Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0 leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 70 - GLAS UND GLASWAREN
- Position: 7013 - Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position|7010|oder 7018)
- Unterposition: 7013 33 - andere Trinkgläser, ausgenommen Waren aus Glaskeramik
- Unterposition: 7013 37 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 7013 3751 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 7013 3791 - mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)
Zolltarifnummer: 7013 3799 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Trinkgefäß
Der HS-Code für Trinkgefäß lautet 7013.37 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7013.37.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7013.37.99.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7013.37.99.00.0.
Einreihung von Trinkgefäß nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Trinkgefäß
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, mechanisch gefertigt – für Trinkgefäße, die keine Trinkgläser sind (z. B. Glaskrüge mit Deckel) | 7013.49.99.00.0 | 11,0 % |
| Alternative EinreihungGeschirr aus Porzellan, andere – für Trinkbecher/-tassen aus Porzellan | 6911.10.00.90.0 | 11,0 % |
| Alternative EinreihungGeschirr aus Steinzeug – für Trinkbecher/-tassen aus Steinzeug | 6912.00.23.10.0 | 11,0 % |
| Alternative EinreihungGeschirr aus Steingut oder feinen Erden – für Trinkbecher/-tassen aus Steingut | 6912.00.25.10.0 | 11,0 % |
| Alternative EinreihungAndere Trinkgläser, handgefertigt, andere – für handgefertigte Trinkgläser | 7013.37.59.00.0 | 11,0 % |
| Alternative EinreihungTrinkgläser mit Stiel, aus Bleikristall, handgefertigt – für Weingläser aus Kristall | 7013.32.20.00.0 | 11,0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Trinkgefäß (7013) ≠ Andere Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, mechanisch gefertigt – für Trinkgefäße, die keine Trinkgläser sind (z. B. Glaskrüge mit Deckel) (7013) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trinkgefäß bleibt die Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Trinkgefäß (7013) ≠ Geschirr aus Porzellan, andere – für Trinkbecher/-tassen aus Porzellan (6911) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trinkgefäß bleibt die Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Trinkgefäß (7013) ≠ Geschirr aus Steinzeug – für Trinkbecher/-tassen aus Steinzeug (6912) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trinkgefäß bleibt die Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, mechanisch gefertigt – für Trinkgefäße, die keine Trinkgläser sind (z. B. Glaskrüge mit Deckel) | 7013.49.99.00.0 | 11,0 % |
| Alternative EinreihungGeschirr aus Porzellan, andere – für Trinkbecher/-tassen aus Porzellan | 6911.10.00.90.0 | 11,0 % |
| Alternative EinreihungGeschirr aus Steinzeug – für Trinkbecher/-tassen aus Steinzeug | 6912.00.23.10.0 | 11,0 % |
| Alternative EinreihungGeschirr aus Steingut oder feinen Erden – für Trinkbecher/-tassen aus Steingut | 6912.00.25.10.0 | 11,0 % |
| Alternative EinreihungAndere Trinkgläser, handgefertigt, andere – für handgefertigte Trinkgläser | 7013.37.59.00.0 | 11,0 % |
| Alternative EinreihungTrinkgläser mit Stiel, aus Bleikristall, handgefertigt – für Weingläser aus Kristall | 7013.32.20.00.0 | 11,0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Trinkgefäß ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Trinkgefäß (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE5198/12-1 | Glasware zur Verwendung bei Tisch, sog. Glastasse – becherförmiges Trinkglas mit Henkel, aus gewöhnlichem, mechanisch gefertigtem Glas, nicht geschliffen oder anders bearbeitet | 7013.37.99.00.0 |
| DEBTI12323/23-3 | Glasware zur Verwendung bei Tisch (Becher) – Trinkglas ohne Stiel aus mechanisch gefertigtem Borosilikatglas | 7013.37.99.00.0 |
| DEBTI6068/20-1 | Trinkglas, sog. Glaskaffeebecher, mit Deckel und Manschette – Glas bestimmt wesentlichen Charakter | 7013.37.99.00.0 |
| DE19884/12-1 | Glasware zur Verwendung bei Tisch, sog. Glasbecher CLEAR AQUA, konisch geformtes Trinkglas | 7013.37.99.00.0 |
| DEBTI16773/21-1 | Trinkglas 4er Set, becherförmig ohne Stiel, mechanisch gefertigt | 7013.37.99.00.0 |
| DEBTI14251/24-1 | Trinkgefäß (kein Trinkglas) mit Deckel und Trinkhalm aus Glas | 7013.49.99.00.0 |
| DEBTI49789/21-1 | Keramisches Geschirr, Trinkbecher aus Steinzeug | 6912.00.23.10.0 |
| DEBTI17550/21-1 | Geschirr aus Porzellan, Set aus 4 Trinkbechern | 6911.10.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
11,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 11,0 % | Drittlandszoll |
| USA | 11,0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 11,0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 11,0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Trinkgefäß mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
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