Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8424.20.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- Position: 8424 - Mechanische Apparate, auch handbetrieben, zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver; Feuerlöscher, auch mit Füllung; Spritzpistolen und ähnliche Apparate; Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und ähnliche Strahlapparate
Zolltarifnummer: 8424 2000 00 0 - Spritzpistolen und ähnliche Apparate
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pulverbeschichtungsmaschine
Der HS-Code für Pulverbeschichtungsmaschine lautet 8424.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8424.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8424.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8424.20.00.00.0.
Einreihung von Pulverbeschichtungsmaschine nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Pulverbeschichtungsmaschine unter 8424.20.00.00.0 erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Der Wortlaut der Position 8424 erfasst ausdrücklich mechanische Apparate zum Verspritzen oder Zerstäuben von Pulver. Die Unterposition 842420 ist als spezifischste für Spritzpistolen und ähnliche Apparate anzuwenden.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pulverbeschichtungsmaschine
Alternative Einreihung
andere Apparate – andere
Alternative Einreihung
Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und ähnliche Strahlapparate
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Pulverbeschichtungsmaschine (8424) ≠ andere Apparate – andere (8424)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pulverbeschichtungsmaschine bleibt die Zolltarifnummer 8424.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Pulverbeschichtungsmaschine (8424) ≠ Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und ähnliche Strahlapparate (8424)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pulverbeschichtungsmaschine bleibt die Zolltarifnummer 8424.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur bei grundlegend anderer Bauweise in Betracht:
Alternative Einreihung
andere Apparate – andere
Alternative Einreihung
Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und ähnliche Strahlapparate
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pulverbeschichtungsmaschine ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Pulverbeschichtungsmaschine (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Pulverbeschichtungsmaschine mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
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Umwickelmaschine
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