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Textilien & BekleidungKapitel 63Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Schuhüberzug: 6307.90.98.20.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Schuhüberzug (6307.90.98.20.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Schuhüberzug unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Schuhüberzug Produktbild

Für Schuhüberzug sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Schuhüberzug beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6307.90.98.20.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC eingebettet:

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 63 - ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  • Position: 6307 - Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
  • Unterposition: 6307 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6307 9091 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6307 9092 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6307 9098 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6307 9098 20 0 - aus Vliesstoffen

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Schuhüberzügen hängt entscheidend vom Material und der Ausführung ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Zolltarifnummer für Ihr Produkt zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schuhüberzug

Der HS-Code für Schuhüberzug lautet 6307.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6307.90.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6307.90.98.20. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6307.90.98.20.0.

Einreihung von Schuhüberzug nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Schuhüberzüge aus Vliesstoff fallen unter Position 6307, da sie weder Schuhe (Kapitel 64) noch Bekleidung (Kapitel 62) sind. Die Unterposition 6307.90.98 erfasst alle anderen konfektionierten Waren, die nicht in den vorhergehenden Unterpositionen genannt sind.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schuhüberzug

Alternative Einreihung

6405.20.99.00.0 6,3 %

Schuhe mit Oberteil aus Spinnstoffen – scheidet aus, da kein Schuh des Kapitels 64 (keine angebrachte Sohle)

Alternative Einreihung

6405.20.91.00.0 6,3 %

Pantoffeln und Hausschuhe – scheidet aus, da kein Schuh

Alternative Einreihung

6210.10.00.00.0 6,3 %

Kleidung der Position 6210 – scheidet aus

Alternative Einreihung

6217.10.00.00.0 6,3 %

Bekleidungszubehör – scheidet aus

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Schuhüberzug (6307) ≠ Schuhe mit Oberteil aus Spinnstoffen – scheidet aus, da kein Schuh des Kapitels 64 (keine angebrachte Sohle) (6405)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schuhüberzug bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Schuhüberzug (6307) ≠ Pantoffeln und Hausschuhe – scheidet aus, da kein Schuh (6405)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schuhüberzug bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Schuhüberzug (6307) ≠ Kleidung der Position 6210 – scheidet aus (6210)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schuhüberzug bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein anderer Kapitelcode kommt in Betracht, wenn der Schuhüberzug als Schuh mit angebrachter Sohle ausgeführt ist:

Alternative Einreihung

6405.20.99.00.0 6,3 %

Schuhe mit Oberteil aus Spinnstoffen – scheidet aus, da kein Schuh des Kapitels 64 (keine angebrachte Sohle)

Alternative Einreihung

6405.20.91.00.0 6,3 %

Pantoffeln und Hausschuhe – scheidet aus, da kein Schuh

Alternative Einreihung

6210.10.00.00.0 6,3 %

Kleidung der Position 6210 – scheidet aus

Alternative Einreihung

6217.10.00.00.0 6,3 %

Bekleidungszubehör – scheidet aus

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Schuhüberzug ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Schuhüberzug (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI35085/24-16307.90.98.20.0
Überziehschuh (Einweg-Überziehschuh, Art. TSF), aus Vliesstoff, ohne angebrachte Sohle
DEBTI48849/24-16307.90.98.20.0
Überziehschuh (PE-Überschuh), aus Vliesstoff, ohne angebrachte Sohle
DEBTI36664/24-16307.90.98.20.0
Einweg-Überziehschuh (Art. PP-PE), aus Vliesstoff mit Folienverstärkung
DEBTI24143/21-16307.90.98.20.0
Überziehschuhe (Vlies-Überschuhe, Art. 32060), aus Vliesstoff mit Folienverstärkung
DEBTI28298/21-16307.90.98.20.0
Überziehschuhe (Schuhüberzieher aus PP-Vliesstoff)
DEBTI53590/20-16307.90.98.20.0
Überziehschuhe (Schuhüberzieher, Art. 32060), aus Vliesstoff mit Kunststofffolie
DEBTI20410/22-16307.90.98.20.0
Überziehschuhe (Überschuhe Med), aus PP-Vliesstoff, mit rutschhemmendem Aufdruck
DEBTI20406/22-16307.90.98.20.0
Überziehschuhe (Überschuhe Med Eco), aus PP-Vliesstoff
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

6,3 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,3 %

Drittlandszoll

USA6,3 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,3 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot

Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.

Zollrechner für Schuhüberzug

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Schuhüberzug mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot

Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Schuhüberzüge

Welche Zolltarifnummer hat Schuhüberzug?

Die Zolltarifnummer für Schuhüberzüge (Überziehschuhe, Schuhschoner) lautet 6307.90.98.20.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Einweg-Schuhüberzüge aus Vliesstoff ohne angebrachte Sohle. Die Einreihung ist durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt.

Welchen HS-Code hat Schuhüberzug?

Der HS-Code (6-stellig) für Schuhüberzüge lautet 6307.90. Er fällt in das Kapitel 63 (Andere konfektionierte Spinnstoffwaren) und die Position 6307 (Andere konfektionierte Waren). Die Unterposition 6307.90 erfasst alle nicht anderweitig genannten konfektionierten Waren.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Schuhüberzug?

Der Drittlandszollsatz für Schuhüberzüge der Zolltarifnummer 6307.90.98.20.0 beträgt 6,3 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Schuhüberzug zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung von Schuhüberzügen erfolgt zu Schuhen des Kapitels 64 (keine angebrachte Sohle) und zu Kleidung der Positionen 6210/6217 (kein Bekleidungszubehör). Als Alternative kommt bei Ausführungen mit angebrachter Sohle der Code 6405.20.99.00.0 in Betracht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Schuhüberzug verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und möglicherweise Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware vom Zoll zurückgehalten werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Schuhüberzug?

Für Schuhüberzüge der Zolltarifnummer 6307.90.98.20.0 gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Es sind jedoch die allgemeinen Maßnahmen zu beachten: Einfuhrkontrolle nach CITES bei Verwendung geschützter Materialien und das Verbot von Gütern zur Folter oder Repression.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Schuhüberzug?

Die Zolltarifnummer für Schuhüberzug ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 6307.90.98.20.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (6307.90), der 8-stelligen KN (6307.90.98), dem 10-stelligen TARIC (6307.90.98.20) und der 11. Stelle für den nationalen Zolltarif.

Ändern sich Zolltarifnummern für Schuhüberzug?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Die letzte Änderung für Waren der Position 6307 erfolgte 2022. Aktuell ist die Nummer 6307.90.98.20.0 gültig. Eine regelmäßige Prüfung wird empfohlen.

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