Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6307.90.98.20.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC eingebettet:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 63 - ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
- Position: 6307 - Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
- Unterposition: 6307 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 6307 9091 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 6307 9092 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 6307 9098 - andere
Zolltarifnummer: 6307 9098 20 0 - aus Vliesstoffen
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Schuhüberzügen hängt entscheidend vom Material und der Ausführung ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Zolltarifnummer für Ihr Produkt zu ermitteln.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schuhüberzug
Der HS-Code für Schuhüberzug lautet 6307.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6307.90.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6307.90.98.20. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6307.90.98.20.0.
Einreihung von Schuhüberzug nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Schuhüberzüge aus Vliesstoff fallen unter Position 6307, da sie weder Schuhe (Kapitel 64) noch Bekleidung (Kapitel 62) sind. Die Unterposition 6307.90.98 erfasst alle anderen konfektionierten Waren, die nicht in den vorhergehenden Unterpositionen genannt sind.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schuhüberzug
Alternative Einreihung
Schuhe mit Oberteil aus Spinnstoffen – scheidet aus, da kein Schuh des Kapitels 64 (keine angebrachte Sohle)
Alternative Einreihung
Pantoffeln und Hausschuhe – scheidet aus, da kein Schuh
Alternative Einreihung
Kleidung der Position 6210 – scheidet aus
Alternative Einreihung
Bekleidungszubehör – scheidet aus
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Schuhüberzug (6307) ≠ Schuhe mit Oberteil aus Spinnstoffen – scheidet aus, da kein Schuh des Kapitels 64 (keine angebrachte Sohle) (6405)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schuhüberzug bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Schuhüberzug (6307) ≠ Pantoffeln und Hausschuhe – scheidet aus, da kein Schuh (6405)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schuhüberzug bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Schuhüberzug (6307) ≠ Kleidung der Position 6210 – scheidet aus (6210)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schuhüberzug bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein anderer Kapitelcode kommt in Betracht, wenn der Schuhüberzug als Schuh mit angebrachter Sohle ausgeführt ist:
Alternative Einreihung
Schuhe mit Oberteil aus Spinnstoffen – scheidet aus, da kein Schuh des Kapitels 64 (keine angebrachte Sohle)
Alternative Einreihung
Pantoffeln und Hausschuhe – scheidet aus, da kein Schuh
Alternative Einreihung
Kleidung der Position 6210 – scheidet aus
Alternative Einreihung
Bekleidungszubehör – scheidet aus
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Schuhüberzug ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Schuhüberzug (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.
Zollrechner für Schuhüberzug
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Schuhüberzug mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
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