Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6805.30.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und GlaswarenXIII
- KapitelWAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN68
- PositionNatürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus Spinnstoffen, Papier, Pappe oder anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt6805
- Zolltarifnummerauf einer Unterlage aus anderen Stoffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schleifmittel
Der HS-Code für Schleifmittel lautet 6805.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6805.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6805.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6805.30.00.00.0.
Einreihung von Schleifmittel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) besagt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Schleifmittel auf einer Unterlage aus anderen Stoffen fallen unter Position 6805, Unterposition 6805 30.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schleifmittel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungnur auf einer Unterlage aus Gewebe aus Spinnstoffen – für Schleifmittel, deren Träger ausschließlich aus Gewebe (Textil) besteht, z. B. Schleifbänder auf Gewebeträger | 6805.10.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative Einreihungnur auf einer Unterlage aus Papier oder Pappe – für klassisches Schleifpapier auf reiner Papier-/Pappunterlage | 6805.20.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungSchleifsteine und dergleichen aus agglomerierten künstlichen Schleifstoffen – für massive, kompakte Schleifkörper ohne Trägerunterlage (z. B. keramische Schleifsteine) | 6804.22.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungWetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch – für handgeführte Abzieh-/Wetzsteine aus Naturstein oder Kunststein | 6804.30.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungPoliermittel für Metall – für chemische Polierpasten und -zubereitungen, nicht für mechanische Schleifmittel auf Träger | 3405.90.10.00.0 | 1,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Schleifmittel (6805) ≠ nur auf einer Unterlage aus Gewebe aus Spinnstoffen – für Schleifmittel, deren Träger ausschließlich aus Gewebe (Textil) besteht, z. B. Schleifbänder auf Gewebeträger (6805) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schleifmittel bleibt die Zolltarifnummer 6805.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Schleifmittel (6805) ≠ nur auf einer Unterlage aus Papier oder Pappe – für klassisches Schleifpapier auf reiner Papier-/Pappunterlage (6805) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schleifmittel bleibt die Zolltarifnummer 6805.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Schleifmittel (6805) ≠ Schleifsteine und dergleichen aus agglomerierten künstlichen Schleifstoffen – für massive, kompakte Schleifkörper ohne Trägerunterlage (z. B. keramische Schleifsteine) (6804) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schleifmittel bleibt die Zolltarifnummer 6805.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein weiterer möglicher Code außerhalb von Kapitel 68:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPoliermittel für Metall – für chemische Polierpasten und -zubereitungen, nicht für mechanische Schleifmittel auf Träger | 3405.90.10.00.0 | 1,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Schleifmittel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI1336/23-1 | Polierfolien mit Schleifmittel aus Diamant, Silica, Siliciumcarbid und Aluminiumoxid; Verwendungszweck: Schleifen/Polieren optischer Oberflächen. | 6805.30.00.00.0 |
| DE23513/15-1 | Schleifsatz mit Schleifscheiben, Klettschleifteller und Sandpapier | 6805.30.00.00.0 |
| DEBTI36326/23-1 | Schleifschwämme aus EVA (Schaumstoff) | 6805.30.00.00.0 |
| DEBTI37475/23-1 | Flexible Feinschleifscheiben mit Schaumstoffrücken, Aluminiumoxid | 6805.30.00.00.0 |
| DEBTI13048/23-1 | Trockenschleifpads mit Industrie-Diamanten auf Webmaterial mit Klett | 6805.30.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 1,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 1,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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