903.20, der Kombinierten Nomenklatur 5903.20.90 und dem TARIC-Code 5903.20.90.90 zusammen. Die Einreihung gilt für textile Trägergewebe, die mit Polyurethan bestrichen oder überzogen sind und als Lederimitat verwendet werden.

Welchen HS-Code hat Pu-Kunstleder?

Der HS-Code für Pu-Kunstleder lautet 5903.20. Er umfasst Gewebe, die mit Polyurethan getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen sind. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 5903.20.90.90.0 entsprechen dem international harmonisierten Systemcode.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Pu-Kunstleder?

Der Drittlandszollsatz für Pu-Kunstleder unter der Zolltarifnummer 5903.20.90.90.0 beträgt 8 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China, USA, Indien oder Thailand. Bei Ursprung in einem Freihandelspartnerland kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Pu-Kunstleder zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Pu-Kunstleder erfolgt gegenüber rekonstituiertem Leder (Position 4115) und PVC-Kunstleder (Position 3921). Entscheidend ist der textile Träger, der charaktergebend sein muss. Eine Alternative wäre die Einreihung als zweilagiges PU-schaumlaminiertes Gewebe unter 5903.20.90.20, sofern die technische Spezifikation für Kfz-Faltverdecke erfüllt ist.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Pu-Kunstleder verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer sowie mögliche Säumniszuschläge. Im schlimmsten Fall kann die Zollfahndung ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung einleiten. Zudem kann die Ware vorübergehend beschlagnahmt werden, bis die korrekte Einreihung geklärt ist.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Pu-Kunstleder?

Für Pu-Kunstleder unter 5903.20.90.90.0 besteht eine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Maßnahmencode 119), die eine Zollbefreiung für Teile vorsieht, die für Luftfahrzeuge bestimmt sind. Ansonsten gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Die Ware unterliegt jedoch der Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Pu-Kunstleder?

Die vollständige Zolltarifnummer für Pu-Kunstleder ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 5903.20.90.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (5903.20), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (5903.20.90) und dem 10-stelligen TARIC-Code (5903.20.90.90) zusammen. Die letzte Ziffer ist eine nationale Unterteilung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Pu-Kunstleder?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Pu-Kunstleder ist die Position 5903.20 jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere wenn sich die technische Beschaffenheit der Ware ändert.

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