Hierarchie der Zolltarifnummer
Der vollständige Hierarchiepfad der Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 für Baumwoll-Beutel führt vom Abschnitt über das Kapitel bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 63 - ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
- Position: 6307 - Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
- Unterposition: 6307 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 6307 9091 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 6307 9092 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 6307 9098 - andere
TARIC: 6307 9098 91 - andere
Zolltarifnummer: 6307 9098 99 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 gilt für Baumwoll-Beutel mit Kordelzug zur Aufbewahrung. Bei abweichender Beschaffenheit kann eine andere Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie unser Klassifizierungstool für eine sofortige Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Baumwoll-Beutel
Der HS-Code für Baumwoll-Beutel lautet 6307.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6307.90.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6307.90.98.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6307.90.98.99.0.
Einreihung von Baumwoll-Beutel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Je nach konkreter Beschaffenheit und Verwendungszweck kann ein Baumwoll-Beutel auch in andere Warennummern eingereiht werden. Die folgende Tabelle zeigt die relevanten Alternativen:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Baumwoll-Beutel
Alternative Einreihung
Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken aus Baumwolle, andere
Alternative Einreihung
Behältnisse aus Spinnstoffen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Baumwoll-Beutel (6307) ≠ Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken aus Baumwolle, andere (6305)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baumwoll-Beutel bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Baumwoll-Beutel (6307) ≠ Behältnisse aus Spinnstoffen (4202)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baumwoll-Beutel bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den positionsgleichen Alternativen kann ein Baumwoll-Beutel bei abweichender Beschaffenheit auch in andere Kapitel eingereiht werden:
Alternative Einreihung
Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken aus Baumwolle, andere
Alternative Einreihung
Behältnisse aus Spinnstoffen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Baumwoll-Beutel ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Baumwoll-Beutel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Aufbewahrungsbeutel, sog. Zuziehbeutel, Foto siehe Anlage, - zusammenlegbar; annähernd quaderförmig, laut Antrag in den Abmessungen von ca. 28 cm x 32 cm x 10 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - am oberen Rand offen; mit einem Kordelzug zu verschließen, - mittig durch... Mehr anzeigenAufbewahrungsbeutel, sog. Zuziehbeutel, Foto siehe Anlage, - zusammenlegbar; annähernd quaderförmig, laut Antrag in den Abmessungen von ca. 28 cm x 32 cm x 10 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - am oberen Rand offen; mit einem Kordelzug zu verschließen, - mittig durch einen Einsatz aus den oben genannten Geweben in zwei Fächer unterteilt, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - aufgrund der Verwendung kein Sack oder Beutel zu Verpackungszwecken im Sinne der Position 6305. "Andere konfektionierte Ware (Aufbewahrungsbeutel), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Aufbewahrungsbeutel, sog. Baumwolltasche, Fotos siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 23 cm x 16 cm, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - am oberen Rand offen; mit einem verengenden Kordelzug ausgestattet, - auf der Vorderseite mit Aufdrucken... Mehr anzeigenAufbewahrungsbeutel, sog. Baumwolltasche, Fotos siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 23 cm x 16 cm, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - am oberen Rand offen; mit einem verengenden Kordelzug ausgestattet, - auf der Vorderseite mit Aufdrucken versehen, - durch Zusammennähen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - aufgrund der Verwendung kein Sack oder Beutel zu Verpackungszwecken im Sinne der Position 6305. "Andere konfektionierte Ware (Aufbewahrungsbeutel), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handge- arbeitet" Weniger anzeigen
Aufbewahrungsbeutel, sog. Baumwolltasche, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- rechteckig, in den Abmessungen von 23 cm x 16 cm, -- aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 100 % Baumwolle, -- am oberen Rand offen; mit einem verengenden Kordelzug ausgestattet, -- auf der Vorderseite mit Aufdrucken versehen, -... Mehr anzeigenAufbewahrungsbeutel, sog. Baumwolltasche, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- rechteckig, in den Abmessungen von 23 cm x 16 cm, -- aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 100 % Baumwolle, -- am oberen Rand offen; mit einem verengenden Kordelzug ausgestattet, -- auf der Vorderseite mit Aufdrucken versehen, - durch Zusammennähen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - aufgrund der Verwendung kein Sack oder Beutel zu Verpackungszwecken im Sinne der Position 6305. "Andere konfektionierte Ware (Aufbewahrungsbeutel), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handge- arbeitet" Weniger anzeigen
Aufbewahrungsbeutel, sog. Baumwolltaschen mit Zugband, Foto siehe Anlage, - in unterschiedlichen Ausführungen: einfarbig bzw. bedruckt; in unterschiedlichen Größen; veranschaulicht durch ein einfarbiges Warenmuster in den Abmessungen: ca. 14 cm x 17 cm, - aus ca. 0,4 mm dickem Gewebe aus laut Antrag Baumwolle, - am... Mehr anzeigenAufbewahrungsbeutel, sog. Baumwolltaschen mit Zugband, Foto siehe Anlage, - in unterschiedlichen Ausführungen: einfarbig bzw. bedruckt; in unterschiedlichen Größen; veranschaulicht durch ein einfarbiges Warenmuster in den Abmessungen: ca. 14 cm x 17 cm, - aus ca. 0,4 mm dickem Gewebe aus laut Antrag Baumwolle, - am oberen Rand offen; mit einem verengenden Kordelzug ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag zum Verpacken unterschiedlicher Waren; aufgrund der vielfältigen Verwendungsmöglich- keiten (u. a. Aufbewahrung von Waren nach dem Verkauf im Rahmen einer privaten Nutzung) kein Beutel zu Verpackungszwecken im Sinne der Position 6305, - wird nach seiner Gesamtbeschaffenheit nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst. "Andere konfektionierte Waren (Aufbewahrungsbeutel) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Beutel zur Verpackung von Waren, sog. Beutel aus Baumwolle, siehe Foto, - aus 0,4 mm dicken Geweben aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - in den Abmessungen 60 cm x 28 cm, - an den Längsseiten und einer Schmalseite durch Zusammennähen konfektioniert, - an einer Seite offen und durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -... Mehr anzeigenBeutel zur Verpackung von Waren, sog. Beutel aus Baumwolle, siehe Foto, - aus 0,4 mm dicken Geweben aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - in den Abmessungen 60 cm x 28 cm, - an den Längsseiten und einer Schmalseite durch Zusammennähen konfektioniert, - an einer Seite offen und durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - soll zum Verpacken (Lagerung und Transport) von Paniermehl verwendet werden, - auf der Vorder- und Rückseite in dänischer und deutscher Sprache mit Produkt- informationen bedruckt, - wird nicht vom Warenkreis der Pos. 6307 (Säcke für Wäsche etc.) umfaßt. Weniger anzeigen
Baumwollbeutel, Foto siehe Anlage, - rechteckig; in den Abmessungen: etwa 37 cm x 22 cm, - aus etwa 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag Baumwolle, - am oberen Rand mit einem eingezogenen Zugband zu verengen, - auf einer Seite mit einem aufgestickten Logo, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne... Mehr anzeigenBaumwollbeutel, Foto siehe Anlage, - rechteckig; in den Abmessungen: etwa 37 cm x 22 cm, - aus etwa 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag Baumwolle, - am oberen Rand mit einem eingezogenen Zugband zu verengen, - auf einer Seite mit einem aufgestickten Logo, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - ohne eingearbeitetes Bodenteil und ohne Verschluss (somit kein Behältnis der Position 4202), - dient nicht zum Transport oder zur Lagerung verpackter Ware bis zum Verkauf, damit kein Beutel zu Verpackungszwecken der Position 6305. "Andere konfektionierte Ware (Baumwollbeutel) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Säckchen, sog. Beutel Stern/Herz aus Baumwolle 2farbig sortiert 2s, Artikel 62365, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in zwei unterschiedlichen Varianten (Stern/Herz), -- mit einer Breite von 16 cm und einer Höhe von 22 cm, - aus bis zu 0,6 mm dicken, einfarbigen und buntgewebten Geweben aus laut Antrag Baumwolle, -... Mehr anzeigenSäckchen, sog. Beutel Stern/Herz aus Baumwolle 2farbig sortiert 2s, Artikel 62365, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in zwei unterschiedlichen Varianten (Stern/Herz), -- mit einer Breite von 16 cm und einer Höhe von 22 cm, - aus bis zu 0,6 mm dicken, einfarbigen und buntgewebten Geweben aus laut Antrag Baumwolle, - an drei Seiten zusammengenäht; oben offen und mit einem doppelt gearbeiteten Abschluss, mit einem Zugband zu verengen, - auf einer Seite mit einem aufgeklebten, stilisierten Herz bzw. Stern aus den o. g. buntgewebten Geweben, mit Wattierungsstoff gefüllt und in der Mitte mit einem angenähten Knopf aus Holz verziert, - durch Zusammenfügen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient der Aufnahme kleinerer Gegenstände, - aufgrund der Verwendung kein Sack oder Beutel zu Verpackungszwecken im Sinne der Position 6305, - wird nach Gesamtbeschaffenheit und Verarbeitung auch nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst. "Andere konfektionierte Ware (Säckchen), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Anderes Behältnis, sog. Beutel aus Baumwolle, siehe Photo, - vollständig aus Spinnstoffen (lt. Antrag Baumwolle), - mit den Abmessungen 16 x 24 cm (flachliegend), - innen gefüttert, - mit einem Zugband zu schließen, die gleichzeitig als Tragegriffe dienen, - mit einer aufgenähten zusätzlichen Einsteckmöglichkeit, -... Mehr anzeigenAnderes Behältnis, sog. Beutel aus Baumwolle, siehe Photo, - vollständig aus Spinnstoffen (lt. Antrag Baumwolle), - mit den Abmessungen 16 x 24 cm (flachliegend), - innen gefüttert, - mit einem Zugband zu schließen, die gleichzeitig als Tragegriffe dienen, - mit einer aufgenähten zusätzlichen Einsteckmöglichkeit, - für eine längere Verwendung vorgesehen, - augenscheinlich nicht handgearbeitet, - u.a wegen des Futters und der aufgesetzten Tasche kein einfacher Beutel der Position 6307. Weniger anzeigen
Aufbewahrungsbeutel, sog. Baumwollbeutel, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in quadratischer oder rechteckiger Form und in verschiedenen Abmessungen, -- aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Baumwolle, -- oben offen; am oberen, durch Umschlagen und Festnähen gesäumten Rand mit einem vereng- enden... Mehr anzeigenAufbewahrungsbeutel, sog. Baumwollbeutel, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in quadratischer oder rechteckiger Form und in verschiedenen Abmessungen, -- aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Baumwolle, -- oben offen; am oberen, durch Umschlagen und Festnähen gesäumten Rand mit einem vereng- enden Kordelzug ausgestattet, -- auf der Vorderseite mit Aufdrucken versehen, - durch Zusammennähen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positions- wortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - dient zur Aufbewahrung verschiedener Gegenstände, aufgrund der Verwendung kein Sack oder Beutel zu Verpackungszwecken im Sinne der Position 6305. "Andere konfektionierte Ware (Aufbewahrungsbeutel), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Aufbewahrungsbeutel, sog. Baumwolltasche, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- rechteckig, in den Abmessungen von 23 cm x 16 cm, -- aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 100 % Baumwolle, -- am oberen Rand offen; mit einem verengenden Kordelzug ausgestattet, -- auf der Vorderseite mit Aufdrucken versehen, -... Mehr anzeigenAufbewahrungsbeutel, sog. Baumwolltasche, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- rechteckig, in den Abmessungen von 23 cm x 16 cm, -- aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 100 % Baumwolle, -- am oberen Rand offen; mit einem verengenden Kordelzug ausgestattet, -- auf der Vorderseite mit Aufdrucken versehen, - durch Zusammennähen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - aufgrund der Verwendung kein Sack oder Beutel zu Verpackungszwecken im Sinne der Position 6305. "Andere konfektionierte Ware (Aufbewahrungsbeutel), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handge- arbeitet" Weniger anzeigen
Aufbewahrungsbeutel, sog. Baumwolltaschen mit Zugband, Foto siehe Anlage, - in unterschiedlichen Ausführungen: einfarbig bzw. bedruckt; in unterschiedlichen Größen; veranschaulicht durch ein einfarbiges Warenmuster in den Abmessungen: ca. 14 cm x 17 cm, - aus ca. 0,4 mm dickem Gewebe aus laut Antrag Baumwolle, - am... Mehr anzeigenAufbewahrungsbeutel, sog. Baumwolltaschen mit Zugband, Foto siehe Anlage, - in unterschiedlichen Ausführungen: einfarbig bzw. bedruckt; in unterschiedlichen Größen; veranschaulicht durch ein einfarbiges Warenmuster in den Abmessungen: ca. 14 cm x 17 cm, - aus ca. 0,4 mm dickem Gewebe aus laut Antrag Baumwolle, - am oberen Rand offen; mit einem verengenden Kordelzug ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag zum Verpacken unterschiedlicher Waren; aufgrund der vielfältigen Verwendungsmöglich- keiten (u. a. Aufbewahrung von Waren nach dem Verkauf im Rahmen einer privaten Nutzung) kein Beutel zu Verpackungszwecken im Sinne der Position 6305, - wird nach seiner Gesamtbeschaffenheit nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst. "Andere konfektionierte Waren (Aufbewahrungsbeutel) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Aufbewahrungsbeutel, sog. Zuziehbeutel, Foto siehe Anlage, - zusammenlegbar; annähernd quaderförmig, laut Antrag in den Abmessungen von ca. 28 cm x 32 cm x 10 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - am oberen Rand offen; mit einem Kordelzug zu verschließen, - mittig durch... Mehr anzeigenAufbewahrungsbeutel, sog. Zuziehbeutel, Foto siehe Anlage, - zusammenlegbar; annähernd quaderförmig, laut Antrag in den Abmessungen von ca. 28 cm x 32 cm x 10 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - am oberen Rand offen; mit einem Kordelzug zu verschließen, - mittig durch einen Einsatz aus den oben genannten Geweben in zwei Fächer unterteilt, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - aufgrund der Verwendung kein Sack oder Beutel zu Verpackungszwecken im Sinne der Position 6305. "Andere konfektionierte Ware (Aufbewahrungsbeutel), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Aufbewahrungsbeutel, sog. Zuziehbeutel, Foto siehe Anlage, - rechteckig; in den Abmessungen laut Antrag von ca. 17 cm x 20 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - am oberen Rand offen; mit einem Kordelzug zu verschließen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne... Mehr anzeigenAufbewahrungsbeutel, sog. Zuziehbeutel, Foto siehe Anlage, - rechteckig; in den Abmessungen laut Antrag von ca. 17 cm x 20 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - am oberen Rand offen; mit einem Kordelzug zu verschließen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - aufgrund der Verwendung kein Sack oder Beutel zu Verpackungszwecken im Sinne der Position 6305. "Andere konfektionierte Ware (Aufbewahrungsbeutel), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Aufbewahrungsbeutel, sog. Zugbandbeutel, Foto siehe Anlage, - rechteckig; in den Abmessungen laut Antrag von ca. 23 cm x 30 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - am oberen Rand offen; mit einem bedruckten Gewebeband zu verengen, - durch Zusammennähen konfektioniert, -... Mehr anzeigenAufbewahrungsbeutel, sog. Zugbandbeutel, Foto siehe Anlage, - rechteckig; in den Abmessungen laut Antrag von ca. 23 cm x 30 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - am oberen Rand offen; mit einem bedruckten Gewebeband zu verengen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - aufgrund der Verwendung kein Sack oder Beutel zu Verpackungszwecken im Sinne der Position 6305. "Andere konfektionierte Ware (Aufbewahrungsbeutel), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Aufbewahrungsbeutel, sog. Kordelzugbeutel, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- rechteckig, mit den Abmessungen von ca. 41 cm x 29 cm, -- aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag Baumwolle, -- am oberen Rand offen; mit einem verengenden Kordelzug ausgestattet, -- durch Zusammennähen konfektioniert; ohne Hinweise auf... Mehr anzeigenAufbewahrungsbeutel, sog. Kordelzugbeutel, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- rechteckig, mit den Abmessungen von ca. 41 cm x 29 cm, -- aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag Baumwolle, -- am oberen Rand offen; mit einem verengenden Kordelzug ausgestattet, -- durch Zusammennähen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag der Aufnahme von z. B. kleineren Gegenständen; aufgrund des Verwendungszwecks keine Ware der Position 6305, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist. "Andere konfektionierte Ware (Aufbewahrungsbeutel), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handge- arbeitet" Weniger anzeigen
Aufbewahrungsbeutel, sog. Schraubenbeutel zur Aufbewahrung von Radschrauben, Foto siehe Anlage, - in zwei Ausführungen: einfarbig bzw. bedruckt, - rechteckig; in den Abmessungen: ca. 15 cm x 20 cm, - aus ca. 0,5 mm dicken Geweben aus laut Antrag Baumwolle, - am oberen Rand offen; mit einem verengenden Kordelzug... Mehr anzeigenAufbewahrungsbeutel, sog. Schraubenbeutel zur Aufbewahrung von Radschrauben, Foto siehe Anlage, - in zwei Ausführungen: einfarbig bzw. bedruckt, - rechteckig; in den Abmessungen: ca. 15 cm x 20 cm, - aus ca. 0,5 mm dicken Geweben aus laut Antrag Baumwolle, - am oberen Rand offen; mit einem verengenden Kordelzug ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - die Aufbewahrungsbeutel stellen sich nach ihrer Beschaffenheit (ohne Bodenteil und Verschluss) nicht als Behältnisse der Position 4202 dar und werden aufgrund ihres Verwendungszwecks nicht vom Warenkreis der Position 6305 erfasst. "Andere konfektionierte Waren (Aufbewahrungsbeutel) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr-Zollsätze nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
6,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.
Zollrechner für Baumwoll-Beutel
Berechnen Sie schnell und zuverlässig die Einfuhrabgaben für Baumwoll-Beutel aus Drittländern. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an.
Export (nicht zollrelevant)
Ausfuhrmaßnahmen
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
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Herren-Poloshirt
6105.10.00.00.0 · 12 %
Fraünbekleidung
6204.42.00.90.0 · 12,0 %
Overshirt
6205.20.00.90.0 · 12 %
Damenschuh
6403.99.98.90.0 · 7 %
Babyschuh
6403.51.11.00.0 · 8 %
Damenunterwäsche
6108.21.00.00.0 · 12 %
Seiden-Sari
6214.10.00.90.0 · 8,0 %
