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Fahrzeug- & MotorenteileKapitel 89Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Rettungsinsel: 8907.10.00.00.0

Rettungsinseln werden zolltariflich als aufblasbare Flöße unter der Position 8907.10.00.00.0 eingereiht. Die Klassifizierung gilt für selbstaufblasende Rettungsflöße mit SOLAS-Ausrüstung, die der Seenotrettung dienen.

Rettungsinsel Produktbild

Die korrekte Einreihung einer Rettungsinsel hängt von der Bauart (aufblasbar oder starr), dem Verwendungszweck (Rettung oder Freizeit) und der Ausrüstung ab. Bei nicht-aufblasbaren oder für den Sport bestimmten Varianten sind andere Codes möglich – Alle Möglichkeiten im Überblick →

Rettungsinsel beschreiben: Material, Aufblasmechanismus, SOLAS-Zertifizierung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Rettungsinseln ergibt sich aus folgender Hierarchie des Harmoniserten Systems: Die Ware fällt in den Abschnitt XVII (Beförderungsmittel), Kapitel 89 (Wasserfahrzeuge), Position 8907 (Andere schwimmende Vorrichtungen) und dort als aufblasbare Flöße unter 8907.10.

  • Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
  • Kapitel: 89 - WASSERFAHRZEUGE UND SCHWIMMENDE VORRICHTUNGEN
  • Position: 8907 - Andere schwimmende Vorrichtungen (z.|B. Flöße, Schwimmtanks, Senkkästen, Festmachetonnen, Bojen und schwimmende Baken)
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8907 1000 00 0 - aufblasbare Flöße

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung einer Rettungsinsel kann von der konkreten Ausführung abhängen. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihren genauen Code zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Rettungsinsel

Der HS-Code für Rettungsinsel lautet 8907.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8907.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8907.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8907.10.00.00.0.

Einreihung von Rettungsinsel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung erfolgt über die Position 8907 für andere schwimmende Vorrichtungen. Die Unterposition 8907.10 erfasst aufblasbare Flöße, worunter Rettungsinseln fallen. Die letzten drei Stellen 000.0 kennzeichnen den regulären Drittlandszollsatz ohne besondere Maßnahmen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Rettungsinsel

Alternative Einreihung

8907.90.00.00 2,7 %

Andere schwimmende Vorrichtungen - andere

Alternative Einreihung

8906.90.10.00.1 2,7 %

Rettungsfahrzeuge für Seeschifffahrt

Alternative Einreihung

8903.12.00.00.0 2,7 %

Aufblasbare Schlauchboote

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Rettungsinsel (8907) ≠ Andere schwimmende Vorrichtungen - andere (8907)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rettungsinsel bleibt die Zolltarifnummer 8907.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Rettungsinsel (8907) ≠ Rettungsfahrzeuge für Seeschifffahrt (8906)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rettungsinsel bleibt die Zolltarifnummer 8907.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Rettungsinsel (8907) ≠ Aufblasbare Schlauchboote (8903)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rettungsinsel bleibt die Zolltarifnummer 8907.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Produkte mit ähnlicher Funktion, aber anderem Aufbau können in andere Kapitel eingereiht werden. Ein Beispiel:

Alternative Einreihung

8907.90.00.00 2,7 %

Andere schwimmende Vorrichtungen - andere

Alternative Einreihung

8906.90.10.00.1 2,7 %

Rettungsfahrzeuge für Seeschifffahrt

Alternative Einreihung

8903.12.00.00.0 2,7 %

Aufblasbare Schlauchboote

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Rettungsinsel ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Rettungsinsel (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE10018/10-18907.10.00.00.0
6- oder 8-eckige Rettungsinsel mit selbstaufblasendem Dach, aus textilverstärktem Gummi, voll bestückt mit SOLAS-Ausrüstung.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle nach Ursprungsland

Drittlandszollsatz

2,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,7 %

Drittlandszoll

USA2,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien2,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,7 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Rettungsinseln

Nutzen Sie unseren Zollrechner, um die Einfuhrabgaben für Ihre Rettungsinsel zu berechnen. Geben Sie dazu den Warenwert, das Ursprungsland und die Zolltarifnummer 8907.10.00.00.0 ein.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Ausfuhrbeschränkungen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Rettungsinseln

Welche Zolltarifnummer hat eine Rettungsinsel?

Die zolltarifliche Einreihung einer aufblasbaren Rettungsinsel zur Seenotrettung erfolgt unter der Zolltarifnummer 8907.10.00.00.0 – aufblasbare Flöße. Diese Nummer gilt für selbstaufblasende Rettungsflöße mit SOLAS-Ausrüstung, die der Rettung von Menschen in Seenot dienen.

Welchen HS-Code hat eine Rettungsinsel?

Der HS-Code (6-stellig) für aufblasbare Rettungsinseln lautet 890710. Dieser Code ist im Harmonisierten System der Weltzollorganisation für aufblasbare Flöße vorgesehen und umfasst sowohl Rettungsinseln als auch andere aufblasbare Flöße.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Rettungsinseln?

Der Drittlandszollsatz für die Einfuhr von Rettungsinseln aus Nicht-EU-Ländern beträgt 2,7 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 %. Aus bestimmten Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Japan, Südkorea, Vietnam) kann die Einfuhr zollfrei erfolgen.

Wie unterscheidet sich eine Rettungsinsel zolltechnisch von anderen Produkten?

Die zolltarifliche Abgrenzung einer Rettungsinsel von Alternativen erfolgt über Bauart und Verwendungszweck. Entscheidend ist, ob die Vorrichtung aufblasbar und zur Seenotrettung bestimmt ist. Starre Rettungsboote fallen unter Position 8906, Schlauchboote für den Sport unter 8903 und nicht-aufblasbare schwimmende Vorrichtungen unter 8907.90.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Rettungsinsel verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen, die Nachzahlungen, Verspätungszuschläge oder sogar Bußgelder nach sich ziehen kann. Zudem kann die Ware im Zollverfahren zurückgehalten oder einer nachträglichen Prüfung unterzogen werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Rettungsinseln?

Für die Einfuhr von Rettungsinseln gelten keine grundsätzlichen Einfuhrverbote. Allerdings können bei der Ausfuhr Beschränkungen oder Genehmigungspflichten bestehen (z. B. für den Export in bestimmte Drittländer). Zudem ist die Zollaussetzung für Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen (Code 117) zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Rettungsinsel?

Die vollständige Zolltarifnummer für eine Rettungsinsel umfasst 11 Stellen: 8907.10.00.00.0. Diese setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (890710), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (89071000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (8907100000) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Rettungsinseln?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen im Harmonisierten System oder der Kombinierten Nomenklatur der EU ändern. Die aktuelle Einreihung unter 8907.10.00.00.0 ist seit Jahren stabil, jedoch empfiehlt es sich, die Gültigkeit regelmäßig über die TARIC-Datenbank der EU Kommission zu prüfen.

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