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Haushalt & KücheKapitel 70Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Trinkgefäß: 7013.37.99.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Trinkgefäß (7013.37.99.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Trinkgefäß unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Trinkgefäß Produktbild

Für Trinkgefäß sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Trinkgefäß beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0 leitet sich aus folgender Hierarchie ab:

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 70 - GLAS UND GLASWAREN
  • Position: 7013 - Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position|7010|oder 7018)
  • Unterposition: 7013 33 - andere Trinkgläser, ausgenommen Waren aus Glaskeramik
  • Unterposition: 7013 37 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 7013 3751 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 7013 3791 - mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 7013 3799 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Trinkgefäß

Der HS-Code für Trinkgefäß lautet 7013.37 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7013.37.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7013.37.99.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7013.37.99.00.0.

Einreihung von Trinkgefäß nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Trinkgefäß

Alternative Einreihung

7013.49.99.00.0 11,0 %

Andere Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, mechanisch gefertigt – für Trinkgefäße, die keine Trinkgläser sind (z. B. Glaskrüge mit Deckel)

Alternative Einreihung

6911.10.00.90.0 11,0 %

Geschirr aus Porzellan, andere – für Trinkbecher/-tassen aus Porzellan

Alternative Einreihung

6912.00.23.10.0 11,0 %

Geschirr aus Steinzeug – für Trinkbecher/-tassen aus Steinzeug

Alternative Einreihung

6912.00.25.10.0 11,0 %

Geschirr aus Steingut oder feinen Erden – für Trinkbecher/-tassen aus Steingut

Alternative Einreihung

7013.37.59.00.0 11,0 %

Andere Trinkgläser, handgefertigt, andere – für handgefertigte Trinkgläser

Alternative Einreihung

7013.32.20.00.0 11,0 %

Trinkgläser mit Stiel, aus Bleikristall, handgefertigt – für Weingläser aus Kristall

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Trinkgefäß (7013) ≠ Andere Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, mechanisch gefertigt – für Trinkgefäße, die keine Trinkgläser sind (z. B. Glaskrüge mit Deckel) (7013)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trinkgefäß bleibt die Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Trinkgefäß (7013) ≠ Geschirr aus Porzellan, andere – für Trinkbecher/-tassen aus Porzellan (6911)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trinkgefäß bleibt die Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Trinkgefäß (7013) ≠ Geschirr aus Steinzeug – für Trinkbecher/-tassen aus Steinzeug (6912)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trinkgefäß bleibt die Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

7013.49.99.00.0 11,0 %

Andere Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, mechanisch gefertigt – für Trinkgefäße, die keine Trinkgläser sind (z. B. Glaskrüge mit Deckel)

Alternative Einreihung

6911.10.00.90.0 11,0 %

Geschirr aus Porzellan, andere – für Trinkbecher/-tassen aus Porzellan

Alternative Einreihung

6912.00.23.10.0 11,0 %

Geschirr aus Steinzeug – für Trinkbecher/-tassen aus Steinzeug

Alternative Einreihung

6912.00.25.10.0 11,0 %

Geschirr aus Steingut oder feinen Erden – für Trinkbecher/-tassen aus Steingut

Alternative Einreihung

7013.37.59.00.0 11,0 %

Andere Trinkgläser, handgefertigt, andere – für handgefertigte Trinkgläser

Alternative Einreihung

7013.32.20.00.0 11,0 %

Trinkgläser mit Stiel, aus Bleikristall, handgefertigt – für Weingläser aus Kristall

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Trinkgefäß ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Trinkgefäß (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE5198/12-17013.37.99.00.0
Glasware zur Verwendung bei Tisch, sog. Glastasse – becherförmiges Trinkglas mit Henkel, aus gewöhnlichem, mechanisch gefertigtem Glas, nicht geschliffen oder anders bearbeitet
DEBTI12323/23-37013.37.99.00.0
Glasware zur Verwendung bei Tisch (Becher) – Trinkglas ohne Stiel aus mechanisch gefertigtem Borosilikatglas
DEBTI6068/20-17013.37.99.00.0
Trinkglas, sog. Glaskaffeebecher, mit Deckel und Manschette – Glas bestimmt wesentlichen Charakter
DE19884/12-17013.37.99.00.0
Glasware zur Verwendung bei Tisch, sog. Glasbecher CLEAR AQUA, konisch geformtes Trinkglas
DEBTI16773/21-17013.37.99.00.0
Trinkglas 4er Set, becherförmig ohne Stiel, mechanisch gefertigt
DEBTI14251/24-17013.49.99.00.0
Trinkgefäß (kein Trinkglas) mit Deckel und Trinkhalm aus Glas
DEBTI49789/21-16912.00.23.10.0
Keramisches Geschirr, Trinkbecher aus Steinzeug
DEBTI17550/21-16911.10.00.90.0
Geschirr aus Porzellan, Set aus 4 Trinkbechern
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

11,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China11,0 %

Drittlandszoll

USA11,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien11,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand11,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Trinkgefäß mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Trinkgefäße

Welche Zolltarifnummer hat Trinkgefäß?

Die Zolltarifnummer für ein typisches Trinkgefäß aus mechanisch gefertigtem Glas ohne Stiel lautet 7013.37.99.00.0. Diese Nummer gilt für Trinkgläser, die weder handgefertigt noch aus Kristallglas sind und keinen Stiel haben.

Welchen HS-Code hat Trinkgefäß?

Der HS-Code (6-stellig) für Trinkgefäße aus Glas ist 701337. Dieser Code umfasst alle Trinkgläser aus Glas, unabhängig von der genauen Ausführung, sofern sie nicht unter spezifischere Unterpositionen fallen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Trinkgefäß?

Der Drittlandszollsatz für die Einfuhr von Trinkgefäßen der Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0 beträgt 11 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %, die auf den Zollwert inklusive Zoll berechnet wird.

Wie unterscheidet sich Trinkgefäß zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt nach Material und Verwendung. Trinkgläser aus Glas fallen unter 7013, während keramische Trinkgefäße wie Porzellantassen unter 6911 oder 6912 eingeordnet werden. Eine Alternative zu Glas ist daher Porzellan oder Steinzeug. Auch die Form (mit/ohne Stiel) und die Herstellungsart (hand-/maschinengefertigt) beeinflussen die Einreihung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Trinkgefäß verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder sogar zu Bußgeldern führen. Im Zweifel sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) eingeholt werden, um rechtliche Sicherheit zu erhalten.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Trinkgefäß?

Für Trinkgefäße aus Glas gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Es sind jedoch die allgemeinen Maßnahmen wie die Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen (Code 745) zu beachten, die für alle Waren gelten. Bei der Ausfuhr können Beschränkungen für Kulturgüter oder Genehmigungspflichten relevant sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Trinkgefäß?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Trinkgefäß lautet 7013.37.99.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code, zwei weiteren Stellen der Kombinierten Nomenklatur und drei zusätzlichen Stellen des TARIC-Codes zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Trinkgefäß?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Es ist ratsam, regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten zu prüfen, um sicherzustellen, dass die verwendete Nummer noch gültig ist.

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