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Schmuck & AccessoiresKapitel 42Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Reisepass-Hülle: 4202.31.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Reisepass-Hülle (4202.31.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Reisepass-Hülle unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Reisepass-Hülle Produktbild

Bei einer Reisepass-Hülle handelt es sich um ein brieftaschenähnliches Behältnis. Die Standardausführung aus Leder mit Kartenfächern wird der Position 4202 als Taschen- oder Handtaschenartikel zugewiesen. Eine Alternative mit anderen Materialien oder einfacherer Bauweise kann zu einer anderen Einreihung führen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Reisepass-Hülle beschreiben: Material (Leder, Kunststoff, Textil), Anzahl Fächer, Außenmaße

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 4202.31.00.90.0 ist in der folgenden Hierarchie des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur verankert:

  • Abschnitt: VIII - Kap. 41 bis 43: Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen
  • Kapitel: 42 - LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE; WAREN AUS DÄRMEN
  • Position: 4202 - Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Dokumentenkoffer, Aktentaschen, Schulranzen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststoffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
  • Unterposition: 4202 31 - Taschen- oder Handtaschenartikel
  • Unterposition: 4202 31 - mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4202 3100 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung einer Reisepass-Hülle ist fehleranfällig, weil sie maßgeblich von der Anzahl der Fächer und dem Außenmaterial abhängt. Einfache Lederhüllen ohne Zusatzfächer fallen unter Position 4205. Zur sicheren Einreihung nutzen Sie unser Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Reisepass-Hülle

Der HS-Code für Reisepass-Hülle lautet 4202.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4202.31.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4202.31.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4202.31.00.90.0.

Einreihung von Reisepass-Hülle nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für die Ausfuhr von Reisepass-Hüllen aus der EU gelten folgende Besonderheiten:

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Reisepass-Hülle

Alternative Einreihung

4202.32.10.00.0 3,0 %

Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen, aus Kunststofffolien

Alternative Einreihung

4202.32.90.90.0 3,0 %

Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Spinnstoffen, andere, nicht handgearbeitet

Alternative Einreihung

4205.00.90.00.0 3,0 %

Andere Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder, andere

Alternative Einreihung

4202.92.19.00.0 3,0 %

Andere Behältnisse (Waren der Pos. 4202), mit Außenseite aus Kunststofffolien, andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Reisepass-Hülle (4202) ≠ Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen, aus Kunststofffolien (4202)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Reisepass-Hülle bleibt die Zolltarifnummer 4202.31.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Reisepass-Hülle (4202) ≠ Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Spinnstoffen, andere, nicht handgearbeitet (4202)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Reisepass-Hülle bleibt die Zolltarifnummer 4202.31.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Reisepass-Hülle (4202) ≠ Andere Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder, andere (4205)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Reisepass-Hülle bleibt die Zolltarifnummer 4202.31.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ist die Reisepass-Hülle kein Taschen- oder Handtaschenartikel, kann eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht kommen:

Alternative Einreihung

4202.32.10.00.0 3,0 %

Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen, aus Kunststofffolien

Alternative Einreihung

4202.32.90.90.0 3,0 %

Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Spinnstoffen, andere, nicht handgearbeitet

Alternative Einreihung

4205.00.90.00.0 3,0 %

Andere Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder, andere

Alternative Einreihung

4202.92.19.00.0 3,0 %

Andere Behältnisse (Waren der Pos. 4202), mit Außenseite aus Kunststofffolien, andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Reisepass-Hülle ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Reisepass-Hülle (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI62349/19-14202.32.10.00.0
Brieftaschenähnliches Behältnis, sog. Ausweishülle, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolie auf einer Unterlage aus Vliesstoff (lt. Untersuchungsergebnis), - aufklappbar; ohne Verschluss, - an beiden Innenseiten jeweils mit einer angenähten Einsteckmöglichkeit für einen Reisepass, - an der linken... Mehr anzeigen
DE7376/15-14205.00.90.00.0
Ware aus Leder, sog. Passport Holder (PD French Classic), Art. 409 000 2161, Foto siehe Anlage, - Einsteckhülle für einen Reisepass, - aus Leder gefertigt, - gefüttert mit Spinnstoffgeweben, - aufklappbar, ohne Verschluss, - innen an den beiden Schmalseiten mit aufgenähten Lederzuschnitten zum Einstecken des... Mehr anzeigen
DE1668/17-14202.31.00.90.0
Brieftaschenähnliches Behältnis, sog. RFID Passport Case Cornflower, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Leder (lt. Antrag), - in den Abmessungen (geschlossen): ca. 11 cm (Breite) x 1,5 cm (Tiefe) x 14 cm (Höhe), - aufklappbar, ohne Verschluss, - auf der linken Innenseite mit einem aufgenähten Einsteckfach... Mehr anzeigen
DEBTI40818/18-14202.31.00.90.0
Brieftaschenähnliches Behältnis, sog. Reisepassorganizer, Art. 210-50, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus rekonstituiertem Leder (lt. Antrag aus Lederfaserstoff); auf einer Seite mit einer kleinen Plakette aus unedlem Metall verziert, - aufklappbar, ohne Verschluss; gefüttert; mit einer sog.... Mehr anzeigen
DE3434/09-14202.92.19.00.0
Anderes Behältnis, sog. "Etui für Reisedokumente", - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien, - oben mit einem Reißverschluss zu öffnen, - innen mit einem Hauptfach und zwei weiteren Einsteckfächern, - auf der Außenseite mit einem zusätzlichen Einsteckfach, - mit einer Größe von ca. 24 x 11 (flachliegend), -... Mehr anzeigen
DE8387/11-14205.00.90.00.0
Ware aus Leder, sog. Reisepasshülle, Abbildung siehe Anlage, - Einsteckhülle für einen Reisepass vollständig aus Leder, - mit den Abmessungen von ca. 10 (B) x 14 (H) cm (flachliegend), - aufklappbar, ohne Verschluss, - innen mit zwei Einsteckmöglichkeiten durch aufgenähte Lederzuschnitte, - keine Ware der... Mehr anzeigen
DEBTI37788/18-14202.32.90.90.0
Brieftaschenähnliches Behältnis, sog. Schutzhülle für Reisepass, Abbildung siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus flächenmäßig überwiegenden, charakterbestimmenden Spinnstoffen und mit einer Außenseite aus Kunststofffolien (schmaler Streifen auf der Vorderseite, rechtsseitig), - aufklappbar, ohne Verschluss, -... Mehr anzeigen
DEBTI43048/18-14202.32.90.90.0
Brieftaschenähnliches Behältnis, sog. Schutzhülle für Reisepass, Abbildung siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - aufklappbar, ohne Verschluss, - innen mit einem auf beiden Seiten aufgenähten Zuschnitt zum Einstecken eines Reisepasses, - an einer Innenseite mit diversen Einsteckmöglichkeiten in... Mehr anzeigen
DE1668/17-14202.31.00.90.0
Brieftaschenähnliches Behältnis, sog. RFID Passport Case Cornflower, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Leder (lt. Antrag), - in den Abmessungen (geschlossen): ca. 11 cm (Breite) x 1,5 cm (Tiefe) x 14 cm (Höhe), - aufklappbar, ohne Verschluss, - auf der linken Innenseite mit einem aufgenähten Einsteckfach... Mehr anzeigen
DE14200/09-14202.31.00.90.0
Dreiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem brieftaschenähnlichen Behältnis, einem Kofferanhänger und einem Kreditkartenetui, sog. Reiseset aus Leder, siehe Foto, die Waren dienen weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit und stellen somit keine... Mehr anzeigen
DEBTI40818/18-14202.31.00.90.0
Brieftaschenähnliches Behältnis, sog. Reisepassorganizer, Art. 210-50, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus rekonstituiertem Leder (lt. Antrag aus Lederfaserstoff); auf einer Seite mit einer kleinen Plakette aus unedlem Metall verziert, - aufklappbar, ohne Verschluss; gefüttert; mit einer sog.... Mehr anzeigen
DEBTI29881/19-14202.31.00.90.0
Brieftaschenähnliches Behältnis, Taschen- und Handtaschenartikel, sog. Passhülle aus Rindsleder (Artikelnummer 4090002466), Foto siehe Anlage, - mit einer Außen- und Innenseite aus Leder (lt. Antrag vom Rind), - vorn mit einem aufgeklebten Firmenlogo aus unedlem Metall, - aufklappbar, ohne Verschluss, - innen mit... Mehr anzeigen
DE15842/16-14202.31.00.90.0
Brieftasche, sog. Multizip Passport Black, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Leder (laut Antrag), - mit einem an drei Seiten umlaufenden Reißverschluss zu öffnen, - innen mit diversen Einsteckmöglichkeiten in unterschiedlichen Formaten, einem Fach mit Reißverschluss und einer mittig aufgenähten... Mehr anzeigen
DE11209/16-14202.31.00.90.0
Zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem brieftaschenähnlichen Behältnis und einem Schlüsselanhänger, sog. Passhülle und Schlüsselanhänger, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (in einer Tüte aus Kunststofffolien gemeinsam verpackt), - die Waren dienen weder der Befriedigung eines... Mehr anzeigen
DE18839/17-14202.31.00.90.0
Brieftaschenähnliches Behältnis, Taschen- und Handtaschenartikel, sog. Reisebörse aus Leder, Foto siehe Anlage, - mit einer Außen- und Innenseite aus Leder, - vorn mit einem eingeprägten Firmenlogo, - aufklappbar, ohne Verschluss, - innen mit einer Vielzahl von Einsteckmöglichkeiten in verschiedenen Formaten, -... Mehr anzeigen
DE11355/12-14202.31.00.90.0
Brieftaschenähnliches Behältnis, sog. Ausweisetui "GH Colorado", Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Leder (laut Antrag), - aufklappbar, ohne Verschluss, - an beiden Innenseiten mit jeweils einem aufgenähten Einsteckfach aus transparenter Kunststofffolie, - mit einem Inneneinsatz aus transparenter... Mehr anzeigen
DEBTI62349/19-14202.32.10.00.0
Brieftaschenähnliches Behältnis, sog. Ausweishülle, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolie auf einer Unterlage aus Vliesstoff (lt. Untersuchungsergebnis), - aufklappbar; ohne Verschluss, - an beiden Innenseiten jeweils mit einer angenähten Einsteckmöglichkeit für einen Reisepass, - an der linken... Mehr anzeigen
DEBTI62530/19-14202.32.10.00.0
Brieftaschenähnliches Behältnis, sog. Ausweishülle, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolie auf einer Unterlage aus Vliesstoff (lt. Untersuchungsergebnis), - aufklappbar; ohne Verschluss, - an einer Innenseite mit einem angenähten, offenen Einsteckfach aus klarsichtiger Kunststofffolie, - an der... Mehr anzeigen
DEBTI62521/19-14202.32.10.00.0
Brieftaschenähnliches Behältnis, sog. Ausweishülle, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolie (Dicke: ca. 0,24 bis 0,30 mm) auf einer Unterlage aus Leder   (laut Untersuchungsergebnis), - - bei der Kunststofffolie handelt es sich um den mit dem bloßen Auge wahrnehmbar Stoff an der     Oberfläche... Mehr anzeigen
DEBTI3298/18-14202.32.10.00.0
Brieftaschenähnliches Behältnis, sog. Ausweishülle Classic (Art. 4100), Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis mit einer Außenseite aus einer ca. 0,36 bis 0,40 mm dicken Lage aus geprägtem Kunststoff auf einer Unterlage aus Leder; der mit dem bloßen Auge wahrnehmbare Kunststoff gleicht einer... Mehr anzeigen
DEBTI642/22-14202.32.10.00.0
Brieftaschenähnliches Behältnis, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien, - - aus einer ca. 0,36 mm bis 0,40 mm dicken Lage aus geprägtem Kunststoff auf     einer Unterlage aus Leder (laut Untersuchungsergebnis), - - der mit dem bloßen Auge wahrnehmbare Kunststoff gleicht einer aufgebrachten,... Mehr anzeigen
DE20163/13-14202.32.10.00.0
Brillenetui, Fotos siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien auf einer Unterlage aus Spinnstoffen, - in Form einer Hülle gearbeitet, - in den Abmessungen von ca. 17,5 cm x 9 cm (flachliegend), - mit einem Schnappverschluss. "Brillenetui, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus... Mehr anzeigen
DEBTI20814/19-14202.32.10.00.0
Brieftaschenähnliches Behältnis, sog. Ausweistasche "Paper4" (Art. 272-65.001), Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien auf einer Unterlage aus Spinnstoffen, - zweifach aufklappbar, ohne Verschluss, - - auf der ersten Ebene mit je drei offenen Einsteckfächern auf der linken und rechten Seite, -... Mehr anzeigen
DEBTI30119/21-14202.32.10.00.0
Brieftaschenähnliches Behältnis, sog. Karten Mappe Lederoptik, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolie (narbenartig geprägt), - aufklappbar, ohne Verschluss, - mit einem Inneneinsatz aus transparenter Kunststofffolie mit zwanzig Einsteckfächern, der mittels   zweier Kunststofflaschen an den... Mehr anzeigen
DEBTI43048/18-14202.32.90.90.0
Brieftaschenähnliches Behältnis, sog. Schutzhülle für Reisepass, Abbildung siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - aufklappbar, ohne Verschluss, - innen mit einem auf beiden Seiten aufgenähten Zuschnitt zum Einstecken eines Reisepasses, - an einer Innenseite mit diversen Einsteckmöglichkeiten in... Mehr anzeigen
DEBTI37788/18-14202.32.90.90.0
Brieftaschenähnliches Behältnis, sog. Schutzhülle für Reisepass, Abbildung siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus flächenmäßig überwiegenden, charakterbestimmenden Spinnstoffen und mit einer Außenseite aus Kunststofffolien (schmaler Streifen auf der Vorderseite, rechtsseitig), - aufklappbar, ohne Verschluss, -... Mehr anzeigen
DEBTI7213/20-14202.32.90.90.0
Brieftaschenähnliches Behältnis, sog. Etui für Reisedokumente, Fotos siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - an der Vorderseite mit einem offenen Einsteckfach, - mit einem Hauptfach, - - aufklappbar; mit einem dreiseitig umlaufenden Reißverschluss, - - mit einer Vielzahl von offenen Einsteckfächern in... Mehr anzeigen
DEBTI13737/22-14202.32.90.90.0
Den Brieftaschen ähnliches Behältnis, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - - aufklappbar; ohne Verschluss, - - mit einer RFID-hemmenden Schutzfolie ausgestattet und gefüttert, - - an beiden Innenseiten jeweils mit einem offenen Einsteckfach aus... Mehr anzeigen
DEBTI21996/18-14202.32.90.90.0
Brieftasche, sog. Reisegeldbeutel, Abbildung siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - auf der Vorderseite mit einem schräg verlaufenden Einsteckfach, - mit einem an drei Seiten umlaufenden Doppelreißverschluss zu öffnen, - innen mit einem Reißverschlussnetzfach, einer elastischen Stiftschlaufe und... Mehr anzeigen
DEBTI44773/18-14202.32.90.90.0
Geldbörse, sog. Reisebrieftasche mit Rundumreißverschluss, Art.-Nr. 103537-6618 (019277ATD), Abbildung siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus flächenmäßig überwiegenden (charakterbestimmenden) Spinnstoffen und einer Außen- seite (ca. 6 cm breiter Streifen an der hinteren Schmalseite) und einer Randeinfassung aus... Mehr anzeigen
DEBTI20811/19-14202.32.90.90.0
Brieftaschenähnliches Behältnis, sog. Ausweistasche "MetropolitanPlus" (Art. 426-00), Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus flächenmäßig überwiegenden, charakterbestimmenden Spinnstoffen und mit einer Außenseite aus Kunststofffolien (drei Viertel der Vorderseite), - aufklappbar, ohne Verschluss, - auf der... Mehr anzeigen
DEBTI20813/19-14202.32.90.90.0
Schlüsseltasche, sog. "Ausweistasche MetropolitanPlus" (Art. 425-00), Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus flächenmäßig überwiegenden (charakterbestimmenden) Spinnstoffen und aus Kunststofffolien (untere drei Viertel der Vorderseite), - mit einem ca. 1,5 cm unterhalb des oberen Randes verlaufenden... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr in die EU

Drittlandszollsatz

3,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,0 %

Drittlandszoll

USA3,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand3,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Reisepass-Hülle: Zoll + Einfuhrumsatzsteuer (19 %).

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Reisepass-Hüllen

Welche Zolltarifnummer hat eine Reisepass-Hülle?

Eine übliche Reisepass-Hülle aus Leder mit mehreren Fächern wird unter der Zolltarifnummer 4202.31.00.90.0 eingereiht. Handelt es sich um eine einfache Hülle ohne Zusatzfächer, lautet die Nummer 4205.00.90.00.0. Bei Kunststoff- oder Textilaußenseite verschiebt sich die Einreihung innerhalb der Position 4202.

Welchen HS-Code hat eine Reisepass-Hülle?

Der sechsstellige HS-Code für eine Reisepass-Hülle mit Außenseite aus Leder und mehreren Fächern lautet 420231. Er steht für Taschen- oder Handtaschenartikel mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder. Für einfache Hüllen ohne Fächer ist der HS-Code 420500.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Reisepass-Hülle?

Für die Zolltarifnummer 4202.31.00.90.0 beträgt der Drittlandszollsatz 3,0 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz) kann der Satz auf 0 % reduziert werden. Die Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland beträgt 19 %.

Wie unterscheidet sich eine Reisepass-Hülle zolltechnisch?

Die zollrechtliche Abgrenzung erfolgt nach Außenmaterial und Innenausstattung. Enthält die Hülle Kreditkartenfächer, ist sie als Taschen- oder Handtaschenartikel der Position 4202 einzureihen. Eine einfache Hülle ohne Fächer ist eine Alternative unter Position 4205. Auch das Material (Leder, Kunststofffolie, Spinnstoffe) führt zu unterschiedlichen Unterpositionen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Reisepass-Hülle verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer droht ein Verfahren wegen Zollhinterziehung. Der Zoll kann die Einfuhr verzögern, Nachzahlungen inklusive Verzugszinsen fordern oder ein Bußgeld verhängen. Im Extremfall kann die Ware beschlagnahmt werden. Eine korrekte Anmeldung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Reisepass-Hüllen?

Ja, für die Zolltarifnummer 4202.31.00.90.0 gelten Einfuhrkontrollen: Katzen- und Hundefelle (Code 745) sind streng verboten, Robbenerzeugnisse (Code 746) sind weitgehend verboten, und für CITES-geschützte Arten (Code 710) ist eine Dokumentation erforderlich. Diese Maßnahmen sind bei Lederwaren zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Reisepass-Hülle?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für eine Reisepass-Hülle lautet 4202.31.00.90.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 420231, der 8-stelligen KN 42023100 und dem 10-stelligen TARIC-Code 4202310090, ergänzt um eine nationale 11. Stelle.

Ändern sich Zolltarifnummern für Reisepass-Hüllen?

Ja, Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur der EU jährlich zum 1. Januar ändern. Der HS-Code 420231 ist stabil, aber die nationale Codenummer 4202.31.00.90.0 könnte bei Neuausgaben des Zolltarifs angepasst werden. Eine regelmäßige Prüfung ist empfehlenswert.

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