Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Lacktestanlage ist in der Zolltarifhierarchie wie folgt eingeordnet:
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionInstrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren9031
- ZolltarifnummerPrüfstände
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Lacktestanlage
Der HS-Code für Lacktestanlage lautet 9031.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9031.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9031.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9031.20.00.00.0.
Einreihung von Lacktestanlage nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Lacktestanlage unter 9031.20.00.00.0 folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen). Die Position 9031 erfasst Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, die in Kapitel 90 nicht anderweit genannt sind. Die Unterposition 9031.20 ist die spezifische Kategorie für Prüfstände. AV 3a (spezifischste Beschreibung) führt zur Unterposition Prüfstände, da eine Lacktestanlage gerade ein Prüfstand für Lacke und Beschichtungen ist. AV 6 (Einreihung auf Unterpositionsebene) bestimmt den Endcode.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Lacktestanlage
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Elastizität oder anderer mechanischer Eigenschaften von Materialien | 9024.80.00.00.0 | 2,8 % |
| Alternative Einreihungandere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen - zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen | 9031.80.20.00.0 | 2,8 % |
| Alternative EinreihungSpektrofotometer | 9027.30.00.00.0 | 2,8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Lacktestanlage (9031) ≠ andere Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Elastizität oder anderer mechanischer Eigenschaften von Materialien (9024) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lacktestanlage bleibt die Zolltarifnummer 9031.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Lacktestanlage (9031) ≠ andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen - zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen (9031) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lacktestanlage bleibt die Zolltarifnummer 9031.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Lacktestanlage (9031) ≠ Spektrofotometer (9027) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lacktestanlage bleibt die Zolltarifnummer 9031.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Lacktestanlage (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI28444/17-1 | Lackschichtenmessgerät (tragbar) | 9031.80.20.00.0 |
| DEBTI21932/17-1 | Prüfanlage P381 | 9031.20.00.00.0 |
| DE3563/17-1 | Prüfanlage P327 | 9031.20.00.00.0 |
| DEB/43/05-1 | End of Line Tester (Prüfstand) | 9031.20.00.00.0 |
| DEB/2658/06-1 | Leerflaschen-Inspektor (Prüfstand) | 9031.20.00.00.0 |
| DEBTI5286/18-1 | Farbmessgerät (Spektralfotometer) | 9027.30.00.00.0 |
| DEBTI12726/18-1 | AF Coating System (Lackiersystem) | 8424.89.70.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
2,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,8 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,8 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,8 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zoll-Rechner für Ihre Lieferung
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre Lieferung einer Lacktestanlage aus einem beliebigen Ursprungsland.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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