Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6307.90.98.20.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC eingebettet:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN63
- PositionAndere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung6307
- Unterpositionandere630790
- Kombinierte Nomenklaturandere63079091
- Kombinierte Nomenklaturandere63079092
- Kombinierte Nomenklaturandere63079098
- Zolltarifnummeraus Vliesstoffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schuhüberzug
Der HS-Code für Schuhüberzug lautet 6307.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6307.90.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6307.90.98.20. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6307.90.98.20.0.
Einreihung von Schuhüberzug nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Schuhüberzüge aus Vliesstoff fallen unter Position 6307, da sie weder Schuhe (Kapitel 64) noch Bekleidung (Kapitel 62) sind. Die Unterposition 6307.90.98 erfasst alle anderen konfektionierten Waren, die nicht in den vorhergehenden Unterpositionen genannt sind.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schuhüberzug
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSchuhe mit Oberteil aus Spinnstoffen – scheidet aus, da kein Schuh des Kapitels 64 (keine angebrachte Sohle) | 6405.20.99.00.0 | 6,3 % |
| Alternative EinreihungPantoffeln und Hausschuhe – scheidet aus, da kein Schuh | 6405.20.91.00.0 | 6,3 % |
| Alternative EinreihungKleidung der Position 6210 – scheidet aus | 6210.10.00.00.0 | 6,3 % |
| Alternative EinreihungBekleidungszubehör – scheidet aus | 6217.10.00.00.0 | 6,3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Schuhüberzug (6307) ≠ Schuhe mit Oberteil aus Spinnstoffen – scheidet aus, da kein Schuh des Kapitels 64 (keine angebrachte Sohle) (6405) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schuhüberzug bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Schuhüberzug (6307) ≠ Pantoffeln und Hausschuhe – scheidet aus, da kein Schuh (6405) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schuhüberzug bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Schuhüberzug (6307) ≠ Kleidung der Position 6210 – scheidet aus (6210) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schuhüberzug bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein anderer Kapitelcode kommt in Betracht, wenn der Schuhüberzug als Schuh mit angebrachter Sohle ausgeführt ist:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSchuhe mit Oberteil aus Spinnstoffen – scheidet aus, da kein Schuh des Kapitels 64 (keine angebrachte Sohle) | 6405.20.99.00.0 | 6,3 % |
| Alternative EinreihungPantoffeln und Hausschuhe – scheidet aus, da kein Schuh | 6405.20.91.00.0 | 6,3 % |
| Alternative EinreihungKleidung der Position 6210 – scheidet aus | 6210.10.00.00.0 | 6,3 % |
| Alternative EinreihungBekleidungszubehör – scheidet aus | 6217.10.00.00.0 | 6,3 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Schuhüberzug (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI35085/24-1 | Überziehschuh (Einweg-Überziehschuh, Art. TSF), aus Vliesstoff, ohne angebrachte Sohle | 6307.90.98.20.0 |
| DEBTI48849/24-1 | Überziehschuh (PE-Überschuh), aus Vliesstoff, ohne angebrachte Sohle | 6307.90.98.20.0 |
| DEBTI36664/24-1 | Einweg-Überziehschuh (Art. PP-PE), aus Vliesstoff mit Folienverstärkung | 6307.90.98.20.0 |
| DEBTI24143/21-1 | Überziehschuhe (Vlies-Überschuhe, Art. 32060), aus Vliesstoff mit Folienverstärkung | 6307.90.98.20.0 |
| DEBTI28298/21-1 | Überziehschuhe (Schuhüberzieher aus PP-Vliesstoff) | 6307.90.98.20.0 |
| DEBTI53590/20-1 | Überziehschuhe (Schuhüberzieher, Art. 32060), aus Vliesstoff mit Kunststofffolie | 6307.90.98.20.0 |
| DEBTI20410/22-1 | Überziehschuhe (Überschuhe Med), aus PP-Vliesstoff, mit rutschhemmendem Aufdruck | 6307.90.98.20.0 |
| DEBTI20406/22-1 | Überziehschuhe (Überschuhe Med Eco), aus PP-Vliesstoff | 6307.90.98.20.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,3 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,3 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
Zollrechner für Schuhüberzug
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Schuhüberzug mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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