Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Lacktestanlage ist in der Zolltarifhierarchie wie folgt eingeordnet:
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- Position: 9031 - Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren
Zolltarifnummer: 9031 2000 00 0 - Prüfstände
Hinweis zur Einreihung
Die zutreffende Zolltarifnummer hängt von den genauen technischen Merkmalen und der Funktion der Lacktestanlage ab. Dies betrifft insbesondere die Art der durchgeführten Prüfverfahren (mechanisch, optisch, chemisch) und den Umfang der Anlage als kombinierter Prüfstand. Nutzen Sie unser Klassifizierungstool, um die korrekte Einreihung für Ihre konkrete Ware zu prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Lacktestanlage
Der HS-Code für Lacktestanlage lautet 9031.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9031.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9031.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9031.20.00.00.0.
Einreihung von Lacktestanlage nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Lacktestanlage unter 9031.20.00.00.0 folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen). Die Position 9031 erfasst Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, die in Kapitel 90 nicht anderweit genannt sind. Die Unterposition 9031.20 ist die spezifische Kategorie für Prüfstände. AV 3a (spezifischste Beschreibung) führt zur Unterposition Prüfstände, da eine Lacktestanlage gerade ein Prüfstand für Lacke und Beschichtungen ist. AV 6 (Einreihung auf Unterpositionsebene) bestimmt den Endcode.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Lacktestanlage
Alternative Einreihung
andere Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Elastizität oder anderer mechanischer Eigenschaften von Materialien
Alternative Einreihung
andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen - zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen
Alternative Einreihung
Spektrofotometer
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Lacktestanlage (9031) ≠ andere Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Elastizität oder anderer mechanischer Eigenschaften von Materialien (9024)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lacktestanlage bleibt die Zolltarifnummer 9031.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Lacktestanlage (9031) ≠ andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen - zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen (9031)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lacktestanlage bleibt die Zolltarifnummer 9031.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Lacktestanlage (9031) ≠ Spektrofotometer (9027)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lacktestanlage bleibt die Zolltarifnummer 9031.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Die folgenden Codes liegen außerhalb von Position 9031 oder Kapitel 90 und kommen nur in sehr spezifischen Konstellationen in Betracht:
Alternative Einreihung
andere Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Elastizität oder anderer mechanischer Eigenschaften von Materialien
Alternative Einreihung
andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen - zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen
Alternative Einreihung
Spektrofotometer
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Lacktestanlage ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Lacktestanlage (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
2,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zoll-Rechner für Ihre Lieferung
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre Lieferung einer Lacktestanlage aus einem beliebigen Ursprungsland.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
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7326.90.98.90.0 · 2,7 %
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