Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren Hierarchieebenen zusammen. Jede Ebene grenzt den Warenbereich weiter ein:
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- Position: 9015 - Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser
- Unterposition: 9015 30 - Nivellierinstrumente
Zolltarifnummer: 9015 3010 00 0 - elektronische
Hinweis zur Einreihung
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Laser-Wasserwaage
Der HS-Code für Laser-Wasserwaage lautet 9015.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9015.30.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9015.30.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9015.30.10.00.0.
Einreihung von Laser-Wasserwaage nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Laser-Wasserwaage
Alternative Einreihung
andere Nivellierinstrumente (nicht elektronisch)
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
andere (nicht elektronische) Nivellierinstrumente
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Entfernungsmesser
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Laser-Wasserwaage (9015) ≠ andere Nivellierinstrumente (nicht elektronisch) (9015)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laser-Wasserwaage bleibt die Zolltarifnummer 9015.30.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Laser-Wasserwaage (9015) ≠ andere (nicht elektronische) Nivellierinstrumente (9015)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Laser-Wasserwaage bleibt die Zolltarifnummer 9015.30.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Laser-Wasserwaage (9015) ≠ Entfernungsmesser (9015)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Laser-Wasserwaage bleibt die Zolltarifnummer 9015.30.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Alternative Einreihung
andere Nivellierinstrumente (nicht elektronisch)
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
andere (nicht elektronische) Nivellierinstrumente
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Entfernungsmesser
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Laser-Wasserwaage ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Laser-Wasserwaage (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Elektronisches Nivellierinstrument in Form einer Laserwasserwaage, sogenanntes Horizon Rotationslaser, im Wesentlichen bestehend aus einem batteriebetriebenen Rotationslaser, der sich in einem u.a. mit einer Libelle sowie Nivellier- und Justierschrauben versehenen Kunststoffgehäuse befindet. Die Ware dient zur... Mehr anzeigenElektronisches Nivellierinstrument in Form einer Laserwasserwaage, sogenanntes Horizon Rotationslaser, im Wesentlichen bestehend aus einem batteriebetriebenen Rotationslaser, der sich in einem u.a. mit einer Libelle sowie Nivellier- und Justierschrauben versehenen Kunststoffgehäuse befindet. Die Ware dient zur Übertragung einer Nivellierhöhe mittels eines rotierenden Laserstrahls. Weniger anzeigen
Elektronisches Nivelliergerät, sogenannte Wasserwaage / Nivelliergerät, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 75 mm x 80 mm x 45 mm großen Kunststoffgehäuse, in dem sich eine Libelle, zwei Laser und weitere elektrische und elektronische Bauelemente befinden. Das Gerät ist in der Lage, mittels Laserstrahl einen... Mehr anzeigenElektronisches Nivelliergerät, sogenannte Wasserwaage / Nivelliergerät, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 75 mm x 80 mm x 45 mm großen Kunststoffgehäuse, in dem sich eine Libelle, zwei Laser und weitere elektrische und elektronische Bauelemente befinden. Das Gerät ist in der Lage, mittels Laserstrahl einen senkrechten oder waagerechten Strich oder ein Kreuz auf einen Gegenstand oder eine Wand zu projizieren. Über die Libelle und ein Stellrädchen kann das Gerät ausgerichtet werden. Äußere Form: siehe Abbildung Weniger anzeigen
Instrument für die Geodäsie "HandyLaser Compact" (Artikel-Nr. 025.03.00A) in Form einer batteriebetriebenen "Universal-Laserwasserwaage" mit den Abmessungen 210 x 59 x 62 mm, im Wesentlichen bestehend aus einem Kunststoffgehäuse mit Haftmagneten, jeweils einer Vertikal- und Horizontallibelle, einem Laser der Klasse 2... Mehr anzeigenInstrument für die Geodäsie "HandyLaser Compact" (Artikel-Nr. 025.03.00A) in Form einer batteriebetriebenen "Universal-Laserwasserwaage" mit den Abmessungen 210 x 59 x 62 mm, im Wesentlichen bestehend aus einem Kunststoffgehäuse mit Haftmagneten, jeweils einer Vertikal- und Horizontallibelle, einem Laser der Klasse 2 (EN 60825-1:2001), zwei Batterien (AAA 1,5V) sowie zwei Justierfüßen. Die Wasserwaage dient der Übertragung der Höhe eines Punktes mittels Laserstrahl zu einem anderen Punkt im Arbeitsbereich bis 50m. Die Ware wird als „Instrument für die Geodäsie, elektronisches Nivellierinstrument“ eingereiht. Weniger anzeigen
Batteriebetriebenes Gerät zur Übertragung von Kreuzpunkten durch Laser, so genannter Linienlaser GLL 2-80 P Professional mit den Abmessungen 158 x 54 x 141 mm, (L x B x H) im Wesentlichen bestehend aus einem Kunststoffgehäuse mit Universalhalterung, einem Laser der Klasse 2 (640 nm), vier Batterien (AA 1,5V) sowie... Mehr anzeigenBatteriebetriebenes Gerät zur Übertragung von Kreuzpunkten durch Laser, so genannter Linienlaser GLL 2-80 P Professional mit den Abmessungen 158 x 54 x 141 mm, (L x B x H) im Wesentlichen bestehend aus einem Kunststoffgehäuse mit Universalhalterung, einem Laser der Klasse 2 (640 nm), vier Batterien (AA 1,5V) sowie einem Bedienknopf (äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage), einer Laser-Zieltafel und einem Empfänger (funktionelle Einheit). Der Linienlaser dient der Übertragung der Höhe eines Punktes mittels Laserstrahl zu einem anderen Punkt im Arbeitsbereich von 40 m (80 m mit Empfänger). Die Ware wird als "Instrument für die Geodäsie, elektronisches Nivellierinstrument" eingereiht. Weniger anzeigen
Batteriebetriebenes Gerät zur Übertragung von Kreuzpunkten durch Laser, so genannter Linienlaser GLL 3-80 P Professional mit den Abmessungen 159 x 75 x 141 mm, (L x B x H) im Wesentlichen bestehend aus einem Kunststoffgehäuse mit Universalhalterung, einem Laser der Klasse 2 (640 nm), vier Batterien (AA 1,5V) sowie... Mehr anzeigenBatteriebetriebenes Gerät zur Übertragung von Kreuzpunkten durch Laser, so genannter Linienlaser GLL 3-80 P Professional mit den Abmessungen 159 x 75 x 141 mm, (L x B x H) im Wesentlichen bestehend aus einem Kunststoffgehäuse mit Universalhalterung, einem Laser der Klasse 2 (640 nm), vier Batterien (AA 1,5V) sowie einem Bedienknopf (äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage), einer Laser-Zieltafel und einem Empfänger (funktionelle Einheit). Der Linienlaser dient der Übertragung der Höhe eines Punktes mittels Laserstrahl zu einem anderen Punkt im Arbeitsbereich von 40 m (80 m mit Empfänger). Die Ware wird als „Instrument für die Geodäsie, elektronisches Nivellierinstrument“ eingereiht. Weniger anzeigen
Batteriebetriebenes Gerät zur Übertragung von Kreuzpunkten durch Laser, so genannter Linienlaser GLL 3-80 P Professional mit den Abmessungen 159 x 75 x 141 mm, (L x B x H) im Wesentlichen bestehend aus einem Kunststoffgehäuse, einem Laser der Klasse 2 (640 nm) sowie einem Bedienknopf (äußere Form: siehe Abbildung in... Mehr anzeigenBatteriebetriebenes Gerät zur Übertragung von Kreuzpunkten durch Laser, so genannter Linienlaser GLL 3-80 P Professional mit den Abmessungen 159 x 75 x 141 mm, (L x B x H) im Wesentlichen bestehend aus einem Kunststoffgehäuse, einem Laser der Klasse 2 (640 nm) sowie einem Bedienknopf (äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage). Der Linienlaser dient der Übertragung der Höhe eines Punktes mittels Laserstrahl zu einem anderen Punkt im Arbeitsbereich von 40 m (80 m mit Empfänger, nicht Gegenstand dieser vZTA). Die Ware wird als „Instrument für die Geodäsie, elektronisches Nivellierinstrument“ eingereiht. Weniger anzeigen
Batteriebetriebenes Gerät zur Übertragung von Kreuzpunkten durch Laser, so genannter Linienlaser GLL 2 Professional mit den Abmessungen 80 x 42 x 96 mm, (L x B x H) im Wesentlichen bestehend aus einem Kunststoffgehäuse mit Multifunktionshalterung für vielseitige Befestigungsmöglichkeiten, einem Laser der Klasse 2 (635... Mehr anzeigenBatteriebetriebenes Gerät zur Übertragung von Kreuzpunkten durch Laser, so genannter Linienlaser GLL 2 Professional mit den Abmessungen 80 x 42 x 96 mm, (L x B x H) im Wesentlichen bestehend aus einem Kunststoffgehäuse mit Multifunktionshalterung für vielseitige Befestigungsmöglichkeiten, einem Laser der Klasse 2 (635 nm), drei Batterien (AA 1,5V) sowie einem Bedienknopf (äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage). Der Linienlaser dient der Übertragung der Höhe eines Punktes mittels Laserstrahl zu einem anderen Punkt im Arbeitsbereich von über 10 m. Die Ware wird als "Instrument für die Geodäsie, elektronisches Nivellierinstrument" eingereiht. Weniger anzeigen
Batteriebetriebenes Gerät zur Übertragung von Kreuzpunkten durch Laser, so genannter Linienlaser GLL 2-80 P Professional mit den Abmessungen 158 x 54 x 141 mm, (L x B x H) im Wesentlichen bestehend aus einem Kunststoffgehäuse, einem Laser der Klasse 2 (640 nm) sowie einem Bedienknopf (äußere Form: siehe Abbildung in... Mehr anzeigenBatteriebetriebenes Gerät zur Übertragung von Kreuzpunkten durch Laser, so genannter Linienlaser GLL 2-80 P Professional mit den Abmessungen 158 x 54 x 141 mm, (L x B x H) im Wesentlichen bestehend aus einem Kunststoffgehäuse, einem Laser der Klasse 2 (640 nm) sowie einem Bedienknopf (äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage) vier Batterien (AA 1,5V) und einer Laser-Zieltafel. Der Linienlaser dient der Übertragung der Höhe eines Punktes mittels Laserstrahl zu einem anderen Punkt im Arbeitsbereich von 40 m (80 m mit Empfänger, nicht Gegenstand dieser vZTA). Die Ware wird als „Instrument für die Geodäsie, elektronisches Nivellierinstrument“ eingereiht. Weniger anzeigen
Elektronisches Nivellierinstrument in Form einer Laserwasserwaage, sogenanntes Laserwasserwaage mit Stativ (Art.-Nr. 6565100), in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einer batteriebetriebenen Laserwasserwaage (charakterbestimmend im Hinblick auf die... Mehr anzeigenElektronisches Nivellierinstrument in Form einer Laserwasserwaage, sogenanntes Laserwasserwaage mit Stativ (Art.-Nr. 6565100), in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einer batteriebetriebenen Laserwasserwaage (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung), - einem Nivellierungsteller, - einem Stativ, - einem Laser-Linienvorsatz, - einem Laser 90 Grad-Umlenkvorsatz, - zwei Batterien (Typ Micro/AAA) sowie - einer Bedienungsanleitung. Die Bestandteile befinden sich in einem speziell hergerichteten und zum dauernden Gebrauch geeigneten Kunststoffkoffer. Die Ware dient zur Übertragung einer Nivellierhöhe mittels eines Laserstrahls. Weniger anzeigen
Elektronisches Nivellierinstrument in Form einer Laserwasserwaage, sog. Laserwasserwaage PJN 41895, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einer mit einer Laserdiode, zwei Libellen, Magneten und zwei Batterien versehenen, ca. 9 x 8 x 7 cm großen... Mehr anzeigenElektronisches Nivellierinstrument in Form einer Laserwasserwaage, sog. Laserwasserwaage PJN 41895, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einer mit einer Laserdiode, zwei Libellen, Magneten und zwei Batterien versehenen, ca. 9 x 8 x 7 cm großen Vorrichtung (Laserwasserwaage, charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung), - einer Brille mit rotem Kunststoffglas, - zehn Klebeetiketten (lt. Angaben der Antragstellerin) sowie - Bedienungsanleitungen in verschiedenen Sprachen. Die Bestandteile befinden sich in einem bedruckten Karton aus Pappe. Die Ware dient zur Übertragung einer Nivellierhöhe mittels eines Laserstrahls. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
Einfuhrumsatzsteuer
19
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Laserwasserwaage. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Weitere Produkte aus Werkzeuge
Entdecken Sie weitere Zolltarifnummern aus dem Bereich Werkzeuge:
Motorständer
7326.90.98.90.0 · 2,7 %
Kreissäge
8467.22.30.00.0 · 2,7 %
Elektrowerkzeug
8467.29.85.00.0 · 2,7 %
Schaft-Wälzfräser
8207.70.37.00.0 · 2,7 %
Kettensäge
8467.22.10.00.0 · 2,7 %
Salon-Werkzeug
8510.20.00.00.0 · 2,2 %
Crimpzange
8203.20.00.00.0 · 1,7 %
Gartengerät
8201.90.00.00.0 · 1,7 %
Elektrodenhalter
8515.90.80.90.0 · 2,7 %
