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Haushalt & KücheKapitel 69Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Skulptur: 6913.90.93.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Skulptur (6913.90.93.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Skulptur unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Skulptur Produktbild

Skulpturen und Statuetten aus Keramik werden im Zolltarif als keramische Ziergegenstände eingereiht. Das maßgebliche Kriterium ist das Scherbenmaterial: Steingut, feine Erden, Porzellan oder gewöhnlicher Ton. Handgearbeitete Stücke und Serienware unterscheiden sich in der Unterposition. Für eine Übersicht aller Materialvarianten siehe Alle Möglichkeiten im Überblick →.

Skulptur beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Skulpturen leitet sich aus den folgenden Hierarchieebenen des Zolltarifs ab:

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
  • Position: 6913 - Statuetten und andere keramische Ziergegenstände
  • Unterposition: 6913 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6913 9093 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6913 9093 - aus Steingut oder feinen Erden
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6913 9093 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung hängt vom Material Ihrer Skulptur ab. Porzellan, Kunststoff, Holz oder Metall führen zu anderen Zolltarifnummern. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten um Ihre Skulptur präzise einreihen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Skulptur

Der HS-Code für Skulptur lautet 6913.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6913.90.93. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6913.90.93.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6913.90.93.90.0.

Einreihung von Skulptur nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Skulpturen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich sind:

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Skulptur

Alternative Einreihung

6913.10.00.90.0 6,0 %

Für Skulpturen aus Porzellan (weißer, durchscheinender Scherben). Zahlreiche vZTA-Nachweise (DEBTI35260/18-1, DE2049/16-1 u.a.). Zollsatz: 6 %, EUSt: 19 %.

Alternative Einreihung

3926.40.00.00.0 6,0 %

Für Skulpturen aus Polyresin/Kunststoff i.S.d. Anm. 1 zu Kap. 39. vZTA belegt (DEBTI2933/23-1, DE8223/09-1). Zollsatz: 6,5 %, EUSt: 19 %.

Alternative Einreihung

6913.90.10.90.0 6,0 %

Für Skulpturen aus Ton (nicht handgearbeitet). Zollsatz: 6 %, EUSt: 19 %.

Alternative Einreihung

6913.90.93.10.0 6,0 %

Für handgearbeitete Skulpturen aus Steingut/feinen Erden. Abgrenzung über fehlende Serienfertigung. Zollsatz: 6 %, EUSt: 19 %.

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Skulptur (6913) ≠ Für Skulpturen aus Porzellan (weißer, durchscheinender Scherben). Zahlreiche vZTA-Nachweise (DEBTI35260/18-1, DE2049/16-1 u.a.). Zollsatz: 6 %, EUSt: 19 %. (6913)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Skulptur bleibt die Zolltarifnummer 6913.90.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Skulptur (6913) ≠ Für Skulpturen aus Polyresin/Kunststoff i.S.d. Anm. 1 zu Kap. 39. vZTA belegt (DEBTI2933/23-1, DE8223/09-1). Zollsatz: 6,5 %, EUSt: 19 %. (3926)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Skulptur bleibt die Zolltarifnummer 6913.90.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Skulptur (6913) ≠ Für Skulpturen aus Ton (nicht handgearbeitet). Zollsatz: 6 %, EUSt: 19 %. (6913)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Skulptur bleibt die Zolltarifnummer 6913.90.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den keramischen Ziergegenständen sind auch andere Kapitel möglich, wenn das Material wechselt:

Alternative Einreihung

6913.10.00.90.0 6,0 %

Für Skulpturen aus Porzellan (weißer, durchscheinender Scherben). Zahlreiche vZTA-Nachweise (DEBTI35260/18-1, DE2049/16-1 u.a.). Zollsatz: 6 %, EUSt: 19 %.

Alternative Einreihung

3926.40.00.00.0 6,0 %

Für Skulpturen aus Polyresin/Kunststoff i.S.d. Anm. 1 zu Kap. 39. vZTA belegt (DEBTI2933/23-1, DE8223/09-1). Zollsatz: 6,5 %, EUSt: 19 %.

Alternative Einreihung

6913.90.10.90.0 6,0 %

Für Skulpturen aus Ton (nicht handgearbeitet). Zollsatz: 6 %, EUSt: 19 %.

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Skulptur ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Skulptur (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEF/380/04-16913.90.93.90.0
vZTA für eine Terrakotta-Soldat-Statue als keramischer Ziergegenstand.
DE15058/14-16913.90.93.90.0
vZTA für eine Zwerg-Figur aus Steingut – Bestätigung der Position 6913.
DE12908/09-16913.90.93.90.0
vZTA für eine Keramik-Figur mit Pilzhut – Einreihung in 6913.
DE1848/13-16913.90.93.90.0
vZTA für eine Figur aus Steingut – keramischer Ziergegenstand.
DE9514/12-16913.90.93.90.0
vZTA für eine Deko-Buddha-Figur aus Steingut.
DE9722/16-16913.90.93.90.0
vZTA für Figuren aus feinen Erden.
DEBTI35260/18-16913.10.00.90.0
vZTA für eine Deko-Skulptur in Tropfenform aus Porzellan.
DEBTI2933/23-13926.40.00.00.0
vZTA für eine Skulptur aus Alkydharz/Calciumcarbonat – Einreihung in 3926.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

6,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,0 %

Drittlandszoll

USA6,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,0 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrbestimmungen

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zoll- und Einfuhrabgaben berechnen

Nutzen Sie unseren Zollrechner, um die Gesamtkosten für Ihre Skulptur-Importe zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Ausfuhrbestimmungen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Skulpturen

Welche Zolltarifnummer hat eine Skulptur?

Die Zolltarifnummer für eine typische Dekorationsskulptur aus Steingut oder feinen Erden lautet 6913.90.93.90.0. Maßgeblich ist das Material: Porzellan, Kunststoff, Holz, Metall oder Glas führen zu anderen Zolltarifnummern.

Welchen HS-Code hat eine Skulptur?

Der HS-Code (6-stellig) für keramische Ziergegenstände wie Skulpturen lautet 691390. Dieser Code ist international harmonisiert und gilt für alle Stautteten und Ziergegenstände aus keramischem Material, unabhängig von der weiteren Unterteilung in der EU.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Skulptur?

Der Drittlandszollsatz für die Einfuhr von Skulpturen aus Steingut (Zolltarifnummer 6913.90.93.90.0) beträgt 6,0 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Importen aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich eine Skulptur zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung einer Skulptur hängt primär vom Material ab. Eine Alternative zur Keramik (Position 6913) ist eine Kunststoffskulptur (Position 3926). Wichtig ist auch die Abgrenzung zu Originalkunstwerken (Position 9703) und zu Spielzeug (Position 9503). Diese Abgrenzung ist für die korrekte Einreihung entscheidend.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Skulptur verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Einfuhrabgaben, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Zollhinterziehung führen. Auch die Ausfuhr kann blockiert werden, wenn die Nummer nicht zur Ware passt. Eine korrekte Einreihung ist daher unerlässlich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Skulpturen?

Für die Einfuhr von Skulpturen aus keramischem Material sind keine spezifischen Antidumpingmaßnahmen bekannt. Allerdings gelten die allgemeinen Einfuhrkontrollen für Waren, die aus Katzen- oder Hundefellen (Code 745) oder Abfällen (Code 755) bestehen – für typische Dekorationsskulpturen aus Keramik jedoch nicht relevant.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Skulptur?

Die Zolltarifnummer für eine Skulptur ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (691390), zwei weiteren Stellen der Kombinierten Nomenklatur (93), zwei TARIC-Stellen (90) und einer nationalen Schlussziffer (0). Die lesbare Form lautet 6913.90.93.90.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Skulpturen?

Die Zolltarifnummern werden jährlich zum 1. Januar durch den EU-Zolltarif (TARIC) aktualisiert. Änderungen auf HS-Ebene (6-stellig) sind seltener, während die nationalen Schlussziffern und TARIC-Codes häufiger angepasst werden können. Aktuelle Änderungen finden Sie im TARIC-Maßnahmenkatalog der EU-Kommission.

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