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Haushalt & KücheKapitel 69Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Räuchergefäß: 6913.90.93.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Räuchergefäß (6913.90.93.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Räuchergefäß unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Räuchergefäß Produktbild

Räuchergefäße aus Keramik werden als Ziergegenstände in Position 6913 eingereiht. Die genaue Einreihung hängt vom Material und der Funktion ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6913.90.93.90.0 ist wie folgt in die Warennomenklatur eingegliedert:

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
  • Position: 6913 - Statuetten und andere keramische Ziergegenstände
  • Unterposition: 6913 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6913 9093 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6913 9093 - aus Steingut oder feinen Erden
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6913 9093 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen oder Strafen führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Räuchergefäß

Der HS-Code für Räuchergefäß lautet 6913.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6913.90.93. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6913.90.93.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6913.90.93.90.0.

Einreihung von Räuchergefäß nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur bestimmen die Einreihung. AV 1 besagt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Für Räuchergefäße ist Position 6913 (Statuetten und andere keramische Ziergegenstände) maßgeblich, da das Gefäß der Raumbeduftung und Dekoration dient.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Räuchergefäß

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungWaren aus Zement, Beton oder Kunststein, andere6810.99.00.00.0 6,0 %
Alternative EinreihungHolzwaren (Innenausstattungsgegenstände aus Holz)4420.90.99.90.0 6,0 %
Alternative EinreihungAndere Waren aus Eisen oder Stahl7326.90.98.00.0 6,0 %
Alternative EinreihungStatuetten und andere Ziergegenstände aus unedlen Metallen8306.29.00.00.0 6,0 %
Alternative EinreihungAnderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushaltsartikel, aus Steingut6912.00.85.00.0 6,0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Räuchergefäß (6913) ≠ Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, andere (6810)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Räuchergefäß bleibt die Zolltarifnummer 6913.90.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Räuchergefäß (6913) ≠ Holzwaren (Innenausstattungsgegenstände aus Holz) (4420)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Räuchergefäß bleibt die Zolltarifnummer 6913.90.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Räuchergefäß (6913) ≠ Andere Waren aus Eisen oder Stahl (7326)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Räuchergefäß bleibt die Zolltarifnummer 6913.90.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch Einreihungen in andere Kapitel sind möglich, wenn das Material abweicht:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungWaren aus Zement, Beton oder Kunststein, andere6810.99.00.00.0 6,0 %
Alternative EinreihungHolzwaren (Innenausstattungsgegenstände aus Holz)4420.90.99.90.0 6,0 %
Alternative EinreihungAndere Waren aus Eisen oder Stahl7326.90.98.00.0 6,0 %
Alternative EinreihungStatuetten und andere Ziergegenstände aus unedlen Metallen8306.29.00.00.0 6,0 %
Alternative EinreihungAnderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushaltsartikel, aus Steingut6912.00.85.00.0 6,0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Räuchergefäß ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Räuchergefäß (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEF/647/06-1Keramischer Ziergegenstand, sog. Räucherhäuschen, aus Steingut, nicht handgearbeitet6913.90.93.90.0
DEF/4281/08-1Keramischer Ziergegenstand, sog. Mini-Räucherhäuschen, aus feinen Erden, nicht handgearbeitet6913.90.93.90.0
DEF/4064/05-1Ziergegenstand, sog. Räucherstäbchenhalter, aus Steingut, nicht handgearbeitet6913.90.93.90.0
DE19181/12-1Keramischer Ziergegenstand, sog. Duftstövchen, aus Steingut, nicht handgearbeitet6913.90.93.90.0
DEBTI17929/17-1Duft und Räucherofen FLOW aus Beton6810.99.00.00.0
DEBTI21085/18-1Räuchermännchen aus Holz4420.90.99.90.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

6,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China6,0 %Drittlandszoll
USA6,0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien6,0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand6,0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle von Katzen- und HundefellenDer Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Einfuhrkontrolle - AbfällenStrenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Räuchergefäß mit unserem Zollrechner.

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Beschränkung bei der AusfuhrDer Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Ausfuhrkontrolle bei KulturgüternZum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Ausfuhrkontrolle von Katzen- und HundefellenDer Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
AusfuhrgenehmigungFür den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Ausfuhrkontrolle – AbfällenDer Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Räuchergefäße

Welche Zolltarifnummer hat Räuchergefäß?

Die Zolltarifnummer für Räuchergefäß lautet 6913.90.93.90.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für keramische Räuchergefäße aus Steingut oder feinen Erden, die nicht handgearbeitet sind und als Ziergegenstände dienen. Die Einreihung basiert auf mehreren verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA).

Welchen HS-Code hat Räuchergefäß?

Der HS-Code für Räuchergefäß ist 691390. Dies ist die sechsstellige internationale Warennummer, die für keramische Ziergegenstände aus Steingut oder feinen Erden steht. Der HS-Code ist weltweit harmonisiert und bildet die Grundlage für die weitere nationale Untergliederung.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Räuchergefäß?

Der Drittlandszollsatz für Räuchergefäß beträgt 6 % des Zollwerts. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Freihandelsabkommen, wie China, USA oder Indien. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Räuchergefäß zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Räuchergefäßen erfolgt hauptsächlich nach dem Material. Keramische Gefäße fallen unter Position 6913, während Betonvarianten unter 6810 und Holzmodelle unter 4420 eingeordnet werden. Eine Alternative ist die Einreihung als Haushaltsartikel unter 6912, wenn die primäre Funktion nicht dekorativ ist.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Räuchergefäß verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und möglicherweise Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware beschlagnahmt werden. Zudem kann eine falsche Einreihung zu Problemen bei der Zollabfertigung und zu Lieferverzögerungen führen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Räuchergefäß?

Für Räuchergefäße unter 6913.90.93.90.0 gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Es sind jedoch die allgemeinen Maßnahmen wie die Einfuhrkontrolle von Abfällen (Code 755) und von Katzen- und Hundefellen (Code 745) zu beachten, die für viele Waren gelten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Räuchergefäß?

Die Zolltarifnummer für Räuchergefäß ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 6913.90.93.90.0. Die ersten 6 Stellen bilden den HS-Code, die Stellen 7 und 8 die Kombinierte Nomenklatur, die Stellen 9 und 10 den TARIC-Code und die letzte Stelle die nationale Untergliederung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Räuchergefäß?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des Harmonisierten Systems ändern, in der Regel jährlich zum 1. Januar. Für Räuchergefäße ist die Position 6913 jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Sie regelmäßig die aktuelle Fassung prüfen.

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