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Industrieelektronik & SteuerungKapitel 85Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Rekorder: 8521.90.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Rekorder (8521.90.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Rekorder unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Rekorder Produktbild

Rekorder in der Industrie sind meist digitale Geräte, die Videosignale von Kameras auf Festplatten, SSDs oder Speicherkarten aufzeichnen. Die genaue Einreihung hängt von der Aufzeichnungstechnik und den vorhandenen Schnittstellen ab. Prüfen Sie Ihr Gerät anhand der Kriterien im nächsten Abschnitt (Alle Möglichkeiten im Überblick →).

Rekorder beschreiben: Aufzeichnungstechnik (Festplatte, SSD, Flash), Schnittstellen (HDMI, Ethernet), Videoeingänge, Gehäuseart

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Rekorder leitet sich aus folgender Hierarchie ab:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8521 - Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8521 9000 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer für Rekorder ist abhängig von der genauen technischen Ausführung. Nutzen Sie den interaktiven Klassifizierungsassistenten, um Ihr Gerät präzise einreihen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Rekorder

Der HS-Code für Rekorder lautet 8521.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8521.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8521.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8521.90.00.00.0.

Einreihung von Rekorder nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Rekordern erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1, wonach die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen erfolgt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Rekorder

Alternative Einreihung

8521.10.00.00.0 0 %

Magnetbandgeräte (Videorekorder mit Magnetband)

Alternative Einreihung

8519.81.00.90.0 0 %

Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte mit Halbleiter-Aufzeichnungsträgern

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Rekorder (8521) ≠ Magnetbandgeräte (Videorekorder mit Magnetband) (8521)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rekorder bleibt die Zolltarifnummer 8521.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Rekorder (8521) ≠ Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte mit Halbleiter-Aufzeichnungsträgern (8519)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rekorder bleibt die Zolltarifnummer 8521.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Einige Aufzeichnungsgeräte können auch in andere Kapitel eingereiht werden, wenn die Hauptfunktion abweicht:

Alternative Einreihung

8521.10.00.00.0 0 %

Magnetbandgeräte (Videorekorder mit Magnetband)

Alternative Einreihung

8519.81.00.90.0 0 %

Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte mit Halbleiter-Aufzeichnungsträgern

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Rekorder ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Rekorder (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEM/5787/09-18521.90.00.00.0
Videogerät zur Aufzeichnung von Video- und Audiosignalen auf Wechselfestplatten (Rekorder für Filmindustrie)
DEBTI24245/23-18521.90.00.00.0
Digitaler Videorekorder mit MPEG-Encoder, Ethernet, Festplatteneinbauschacht
DEM/1191/06-18521.90.00.00.0
MPEG 4 Recorder mit Encoder, Aufzeichnung auf Flash-Speicherkarten
DEBTI24269/23-18521.90.00.00.0
Digitaler Videorekorder (unvollständig, ohne Festplatte)
DEM/4368/05-18521.90.00.00.0
DVD-Videorecorder für Bild- und Tonaufzeichnung
DE18907/17-18521.90.00.00.0
Mobiler Videorekorder mit Touchscreen, HDMI, SATA-Anschluss
DEBTI14230/24-18519.81.00.90.0
Digitales Tonaufnahme- und -wiedergabegerät, Halbleiter-Aufzeichnungsträger
DEBTI7904/20-18519.81.00.90.0
Digitales Tonaufnahme- und -wiedergabegerät, MP3/WMA
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrabgaben berechnen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Rekorder aus einem Drittland. Geben Sie Warenwert, Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zollpräferenz ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Rekorder

Welche Zolltarifnummer hat Rekorder?

Die zolltarifliche Einreihung für Rekorder – insbesondere digitale Videorekorder (DVR/NVR) – lautet 8521.90.00.00.0. Diese 11-stellige Zolltarifnummer erfasst Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung, die nicht unter die Magnetbandgeräte der Unterposition 8521.10 fallen. Die Einreihung gilt für Geräte mit Festplatten-, SSD- oder Flash-Speicher sowie für DVD-Rekorder.

Welchen HS-Code hat Rekorder?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Rekorder ist 852190. Er umfasst auf 6-stelliger Ebene alle Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, die nicht spezifisch als Magnetbandgeräte erfasst sind. Dieser Code ist weltweit für die zolltarifliche Klassifizierung von digitalen Videorekordern maßgeblich.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Rekorder?

Der Drittlandszollsatz für Rekorder der Zolltarifnummer 8521.90.00.00.0 beträgt 0 %. Dies gilt für Einfuhren aus allen Drittländern, sofern kein präferenzieller Ursprung vorliegt. Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) beträgt 19 % auf den Zollwert.

Wie unterscheidet sich Rekorder zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Rekordern erfolgt hauptsächlich zur Position 8519 (Tonaufnahmegeräte) und zur Unterposition 8521.10 (Magnetbandgeräte). Die Alternative für reine Tonaufzeichnung ohne Videofunktion ist 8519.81. Für Magnetbandgeräte (VHS etc.) kommt 8521.10 in Betracht. Entscheidend ist die kennzeichnende Funktion: Bild- und Tonaufzeichnung (8521) oder nur Tonaufzeichnung (8519).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Rekorder verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachforderungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer sowie zu Bußgeldern führen. Zudem können Embargomaßnahmen oder andere Handelsbeschränkungen unbemerkt bleiben. Im Falle einer falschen Einreihung haftet der Anmelder für die entstandenen Mehrabgaben und eventuelle Verzugsgebühren.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Rekorder?

Ja, für Rekorder mit doppeltem Verwendungszweck (Dual Use) ist für die Ausfuhr aus der EU eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Zudem besteht für bestimmte Luftfahrzeugteile eine Zollaussetzung (Code 119), wenn eine entsprechende Bescheinigung vorliegt. Die Einfuhr ist grundsätzlich zollfrei, unterliegt aber der Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Rekorder?

Die vollständige Zolltarifnummer für Rekorder ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (852190), der 8-stelligen KN-Unterposition (85219000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (8521900000) zusammen. Die 11. Stelle dient der nationalen Statistik und wird für die Anmeldung in Deutschland benötigt.

Ändern sich Zolltarifnummern für Rekorder?

Die Zolltarifnummern des Harmonisierten Systems werden alle fünf Jahre überarbeitet (HS-Revision). Die Kombinierte Nomenklatur (KN) wird jährlich angepasst. Für Videogeräte der Position 8521 gab es in den letzten Revisionen keine strukturellen Änderungen, jedoch können sich Unterpositionen oder Maßnahmencodes jährlich ändern. Eine regelmäßige Prüfung der aktuellen TARIC-Daten ist empfehlenswert.

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