Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6913.90.93.90.0 ist wie folgt in die Warennomenklatur eingegliedert:
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
- Position: 6913 - Statuetten und andere keramische Ziergegenstände
- Unterposition: 6913 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 6913 9093 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 6913 9093 - aus Steingut oder feinen Erden
Zolltarifnummer: 6913 9093 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen oder Strafen führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Räuchergefäß
Der HS-Code für Räuchergefäß lautet 6913.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6913.90.93. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6913.90.93.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6913.90.93.90.0.
Einreihung von Räuchergefäß nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur bestimmen die Einreihung. AV 1 besagt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Für Räuchergefäße ist Position 6913 (Statuetten und andere keramische Ziergegenstände) maßgeblich, da das Gefäß der Raumbeduftung und Dekoration dient.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Räuchergefäß
Alternative Einreihung
Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, andere
Alternative Einreihung
Holzwaren (Innenausstattungsgegenstände aus Holz)
Alternative Einreihung
Andere Waren aus Eisen oder Stahl
Alternative Einreihung
Statuetten und andere Ziergegenstände aus unedlen Metallen
Alternative Einreihung
Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushaltsartikel, aus Steingut
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Räuchergefäß (6913) ≠ Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, andere (6810)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Räuchergefäß bleibt die Zolltarifnummer 6913.90.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Räuchergefäß (6913) ≠ Holzwaren (Innenausstattungsgegenstände aus Holz) (4420)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Räuchergefäß bleibt die Zolltarifnummer 6913.90.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Räuchergefäß (6913) ≠ Andere Waren aus Eisen oder Stahl (7326)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Räuchergefäß bleibt die Zolltarifnummer 6913.90.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch Einreihungen in andere Kapitel sind möglich, wenn das Material abweicht:
Alternative Einreihung
Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, andere
Alternative Einreihung
Holzwaren (Innenausstattungsgegenstände aus Holz)
Alternative Einreihung
Andere Waren aus Eisen oder Stahl
Alternative Einreihung
Statuetten und andere Ziergegenstände aus unedlen Metallen
Alternative Einreihung
Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushaltsartikel, aus Steingut
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Räuchergefäß ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Räuchergefäß (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Räuchergefäß mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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