Hierarchie der Zolltarifnummer
Silikonschläuche werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt VII, Kapitel 39 eingereiht. Silikon gilt zollrechtlich als Kunststoff. Die Position 3917 umfasst alle Rohre und Schläuche aus Kunststoffen:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3917 - Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke (Kniestücke, Flansche und dergleichen), aus Kunststoffen
- Unterposition: 3917 31 - andere Rohre und Schläuche
Kombinierte Nomenklatur: 3917 3200 - andere, weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke
Zolltarifnummer: 3917 3200 90 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Silikonschlauch kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Silikonschlauch
Der HS-Code für Silikonschläuche ist 3917.32 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 3917.32.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 3917.32.00.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3917.32.00.90.0 .
Einreihung von Silikonschlauch nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Silikonschläuche können je nach Ausführung und Ausstattung unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob der Schlauch verstärkt ist, Verbindungsstücke aufweist oder für sehr hohe Drücke ausgelegt ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Silikonschlauch
Unverstärkter Silikonschlauch ohne Verbindungsstücke (häufigste Form)
Biegsame Silikonschläuche, unverstärkt, ohne Fittings
Silikonschlauch mit angebrachten Fittings, Klemmen oder Verbindungsstücken
Biegsame Silikonschläuche, unverstärkt, mit Verbindungsstücken
Verstärkter Silikonschlauch (z.B. mit Textileinlage, Metallgeflecht oder Spiralarmierung)
Andere biegsame Silikonschläuche (verstärkt, mit Metallgeflecht etc.)
Silikonschlauch für sehr hohe Drücke ab 27,6 MPa → eigene Unterposition
Hochdruckschläuche aus Kunststoffen (≥ 27,6 MPa)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Silikonschlauch (3917) ≠ Gummischlauch (4009)
Gummischläuche bestehen aus vulkanisiertem Weichkautschuk und fallen unter Kapitel 40, Position 4009. Silikon ist zollrechtlich ein Kunststoff (Kapitel 39).
Silikonschlauch (3917.32) ≠ verstärkter Schlauch (3917.39)
Wird der Silikonschlauch mit Textileinlage, Metallgeflecht oder Spiralarmierung gefertigt, fällt er nicht mehr unter 3917.32, sondern unter 3917.39.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle flexiblen Schläuche fallen unter Position 3917. Schläuche aus Weichkautschuk (Gummi) gehören in Kapitel 40:
Schlauch besteht aus vulkanisiertem Weichkautschuk (Gummi), nicht aus Silikon → anderes Kapitel (4009)!
Schläuche aus Weichkautschuk (Gummi), unverstärkt
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Silikonschlauch ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Verstärkung, Verbindungsstücke, Druckbeständigkeit und Material. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Silikonschlauch (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Silikonschläuchen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Silikonschlauch, transparent (Abmessungen: Innendurchmesser 6,0 mm; Länge 1 m). Biegsamer Schlauch, weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke.
AV 1, Pos. 3917.32
Unverstärkter Silikonschlauch ohne Anschlussstücke zur Wasserbelüftung, 2 m lang. Anderer Schlauch, weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, ohne Formstücke.
AV 1, Pos. 3917.32
Wasserpfeifenschlauch aus Silikon mit Carbonoberfläche. Biegsamer Schlauch aus Kunststoff ohne Verstärkung der Unterposition (KN) 3917 3200.
AV 1, Pos. 3917.32
Silikonschlauch zum Abführen von Flüssigkeiten zur Entsorgung. Biegsamer, unverstärkter Schlauch ohne Anschlussstücke.
AV 1, Pos. 3917.32
Silikonummantelte PTFE-Schläuche mit eingearbeitetem Edelstahlgeflecht, mit verpressten Endanschlüssen. Biegsame, verstärkte Kunststoffschläuche mit Verbindungsstücken.
AV 1, Pos. 3917.39
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China6,5 %Drittlandszoll
USA6,5 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei6,5 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien6,5 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand6,5 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und Bohr- oder Förderplattformen
Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen
Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen – Quotenregelung und Anmeldepflicht bei F-Gase-Anteilen
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Der Export von klimaschädlichen fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt und meldepflichtig.
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