Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Salzstreuer gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
- Position: 6912 - Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
Kombinierte Nomenklatur: 6912 0021 - Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
Kombinierte Nomenklatur: 6912 0025 - aus Steingut oder feinen Erden
Zolltarifnummer: 6912 0025 10 0 - Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus Keramik, Küchenwerkzeuge aus Keramik zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen sowie Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung hängt von den genauen Materialeigenschaften ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten zur sicheren Bestimmung.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Salzstreuer
Der HS-Code für Salzstreuer lautet 6912.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6912.00.25. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6912.00.25.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6912.00.25.10.0.
Einreihung von Salzstreuer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitts-/Kapitelvorschriften), AV 3a (spezifischste Beschreibung) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Salzstreuer aus Keramik sind als Tischgeschirr der Position 6912 zuzuweisen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Salzstreuer
Alternative Einreihung
Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Steinzeug
Alternative Einreihung
Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus anderer Keramik
Alternative Einreihung
Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Porzellan
Alternative Einreihung
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, aus Glaskeramik
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Salzstreuer (6912) ≠ Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Steinzeug (6912)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Salzstreuer bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Salzstreuer (6912) ≠ Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus anderer Keramik (6912)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Salzstreuer bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Salzstreuer (6912) ≠ Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Porzellan (6911)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Salzstreuer bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Für Salzstreuer aus anderen Materialien kommen andere Kapitel in Betracht.
Alternative Einreihung
Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Steinzeug
Alternative Einreihung
Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus anderer Keramik
Alternative Einreihung
Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Porzellan
Alternative Einreihung
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, aus Glaskeramik
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Salzstreuer ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Salzstreuer (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
9,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.
Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Salzstreuer mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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