Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Gliederung von Abschnitt VII bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer für Sammelkarten-Boxen.
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3926 - Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen|3901|bis 3914
- Unterposition: 3926 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3926 9097 - andere
Zolltarifnummer: 3926 9097 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung einer Sammelkarten-Box hängt entscheidend vom Material ab. Für Kunststoff-Boxen gilt 3926.90.97.90.0. Für Boxen aus Pappe/Karton kommen die Codes 4819.60.00.00.0 oder 4819.20.00.00.0 in Betracht. Die Kombination mit Spielkarten oder Elektronik kann zu abweichenden Einreihungen führen. Nutzen Sie den Zolltarifnummern-Assistent für Ihre individuelle Ware.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sammelkarten-Box
Der HS-Code für Sammelkarten-Box lautet 3926.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3926.90.97. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3926.90.97.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3926.90.97.90.0.
Einreihung von Sammelkarten-Box nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung einer Sammelkarten-Box aus Kunststoff folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Position 3926 (andere Waren aus Kunststoffen). Die Unterposition 3926.90 erfasst alle Kunststoffwaren, die nicht in den vorherigen Unterpositionen der Position 3926 genannt sind.
Kommt die Sammelkarten-Box als Teil einer Warenzusammenstellung mit Spielkarten zur Einfuhr, ist AV 3b anzuwenden: Die Einreihung richtet sich nach dem Bestandteil, der der Zusammenstellung ihren wesentlichen Charakter verleiht. In aller Regel ist dies das Kartenspiel, sodass die gesamte Zusammenstellung unter Position 9504 fällt. Für die leere Box allein gilt AV 1.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sammelkarten-Box
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPappwaren von der in Büros, Läden und dergleichen verwendeten Art | 4819.60.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungFaltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe | 4819.20.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungBüro- oder Schulartikel | 3926.10.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungSpielkarten | 9504.40.00.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Sammelkarten-Box (3926) ≠ Pappwaren von der in Büros, Läden und dergleichen verwendeten Art (4819) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sammelkarten-Box bleibt die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Sammelkarten-Box (3926) ≠ Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe (4819) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sammelkarten-Box bleibt die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Sammelkarten-Box (3926) ≠ Büro- oder Schulartikel (3926) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sammelkarten-Box bleibt die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPappwaren von der in Büros, Läden und dergleichen verwendeten Art | 4819.60.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungFaltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe | 4819.20.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungBüro- oder Schulartikel | 3926.10.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungSpielkarten | 9504.40.00.00.0 | 6,5 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sammelkarten-Box ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sammelkarten-Box (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI28363/22-4 | Sammelbox aus Polyethylen (Kunststoff), ca. 9,8 × 7,5 × 7,5 cm, mit abnehmbarem Deckel, zur Aufnahme von Sammelkarten. Eingereiht unter 3926 90 97 90 0. | 3926.90.97.90.0 |
| DE1885/11-1 | Rote Box aus Kunststoff, zweiteilig mit viereckigem Sammelbehälter und dachförmigem Deckel, zur Aufbewahrung von Gegenständen/Aufbewahrungsbox. Eingereiht unter 3926 90 97 90 0. | 3926.90.97.90.0 |
| DEBTI27875/17-1 | Kreditkartenbox aus formgepresstem Kunststoff mit Metallfolie, ca. 10,5 × 7 × 1,8 cm, aufklappbar. Eingereiht unter 3926 90 97 90 0. | 3926.90.97.90.0 |
| DE22275/09-1 | Karteikasten aus Kunststoff, ca. 11 × 6 × 10 cm, mit Klappdeckel und Schnappverschluss. Eingereiht unter 3926 10 00 00 0 (Büroartikel). | 3926.10.00.00.0 |
| DEBTI2396/24-1 | Karteikasten aus formgepresstem Kunststoff, ca. 6,6 × 20,5 × 9,6 cm, mit Schiebedeckel und Fachteilern. Eingereiht unter 3926 10 00 00 0 (Büro- oder Schulartikel). | 3926.10.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Einfuhrabgaben-Rechner
Mit dem Zollrechner ermitteln Sie die Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre Sammelkarten-Box auf Basis der Zolltarifnummer.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung | Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Ausfuhrgenehmigung (Dual use) | Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung. |
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