Zum Hauptinhalt springen
Bau & InstallationKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Pvc-Plane: 3926.90.97.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Pvc-Plane (3926.90.97.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Pvc-Plane unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Pvc-Plane Produktbild

Für Pvc-Plane sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Pvc-Plane beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung des Harmonisierte-Systems (HS) ab:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3926 - Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen|3901|bis 3914
  • Unterposition: 3926 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3926 9097 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3926 9097 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung einer PVC-Plane hängt entscheidend davon ab, ob der PVC-Überzug mit bloßem Auge auf dem Spinnstoffgewebe sichtbar ist. Prüfen Sie die Beschaffenheit Ihrer Ware sorgfältig. Nutzen Sie den Klassifikationsassistenten zur Absicherung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pvc-Plane

Der HS-Code für Pvc-Plane lautet 3926.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3926.90.97. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3926.90.97.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3926.90.97.90.0.

Einreihung von Pvc-Plane nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach der Allgemeinen Vorschrift 3 b für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur erfolgt die Einreihung nach der die Ware charakterisierenden Beschaffenheit. Bei einer konfektionierten PVC-Plane mit sichtbarem Kunststoffüberzug ist dies die Kunststoffschicht des PVC, nicht das Trägergewebe.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pvc-Plane

Alternative Einreihung

6306.19.00.00.0 6,5 %

Planen aus Spinnstoffen, aus anderen Spinnstoffen

Alternative Einreihung

3926.90.97.90.0 6,5 %

andere Waren aus Kunststoffen - Auffangposition

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Pvc-Plane (3926) ≠ Planen aus Spinnstoffen, aus anderen Spinnstoffen (6306)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pvc-Plane bleibt die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Für Planen, die nicht aus PVC oder mit anderer Konfektionierung hergestellt sind, kommen andere Kapitel in Betracht.

Alternative Einreihung

6306.19.00.00.0 6,5 %

Planen aus Spinnstoffen, aus anderen Spinnstoffen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pvc-Plane ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Pvc-Plane (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI10326/20-13926.90.97.90.0
Nach den Antragsangaben handelt es sich um eine dreilagige Seitenplane für LKW (sog. Isolierplane), bestehend aus: - einer Außenlage (Plane) aus - beidseitig mit bloßem Auge wahrnehmbar - mit PVC überzogenem Polyestergewebe (= Kunststofffolie), -- auf der Innenseite mit einem aufgeschweißten Raster aus... Mehr anzeigen
DEBTI12290/23-16306.19.00.00.0
Plane, sog. VINCENT Gewebeplane grün, Nr. 560472, Foto siehe Anlage, - in eine bedruckte Papierbanderole eingesteckt, - flaches Erzeugnis, in rechteckiger Form, mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 105 g, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen, laut Antrag wasserdichten Geweben aus Streifen aus... Mehr anzeigen
DEBTI16722/23-16306.19.00.00.0
Plane, sog. Allzweck-Gewebeplane, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - flaches Erzeugnis, in rechteckiger Form, in den Abmessungen von laut Antrag 3 m x 4 m, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse [somit   keine Ware der Unterposition (HS) 6306 12] aus... Mehr anzeigen
DEBTI17023/23-16306.19.00.00.0
Plane, sog. Allzweck-Gewebeplane, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - flaches Erzeugnis, von rechteckiger Form, in den Abmessungen von laut Antrag  2 m x  3 m, - aus einem ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Gewebe aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse   [somit keine Ware der Unterposition (HS) 6306... Mehr anzeigen
DEBTI17026/23-16306.19.00.00.0
Plane, sog. Allzweck-Gewebeplane, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - flaches Erzeugnis, von rechteckiger Form, in den Abmessungen von laut Antrag 2 m x  3 m, - aus einem ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Gewebe aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse   [somit keine Ware der Unterposition (HS) 6306 12]... Mehr anzeigen
DE11776/10-16306.19.00.00.0
Plane, sog. PE-Abdeckplane, - flaches Erzeugnis, soll in unterschiedlichen Abmessungen (2 m x 3 m bis 8 m x 14 m) eingeführt werden; wird durch einen Probenabschnitt veranschaulicht, - aus 0,5 mm dicken, weißen Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Polyethylen); mit einer augenscheinlichen... Mehr anzeigen
DEBTI45743/20-13926.90.97.90.0
Die vorliegende ca. 1,5 x 12 m große Abdeckplane (Plastik-Tarpaulin) besteht aus zweifarbigen (grün/braun) Folien aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Sie ist an den Seitenrändern umgeschlagen, verschweißt und in regelmäßigen Abständen mit eingearbeiteten Kunststoffösen versehen (damit weiter... Mehr anzeigen
DEBTI27861/18-16306.19.00.00.0
Plane, sog. Gewebeplane, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - flaches Erzeugnis, - aus ca. 0,3 mm dicken, zweifarbigen Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag: HDPE
DEBTI10326/20-13926.90.97.90.0
Nach den Antragsangaben handelt es sich um eine dreilagige Seitenplane für LKW (sog. Isolierplane), bestehend aus: - einer Außenlage (Plane) aus - beidseitig mit bloßem Auge wahrnehmbar - mit PVC überzogenem Polyestergewebe (= Kunststofffolie), -- auf der Innenseite mit einem aufgeschweißten Raster aus... Mehr anzeigen
DEBTI26740/24-13926.90.97.90.0
Nach den Angaben des Antragstellers sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine sogenannte "Hochplane, Artikel 62346" in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (Polybeutel mit Etikett), bestehend aus - einer Abdeckplane aus einer Folie, aus einem beidseitig mit Kunststoffen... Mehr anzeigen
DEBTI26731/24-13926.90.97.90.0
Nach den Angaben des Antragstellers sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine sogenannte "Hochplane, Artikel 62345" in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (Polybeutel mit Etikett), bestehend aus - einer Abdeckplane aus einer Folie, aus einem beidseitig mit Kunststoffen... Mehr anzeigen
DEBTI9246/24-13926.90.97.90.0
Bei der durch ein Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um eine Abdeckplane aus einer Folie aus einem beidseitig mit Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 überzogenen Spinnstoffgewebe (aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse - laut Antrag Polyethylen - mit einer augenscheinlichen Breite... Mehr anzeigen
DEBTI45734/20-13926.90.97.90.0
Die vorliegende ca. 1,5 x 6 m große Abdeckplane (Plastik-Tarpaulin) besteht aus zweifarbigen (grün/braun) Folien aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Sie ist an den Seitenrändern umgeschlagen, verschweißt und in regelmäßigen Abständen mit eingearbeiteten Kunststoffösen versehen (damit weiter... Mehr anzeigen
DEBTI45743/20-13926.90.97.90.0
Die vorliegende ca. 1,5 x 12 m große Abdeckplane (Plastik-Tarpaulin) besteht aus zweifarbigen (grün/braun) Folien aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Sie ist an den Seitenrändern umgeschlagen, verschweißt und in regelmäßigen Abständen mit eingearbeiteten Kunststoffösen versehen (damit weiter... Mehr anzeigen
DEBTI40586/20-13926.90.97.90.0
Die vorliegende ca. 1,5 x 3 m große Abdeckplane (Plastik-Tarpaulin) besteht aus zweifarbigen (grün/braun) Folien aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Sie ist an den Seitenrändern umgeschlagen, verschweißt und in regelmäßigen Abständen mit eingearbeiteten Kunststoffösen versehen (weiter bearbeitet... Mehr anzeigen
DEBTI8243/24-13926.90.97.90.0
Nach den Antragsangaben sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei der sogenannten „PE- Gewebeplane, Art. 34801- 260G48“ um eine Abdeckplane, bestehend aus einer Folie aus einem beidseitig mit Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 überzogenem Spinnstoffgewebe, wobei der Kunststoffüberzug mit... Mehr anzeigen
DEF/2113/08-16306.19.00.00.0
Plane, sog. Abdeckplane Art. 3285, siehe Foto, - flaches Erzeugnis, in den Abmessungen 4 x 6 m, - aus 0,3 mm dicken, einfarbigen (grün) Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Polyethylen); mit einer augenscheinlichen Streifenbreite von weniger als 5 mm; ein Überziehen mit Kunststoff ist... Mehr anzeigen
DE11776/10-16306.19.00.00.0
Plane, sog. PE-Abdeckplane, - flaches Erzeugnis, soll in unterschiedlichen Abmessungen (2 m x 3 m bis 8 m x 14 m) eingeführt werden; wird durch einen Probenabschnitt veranschaulicht, - aus 0,5 mm dicken, weißen Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag Polyethylen); mit einer augenscheinlichen... Mehr anzeigen
DE15250/16-16306.19.00.00.0
Plane, sog. Holzstapel-Abdeckplane, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - flaches Erzeugnis, in den Abmessungen von laut Antrag (L x B): 600 cm x 400 cm, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Streifen aus laut Antrag Polyethylen/Polypropylen (synthetische Spinnmasse) mit einer... Mehr anzeigen
DEBTI12290/23-16306.19.00.00.0
Plane, sog. VINCENT Gewebeplane grün, Nr. 560472, Foto siehe Anlage, - in eine bedruckte Papierbanderole eingesteckt, - flaches Erzeugnis, in rechteckiger Form, mit einem Quadratmetergewicht von laut Antrag 105 g, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen, laut Antrag wasserdichten Geweben aus Streifen aus... Mehr anzeigen
DEBTI27861/18-16306.19.00.00.0
Plane, sog. Gewebeplane, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - flaches Erzeugnis, - aus ca. 0,3 mm dicken, zweifarbigen Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag: HDPE
DE25265/16-16306.19.00.00.0
Plane, sog. Holzstapel Abdeckplane, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - flaches Erzeugnis, laut Antrag in den Abmessungen von 1,5 m x 6 m, - aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten Geweben aus Streifen aus laut Antrag Polyethylen (synthetische Spinnmasse) mit einer augenscheinlichen Breite von weniger... Mehr anzeigen
DEBTI43055/18-16306.19.00.00.0
Plane, sog. Gewebeplane, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - flaches Erzeugnis, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag: HDPE
DE25266/16-16306.19.00.00.0
Plane, sog. Holzstapel Abdeckplane, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - flaches Erzeugnis, laut Antrag in den Abmessungen von 1,5 m x 12 m, - aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten Geweben aus Streifen aus laut Antrag Polyethylen (synthetische Spinnmasse) mit einer augenscheinlichen Breite von weniger... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot

Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner für PVC-Planen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre PVC-Plane mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Stückzahl ein, um die voraussichtlichen Kosten zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Ausfuhrmaßnahmen

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot

Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung

Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für PVC-Planen

Welche Zolltarifnummer hat eine PVC-Plane?

Die zolltarifliche Einreihung einer PVC-Plane erfolgt unter der 11-stelligen Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0. Diese Nummer gilt für konfektionierte Abdeckplanen aus beidseitig mit PVC beschichtetem Spinnstoffgewebe, bei denen der Kunststoffüberzug mit bloßem Auge sichtbar ist. Die Einreihung in Kapitel 39 (Kunststoffe) wird durch zahlreiche vZTA-Entscheidungen bestätigt.

Welchen HS-Code hat eine PVC-Plane?

Der HS-Code (6-stellig) für eine PVC-Plane lautet 392690. Dieser Code erfasst andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914. Auf der Ebene der Kombinierten Nomenklatur (8-stellig) wird die Unterposition 39269097 für „andere“ Waren angewendet.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für PVC-Planen?

Der Drittlandszollsatz (WTO-Meistbegünstigungssatz) für PVC-Planen unter der Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 beträgt 6,5 Prozent. Für Ursprungsländer mit Präferenzabkommen wie der Schweiz, Südkorea oder Vietnam kann der Zollsatz auf 0 Prozent reduziert werden. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent an.

Wie unterscheidet sich eine PVC-Plane zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung einer PVC-Plane zu anderen Planen erfolgt hauptsächlich über die Sichtbarkeit des Kunststoffüberzugs. Bei einem mit bloßem Auge sichtbaren PVC-Überzug erfolgt die Einreihung in Kapitel 39 (Kunststoffe). Ist der Überzug nicht sichtbar, kommt die Alternative 6306 (Planen aus Spinnstoffen) in Betracht. Eine weitere Abgrenzung betrifft die Konfektionierung: Meterware ohne Randbearbeitung und Ösen fällt unter Position 5903.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine PVC-Plane verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für eine PVC-Plane kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und im schlimmsten Fall zu Strafverfahren wegen Zollhinterziehung führen. Bei einer fehlerhaften Einreihung kann das Zollamt die Ware nacherheben und den Einreihungsfehler korrigieren. Bei Unsicherheit sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für PVC-Planen?

Ja, für die Einfuhr von PVC-Planen unter der Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 können besondere Maßnahmen gelten. Dazu gehören eine Einfuhrkontrolle für fluorierte Treibhausgase (Kennzahl 724) sowie ein Einfuhrverbot für Waren, die zu Folter oder Repression verwendet werden können (Kennzahl 705). Auch eine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Kennzahl 119) und eine Aussetzung für Schiffsbau (Kennzahl 117) sind registriert.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine PVC-Plane?

Die vollständige Zolltarifnummer für eine PVC-Plane ist eine 11-stellige Zolltarifnummer mit der Darstellung 3926.90.97.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 392690, dem 8-stelligen KN-Code 39269097 und dem 10-stelligen TARIC-Code 3926909790 zusammen. Die 11. Stelle ist die nationale Untergliederung.

Ändern sich Zolltarifnummern für PVC-Planen?

Die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 für PVC-Planen unterliegt regelmäßigen Änderungen durch die jährliche Aktualisierung der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC. Es kann zu Verschiebungen von Unterpositionen oder Anpassungen der Maßnahmen kommen. Eine regelmäßige Prüfung der aktuell gültigen Fassung, idealerweise zum 1. Januar eines Jahres, wird empfohlen.

Lassen Sie Ihre PVC-Planen in Sekunden klassifizieren

Ermitteln Sie die korrekte Zolltarifnummer für Ihre PVC-Plane. Starten Sie die Klassifizierung mit nur wenigen Angaben.

Über 100.000 erfolgreiche KlassifizierungenÜber 10.000 Nutzer