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Textilien & BekleidungKapitel 63Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Baumwoll-Beutel: 6307.90.98.99.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Baumwoll-Beutel (6307.90.98.99.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Baumwoll-Beutel unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Baumwoll-Beutel Produktbild

Baumwoll-Beutel sind konfektionierte Beutel aus Baumwollgewebe mit Kordelzug oder Zugband zur Aufbewahrung. Sie werden nicht als Verpackungsbeutel der Position 6305 oder als Behältnisse der Position 4202 eingestuft. Mehr zur fachlichen Abgrenzung finden Sie unter Alle Möglichkeiten im Überblick →

Baumwoll-Beutel beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der vollständige Hierarchiepfad der Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 für Baumwoll-Beutel führt vom Abschnitt über das Kapitel bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer:

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 63 - ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  • Position: 6307 - Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
  • Unterposition: 6307 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6307 9091 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6307 9092 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6307 9098 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 6307 9098 91 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6307 9098 99 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 gilt für Baumwoll-Beutel mit Kordelzug zur Aufbewahrung. Bei abweichender Beschaffenheit kann eine andere Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie unser Klassifizierungstool für eine sofortige Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Baumwoll-Beutel

Der HS-Code für Baumwoll-Beutel lautet 6307.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6307.90.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6307.90.98.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6307.90.98.99.0.

Einreihung von Baumwoll-Beutel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Je nach konkreter Beschaffenheit und Verwendungszweck kann ein Baumwoll-Beutel auch in andere Warennummern eingereiht werden. Die folgende Tabelle zeigt die relevanten Alternativen:

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Baumwoll-Beutel

Alternative Einreihung

6305.20.00.90.0 6,3 %

Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken aus Baumwolle, andere

Alternative Einreihung

4202.92.98.90.0 6,3 %

Behältnisse aus Spinnstoffen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Baumwoll-Beutel (6307) ≠ Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken aus Baumwolle, andere (6305)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baumwoll-Beutel bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Baumwoll-Beutel (6307) ≠ Behältnisse aus Spinnstoffen (4202)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baumwoll-Beutel bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den positionsgleichen Alternativen kann ein Baumwoll-Beutel bei abweichender Beschaffenheit auch in andere Kapitel eingereiht werden:

Alternative Einreihung

6305.20.00.90.0 6,3 %

Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken aus Baumwolle, andere

Alternative Einreihung

4202.92.98.90.0 6,3 %

Behältnisse aus Spinnstoffen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Baumwoll-Beutel ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Baumwoll-Beutel (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI53414/18-16307.90.98.99.0
Aufbewahrungsbeutel, sog. Zuziehbeutel, Foto siehe Anlage, - zusammenlegbar; annähernd quaderförmig, laut Antrag in den Abmessungen von ca. 28 cm x 32 cm x 10 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - am oberen Rand offen; mit einem Kordelzug zu verschließen, - mittig durch... Mehr anzeigen
DEBTI42656/20-16307.90.98.99.0
Aufbewahrungsbeutel, sog. Baumwolltasche, Fotos siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 23 cm x 16 cm, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - am oberen Rand offen; mit einem verengenden Kordelzug ausgestattet, - auf der Vorderseite mit Aufdrucken... Mehr anzeigen
DEBTI48008/23-16307.90.98.99.0
Aufbewahrungsbeutel, sog. Baumwolltasche, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- rechteckig, in den Abmessungen von 23 cm x 16 cm, -- aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 100 % Baumwolle, -- am oberen Rand offen; mit einem verengenden Kordelzug ausgestattet, -- auf der Vorderseite mit Aufdrucken versehen, -... Mehr anzeigen
DE3055/14-16307.90.98.99.0
Aufbewahrungsbeutel, sog. Baumwolltaschen mit Zugband, Foto siehe Anlage, - in unterschiedlichen Ausführungen: einfarbig bzw. bedruckt; in unterschiedlichen Größen; veranschaulicht durch ein einfarbiges Warenmuster in den Abmessungen: ca. 14 cm x 17 cm, - aus ca. 0,4 mm dickem Gewebe aus laut Antrag Baumwolle, - am... Mehr anzeigen
DEF/4062/04-16305.20.00.90.0
Beutel zur Verpackung von Waren, sog. Beutel aus Baumwolle, siehe Foto, - aus 0,4 mm dicken Geweben aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - in den Abmessungen 60 cm x 28 cm, - an den Längsseiten und einer Schmalseite durch Zusammennähen konfektioniert, - an einer Seite offen und durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -... Mehr anzeigen
DE13337/13-16307.90.98.99.0
Baumwollbeutel, Foto siehe Anlage, - rechteckig; in den Abmessungen: etwa 37 cm x 22 cm, - aus etwa 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag Baumwolle, - am oberen Rand mit einem eingezogenen Zugband zu verengen, - auf einer Seite mit einem aufgestickten Logo, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne... Mehr anzeigen
DE17269/13-16307.90.98.99.0
Säckchen, sog. Beutel Stern/Herz aus Baumwolle 2farbig sortiert 2s, Artikel 62365, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in zwei unterschiedlichen Varianten (Stern/Herz), -- mit einer Breite von 16 cm und einer Höhe von 22 cm, - aus bis zu 0,6 mm dicken, einfarbigen und buntgewebten Geweben aus laut Antrag Baumwolle, -... Mehr anzeigen
DEF/4244/06-14202.92.98.90.0
Anderes Behältnis, sog. Beutel aus Baumwolle, siehe Photo, - vollständig aus Spinnstoffen (lt. Antrag Baumwolle), - mit den Abmessungen 16 x 24 cm (flachliegend), - innen gefüttert, - mit einem Zugband zu schließen, die gleichzeitig als Tragegriffe dienen, - mit einer aufgenähten zusätzlichen Einsteckmöglichkeit, -... Mehr anzeigen
DEBTI8201/25-16307.90.98.99.0
Aufbewahrungsbeutel, sog. Baumwollbeutel, Foto siehe Anlage,  - laut Antrag: -- in quadratischer oder rechteckiger Form und in verschiedenen Abmessungen, -- aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Baumwolle,  -- oben offen; am oberen, durch Umschlagen und Festnähen gesäumten Rand mit einem vereng-    enden... Mehr anzeigen
DEBTI48008/23-16307.90.98.99.0
Aufbewahrungsbeutel, sog. Baumwolltasche, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- rechteckig, in den Abmessungen von 23 cm x 16 cm, -- aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 100 % Baumwolle, -- am oberen Rand offen; mit einem verengenden Kordelzug ausgestattet, -- auf der Vorderseite mit Aufdrucken versehen, -... Mehr anzeigen
DE3055/14-16307.90.98.99.0
Aufbewahrungsbeutel, sog. Baumwolltaschen mit Zugband, Foto siehe Anlage, - in unterschiedlichen Ausführungen: einfarbig bzw. bedruckt; in unterschiedlichen Größen; veranschaulicht durch ein einfarbiges Warenmuster in den Abmessungen: ca. 14 cm x 17 cm, - aus ca. 0,4 mm dickem Gewebe aus laut Antrag Baumwolle, - am... Mehr anzeigen
DEBTI53414/18-16307.90.98.99.0
Aufbewahrungsbeutel, sog. Zuziehbeutel, Foto siehe Anlage, - zusammenlegbar; annähernd quaderförmig, laut Antrag in den Abmessungen von ca. 28 cm x 32 cm x 10 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - am oberen Rand offen; mit einem Kordelzug zu verschließen, - mittig durch... Mehr anzeigen
DEBTI53418/18-16307.90.98.99.0
Aufbewahrungsbeutel, sog. Zuziehbeutel, Foto siehe Anlage, - rechteckig; in den Abmessungen laut Antrag von ca. 17 cm x 20 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - am oberen Rand offen; mit einem Kordelzug zu verschließen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne... Mehr anzeigen
DEBTI35154/19-16307.90.98.99.0
Aufbewahrungsbeutel, sog. Zugbandbeutel, Foto siehe Anlage, - rechteckig; in den Abmessungen laut Antrag von ca. 23 cm x 30 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - am oberen Rand offen; mit einem bedruckten Gewebeband zu verengen, - durch Zusammennähen konfektioniert, -... Mehr anzeigen
DEBTI25120/20-16307.90.98.99.0
Aufbewahrungsbeutel, sog. Kordelzugbeutel, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- rechteckig, mit den Abmessungen von ca. 41 cm x 29 cm, -- aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag Baumwolle, -- am oberen Rand offen; mit einem verengenden Kordelzug ausgestattet, -- durch Zusammennähen konfektioniert; ohne Hinweise auf... Mehr anzeigen
DE21649/13-16307.90.98.99.0
Aufbewahrungsbeutel, sog. Schraubenbeutel zur Aufbewahrung von Radschrauben, Foto siehe Anlage, - in zwei Ausführungen: einfarbig bzw. bedruckt, - rechteckig; in den Abmessungen: ca. 15 cm x 20 cm, - aus ca. 0,5 mm dicken Geweben aus laut Antrag Baumwolle, - am oberen Rand offen; mit einem verengenden Kordelzug... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr-Zollsätze nach Ursprungsland

Drittlandszollsatz

6,3 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,3 %

Drittlandszoll

USA6,3 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,3 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot

Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.

Zollrechner für Baumwoll-Beutel

Berechnen Sie schnell und zuverlässig die Einfuhrabgaben für Baumwoll-Beutel aus Drittländern. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an.

Zolldaten werden geladen…

Export (nicht zollrelevant)

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot

Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Baumwoll-Beutel

Welche Zolltarifnummer hat Baumwoll-Beutel?

Die zutreffende Zolltarifnummer für einen Baumwoll-Beutel mit Kordelzug zur Aufbewahrung lautet 6307.90.98.99.0. Diese 11-stellige Nummer ergibt sich aus der Position 6307 (Andere konfektionierte Waren), der Unterposition 6307.90 und der weiteren Unterteilung über die Kombinierte Nomenklatur und den TARIC-Code.

Welchen HS-Code hat Baumwoll-Beutel?

Der HS-Code für einen Baumwoll-Beutel ist 630790. Dieser sechsstellige Code ist international harmonisiert und bildet die Grundlage für die weitere nationale und europäische Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur (KN) und im TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Baumwoll-Beutel?

Der Drittlandszollsatz für Baumwoll-Beutel der Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 beträgt 6,3 %. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr in die EU die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % auf den Zollwert zuzüglich Zoll an.

Wie unterscheidet sich Baumwoll-Beutel zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Baumwoll-Beutels erfolgt gegenüber Verpackungsbeuteln der Position 6305 und Behältnissen der Position 4202. Die Alternative Position 6305 betrifft Säcke zu Verpackungszwecken (z. B. für Transport/Lagerung), während ein einfacher Baumwoll-Beutel der Aufbewahrung dient. Die Abgrenzung zu Position 4202 ergibt sich aus dem Fehlen eines Bodenteils, festen Verschlusses oder Futters.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Baumwoll-Beutel verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung führen. Eine falsche Einreihung kann zudem die Anmeldung von Einfuhrbeschränkungen betreffen. Daher ist eine korrekte Klassifizierung unerlässlich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Baumwoll-Beutel?

Für die Einfuhr von Baumwoll-Beuteln der Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 gelten keine produktspezifischen Antidumpingzölle oder Kontingente. Es sind jedoch die allgemeinen Maßnahmen zu beachten: eine Einfuhrkontrolle nach CITES für geschützte Arten, ein Einfuhrverbot für Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, und die Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Baumwoll-Beutel?

Die vollständige Zolltarifnummer für Baumwoll-Beutel ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Diese setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (630790), der 2-stelligen KN-Unterposition (98) und der 2-stelligen TARIC-Unterposition (99) sowie der 1-stelligen Länderkennziffer (0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Baumwoll-Beutel?

Zolltarifnummern unterliegen aufgrund von Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC jährlichen Anpassungen. Die Position 6307 und die Unterposition 6307.90 sind jedoch stabil. Es ist dennoch empfehlenswert, die aktuelle Fassung der Zolltarifnummer jährlich zu prüfen, insbesondere bei der TARIC-Code-Ebene.

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