Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung des Harmonisierte-Systems (HS) ab:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3926 - Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen|3901|bis 3914
- Unterposition: 3926 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3926 9097 - andere
Zolltarifnummer: 3926 9097 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung einer PVC-Plane hängt entscheidend davon ab, ob der PVC-Überzug mit bloßem Auge auf dem Spinnstoffgewebe sichtbar ist. Prüfen Sie die Beschaffenheit Ihrer Ware sorgfältig. Nutzen Sie den Klassifikationsassistenten zur Absicherung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pvc-Plane
Der HS-Code für Pvc-Plane lautet 3926.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3926.90.97. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3926.90.97.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3926.90.97.90.0.
Einreihung von Pvc-Plane nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach der Allgemeinen Vorschrift 3 b für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur erfolgt die Einreihung nach der die Ware charakterisierenden Beschaffenheit. Bei einer konfektionierten PVC-Plane mit sichtbarem Kunststoffüberzug ist dies die Kunststoffschicht des PVC, nicht das Trägergewebe.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pvc-Plane
Alternative Einreihung
Planen aus Spinnstoffen, aus anderen Spinnstoffen
Alternative Einreihung
andere Waren aus Kunststoffen - Auffangposition
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Pvc-Plane (3926) ≠ Planen aus Spinnstoffen, aus anderen Spinnstoffen (6306)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pvc-Plane bleibt die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Für Planen, die nicht aus PVC oder mit anderer Konfektionierung hergestellt sind, kommen andere Kapitel in Betracht.
Alternative Einreihung
Planen aus Spinnstoffen, aus anderen Spinnstoffen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pvc-Plane ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Pvc-Plane (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Nach den Antragsangaben handelt es sich um eine dreilagige Seitenplane für LKW (sog. Isolierplane), bestehend aus: - einer Außenlage (Plane) aus - beidseitig mit bloßem Auge wahrnehmbar - mit PVC überzogenem Polyestergewebe (= Kunststofffolie), -- auf der Innenseite mit einem aufgeschweißten Raster aus... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben handelt es sich um eine dreilagige Seitenplane für LKW (sog. Isolierplane), bestehend aus: - einer Außenlage (Plane) aus - beidseitig mit bloßem Auge wahrnehmbar - mit PVC überzogenem Polyestergewebe (= Kunststofffolie), -- auf der Innenseite mit einem aufgeschweißten Raster aus Stahldraht (sog.Cargosteel) und einem sog. Gurtbandraster verstärkt (Diebstahl- und Vandalismusschutz), - einer ca. 3 mm starken Isolationsschicht aus Vliesstoff (sog. Geovliesstoff) und - einer Innenlage (Plane) aus - beidseitig mit bloßem Auge wahrnehmbar - mit PVC überzogenem Polyestergewebe (= Kunststofffolie). Die drei "Lagen" sind an drei Seiten umlaufend miteinander verschweißt (unten offen). An den Schmalseiten ist die Plane mit Kederprofilen zum Abspannen in horizontaler Richtung ausgestattet. Die Oberseite verfügt zur Planenaufhängung im Aufliegerholm über angenähte bzw. angenietete Roller. An der Unterseite befinden sich Spannschlösser mit Haken und Gurtband, welche die drei Lagen der Plane punktuell miteinander verbinden und der vertikalen Abspannung dienen. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Schutz vor Witterungseinflüssen) bestimmt der Kunststoff den Charakter der Ware. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 77 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen
Plane, sog. VINCENT Gewebeplane grün, Nr. 560472, Foto siehe Anlage, - in eine bedruckte Papierbanderole eingesteckt, - flaches Erzeugnis, in rechteckiger Form, mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 105 g, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen, laut Antrag wasserdichten Geweben aus Streifen aus... Mehr anzeigenPlane, sog. VINCENT Gewebeplane grün, Nr. 560472, Foto siehe Anlage, - in eine bedruckte Papierbanderole eingesteckt, - flaches Erzeugnis, in rechteckiger Form, mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 105 g, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen, laut Antrag wasserdichten Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse [somit keine Ware der Unterposition (HS) 6306 12] aus laut Antrag Polyethylen mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm; die Gewebe sind beidseitig mit Kunststoff überzogen, das Überziehen mit Kunststoff ist mit dem bloßen Auge jedoch auf beiden Seiten nicht wahrnehmbar (somit weder Meterware der Position 5903 noch des Kapitels 39), - am durch Umschlagen und Festkleben gesäumten Rand mit Ösen aus unedlem Metall ausgestattet und mit einer eingezogenen Schnur verstärkt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - die Plane ist laut Antrag dazu bestimmt im Freien lagernde Waren (z. B. gestapeltes Holz) oder auf Lastwagen verladene Waren gegen Schmutz und Nässe zu schützen. "Plane aus Spinnstoffen, andere als in der Unterposition 6306 12 genannte" Weniger anzeigen
Plane, sog. Allzweck-Gewebeplane, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - flaches Erzeugnis, in rechteckiger Form, in den Abmessungen von laut Antrag 3 m x 4 m, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse [somit keine Ware der Unterposition (HS) 6306 12] aus... Mehr anzeigenPlane, sog. Allzweck-Gewebeplane, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - flaches Erzeugnis, in rechteckiger Form, in den Abmessungen von laut Antrag 3 m x 4 m, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse [somit keine Ware der Unterposition (HS) 6306 12] aus laut Antrag Polyethylen mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm; die Gewebe sind beidseitig mit Kunststoff überzogen, das Überziehen mit Kunststoff ist mit dem bloßen Auge jedoch auf beiden Seiten nicht wahrnehmbar (somit weder Meterware der Position 5903 noch des Kapitels 39), - am durch Umschlagen und Festkleben gesäumten Rand mit Ösen aus unedlem Metall ausgestattet und mit einer eingezogenen Schnur verstärkt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - die laut Antrag wasserdichte Plane ist dazu bestimmt, im Freien lagernde oder auf Schiffen, Eisenbahn- wagen, Lastwagen usw. verladene Waren gegen Witterungsunbilden zu schützen. "Plane aus Spinnstoffen, andere als in der Unterposition 6306 12 genannte" Weniger anzeigen
Plane, sog. Allzweck-Gewebeplane, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - flaches Erzeugnis, von rechteckiger Form, in den Abmessungen von laut Antrag 2 m x 3 m, - aus einem ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Gewebe aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse [somit keine Ware der Unterposition (HS) 6306... Mehr anzeigenPlane, sog. Allzweck-Gewebeplane, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - flaches Erzeugnis, von rechteckiger Form, in den Abmessungen von laut Antrag 2 m x 3 m, - aus einem ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Gewebe aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse [somit keine Ware der Unterposition (HS) 6306 12] aus laut Antrag Polyethylen mit einer augen- scheinlichen Breite von weniger als 5 mm, das beidseitig mit einer Folie aus Kunststoff (laut Antrag: Polyethylen) laminiert ist (Meterware der Position 5903; somit keine Ware des Kapitels 39), - am durch Umschlagen und Festkleben gesäumten Rand mit Ösen aus unedlem Metall ausgestattet und mit einer eingezogenen Schnur verstärkt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - die laut Antrag wasserdichte Plane ist dazu bestimmt, im Freien lagernde oder auf Schiffen, Eisenbahn- wagen, Lastwagen usw. verladene Waren gegen Witterungsunbilden zu schützen. "Plane aus Spinnstoffen, andere als in der Unterposition 6306 12 genannte" Weniger anzeigen
Plane, sog. Allzweck-Gewebeplane, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - flaches Erzeugnis, von rechteckiger Form, in den Abmessungen von laut Antrag 2 m x 3 m, - aus einem ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Gewebe aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse [somit keine Ware der Unterposition (HS) 6306 12]... Mehr anzeigenPlane, sog. Allzweck-Gewebeplane, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - flaches Erzeugnis, von rechteckiger Form, in den Abmessungen von laut Antrag 2 m x 3 m, - aus einem ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Gewebe aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse [somit keine Ware der Unterposition (HS) 6306 12] aus laut Antrag Polyethylen mit einer augen- scheinlichen Breite von weniger als 5 mm, das beidseitig mit einer Folie aus Kunststoff (laut Antrag: Polyethylen) laminiert ist (Meterware der Position 5903; somit keine Ware des Kapitels 39), - am durch Umschlagen und Festkleben gesäumten Rand mit Ösen aus unedlem Metall ausgestattet und mit einer eingezogenen Schnur verstärkt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - die laut Antrag wasserdichte Plane ist als Ladungssicherung dazu bestimmt, im Freien lagernde oder auf Schiffen, Eisenbahnwagen, Lastwagen usw. verladene Waren gegen Witterungsunbilden zu schützen. "Plane aus Spinnstoffen, andere als in der Unterposition 6306 12 genannte" Weniger anzeigen
Plane, sog. PE-Abdeckplane, - flaches Erzeugnis, soll in unterschiedlichen Abmessungen (2 m x 3 m bis 8 m x 14 m) eingeführt werden; wird durch einen Probenabschnitt veranschaulicht, - aus 0,5 mm dicken, weißen Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Polyethylen); mit einer augenscheinlichen... Mehr anzeigenPlane, sog. PE-Abdeckplane, - flaches Erzeugnis, soll in unterschiedlichen Abmessungen (2 m x 3 m bis 8 m x 14 m) eingeführt werden; wird durch einen Probenabschnitt veranschaulicht, - aus 0,5 mm dicken, weißen Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Polyethylen); mit einer augenscheinlichen Streifenbreite von weniger als 5 mm; ein Überziehen mit Kunststoff ist auf beiden Seiten mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar, somit keine Ware des Kapitels 39, - an den Seitenrändern gesäumt (somit konfektioniert), mit Ösen aus unedlem Metall versehen; an den Rändern laut Antrag verstärkt, - dient als Allzweckplane zum Schutz gegen Wind und Wetter, Schmutz und Nässe. "Plane, aus Gewebe, aus anderen Spinnstoffen (synthetische Spinnmasse)" Weniger anzeigen
Die vorliegende ca. 1,5 x 12 m große Abdeckplane (Plastik-Tarpaulin) besteht aus zweifarbigen (grün/braun) Folien aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Sie ist an den Seitenrändern umgeschlagen, verschweißt und in regelmäßigen Abständen mit eingearbeiteten Kunststoffösen versehen (damit weiter... Mehr anzeigenDie vorliegende ca. 1,5 x 12 m große Abdeckplane (Plastik-Tarpaulin) besteht aus zweifarbigen (grün/braun) Folien aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Sie ist an den Seitenrändern umgeschlagen, verschweißt und in regelmäßigen Abständen mit eingearbeiteten Kunststoffösen versehen (damit weiter bearbeitet als in Anmerkung 10 zu Kapitel 39 zugelassen). Die mit einer strukturierter Oberfläche versehene Abdeckplane dient als universeller Witterungsschutz und ist gefaltet mit einem Papiereinleger in einem Polybeutel aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den Codenummern 3926 1000 00 0 bis 3926 9097 77 0 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben handelt es sich um eine dreilagige Seitenplane für LKW (sog. Isolierplane), bestehend aus: - einer Außenlage (Plane) aus - beidseitig mit bloßem Auge wahrnehmbar - mit PVC überzogenem Polyestergewebe (= Kunststofffolie), -- auf der Innenseite mit einem aufgeschweißten Raster aus... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben handelt es sich um eine dreilagige Seitenplane für LKW (sog. Isolierplane), bestehend aus: - einer Außenlage (Plane) aus - beidseitig mit bloßem Auge wahrnehmbar - mit PVC überzogenem Polyestergewebe (= Kunststofffolie), -- auf der Innenseite mit einem aufgeschweißten Raster aus Stahldraht (sog.Cargosteel) und einem sog. Gurtbandraster verstärkt (Diebstahl- und Vandalismusschutz), - einer ca. 3 mm starken Isolationsschicht aus Vliesstoff (sog. Geovliesstoff) und - einer Innenlage (Plane) aus - beidseitig mit bloßem Auge wahrnehmbar - mit PVC überzogenem Polyestergewebe (= Kunststofffolie). Die drei "Lagen" sind an drei Seiten umlaufend miteinander verschweißt (unten offen). An den Schmalseiten ist die Plane mit Kederprofilen zum Abspannen in horizontaler Richtung ausgestattet. Die Oberseite verfügt zur Planenaufhängung im Aufliegerholm über angenähte bzw. angenietete Roller. An der Unterseite befinden sich Spannschlösser mit Haken und Gurtband, welche die drei Lagen der Plane punktuell miteinander verbinden und der vertikalen Abspannung dienen. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Schutz vor Witterungseinflüssen) bestimmt der Kunststoff den Charakter der Ware. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 77 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen
Nach den Angaben des Antragstellers sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine sogenannte "Hochplane, Artikel 62346" in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (Polybeutel mit Etikett), bestehend aus - einer Abdeckplane aus einer Folie, aus einem beidseitig mit Kunststoffen... Mehr anzeigenNach den Angaben des Antragstellers sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine sogenannte "Hochplane, Artikel 62346" in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (Polybeutel mit Etikett), bestehend aus - einer Abdeckplane aus einer Folie, aus einem beidseitig mit Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 überzogenem Spinnstoffgewebe, wobei der Überzug mit bloßem Auge wahrnehmbar ist, -- dreidimensional gearbeitet, mit den Abmessungen von ca. 2075 x 1140 x 900 mm, -- umlaufend im Abstand von 30 cm mit Befestigungsösen aus unedlem Metall versehen (somit weiter bearbeitet, als in Anmerkung 10 zu Kapitel 39 zugelassen), -- mit Schnallriemen ausgestattet, -- insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmt die Kunststofffolie den Charakter der Plane und - einem ca. 7,5 m langen elastischem Spinnstoffseil, -- an einem Ende zu einer Halteöse geformt. Beide Bestandteile werden für die Ladungssicherung sowie dem Schutz vor Witterungseinflüssen auf Anhängern verwendet. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (universeller Witterungsschutz) durch die Abdeckplane bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als von den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 77 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Nach den Angaben des Antragstellers sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine sogenannte "Hochplane, Artikel 62345" in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (Polybeutel mit Etikett), bestehend aus - einer Abdeckplane aus einer Folie, aus einem beidseitig mit Kunststoffen... Mehr anzeigenNach den Angaben des Antragstellers sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine sogenannte "Hochplane, Artikel 62345" in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (Polybeutel mit Etikett), bestehend aus - einer Abdeckplane aus einer Folie, aus einem beidseitig mit Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 überzogenem Spinnstoffgewebe, wobei der Überzug mit bloßem Auge wahrnehmbar ist, -- dreidimensional gearbeitet, mit den Abmessungen von ca. 2075 x 1140 x 900 mm, -- umlaufend im Abstand von 30 cm mit Befestigungsösen aus unedlem Metall versehen (somit weiter bearbeitet, als in Anmerkung 10 zu Kapitel 39 zugelassen), -- mit zwei vertikalen Reißverschlüssen, -- insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmt die Kunststofffolie den Charakter der Plane und - einem ca. 7,5 m langen elastischem Spinnstoffseil, -- an einem Ende zu einer Halteöse geformt. Beide Bestandteile werden für die Ladungssicherung sowie dem Schutz vor Witterungseinflüssen auf Anhängern verwendet. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (universeller Witterungsschutz) durch die Abdeckplane bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als von den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 77 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um eine Abdeckplane aus einer Folie aus einem beidseitig mit Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 überzogenen Spinnstoffgewebe (aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse - laut Antrag Polyethylen - mit einer augenscheinlichen Breite... Mehr anzeigenBei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um eine Abdeckplane aus einer Folie aus einem beidseitig mit Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 überzogenen Spinnstoffgewebe (aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse - laut Antrag Polyethylen - mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm), wobei der Kunststoffüberzug mit bloßem Auge wahrnehmbar ist. Die rechteckige, ca. 2 x 2 m große Ware ist an den Seitenrändern umgeschlagen, verschweißt und mit einem Verstärkungsband sowie Ösen aus unedlem Metall, die an den Ecken der Plane zusätzlich mit Kunststoff verstärkt sind, versehen (weiter bearbeitet als in Anmerkung 10 zu Kapitel 39 zugelassen). Die Plane dient als universell verwendbarer Witterungsschutz. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 77 genannt" einzureihen. Weniger anzeigen
Die vorliegende ca. 1,5 x 6 m große Abdeckplane (Plastik-Tarpaulin) besteht aus zweifarbigen (grün/braun) Folien aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Sie ist an den Seitenrändern umgeschlagen, verschweißt und in regelmäßigen Abständen mit eingearbeiteten Kunststoffösen versehen (damit weiter... Mehr anzeigenDie vorliegende ca. 1,5 x 6 m große Abdeckplane (Plastik-Tarpaulin) besteht aus zweifarbigen (grün/braun) Folien aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Sie ist an den Seitenrändern umgeschlagen, verschweißt und in regelmäßigen Abständen mit eingearbeiteten Kunststoffösen versehen (damit weiter bearbeitet als in Anmerkung 10 zu Kapitel 39 zugelassen). Die mit einer strukturierter Oberfläche versehene Abdeckplane dient als universeller Witterungsschutz und ist gefaltet mit einem Papiereinleger in einem Polybeutel aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den Codenummern 3926 1000 00 0 bis 3926 9097 77 0 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen
Die vorliegende ca. 1,5 x 12 m große Abdeckplane (Plastik-Tarpaulin) besteht aus zweifarbigen (grün/braun) Folien aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Sie ist an den Seitenrändern umgeschlagen, verschweißt und in regelmäßigen Abständen mit eingearbeiteten Kunststoffösen versehen (damit weiter... Mehr anzeigenDie vorliegende ca. 1,5 x 12 m große Abdeckplane (Plastik-Tarpaulin) besteht aus zweifarbigen (grün/braun) Folien aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Sie ist an den Seitenrändern umgeschlagen, verschweißt und in regelmäßigen Abständen mit eingearbeiteten Kunststoffösen versehen (damit weiter bearbeitet als in Anmerkung 10 zu Kapitel 39 zugelassen). Die mit einer strukturierter Oberfläche versehene Abdeckplane dient als universeller Witterungsschutz und ist gefaltet mit einem Papiereinleger in einem Polybeutel aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den Codenummern 3926 1000 00 0 bis 3926 9097 77 0 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen
Die vorliegende ca. 1,5 x 3 m große Abdeckplane (Plastik-Tarpaulin) besteht aus zweifarbigen (grün/braun) Folien aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Sie ist an den Seitenrändern umgeschlagen, verschweißt und in regelmäßigen Abständen mit eingearbeiteten Kunststoffösen versehen (weiter bearbeitet... Mehr anzeigenDie vorliegende ca. 1,5 x 3 m große Abdeckplane (Plastik-Tarpaulin) besteht aus zweifarbigen (grün/braun) Folien aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Sie ist an den Seitenrändern umgeschlagen, verschweißt und in regelmäßigen Abständen mit eingearbeiteten Kunststoffösen versehen (weiter bearbeitet als in Anmerkung 10 zu Kapitel 39 zugelassen). Die mit einer strukturierten Oberfläche versehene Abdeckplane dient als universell verwendbarer Witterungsschutz und ist gefaltet mit einem Papiereinleger in einem Polybeutel aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den Codenummern 3926 1000 00 0 bis 3926 9097 77 0 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei der sogenannten „PE- Gewebeplane, Art. 34801- 260G48“ um eine Abdeckplane, bestehend aus einer Folie aus einem beidseitig mit Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 überzogenem Spinnstoffgewebe, wobei der Kunststoffüberzug mit... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei der sogenannten „PE- Gewebeplane, Art. 34801- 260G48“ um eine Abdeckplane, bestehend aus einer Folie aus einem beidseitig mit Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 überzogenem Spinnstoffgewebe, wobei der Kunststoffüberzug mit bloßem Auge wahrnehmbar ist. Das rechteckige, grüne Erzeugnis (ca. L 8 x B 4 m) ist anden Seitenrändern umgeschlagen sowie verschweißt und in regelmäßigen Abständen mit eingearbeiteten Metallösen versehen, damit weiterbearbeitet als in Anmerkung 10 zu Kapitel 39 zugelassen. Weiterhin ist die Abdeckplane mit verstärkten Ecken versehen. Die Ware dient zum Abdecken verschiedener Waren, um diese vor Witterungseinflüssen und Schmutz zu schützen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine „andere Ware aus Kunststoff, nicht von den TARIC- Codes 3926 1000 00 bis 39 26 90 9 7 77erfasst“. Weniger anzeigen
Plane, sog. Abdeckplane Art. 3285, siehe Foto, - flaches Erzeugnis, in den Abmessungen 4 x 6 m, - aus 0,3 mm dicken, einfarbigen (grün) Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Polyethylen); mit einer augenscheinlichen Streifenbreite von weniger als 5 mm; ein Überziehen mit Kunststoff ist... Mehr anzeigenPlane, sog. Abdeckplane Art. 3285, siehe Foto, - flaches Erzeugnis, in den Abmessungen 4 x 6 m, - aus 0,3 mm dicken, einfarbigen (grün) Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Polyethylen); mit einer augenscheinlichen Streifenbreite von weniger als 5 mm; ein Überziehen mit Kunststoff ist auf beiden Seiten mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar, somit keine Ware des Kapitels 39, - an den Seitenrändern umgeschlagen und zusammengeklebt (somit konfektioniert), mit Ösen aus unedlem Metall versehen, - an den Rändern mit Bindfäden verstärkt, - dient als Allzweckplane zum Schutz gegen Wind und Wetter, Schmutz und Nässe. Weniger anzeigen
Plane, sog. PE-Abdeckplane, - flaches Erzeugnis, soll in unterschiedlichen Abmessungen (2 m x 3 m bis 8 m x 14 m) eingeführt werden; wird durch einen Probenabschnitt veranschaulicht, - aus 0,5 mm dicken, weißen Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Polyethylen); mit einer augenscheinlichen... Mehr anzeigenPlane, sog. PE-Abdeckplane, - flaches Erzeugnis, soll in unterschiedlichen Abmessungen (2 m x 3 m bis 8 m x 14 m) eingeführt werden; wird durch einen Probenabschnitt veranschaulicht, - aus 0,5 mm dicken, weißen Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Polyethylen); mit einer augenscheinlichen Streifenbreite von weniger als 5 mm; ein Überziehen mit Kunststoff ist auf beiden Seiten mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar, somit keine Ware des Kapitels 39, - an den Seitenrändern gesäumt (somit konfektioniert), mit Ösen aus unedlem Metall versehen; an den Rändern laut Antrag verstärkt, - dient als Allzweckplane zum Schutz gegen Wind und Wetter, Schmutz und Nässe. "Plane, aus Gewebe, aus anderen Spinnstoffen (synthetische Spinnmasse)" Weniger anzeigen
Plane, sog. Holzstapel-Abdeckplane, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - flaches Erzeugnis, in den Abmessungen von laut Antrag (L x B): 600 cm x 400 cm, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Streifen aus laut Antrag Polyethylen/Polypropylen (synthetische Spinnmasse) mit einer... Mehr anzeigenPlane, sog. Holzstapel-Abdeckplane, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - flaches Erzeugnis, in den Abmessungen von laut Antrag (L x B): 600 cm x 400 cm, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Streifen aus laut Antrag Polyethylen/Polypropylen (synthetische Spinnmasse) mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm; die Gewebe sind beidseitig mit Kunststoff überzogen, das Überziehen mit Kunststoff ist mit bloßem Auge jedoch nicht wahrnehmbar (somit weder Meterware der Position 5903, noch des Kapitels 39), - am ca. 5,5 cm breiten, durch Umschlagen und Festkleben gesäumten Rand mit silberfarbenen Ösen (Außendurchmesser ca. 2,4 cm) aus augenscheinlich unedlem Metall ausgestattet und mit einem eingezogenen Garn verstärkt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient laut Antrag zur Abdeckung von Holzstapeln. "Plane aus Spinnstoffen, andere als in der Unterposition 6306 12 genannte" Weniger anzeigen
Plane, sog. VINCENT Gewebeplane grün, Nr. 560472, Foto siehe Anlage, - in eine bedruckte Papierbanderole eingesteckt, - flaches Erzeugnis, in rechteckiger Form, mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 105 g, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen, laut Antrag wasserdichten Geweben aus Streifen aus... Mehr anzeigenPlane, sog. VINCENT Gewebeplane grün, Nr. 560472, Foto siehe Anlage, - in eine bedruckte Papierbanderole eingesteckt, - flaches Erzeugnis, in rechteckiger Form, mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 105 g, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen, laut Antrag wasserdichten Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse [somit keine Ware der Unterposition (HS) 6306 12] aus laut Antrag Polyethylen mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm; die Gewebe sind beidseitig mit Kunststoff überzogen, das Überziehen mit Kunststoff ist mit dem bloßen Auge jedoch auf beiden Seiten nicht wahrnehmbar (somit weder Meterware der Position 5903 noch des Kapitels 39), - am durch Umschlagen und Festkleben gesäumten Rand mit Ösen aus unedlem Metall ausgestattet und mit einer eingezogenen Schnur verstärkt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - die Plane ist laut Antrag dazu bestimmt im Freien lagernde Waren (z. B. gestapeltes Holz) oder auf Lastwagen verladene Waren gegen Schmutz und Nässe zu schützen. "Plane aus Spinnstoffen, andere als in der Unterposition 6306 12 genannte" Weniger anzeigen
Plane, sog. Holzstapel Abdeckplane, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - flaches Erzeugnis, laut Antrag in den Abmessungen von 1,5 m x 6 m, - aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten Geweben aus Streifen aus laut Antrag Polyethylen (synthetische Spinnmasse) mit einer augenscheinlichen Breite von weniger... Mehr anzeigenPlane, sog. Holzstapel Abdeckplane, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - flaches Erzeugnis, laut Antrag in den Abmessungen von 1,5 m x 6 m, - aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten Geweben aus Streifen aus laut Antrag Polyethylen (synthetische Spinnmasse) mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm; die Gewebe sind beidseitig mit Kunststoff überzogen, das Überziehen mit Kunststoff ist mit bloßem Auge jedoch nicht wahrnehmbar (somit weder Meterware der Position 5903, noch des Kapitels 39), - am bis zu 5 cm breiten, durch Umschlagen und Festkleben gesäumten Rand mit silberfarbenen Ösen (Außendurchmesser ca. 2,3 cm) aus augenscheinlich unedlem Metall ausgestattet und mit einem eingezogenen Garn verstärkt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - laut Antrag vielseitig einsetzbar; dient u. a. zum Schutz gegen Witterungseinflüsse, Laub, Schmutz und Nässe. "Plane aus Spinnstoffen, andere als in der Unterposition 6306 12 genannte" Weniger anzeigen
Plane, sog. Holzstapel Abdeckplane, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - flaches Erzeugnis, laut Antrag in den Abmessungen von 1,5 m x 12 m, - aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten Geweben aus Streifen aus laut Antrag Polyethylen (synthetische Spinnmasse) mit einer augenscheinlichen Breite von weniger... Mehr anzeigenPlane, sog. Holzstapel Abdeckplane, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - flaches Erzeugnis, laut Antrag in den Abmessungen von 1,5 m x 12 m, - aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten Geweben aus Streifen aus laut Antrag Polyethylen (synthetische Spinnmasse) mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm; die Gewebe sind beidseitig mit Kunststoff überzogen, das Überziehen mit Kunststoff ist mit bloßem Auge jedoch nicht wahrnehmbar (somit weder Meterware der Position 5903, noch des Kapitels 39), - am bis zu 5 cm breiten, durch Umschlagen und Festkleben gesäumten Rand mit silberfarbenen Ösen (Außendurchmesser ca. 2,3 cm) aus augenscheinlich unedlem Metall ausgestattet und mit einem eingezogenen Garn verstärkt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - laut Antrag vielseitig einsetzbar; dient u. a. zum Schutz gegen Witterungseinflüsse, Laub, Schmutz und Nässe. "Plane aus Spinnstoffen, andere als in der Unterposition 6306 12 genannte" Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Zollrechner für PVC-Planen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre PVC-Plane mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Stückzahl ein, um die voraussichtlichen Kosten zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.
Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Weitere Produkte aus Bau & Installation
Die folgende Tabelle zeigt verwandte Waren aus dem Bereich Bau & Installation mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.
Wärmeschutzfolie
3919.90.80.83.0 · 6,5 %
Wärmetauscher
8419.50.80.90.0 · 1,7 %
Einsteckschloss
8301.40.11.00.0 · 2,7 %
Bitumen
2713.20.00.00.0 · 0 %
Aluminium-Tür
7610.10.00.00.0 · 6 %
Edelstahl-C-Schiene
7222.40.50.00.0 · 0 %
Selbstklebende Fliese
3918.10.90.90.0 · 6,5 %
Schlüssel
8301.70.00.00.0 · 2,7 %
Deckenplatte
6809.19.00.00.0 · 1,7 %
