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Haushalt & KücheKapitel 69Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Salatschüssel: 6912.00.23.10.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Salatschüssel (6912.00.23.10.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Salatschüssel unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Salatschüssel Produktbild

Salatschüsseln aus Keramik (Steinzeug) werden als keramisches Geschirr in Position 6912 eingereiht. Die genaue Unterposition hängt von der Keramikart ab. Für Schüsseln aus Steingut oder Kunststoff gelten andere Codes. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Salatschüsseln aus Steinzeug leitet sich aus folgender Hierarchie ab:

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
  • Position: 6912 - Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6912 0021 - Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6912 0023 - aus Steinzeug
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6912 0023 10 0 - Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus Keramik, Küchenwerkzeuge aus Keramik zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen sowie Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Salatschüssel

Der HS-Code für Salatschüssel lautet 6912.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6912.00.23. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6912.00.23.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6912.00.23.10.0.

Einreihung von Salatschüssel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Salatschüssel

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative Einreihungaus Steingut oder feinen Erden – vZTA DEBTI59093/18-1 belegt Salatschale aus Steingut6912.00.25.10.0 5,5 %
Alternative Einreihungandere (sonstige keramische Materialien)6912.00.29.10.0 5,5 %
Alternative EinreihungGeschirr aus Porzellan – andere6911.10.00.90.0 5,5 %
Alternative EinreihungHaushaltsartikel aus Kunststoff – andere3924.10.00.90.0 5,5 %
Alternative EinreihungGlaswaren aus Glaskeramik7013.10.00.00.0 5,5 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Salatschüssel (6912) ≠ aus Steingut oder feinen Erden – vZTA DEBTI59093/18-1 belegt Salatschale aus Steingut (6912)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Salatschüssel bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.23.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Salatschüssel (6912) ≠ andere (sonstige keramische Materialien) (6912)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Salatschüssel bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.23.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Salatschüssel (6912) ≠ Geschirr aus Porzellan – andere (6911)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Salatschüssel bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.23.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative Einreihungaus Steingut oder feinen Erden – vZTA DEBTI59093/18-1 belegt Salatschale aus Steingut6912.00.25.10.0 5,5 %
Alternative Einreihungandere (sonstige keramische Materialien)6912.00.29.10.0 5,5 %
Alternative EinreihungGeschirr aus Porzellan – andere6911.10.00.90.0 5,5 %
Alternative EinreihungHaushaltsartikel aus Kunststoff – andere3924.10.00.90.0 5,5 %
Alternative EinreihungGlaswaren aus Glaskeramik7013.10.00.00.0 5,5 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Salatschüssel ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Salatschüssel (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI44480/23-1Anderes keramisches Geschirr, sog. Salatschüssel – Steinzeug6912.00.23.10.0
DE4221/16-1Keramisches Geschirr, sog. Salatschale aus Steinzeug6912.00.23.10.0
DEBTI59093/18-1Keramischer Haushaltsartikel (Schüssel), sog. Salatschale, aus Steingut6912.00.23.10.0
DE4256/13-1Salatschüssel aus Kunststoff (SAN)6912.00.23.10.0
DE6261/17-1Salatschüssel aus Melamin-Kunststoff6912.00.23.10.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

5,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China5,5 %Drittlandszoll
USA5,5 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien5,5 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand5,5 %Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
MaßnahmeBeschreibung
Endgültiger AntidumpingzollZusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.
Einfuhrkontrolle - AbfällenStrenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Antidumping-/AusgleichszollstatistikErfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.
Kontrolle Antidumping- und AusgleichszollEs wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Zollrechner für Salatschüsseln

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Salatschüssel. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Zollpräferenz an.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
MaßnahmeBeschreibung
Beschränkung bei der AusfuhrDer Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Ausfuhrkontrolle bei KulturgüternZum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
AusfuhrgenehmigungFür den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Ausfuhrkontrolle – AbfällenDer Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Salatschüsseln

Welche Zolltarifnummer hat eine Salatschüssel?

Eine Salatschüssel aus Steinzeug (Keramik) wird unter der Zolltarifnummer 6912.00.23.10.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für Geschirr aus Steinzeug für den Tisch- oder Küchengebrauch. Abweichende Materialien wie Steingut, Kunststoff oder Glas führen zu anderen Zolltarifnummern.

Welchen HS-Code hat eine Salatschüssel?

Der HS-Code (6-stellig) für keramische Salatschüsseln lautet 6912.00. Er umfasst anderes keramisches Geschirr sowie keramische Haushaltsartikel. Die ersten vier Ziffern 6912 stehen für die Position, die fünfte und sechste Stelle spezifizieren die Warengruppe.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Salatschüssel?

Der Drittlandszollsatz für Salatschüsseln der Zolltarifnummer 6912.00.23.10.0 beträgt 5,5 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden. Für Ursprünge aus China ist ein möglicher Antidumpingzoll von 79 % zu prüfen.

Wie unterscheidet sich eine Salatschüssel zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung einer Salatschüssel erfolgt primär nach dem Material. Keramische Schüsseln (Steinzeug, Steingut) fallen unter Position 6912, Kunststoffschüsseln unter 3924. Eine Alternative zu Steinzeug ist Steingut (6912.00.25). Porzellan (6911) oder Glas (7013) sind nur bei entsprechendem Material einschlägig.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Salatschüssel verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Zollhinterziehung führen. Bei Zweifeln sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Salatschüsseln?

Ja, für keramische Salatschüsseln aus bestimmten Ursprungsländern (insbesondere China) kann ein endgültiger Antidumpingzoll von bis zu 79 % erhoben werden. Zudem unterliegen Einfuhren von Abfällen (Code 755) einer Kontrolle. Für die Ausfuhr gelten Beschränkungen bei Kulturgütern und eine allgemeine Ausfuhrgenehmigungspflicht.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Salatschüssel?

Die vollständige Zolltarifnummer für eine Salatschüssel aus Steinzeug hat 11 Stellen: 6912.00.23.10.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (6912.00), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (6912.00.23) und dem 10-stelligen TARIC-Code (6912.00.23.10) sowie einer 11. Kontrollziffer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Salatschüsseln?

Ja, Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder der Kombinierten Nomenklatur (jährlich) ändern. Die aktuelle Nummer 6912.00.23.10.0 ist Stand 2025. Es empfiehlt sich, regelmäßig die TARIC-Datenbank der EU-Kommission zu konsultieren.

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