Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Schaukeln leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
- Kapitel: 95 - SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 9506 - Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken
- Unterposition: 9506 91 - andere
- Unterposition: 9506 99 - andere
Zolltarifnummer: 9506 9990 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung kann je nach genauer Ausführung der Schaukel abweichen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Bestimmung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schaukel
Der HS-Code für Schaukel lautet 9506.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9506.99.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9506.99.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9506.99.90.00.0.
Einreihung von Schaukel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Schaukeln erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 3b des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 9506 (Freiluftspiele), AV 3b die spezifischere Unterposition für nicht anderweitig erfasste Freiluftspiel-Ausrüstungen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schaukel
Alternative Einreihung
Karusselle und Luftschaukeln (Schaustellerattraktionen)
Alternative Einreihung
Geräte für körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Schaukel (9506) ≠ Karusselle und Luftschaukeln (Schaustellerattraktionen) (9508)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schaukel bleibt die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Schaukel (9506) ≠ Geräte für körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik (9506)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schaukel bleibt die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel ist nur in Ausnahmefällen denkbar:
Alternative Einreihung
Karusselle und Luftschaukeln (Schaustellerattraktionen)
Alternative Einreihung
Geräte für körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Schaukel ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Schaukel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Schaukel mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
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