Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Skulpturen leitet sich aus den folgenden Hierarchieebenen des Zolltarifs ab:
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
- Position: 6913 - Statuetten und andere keramische Ziergegenstände
- Unterposition: 6913 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 6913 9093 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 6913 9093 - aus Steingut oder feinen Erden
Zolltarifnummer: 6913 9093 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung hängt vom Material Ihrer Skulptur ab. Porzellan, Kunststoff, Holz oder Metall führen zu anderen Zolltarifnummern. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten um Ihre Skulptur präzise einreihen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Skulptur
Der HS-Code für Skulptur lautet 6913.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6913.90.93. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6913.90.93.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6913.90.93.90.0.
Einreihung von Skulptur nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Skulpturen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich sind:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Skulptur
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungFür Skulpturen aus Porzellan (weißer, durchscheinender Scherben). Zahlreiche vZTA-Nachweise (DEBTI35260/18-1, DE2049/16-1 u.a.). Zollsatz: 6 %, EUSt: 19 %. | 6913.10.00.90.0 | 6,0 % |
| Alternative EinreihungFür Skulpturen aus Polyresin/Kunststoff i.S.d. Anm. 1 zu Kap. 39. vZTA belegt (DEBTI2933/23-1, DE8223/09-1). Zollsatz: 6,5 %, EUSt: 19 %. | 3926.40.00.00.0 | 6,0 % |
| Alternative EinreihungFür Skulpturen aus Ton (nicht handgearbeitet). Zollsatz: 6 %, EUSt: 19 %. | 6913.90.10.90.0 | 6,0 % |
| Alternative EinreihungFür handgearbeitete Skulpturen aus Steingut/feinen Erden. Abgrenzung über fehlende Serienfertigung. Zollsatz: 6 %, EUSt: 19 %. | 6913.90.93.10.0 | 6,0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Skulptur (6913) ≠ Für Skulpturen aus Porzellan (weißer, durchscheinender Scherben). Zahlreiche vZTA-Nachweise (DEBTI35260/18-1, DE2049/16-1 u.a.). Zollsatz: 6 %, EUSt: 19 %. (6913) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Skulptur bleibt die Zolltarifnummer 6913.90.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Skulptur (6913) ≠ Für Skulpturen aus Polyresin/Kunststoff i.S.d. Anm. 1 zu Kap. 39. vZTA belegt (DEBTI2933/23-1, DE8223/09-1). Zollsatz: 6,5 %, EUSt: 19 %. (3926) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Skulptur bleibt die Zolltarifnummer 6913.90.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Skulptur (6913) ≠ Für Skulpturen aus Ton (nicht handgearbeitet). Zollsatz: 6 %, EUSt: 19 %. (6913) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Skulptur bleibt die Zolltarifnummer 6913.90.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den keramischen Ziergegenständen sind auch andere Kapitel möglich, wenn das Material wechselt:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungFür Skulpturen aus Porzellan (weißer, durchscheinender Scherben). Zahlreiche vZTA-Nachweise (DEBTI35260/18-1, DE2049/16-1 u.a.). Zollsatz: 6 %, EUSt: 19 %. | 6913.10.00.90.0 | 6,0 % |
| Alternative EinreihungFür Skulpturen aus Polyresin/Kunststoff i.S.d. Anm. 1 zu Kap. 39. vZTA belegt (DEBTI2933/23-1, DE8223/09-1). Zollsatz: 6,5 %, EUSt: 19 %. | 3926.40.00.00.0 | 6,0 % |
| Alternative EinreihungFür Skulpturen aus Ton (nicht handgearbeitet). Zollsatz: 6 %, EUSt: 19 %. | 6913.90.10.90.0 | 6,0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Skulptur ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Skulptur (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEF/380/04-1 | vZTA für eine Terrakotta-Soldat-Statue als keramischer Ziergegenstand. | 6913.90.93.90.0 |
| DE15058/14-1 | vZTA für eine Zwerg-Figur aus Steingut – Bestätigung der Position 6913. | 6913.90.93.90.0 |
| DE12908/09-1 | vZTA für eine Keramik-Figur mit Pilzhut – Einreihung in 6913. | 6913.90.93.90.0 |
| DE1848/13-1 | vZTA für eine Figur aus Steingut – keramischer Ziergegenstand. | 6913.90.93.90.0 |
| DE9514/12-1 | vZTA für eine Deko-Buddha-Figur aus Steingut. | 6913.90.93.90.0 |
| DE9722/16-1 | vZTA für Figuren aus feinen Erden. | 6913.90.93.90.0 |
| DEBTI35260/18-1 | vZTA für eine Deko-Skulptur in Tropfenform aus Porzellan. | 6913.10.00.90.0 |
| DEBTI2933/23-1 | vZTA für eine Skulptur aus Alkydharz/Calciumcarbonat – Einreihung in 3926. | 3926.40.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,0 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,0 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrbestimmungen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zoll- und Einfuhrabgaben berechnen
Nutzen Sie unseren Zollrechner, um die Gesamtkosten für Ihre Skulptur-Importe zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrbestimmungen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Haushalt & Küche
Diese verwandten Produkte aus dem Bereich Haushalt & Küche haben ähnliche Zolltarifnummern oder ein verwandtes Einreihungsprinzip.
