Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8424.20.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionMechanische Apparate, auch handbetrieben, zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver; Feuerlöscher, auch mit Füllung; Spritzpistolen und ähnliche Apparate; Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und ähnliche Strahlapparate8424
- ZolltarifnummerSpritzpistolen und ähnliche Apparate
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pulverbeschichtungsmaschine
Der HS-Code für Pulverbeschichtungsmaschine lautet 8424.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8424.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8424.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8424.20.00.00.0.
Einreihung von Pulverbeschichtungsmaschine nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Pulverbeschichtungsmaschine unter 8424.20.00.00.0 erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Der Wortlaut der Position 8424 erfasst ausdrücklich mechanische Apparate zum Verspritzen oder Zerstäuben von Pulver. Die Unterposition 842420 ist als spezifischste für Spritzpistolen und ähnliche Apparate anzuwenden.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pulverbeschichtungsmaschine
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Apparate – andere | 8424.89.70.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungSandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und ähnliche Strahlapparate | 8424.30.90.00.0 | 1,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Pulverbeschichtungsmaschine (8424) ≠ andere Apparate – andere (8424) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pulverbeschichtungsmaschine bleibt die Zolltarifnummer 8424.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Pulverbeschichtungsmaschine (8424) ≠ Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und ähnliche Strahlapparate (8424) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pulverbeschichtungsmaschine bleibt die Zolltarifnummer 8424.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Pulverbeschichtungsmaschine (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE16872/16-1 | Lackierpistole (Spritzpistole für Flüssigfarbe) | 8424.20.00.00.0 |
| DEBTI25582/24-1 | Kaltgasbeschichtungsanlage (Pulverbeschichtung durch Bestrahlen) | 8424.20.00.00.0 |
| DE21828/11-1 | Farb-Spritzpistole mit Elektromotor | 8424.20.00.00.0 |
| DEBTI49193/23-1 | Schaumpistole | 8424.20.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 1,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 1,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Pulverbeschichtungsmaschine mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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