Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 7326.90.30.00.0 ist in der folgenden Hierarchie des Zolltarifs verortet:
- AbschnittKap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren darausXV
- KapitelWAREN AUS EISEN ODER STAHL73
- PositionAndere Waren aus Eisen oder Stahl7326
- Unterpositionandere732690
- ZolltarifnummerLeitern und Trittschemel
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Trittleiter
Der HS-Code für Trittleiter lautet 7326.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7326.90.30. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7326.90.30.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7326.90.30.00.0.
Einreihung von Trittleiter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorbemerkungen. Trittleitern aus Stahl fallen als andere Waren aus Eisen oder Stahl unter Position 7326, da sie nicht als Möbel (Kapitel 94) oder als Haushaltsartikel (7323) anzusehen sind.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Trittleiter
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Metallmöbel | 9403.20.80.00.0 | 2,7 % |
| Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheitandere Metallmöbel | 9403.20.80.00.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Trittleiter (7326) ≠ andere Metallmöbel (9403) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trittleiter bleibt die Zolltarifnummer 7326.90.30.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Trittleiter (7326) ≠ andere Metallmöbel (9403) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Trittleiter bleibt die Zolltarifnummer 7326.90.30.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sofern die Trittleiter nicht unter Kapitel 73 fällt, kommen auch Einreihungen in anderen Kapiteln in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Metallmöbel | 9403.20.80.00.0 | 2,7 % |
| Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheitandere Metallmöbel | 9403.20.80.00.0 | 2,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Trittleiter (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI6696/18-1 | Zweistufige klappbare Trittleiter aus Stahl | 7326.90.30.00.0 |
| DEBTI3877/25-1 | Klapptritt aus Aluminium (Wiltec) | 9403.20.80.00.0 |
| DE14926/14-1 | Zweistufige Trittleiter aus Stahl | 7326.90.30.00.0 |
| DEBTI15065/23-1 | Dreistufige klappbare Trittleiter aus Stahl | 7326.90.30.00.0 |
| DEBTI12481/17-1 | Dreistufige Trittleiter aus Stahl | 7326.90.30.00.0 |
| DE19062/13-1 | Zwei-/dreistufige Trittleiter, Stahl charakterbestimmend | 7326.90.30.00.0 |
| DEK/517/07-1 | Zweistufiger Klapptritt, Stahl charakterbestimmend | 7326.90.30.00.0 |
| DEK/518/07-1 | Dreistufiger Klapptritt, Stahl charakterbestimmend | 7326.90.30.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems | CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren → |
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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