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Haushalt & KücheKapitel 69Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Seifenschale: 6912.00.83.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Seifenschale (6912.00.83.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Seifenschale unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Seifenschale Produktbild

Seifenschalen sind keramische Hygiene- oder Toilettengegenstände zur Aufbewahrung von Stückseife. Die Einreihung hängt vom Material ab: Steinzeug, Porzellan oder andere Keramik. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Seifenschale beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Seifenschalen ist in der folgenden Hierarchie des Zolltarifs eingeordnet:

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
  • Position: 6912 - Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6912 0081 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6912 0083 00 0 - aus Steinzeug

Hinweis zur Einreihung

Die hier angegebene Zolltarifnummer basiert auf verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) und der amtlichen Nomenklatur. Für eine rechtssichere Einreihung nutzen Sie bitte das Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Seifenschale

Der HS-Code für Seifenschale lautet 6912.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6912.00.83. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6912.00.83.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6912.00.83.00.0.

Einreihung von Seifenschale nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung einer Seifenschale erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitts-/Kapitel-Anmerkungen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen auf gleicher Ebene). Da die Seifenschale als keramischer Toilettengegenstand eindeutig in Position 6912 fällt, ist keine AV 3a (Mischwaren) erforderlich.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Seifenschale

Alternative Einreihung

6911.90.00.00.0 5,5 %

Keramische Hygiene- oder Toilettengegenstände aus Porzellan

Alternative Einreihung

6912.00.89.00.0 5,5 %

Andere keramische Hygiene- oder Toilettengegenstände (andere Keramik)

Alternative Einreihung

3924.90.00.09.0 5,5 %

Hygiene- oder Toilettengegenstände aus Kunststoffen, andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Seifenschale (6912) ≠ Keramische Hygiene- oder Toilettengegenstände aus Porzellan (6911)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Seifenschale bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.83.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Seifenschale (6912) ≠ Andere keramische Hygiene- oder Toilettengegenstände (andere Keramik) (6912)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Seifenschale bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.83.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Seifenschale (6912) ≠ Hygiene- oder Toilettengegenstände aus Kunststoffen, andere (3924)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Seifenschale bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.83.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den keramischen Einreihungen gibt es auch eine Alternative in einem anderen Kapitel:

Alternative Einreihung

6911.90.00.00.0 5,5 %

Keramische Hygiene- oder Toilettengegenstände aus Porzellan

Alternative Einreihung

6912.00.89.00.0 5,5 %

Andere keramische Hygiene- oder Toilettengegenstände (andere Keramik)

Alternative Einreihung

3924.90.00.09.0 5,5 %

Hygiene- oder Toilettengegenstände aus Kunststoffen, andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Seifenschale ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Seifenschale (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI10835/21-16912.00.83.00.0
Keramischer Toilettengegenstand, Seifenschale Palila aus Steinzeug
DE11041/16-16912.00.83.00.0
Keramischer Toilettengegenstand, Seifenschale Serie Power aus Steinzeug
DEBTI39991/19-16912.00.83.00.0
Keramischer Toilettengegenstand, Seifenschale aus Steinzeug
DE8141/15-16912.00.83.00.0
Toilettengegenstand, Seifenschale aus Porzellan
DEBTI21958/17-16912.00.83.00.0
Keramischer Toilettengegenstand, Seifenschale Starfish aus Porzellan
DEBTI10987/23-16912.00.83.00.0
Anderer keramischer Toilettengegenstand, Seifenablage aus anderer Keramik
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

5,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Chinanicht ermittelt

nicht ermittelt

USAnicht ermittelt

nicht ermittelt

Großbritanniennicht ermittelt

nicht ermittelt

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Seifenschalen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Seifenschale mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Seifenschale

Welche Zolltarifnummer hat eine Seifenschale?

Eine Seifenschale aus Steinzeug wird unter der Zolltarifnummer 6912.00.83.00.0 eingereiht. Für Seifenschalen aus Porzellan gilt die Nummer 6911.90.00.00.0, für solche aus anderer Keramik die 6912.00.89.00.0. Bei Kunststoff-Seifenschalen kommt die Nummer 3924.90.00.90.9 in Betracht.

Welchen HS-Code hat eine Seifenschale?

Der HS-Code (6-stellig) für Seifenschalen aus Keramik lautet 691200. Dieser Code umfasst anderes keramisches Geschirr, Haushalts- oder Hygieneartikel. Die genaue Unterposition hängt vom Material ab: Steinzeug, Porzellan oder andere Keramik.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Seifenschale?

Der Drittlandszollsatz für Seifenschalen der Zolltarifnummer 6912.00.83.00.0 beträgt 5,5 %. Bei Einfuhr aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Türkei, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich eine Seifenschale zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung einer Seifenschale erfolgt nach Material: Steinzeug (6912.00.83.00.0), Porzellan (6911.90.00.00.0) oder andere Keramik (6912.00.89.00.0). Eine Alternative ist die Seifenschale aus Kunststoff unter 3924.90.00.90.9. Die Seife selbst fällt in Kapitel 34.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Seifenschale verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder sogar zu Bußgeldern führen. Im schlimmsten Fall droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Daher ist eine korrekte Einreihung essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Seifenschalen?

Für Seifenschalen aus Keramik gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Allerdings unterliegen keramische Waren der Einfuhrkontrolle für Abfälle (Maßnahme 755), falls es sich um gebrauchte oder beschädigte Ware handelt. Bei der Ausfuhr sind Beschränkungen für Kulturgüter zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Seifenschale?

Die vollständige Zolltarifnummer für eine Seifenschale ist eine 11-stellige Zolltarifnummer, z. B. 6912.00.83.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (691200), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (69120083) und dem 10-stelligen TARIC-Code (6912008300) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Seifenschalen?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC jährlich zum 1. Januar ändern. Für Seifenschalen ist die Position 6912 jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Sie regelmäßig die aktuelle Fassung prüfen, insbesondere bei Materialänderungen.

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