Hierarchie der Zolltarifnummer
Die zolltarifliche Einreihung von Spitze folgt dieser Hierarchie im TARIC:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 58 - SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN
- Position: 5804 - Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe; Spitzen, als Meterware, Streifen oder als Motive, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen|6002|bis 6006
- Unterposition: 5804 21 - maschinengefertigte Spitzen
Zolltarifnummer: 5804 2900 00 0 - aus anderen Spinnstoffen
Hinweis zur Einreihung
Eine unzutreffende Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Verzögerungen oder Strafen führen. Prüfen Sie Ihre Ware vor der Anmeldung mit dem Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Spitze
Der HS-Code für Spitze lautet 5804.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5804.29.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5804.29.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5804.29.00.00.0.
Einreihung von Spitze nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die zolltarifliche Einreihung von Spitze in Position 5804 folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1): Maßgebend ist der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. Spitzen sind in Position 5804 ausdrücklich genannt, sofern sie nicht zu den ausgenommenen Erzeugnissen der Positionen 6002 bis 6006 (Gewirke/Gestricke) gehören.
Die Unterposition 5804.21 (maschinengefertigte Spitzen aus Chemiefasern) und 5804.29 (aus anderen Spinnstoffen) sowie 5804.30 (handgefertigte Spitzen) sind nach dem verwendeten Material und der Herstellungsart zu unterscheiden.
Die Allgemeine Vorschrift 6 (AV 6) bestimmt, dass für die Unterpositionen einer Position die gleichen Regeln gelten. Daher ist das Material (Spinnstoff) maßgeblich für die Wahl zwischen den Unterpositionen der Position 5804.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Spitze
Alternative Einreihung
Maschinengefertigte Spitzen, aus Chemiefasern (z. B. Polyamid, Polyester)
Alternative Einreihung
Handgefertigte Spitzen
Alternative Einreihung
Raschelspitzen, Gewirke/Gestricke, aus synthetischen Chemiefasern
Alternative Einreihung
Posamentierwaren (Spitzenborte mit Kleberücken)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Spitze (5804) ≠ Maschinengefertigte Spitzen, aus Chemiefasern (z. B. Polyamid, Polyester) (5804)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Spitze bleibt die Zolltarifnummer 5804.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Spitze (5804) ≠ Handgefertigte Spitzen (5804)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Spitze bleibt die Zolltarifnummer 5804.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Spitze (5804) ≠ Raschelspitzen, Gewirke/Gestricke, aus synthetischen Chemiefasern (6003)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Spitze bleibt die Zolltarifnummer 5804.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Wenn die Ware nicht in Kapitel 58 eingeordnet werden kann – etwa weil es sich um einen fertigen Bekleidungsgegenstand handelt oder das Material außerhalb der Spinnstoffdefinition liegt – prüfen Sie folgende andere Kapitelpositionen:
Alternative Einreihung
Maschinengefertigte Spitzen, aus Chemiefasern (z. B. Polyamid, Polyester)
Alternative Einreihung
Handgefertigte Spitzen
Alternative Einreihung
Raschelspitzen, Gewirke/Gestricke, aus synthetischen Chemiefasern
Alternative Einreihung
Posamentierwaren (Spitzenborte mit Kleberücken)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Spitze ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Spitze (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
8,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Zollrechner für Spitze
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für Ihre Spitze.
Export in Drittländer
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Textilien & Bekleidung
Diese Produkte ähneln Spitze in Material oder Verwendung. Die Zolltarifnummer kann abweichen – prüfen Sie die Einreihung vor der Anmeldung.
Polyester-Knopf
9606.21.00.00.0 · 3,7 %
Baumwoll-Tischdecke
6302.51.00.90.0 · 12 %
Hosenanzug
6204.13.00.00.0 · 12 %
Regenanzug
6210.40.00.00.0 · 12 %
Babyschuh
6403.51.11.00.0 · 8 %
Baumwollstoff
5208.39.00.00.0 · 8 %
Polyester-Filamentgarn
5402.47.00.00.0 · 4,0 %
Arbeitskleidung
6203.22.10.00.0 · 12 %
Strumpfhose
6115.22.00.00.0 · 12 %
